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   OLG Köln, 29.11.2002 - HEs 211/02 - 242   

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https://dejure.org/2002,24672
OLG Köln, 29.11.2002 - HEs 211/02 - 242 (https://dejure.org/2002,24672)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.11.2002 - HEs 211/02 - 242 (https://dejure.org/2002,24672)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. November 2002 - HEs 211/02 - 242 (https://dejure.org/2002,24672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Untersuchungshaft; Fluchtgefahr

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 112
    Untersuchungshaft; Fluchtgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausräumung einer Fluchtgefahr bei einer fünf Jahre übersteigenden Straferwartung aufgrund besonderer fluchthemmender Faktoren; Verhältnismäßigkeit der Fortdauer einer Untersuchungshaft i.R.d. Bedeutung eines Verfahrens und einer zu erwartenden Strafe

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 570/98

    Einschleusen, Durchschleusen von Ausländern; Durchfahrt in einen Drittstaat

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2002 - HEs 211/02
    Auch das Durchschleusen von Ausländern erfüllt die Strafvorschriften der §§ 92 a, 92 b AuslG (BGH NJW 99, 2827 ff.).
  • OLG Köln, 22.08.1997 - 2 Ws 459/97

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der Durchsetzung der Aufhebung eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2002 - HEs 211/02
    Zwar kann grundsätzlich die Erwartung einer hohen Strafe nicht allein, sondern nur in Verbindung mit weiteren Umständen den Haftgrund der Fluchtgefahr begründen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. OLG Köln StV 1997, 642).
  • OLG Köln, 02.08.2002 - 2 Ws 366/02

    Fluchthemmende Faktoren bei einer fünf Jahre übersteigenden Straferwartung

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2002 - HEs 211/02
    Andererseits ist der Fluchtanreiz, der von einer besonders hohen - wie hier fünf Jahre übersteigenden - Straferwartung ausgeht, so stark, dass es besonderer fluchthemmender Faktoren bedarf, um die Fluchtgefahr auszuräumen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2.08.2002 - 2 Ws 366/02 - 1.03.2000 - 2 Ws 128/00).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2002 - HEs 211/02
    Nach der vom Bundesgerichtshof in seiner bereits mehrfach zitierten Entscheidung (NStZ 00, 657 ff.) vertretenen und vom Senat geteilten Auffassung, wonach Beihilfehandlungen, wie sie vom Beschuldigten geleistet wurden, bereits unter den Straftatbestand des § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG fallen, erübrigen sich Erörterungen zu § 92 Abs. 1 Nr. 1 und 6 AuslG.
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