Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 20.08.1992

Rechtsprechung
   BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89   

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BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89 (https://dejure.org/1992,1856)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89 (https://dejure.org/1992,1856)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 2 BvR 1824/89 (https://dejure.org/1992,1856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Selbstverbrauchsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertrauensschutz - Bekanntgabe des Kabinettsbeschlusses - Exakte Uhrzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2877
  • NVwZ 1992, 1185 (Ls.)
  • HFR 1992, 729
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89
    Vielmehr machen sie das nach ihrer Verkündung liegende Eintreten von Rechtsfolgen (Pflicht zur Zahlung von Selbstverbrauchsteuer) von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig (vgl. dazu BVerfGE 63, 343 [353 ff.]; 72, 200 [242 f.]; 76, 256 [345 ff.]).

    In die damit erforderliche grundrechtliche Bewertung fließen die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit ein (BVerfGE 72, 200 [242 f.]).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89
    Vielmehr machen sie das nach ihrer Verkündung liegende Eintreten von Rechtsfolgen (Pflicht zur Zahlung von Selbstverbrauchsteuer) von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig (vgl. dazu BVerfGE 63, 343 [353 ff.]; 72, 200 [242 f.]; 76, 256 [345 ff.]).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89
    Vielmehr machen sie das nach ihrer Verkündung liegende Eintreten von Rechtsfolgen (Pflicht zur Zahlung von Selbstverbrauchsteuer) von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig (vgl. dazu BVerfGE 63, 343 [353 ff.]; 72, 200 [242 f.]; 76, 256 [345 ff.]).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89
    In Anbetracht dessen läßt sich nicht feststellen, daß dem Vertrauen der Beschwerdeführerin auf den bisherigen Rechtszustand aus verfassungsrechtlichen Gründen Vorrang vor dem mit der tatbestandlichen Rückanknüpfung verfolgten Gemeinwohlinteresse zukäme (vgl. BVerfGE 30, 250 [268]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß jedenfalls eine letztinstanzliche Gerichtsentscheidung nicht stets und immer begründet werden muß (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]).
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 34/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend

    a) Bei Veranlagungssteuern wie der Einkommensteuer hat sich das BVerfG auf den Standpunkt gestellt, aufgrund der Jahresbezogenheit der Einkünfte- und Einkommensermittlung trete die durch das Verhalten des Steuerpflichtigen ausgelöste Rechtsfolge erst in dem Zeitpunkt ein, in dem die Steuerschuld entsteht (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 253, BStBl II 1986, 628, unter C.II.2.b; vom 15. Januar 1992 2 BvR 1824/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 729; vom 8. Februar 1993 2 BvR 1765/92, HFR 1993, 329).
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 30/03

    Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend

    a) Bei Veranlagungssteuern wie der Einkommensteuer hat sich das BVerfG auf den Standpunkt gestellt, aufgrund der Jahresbezogenheit der Einkünfte- und Einkommensermittlung trete die durch das Verhalten des Steuerpflichtigen ausgelöste Rechtsfolge erst in dem Zeitpunkt ein, in dem die Steuerschuld entsteht (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 253, BStBl II 1986, 628, unter C.II.2.b; vom 15. Januar 1992 2 BvR 1824/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 729; vom 8. Februar 1993 2 BvR 1765/92, HFR 1993, 329).
  • BFH, 19.04.2007 - IV R 4/06

    BFH ruft BVerfG an: Rückwirkende Einschränkung des gewerbesteuerrechtlichen

    e) Für die Unterscheidung, ob eine echte oder eine unechte Rückwirkung vorliegt, stellt das BVerfG bei Veranlagungssteuern --zu denen auch die Gewerbesteuer gehört (§§ 14 Satz 1, 18 GewStG)-- aufgrund der Jahresbezogenheit der Einkünfteermittlung (vgl. § 14 Satz 2 GewStG) grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld ab (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 72, 200, 252 für die veranlagte Einkommensteuer, ebenso z.B. BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 1992 2 BvR 1824/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 729 für die Umsatzsteuer).
  • BFH, 19.04.2007 - IV R 59/05

    Rückwirkende Kürzung der gewerbesteuerrechtlichen Verlustabzugs bei Ausscheiden

    e) Für die Unterscheidung, ob eine echte oder eine unechte Rückwirkung vorliegt, stellt das BVerfG bei Veranlagungssteuern --zu denen auch die Gewerbesteuer gehört (§§ 14 Satz 1, 18 GewStG)-- aufgrund der Jahresbezogenheit der Einkünfteermittlung (vgl. § 14 Satz 2 GewStG) grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld ab (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 72, 200, 252 für die veranlagte Einkommensteuer, ebenso z.B. BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 1992 2 BvR 1824/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 729 für die Umsatzsteuer).
  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 46/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Entgeltpunktebegrenzung - rückwirkende

    Ausnahmsweise hat das BVerfG aber für die Frage, ab wann ein Betroffener mit einer Neuregelung hat rechnen müssen, bereits auf den Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses über die in Aussicht genommene und durchgeführte Gesetzesänderung abgestellt (vgl BVerfG NJW 1992, 2877, 2878; s auch BVerfGE 95, 64, 88; BVerfGE 97, 67, 82 - betreffend die Vermeidung von Ankündigungseffekten; vgl hierzu auch Fischer, aaO, 862; Jarass, aaO, Art. 20 RdNr 72).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2002 - L 13 RJ 30/02

    Rentenversicherung

    Das BVerfG hat bereits in mehreren Entscheidungen anerkannt, dass auch ein früherer Anknüpfungspunkt als der endgültige Gesetzesbeschluss zulässig sein kann (vgl. BVerfGE 97, 67, 81 f.; BVerfG NJW 1992, 2877 f.; BVerfGE 95, 64, 89; BVerfGE 76, 220).

    Bereits im Beschluss vom 15.01.1992 (NJW 1992, 2877) hatte das BVerfG für den Fall einer tatbestandlichen Rückanknüpfung durch das Steueränderungsgesetz 1973, der Wirkung für eine Investitionsentscheidung der Beschwerdeführerin zugemessen worden war, die bereits zu einem Zeitpunkt getroffen wurde, als noch nicht einmal die Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht worden war, die tatbestandliche Rückanknüpfung als Ziel der Regierung akzeptiert, den Ankündigungseffekt zu vermeiden.

  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 2/03 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktebegrenzung für Spätaussiedler

    Ausnahmsweise hat das BVerfG aber für die Frage, ab wann ein Betroffener mit einer Neuregelung hat rechnen müssen, bereits auf den Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses über die in Aussicht genommene und durchgeführte Gesetzesänderung abgestellt (vgl BVerfG NJW 1992, 2877, 2878; s auch BVerfGE 95, 64, 88; BVerfGE 97, 67, 82 - betreffend die Vermeidung von Ankündigungseffekten; vgl hierzu auch Fischer, aaO, 862; Jarass, aaO, Art. 20 RdNr 72).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.1993 - 10 L 52/90

    Rückwirkende Abschaffung; Anzeige-Hochschule; Niedersachsen; Verfassungsmäßigkeit

    Schließlich muß der Gesetzgeber aufgrund des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Übergangsregelung treffen (vgl. BVerfG, Beschl. v 15.1.1992 -2 BvR 1824/89 -, NJW 1992, 2877, 2878; BVerfGE 75, 246, 280; 72, 200, 242 f.; 72, 141, 154 f.; Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl. 1992, Art. 20 RdNrn. 49, 52, 54).

    Denn die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer tatbestandlichen Rückanknüpfung ist an demjenigen Grundrecht zu messen, das mit der Verwirklichung des betreffenden Tatbestandsmerkmals vor Verkündung der Norm ins Werk gesetzt wurde (BVerfG, Beschl. v. 15.1.1992, aaO., S. 2878).

  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine

    ff) Außerdem sind Ausnahmen zur Vermeidung von sog. "Ankündigungseffekten" zugelassen worden (z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67; vom 15. Januar 1992 2 BvR 1824/89, HFR 1992, 729), die auch schon von Presseberichten über Gesetzesvorhaben ausgehen können (vgl. BVerfG-Beschluss vom 8. Februar 1993 2 BvR 1765/92, HFR 1993, 329).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.1993 - 10 L 92/90
    Schließlich muß der Gesetzgeber aufgrund des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Übergangsregelung treffen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15.1.1992 - 2 BvR 1824/89 -, NJW 1992, 2877, 2878; BVerfGE 75, 246, 280 [=DVBl. 1988, 93]; 72, 200, 242 f. [= DVBl. 1986, 814]; 72, 141, 154 f.; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 2. Aufl., Art. 20 Rdnrn. 49, 52, 54).

    Denn die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer tatbestandlichen Rückanknüpfung ist an demjenigen Grundrecht zu messen, das mit der Verwirklichung des betreffenden Tatbestandsmerkmals vor Verkündung der Norm ins Werk gesetzt wurde (BVerfG, Beschluß vom 15.1.1992, aaO, S. 2878).

  • SG Dresden, 30.06.2011 - S 35 RS 2129/09
  • FG Münster, 08.05.2007 - 1 K 4916/05

    Anwendbarkeit von § 11 Abs. 2 S. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der im

  • SG Magdeburg, 15.05.2012 - S 46 R 90105/09

    Ausschluss der Berücksichtigung von Schichtzulage, Verpflegungsgeld und

  • FG Baden-Württemberg, 31.08.2000 - 1 V 46/00

    Verlusteinschränkung in Umwandlungsfällen

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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1000/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6783
BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1000/92 (https://dejure.org/1992,6783)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.1992 - 2 BvR 1000/92 (https://dejure.org/1992,6783)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 1992 - 2 BvR 1000/92 (https://dejure.org/1992,6783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Auslegung von Art. 1 Nr. 1 BFH-Entlastungsgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 1992, 729
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1000/92
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Auslegung dieser Vorschriften durch die Fachgerichte zu einem Ergebnis führt, das - wäre es in einem einfachrechtlichen Gesetz enthalten - den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwerte (vgl. BVerfGE 74, 228 [233 f.]).
  • BFH, 06.02.2013 - X K 11/12

    Vertretungszwang auch bei Entschädigungsklagen - Vereinbarkeit des

    § 62 Abs. 4 FGO verletzt ebenfalls nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), denn der Vertretungszwang erweist sich aufgrund des mit ihm verbundenen Entlastungszwecks "als nicht sachlich ungerechtfertigt" (BVerfG-Beschluss vom 20. August 1992  2 BvR 1000/92, HFR 1992, 729 zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 759, und vom 12. November 2008 X B 203/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R44).
  • BFH, 19.01.2012 - VI B 98/11

    Finanzrechtsweg: Verweisung, Rechtsgültigkeit des § 33 FGO - Vertretungszwang:

    Denn der Vertretungszwang erweist sich aufgrund des mit ihm verbundenen Entlastungszwecks sachlich als nicht ungerechtfertigt (BVerfG-Beschluss vom 20. August 1992  2 BvR 1000/92, HFR 1992, 729 zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 2095; vom 12. November 2008 X B 203/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 44).
  • BFH, 22.07.2010 - V S 8/10

    Vertretungszwang bei Erhebung der Anhörungsrüge - Keine verfassungsrechtlichen

    Gegen diesen Vertretungszwang bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere liegt darin kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. August 1992  2 BvR 1000/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 729 zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs; BFH-Beschluss vom 12. November 2008 X B 203/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 44).
  • BFH, 06.05.1998 - IV B 156/97

    Verfristung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einer Begründung, die den

    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf eine Verfassungsbeschwerde gegen den nicht veröffentlichten Beschluß des Senats vom 17. März 1992 IV B 74/91 entschieden hat, gebietet Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) zwar, daß sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und das den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten; die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs ist aber den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (BVerfG vom 20. August 1992 2 BvR 1000/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1992, 729, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Grundgesetz, Art. 103, Rechtsspruch 54).

    Nach Auffassung des BVerfG erscheint danach die Auslegung des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG durch den BFH im Hinblick auf den Entlastungszweck der Regelung (vgl. dazu BFH vom 16. Januar 1984 GrS 5/82, BFHE 140, 408, BStBl II 1984, 439) nicht sachlich ungerechtfertigt (BVerfG in HFR 1992, 729, StRK, Grundgesetz, Art. 103, Rechtsspruch 54).

  • BFH, 30.11.2011 - VI B 22/11

    Ausnahmen vom Vertretungszwang - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 4 FGO -

    Gegen diesen Vertretungszwang bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere liegt darin kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. August 1992  2 BvR 1000/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 729 zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs).
  • BFH, 12.11.2008 - X B 203/08

    Vertretungszwang beim BFH - keine verfassungsrechtlichen Bedenken

    Gegen diesen Vertretungszwang bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere liegt darin kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. August 1992 2 BvR 1000/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 729 zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs).
  • BFH, 11.05.2001 - XI S 11/01

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwaltes -

    Auch bestehen gegen die Verfassungsmäßigkeit des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG keine Bedenken (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. August 1992 2 BvR 1000/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 729).
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