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   BFH, 21.07.1964 - VII 279/63   

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https://dejure.org/1964,10574
BFH, 21.07.1964 - VII 279/63 (https://dejure.org/1964,10574)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1964 - VII 279/63 (https://dejure.org/1964,10574)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1964 - VII 279/63 (https://dejure.org/1964,10574)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HFR 1965, 82
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 10.02.2003 - VII B 173/02

    Bestellung als Steuerberater, gesundheitliche Beeinträchtigung

    Das Finanzgericht (FG) urteilte, die ordnungsgemäße Ausübung des Berufes des Steuerberaters setze voraus, dass der Bestellungsbewerber etwa halbtags als Steuerberater tätig sein könne (Hinweis auf das Urteil des beschließenden Senats vom 21. Juli 1964 VII 279/63, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1965, 82).

    Der beschließende Senat lässt offen, ob die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), weil klärungsbedürftig ist, ob die Rechtsansicht des FG, als Steuerberater dürfe aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StBerG nur bestellt werden, wer den Beruf des Steuerberaters mindestens halbtägig ausüben könne, zutrifft und sich auf das vorgenannte Urteil des Senats in HFR 1965, 82 stützen kann, in dem der Senat zwar beiläufig der Auffassung beigepflichtet hat, wer nur gelegentlich ein bis zwei Stunden am Tag eine steuerberatende Tätigkeit ausüben könne, sei im Sinne des StBerG zur Berufsausübung unfähig, jedoch andererseits darauf hingewiesen hat, die vom Gesetz verlangte Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufes sei nicht stets ausgeschlossen, wenn der Betreffende den Anforderungen an ein bestimmtes Amt im öffentlichen Dienst nicht genügen könne und eine freiberufliche Tätigkeit nur in einer dem Umfange nach beschränkten Weise auszuüben in der Lage sei.

  • FG München, 24.04.2002 - 4 K 4615/01

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung; §§ 40 , 36 StBerG;

    Der Senat schließt sich insoweit dem BFH-Urteil vom 21.07.1964 VII 279/63, HFR 1965, 82 an (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21.03.1991 7 K 1497/90 StB in EFG 1991, 758 sowie Meggendorfer in Bonner Handbuch der Steuerberatung, B 417 und Mutze-Schöne, StB-StBev-Handbuch, Kennzahl 095 S. 33 und 34).
  • FG München, 10.05.2000 - 4 K 1284/00

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung

    Der Senat schließt sich insoweit dem BFH-Urteil vom 21.7.1964 VII 279/63, HFR 1965, 82 an (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21.3.1991 7 K 1497/90 StB in EFG 1991, 758 sowie Meggendorfer in Bonner Handbuch der Steuerberatung, B 417 und Mutze-Schöne, Stb-StBev-Handbuch, Kennzahl 095 S. 33 und 34).
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