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   BVerfG, 26.11.1982 - 1 BvR 989/82   

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BVerfG, 26.11.1982 - 1 BvR 989/82 (https://dejure.org/1982,2764)
BVerfG, Entscheidung vom 26.11.1982 - 1 BvR 989/82 (https://dejure.org/1982,2764)
BVerfG, Entscheidung vom 26. November 1982 - 1 BvR 989/82 (https://dejure.org/1982,2764)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2812 (Ls.)
  • NVwZ 1983, 667
  • HFR 1983, 227
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 41/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Zivilprozess

    § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO und die damit für juristische Personen geltenden und in der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte näher ausgeformten strengeren Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind daher verfassungsrechtlich unbedenklich (siehe BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 1973 - 1 BvR 153/69, BVerfGE 35, 348 = juris, Rn. 26 f., und vom 26. Januar 1983 - 1 BvR 1036/82 u. a., HFR 1983, 227 = juris).

    Das gilt namentlich für die gesetzliche Anforderung, dass die Bewilligung nur erfolgen kann, wenn die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderliefe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1983 - 1 BvR 1036/82 u. a., HFR 1983, 227 = juris).

  • BFH, 21.10.1994 - VI R 15/94

    Der VI. Senat hält § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

    Soweit das BVerfG mit Beschluß vom 26. November 1982 1 BvR 989/82 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1983, 227) eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen und § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG für mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar gehalten hat, ist es dabei zum einen von großzügigeren Kriterien für die Prüfung der Einhaltung des Gleichheitssatzes durch den Gesetzgeber bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen ausgegangen, als sie in der neueren Rechtsprechung des BVerfG zugrunde gelegt werden.
  • FG Hamburg, 26.07.2001 - II 377/00

    Steuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Künstler verfassungs- und

    Dieses Prinzip muss jedoch nicht in reiner Form verwirklicht werden (BVerfG-Beschluss vom 16. März 1983 1 BvR 1077180, HFR 1983, 227, 228).
  • BFH, 09.07.1992 - IV R 7/91

    Definition von "Aufwand" (§ 3 Nr. 12 S. 2 EStG )

    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht die Auslegung des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG durch die ständige Rechtsprechung des BFH gebilligt (Beschluß vom 26. November 1982 1 BvR 989/82, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1983, 227).
  • BSG, 21.09.1983 - 9a RV 35/82
    Der Senat hat in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht -BVerfG- (Beschluß vom 26. November 1982 - 1 BvR 989/82 -) und dem Bundesfinanzhof -BFH- (Urteil vom ü. Juni 1982 - VI R 10/78 -) gegen die Verfassungsmäßigkeit des 5 3 Nr. 12 Satz 2 EStG keine Bedenken.

    Deshalb läßt sich besonders bei Kommunalabgeordneten nicht ausschließen, daß die gezahlte Aufwandsentschädigung den tatsächlich entstandenen Aufwand übersteigt (so BVerfG, Beschluß Vom 26. November 1982 - 1 BvR 989/82 -).

  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2019 - 3 K 1507/18

    Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen für eine

    bb) Gemäß § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG gilt das Gleiche (d.h. die Steuerfreiheit) für andere Bezüge, die als Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden, soweit nicht festgestellt wird, dass sie für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigen (vgl. zu Satz 2 den "Dreierausschussbeschluss" des BVerfG vom 26. November 1982 - 1 BvR 989/82 -, NVwZ 1983, 667 und das vorausgegangeneBFH-Urteil vom 4. Juni 1982 VI R 10/78, juris).
  • FG Hamburg, 13.05.2013 - 3 V 16/13

    Hinweisbeschluss des Einzelrichters in Sachen Aussetzung der Vollziehung der

    Diese eingeschränkte soziale Regelung im Bereich der Rechtspflege verstößt nicht ohne weiteres gegen die Verfassung, insbesondere nicht gegen Art. 3, 19 und 20 GG (vgl. BVerfG vom 26. Januar 1983 1 BvR 1036/82, 1 BvR 26/73, HFR 1983, 227).
  • BFH, 23.08.1991 - VI B 44/91

    Auf gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluß gestützte

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese Rechtsansicht bestätigt (Beschluß vom 26. November 1982 1 BvR 989/82, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1983, 227).
  • FG Brandenburg, 27.07.1995 - 2 K 178/95

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr.

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  • FG Münster, 20.08.2020 - 8 K 470/19

    Grunderwerbsteuer - Verstößt die Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Kauf

    Davon abgesehen ist darauf hinzuweisen, dass die Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes - hier § 1 Abs. 1 des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens - NRW - über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25.07.2011 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 18.12.2014 - grundsätzlich nicht deshalb in Zweifel gezogen werden kann, weil das Landesgesetz von verwandten Regelungen in anderen Bundesländern oder im Bund abweicht (BVerfG, Beschluss vom 16.03.1983, 1 BvR 1077/80, HFR 1983, 227).
  • FG Hamburg, 20.07.1999 - II 299/97

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschalbesteuerung von Schifffahrtsunternehmen und

  • FG Nürnberg, 05.12.2014 - 7 K 1981/12

    Keine Berücksichtigung der Kosten für den Empfang anlässlich der eigenen

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - 4 K 30368/99

    Steuerpflicht der bei Wochenendeinsätzen zur Erledigung von Arbeitsrückständen im

  • BFH, 18.09.1985 - II R 79/82

    Antrqag auf Befreiung von der Grunderwerbsteuer

  • FG Düsseldorf, 04.05.1995 - 8 K 6491/93

    Steuerfreiheit von durch die Lebensführung des Entschädigungsempfängers als

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