Rechtsprechung
BGH, 12.09.1990 - 3 StR 188/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafzumessung bei einer Steuerstafsache - Auswirkung der Höhe von Schwarzlohnzahlungen und nicht belegten Schmiergelder auf den Schuldumfang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- HFR 1991, 496
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.05.1989 - 3 StR 55/89
Steuerhinterziehung - Untreue - Bankrott - Konkurs - Konkursdelikte
Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 3 StR 188/90
Die Schwarzlohnzahlungen und nicht belegten Schmiergelder (vgl. BGHR EStG § 4 IV Betriebsausgaben 2) des Zeugen G. wirken sich ertragssteuerlich wegen des Kompensationsverbots (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO) zwar nicht auf den Schuldumfang aus. - BFH, 22.02.1989 - I R 44/85
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt in der bei der Gesellschaft eingetretenen …
Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 3 StR 188/90
Wegen der übrigen vom Generalbundesanwalt erhobenen Bedenken im Hinblick auf die gewinnmindernde Berücksichtigung der Umsatzsteuerersatzzahlungen wird auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Februar 1989, BStBl. II 1989, 475 verwiesen. - BGH, 11.11.1987 - 3 StR 445/87
Strafzumessung - Kompensationsverbot - Betriebsausgaben - Besteuerungsverfahren - …
Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 3 StR 188/90
Sie können aber im Rahmen der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGHR AO § 370 I Strafzumessung 6).
- LG Bochum, 05.10.2017 - 2 KLs 8/16
Steuerhinterziehung: Ex-Geheimagent Mauss zu Bewährungsstrafe verurteilt
Diese Abzüge sind im Hinblick auf § 370 Abs. 4 S. 3 AO zwar nicht bei der Tatbestandverwirklichung zu berücksichtigen, nach herrschender Rechtsprechung ist jedoch im Rahmen der Strafzumessung eine Berücksichtigung möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 1990 - 3 StR 188/90 -, juris). - BGH, 06.08.2020 - 1 StR 198/20
Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung: Erfolgseintritt bei Steueranmeldungen, …
Denn das Landgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass sich Betriebsausgaben ertragsteuerlich wegen des Kompensationsverbots nicht auf den Schuldumfang auswirken, wenn sie durch Vorlage von Scheinrechnungen über in Wirklichkeit nicht entstandene Betriebsausgaben verschleiert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 1990 - 3 StR 188/90 Rn. 4, BGHR AO § 370 Abs. 4 Satz 3 Einkommensteuer 4;… Urteil vom 8. Mai 1979 - 1 StR 51/79 Rn. 7 f.; zum anders gelagerten Sachverhalt der bloßen Falschbezeichnung des Zahlungsempfängers infolge der Angabe fingierter Lieferanten: BGH…, Urteil vom 22. November 1985 - 2 StR 64/85 Rn. 32 ff., 45 f., BGHSt 33, 383, 385 ff.).Die tatsächlich entstandenen Betriebsausgaben sind erst im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10 Rn. 120; Beschluss vom 12. September 1990 - 3 StR 188/90 Rn. 4).
- OLG Hamburg, 27.06.2017 - 2 Rev 40/17
Strafverfahren: Unwirksamkeit einer Revisionsbeschränkung auf den …
Soweit aber durch die Scheinrechnungen tatsächlich entstandene Betriebsausgaben abgedeckt werden, ist dies als mildernder Umstand auf der Strafzumessungsebene berücksichtigungsfähig (BGH, Beschluss vom 12. September 1990, Az.: 3 StR 188/90, Leitsatz;… Urteil vom 17. März 2005, Az.: 5 StR 461/04, Rn. 11, juris;… vgl. Kohlmann/ Ransiek § 370 Rn. 525).
Rechtsprechung
BGH, 12.09.1990 - 3 StR 277/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Neubemessung der verhängten Einzelstrafe wegen Steuerhinterziehung wegen Beschränkung des Schuldumfangs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- HFR 1991, 496
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.01.2013 - 1 StR 416/12
Versuchter Computerbetrug im Lastschriftverfahren (unbefugte Verwendung von …
Der Senat hat daher aus Gründen der Prozessökonomie mit Zustimmung des Generalbundesanwalts das Verfahren auf den Vorwurf des versuchten Computerbetrugs zum Nachteil der Bankkunden (zu dieser Möglichkeit vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 1990 - 3 StR 277/90, HFR 1991, 496) in 18.031 tateinheitlichen Fällen beschränkt. - BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13
Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen …
b) Auch die Voraussetzungen für eine Beschränkung der Strafverfolgung gemäß § 154a Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 StPO liegen vor (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119, Tz. 13, 51, m. abl. Anm. Heghmanns ZJS 2013, 423; i.E. ebenso schon BGH, Beschluss vom 12. September 1990 - 3 StR 277/90, HFR 1991, 496).
Rechtsprechung
BGH, 12.09.1990 - 3 StR 446/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Klärung des Schuldumfanges an Hand des Inhalts der Umsatzsteuervoranmeldungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1991, 20
- HFR 1991, 496
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen bei …
Zwar können für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § 56 Abs. 2 StGB auch solche Umstände von Bedeutung sein, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen sind (etwa eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse, vgl. Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - m.w.N.;… BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8; BGH StV 1991, 20).