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   BVerfG, 03.06.1992 - 1 BvR 583/86   

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BVerfG, 03.06.1992 - 1 BvR 583/86 (https://dejure.org/1992,1995)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.1992 - 1 BvR 583/86 (https://dejure.org/1992,1995)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 1992 - 1 BvR 583/86 (https://dejure.org/1992,1995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erlösen aus der Überlassung von Sand- und Kiesvorkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentumsgarantie - Substanzausbeutungsverträge - Steuerrechtliche Behandlung - Bodenschätze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1189
  • NVwZ 1993, 561 (Ls.)
  • WM 1992, 1442
  • HFR 1993, 36
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.12.1984 - V ZR 189/83

    Bimsabbau-Pacht - § 306 f BGB <Fassung bis 31.12.01>, §§ 537 f BGB

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1992 - 1 BvR 583/86
    Der Bundesfinanzhof interpretiert den Begriff "Pacht" unter Heranziehung des § 581 BGB und im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BFH, in: BFH/NV 1985, S. 74, 75; vgl. auch BGH, NJW 1985, S. 1025 ; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.10.1973 - VIII R 78/70

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung trotz bürgerlich-rechtlicher Übereignung

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1992 - 1 BvR 583/86
    Soweit das Finanzgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. etwa BFH, BStBl. 1974 II S. 130) Substanzausbeutungsverträge auch dann als Pachtverträge behandelt, wenn sie bürgerlich-rechtlich in das Gewand von Kauf- und Rückkaufvertrag gekleidet sind, ist ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 ) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1992 - 1 BvR 583/86
    Die Auslegung von Gesetzen und die Fortbildung des Rechts gehören zu den anerkannten Aufgaben und Befugnissen der Gerichte (vgl. BVerfGE 71, 354 [362 f.]).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87

    Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1992 - 1 BvR 583/86
    Die Berücksichtigung der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten darf nicht zu einer Auslegung der Steuergesetze führen, die sich als Diskriminierung der Ehe darstellt (vgl. BVerfGE 28, 324 [347]; 69, 188 [205 f.]; 78, 128 [130] m.w.N.).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvR 482/86
    Auszug aus BVerfG, 03.06.1992 - 1 BvR 583/86
    Auch der Umstand, daß die durch die Ausbeutung des Bodenschatzes eintretende Substanzminderung des Grund und Bodens grundsätzlich einkommensteuerlich nicht in Form von Abschreibungen berücksichtigt wird (§ 11 d Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung), vermag die Unvereinbarkeit der Besteuerung mit Art. 14 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, Nichtannahme-Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 BvR 482/86 -, Betriebsberater 1987, S. 598).
  • BFH, 25.06.1985 - IX R 60/82

    Entgelt für die zeitlich begrenzte Überlassung eines Grundstücks zur Hebung der

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1992 - 1 BvR 583/86
    Der Bundesfinanzhof interpretiert den Begriff "Pacht" unter Heranziehung des § 581 BGB und im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BFH, in: BFH/NV 1985, S. 74, 75; vgl. auch BGH, NJW 1985, S. 1025 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1992 - 1 BvR 583/86
    Die Berücksichtigung der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten darf nicht zu einer Auslegung der Steuergesetze führen, die sich als Diskriminierung der Ehe darstellt (vgl. BVerfGE 28, 324 [347]; 69, 188 [205 f.]; 78, 128 [130] m.w.N.).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1992 - 1 BvR 583/86
    b) Eine Verletzung des Art. 14 GG kommt ebenfalls nicht in Betracht, denn diese Grundgesetzbestimmung schützt nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, es sei denn, sie belasten den Betroffenen übermäßig und beeinträchtigen ihn grundlegend in seinen Vermögensverhältnissen (vgl. BVerfGE 81, 108 [122] m.w.N.).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1992 - 1 BvR 583/86
    Die Berücksichtigung der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten darf nicht zu einer Auslegung der Steuergesetze führen, die sich als Diskriminierung der Ehe darstellt (vgl. BVerfGE 28, 324 [347]; 69, 188 [205 f.]; 78, 128 [130] m.w.N.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1992 - 1 BvR 583/86
    a) Als willkürlich kann eine Rechtsprechung nur dann angesehen werden, wenn sie eine fehlerhafte Rechtsanwendung aufweist, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 55, 72 [89 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

  • BFH, 16.12.2004 - III R 8/98

    Einlage eines Bodenschatzes in das Betriebsvermögen und AfS-Vorlage an den Großen

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sah die unterschiedliche steuerliche Behandlung veräußerter Bodenbestandteile aus im Privatbesitz befindlichen Grundstücken gegenüber der Überlassung eines Grundstücks zur sukzessiven Ausbeute derartiger Bodenschätze als verfassungsrechtlich unbedenklich an (vgl. Nichtannahmebeschlüsse vom 10. Februar 1987 1 BvR 482/86, Betriebs-Berater --BB-- 1987, 598; vom 3. Juni 1992 1 BvR 583/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 36).
  • BFH, 21.07.1993 - IX R 9/89

    Entgelt für den Verkauf eines bodenschatzführenden Grundstücks als Einkünfte aus

    Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich nicht (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 3. Juni 1992 1 BvR 583/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1993, 36).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH führt der Verkauf eines bodenschatzführenden Grundstücks unter gleichzeitiger Begründung eines Rückkaufrechts zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beim Verkäufer (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1967 VI 331/64, BFHE 90, 215, BStBl II 1968, 30; in BFHE 111, 43, BStBl II 1974, 130; in BFH/NV 1985, 74; in BFHE 170, 71, BStBl II 1993, 296, sowie BVerfG in HFR 1993, 36).

  • BFH, 21.07.2009 - X R 10/07

    Verkauf eines Bodenschatzes als private Vermögensverwaltung

    Anders ist es, wenn der formale Kaufvertrag als Pachtverhältnis zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1973 VIII R 78/70, BFHE 111, 43, BStBl II 1974, 130; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 1 BvR 583/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 36; Leingärtner/Stalbold, a.a.O., Kap. 13, Rz 51) oder wenn es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 EStG oder um einen gewerblichen Bodenschatzhandel (vgl. Felsmann, a.a.O., A Rz 1191) handelt.
  • BFH, 24.10.2012 - IX R 6/12

    Substanzausbeute, Nutzungsüberlassung zur Bodenschatzgewinnung, Grundsätzliche

    Entgegen der Ansicht der Revision bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Entgelte für die Überlassung von Bodenschätzen als Einkünfte i.S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig sind (so Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 1987  1 BvR 482/86, Betriebs-Berater 1987, 598; vom 3. Juni 1992  1 BvR 583/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 36, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 1189).
  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 75/91

    Keine Absetzungen für Substanzverringerung bei Bodenschätzen, die im

    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsprechung ist vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut bestätigt worden (Beschluß vom 3. Juni 1992 1 BvR 583/86, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1993, 273).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 54/99

    Sofort beginnende Leibrente; aufgeschobene Leibrente

    Verfassungsrechtlich ist eine zusammenfassende Würdigung mehrerer Verträge unter Abweichung von der ihnen durch die Parteien beigelegten Bezeichnung zulässig, weil das Steuerrecht seine eigenen Tatbestände prägt und die Parteien zwar vertragliche Gestaltungen vornehmen, nicht jedoch deren steuerrechtliche Folgen bestimmen können (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212, unter 1.a cc und vom 3. Juni 1992 1 BvR 583/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 36, unter 2.).
  • FG Schleswig-Holstein, 02.12.2011 - 5 K 47/10

    Berücksichtigung von im Zusammenhang mit einem sog. Sandausbeutevertrag erzielten

    Im Übrigen wird auf den Beschluss des BVerfG vom 3. Juni 1992 (1 BvR 583/86, DStR 1993, 273) Bezug genommen, wonach die hier in Rede stehende Rechtsprechung des BFH keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.
  • FG Köln, 13.02.2014 - 6 K 2745/10

    Arbeitslohn trotz eines zivilrechtlich unwirksamen Dienstverhältnisses

    Gleichwohl knüpft der steuerliche Tatbestand an wirtschaftliche Vorgänge, Zustände und Veranstaltungen an und beschreibt diese lediglich mit den zivilrechtlichen Begriffen (BVerfG-Beschlüsse vom 27.12.1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212 und vom 3.6.1992 1 BvR 583/86, WM 1992, 1442, NJW 1993, 1189; Drüen a. a. O. Rn. 326).
  • FG Nürnberg, 25.11.2008 - II 19/06

    Anwendung des § 17 UStG auf Vorsteuerbeträge nach Rücktritt vom

    Art. 14 GG schützt nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten aus dem Steuerschuldverhältnis, sofern nicht dadurch nahezu das gesamte Vermögen entzogen wird (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 03.06.1992 1 BvR 583/86, HFR 1993, 36 und vom 07.06.2005 2 BvR 1822/04, BVerfG K 5, 292, [...]).
  • FG Münster, 17.02.1997 - 13 K 5055/94
    Diese Rechtsprechung ist verfassungsgemäß ( BVerfG-Beschluß vom 03.06.1992 1 BvR 583/86 , HFR 1993, 36).
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