Rechtsprechung
BVerwG, 18.03.1976 - II C 8.74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung von Versorgungsbezügen - Verletzung von gerichtlichen Aufklärungspflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 19.05.1972 - V/2 - E 58/71
- VGH Hessen, 05.12.1973 - I OE 70/72
- BVerwG, 18.03.1976 - II C 8.74
Papierfundstellen
- HFR 1976, 538
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75
Unentschuldigtes Ausbleiben eines ehrenamtlichen Richters - Heranziehung eines …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1976 - II C 8.74
Das ist schon vom VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Gründen des - beiden Parteien bekannten - Beschlusses vom 19. Juni 1975 - BVerwG VI C 9.75 - (RiA 1976, 29) klargestellt worden. - BVerwG, 10.09.1973 - VI CB 128.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.03.1976 - II C 8.74
Jedoch kann die gerichtliche Prüfung der Verhinderung eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters im konkreten Fall entbehrlich werden, wie schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 10. September 1973 - BVerwG VI CB 128.73 - (teilweise wörtlich wiedergegeben in BVerwGE 44, 215 [216]) dargelegt hat; und es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Vorsitzende für einen solchen Fall und gleichliegende Fälle die Geschäftsstelle generell ermächtigt, den Vertreter zu laden. - BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73
Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1976 - II C 8.74
Jedoch kann die gerichtliche Prüfung der Verhinderung eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters im konkreten Fall entbehrlich werden, wie schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 10. September 1973 - BVerwG VI CB 128.73 - (teilweise wörtlich wiedergegeben in BVerwGE 44, 215 [216]) dargelegt hat; und es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Vorsitzende für einen solchen Fall und gleichliegende Fälle die Geschäftsstelle generell ermächtigt, den Vertreter zu laden. - BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72
Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG, …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1976 - II C 8.74
Daraufhin bedeutete ihm Frau R. zur Vermeidung einer Vertagung der Verhandlung oder erheblichen Verzögerung ihres Beginns nach der Gerichtspraxis (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.1974, I C 31.72, BVerwGE 45.51 = NJW 1974, 807 = MDR 1974, 513 = DÖV 1974, 637), daß man an seine Stelle einen ehrenamtlichen Richter aus der Hilfsliste laden werde.
- BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts …
Diese Rechtsprechung ist vom beschließenden Senatmit Urteil vom 18. März 1976 - BVerwG 2 C 8.74 - (Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 12) fortgesetzt worden.Zwar ist es nach Auffassung des Senats zweckmäßig, daß im Falle der Verhinderung auch der angegebene Hinderungsgrund aktenkundig gemacht wird (vgl. dazuUrteil vom 18. März 1976 - BVerwG 2 C 8.74 - [Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 12]); denn es ist nicht ausgeschlossen, daß ein ehrenamtlicher Richter Tatsachen falsch einordnet und unzutreffend von einem Hinderungsgrund ausgeht.
- BVerwG, 22.11.1979 - 6 CB 56.79
Besetzungsrüge - Rüge - Ehrenamtliche Richter
§ 30 Abs. 2 VwGO gestattet damit in erster Linie aus praktischen Gründen eine Änderung der Besetzung des Gerichts und läßt dadurch eine aus solchen Gründen geänderte Richterbank zum "vorschriftsmäßig" besetzten Gericht werden (…Beschluß vom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - [a.a.O.]; Urteil vom 18. März 1976 - BVerwG 2 C 8.74 - [Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 12]). - BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des OVG - Befangenheit eines …
Damit entscheidet sie weder über die Notwendigkeit der Vertretung noch über die Besetzung der Richterbank (BVerwGE 44, 215 [BVerwG 12.12.1973 - VI C 104/73]; Urteile vom 18. März 1976 - BVerwG 2 C 8.74 - sowie vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 136.82 - ). - BFH, 03.09.1999 - I R 54/98
Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters
Die Hilfsliste hat den Zweck, die planmäßige Abwicklung der zur mündlichen Verhandlung angesetzten Termine zu gewährleisten (BVerwG-Urteil vom 18. März 1976 2 C 8.74, HFR 1976, 538).