Rechtsprechung
BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Überprüfung der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 20.04.1988 - K 47/87
- BFH, 29.09.1988 - IX B 129/88
- BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88
Papierfundstellen
- HFR 1998, 397
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88
Dies bedeutet, daß das geschützte Freiheitsrecht nur so weit beschränkt werden darf, daß dem Grundrechtsträger (Steuerpflichtigen) ein Kernbestand des Erfolges eigener Betätigung im wirtschaftlichen Bereich in Gestalt der grundsätzlichen Privatnützigkeit des Erworbenen und der grundsätzlichen Verfügungsbefugnis über die geschaffenen vermögenswerten Rechtspositionen erhalten bleibt (BVerfGE 87, 153 [169]).Das vorliegende Verfahren gibt keinen Anlaß zur Entscheidung der Frage, ob der Steuergesetzgeber jedenfalls dann die verfassungsrechtlichen Schranken der Besteuerung des Einkommens überschreitet und in die Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG ) in deren Ausprägung als persönliche Entfaltungsfreiheit im vermögensrechtlichen Bereich (Art. 14 GG ) eingreift, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die steuerliche Belastung (wegen der nur beschränkten Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen) zusammengenommen ein solches Ausmaß erreichen, daß nicht mehr davon ausgegangen werden könnte, daß dem Steuerpflichtigen ein Kernbestand des Erfolges eigener Betätigung im wirtschaftlichen Bereich als Ausdruck der grundsätzlichen Privatnützigkeit des Erworbenen verbliebe (BVerfGE 87, 153 [169]; 93, 121 [135]).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88
Das Bundesverfassungsgericht prüft insoweit nur, ob die Fachgerichte Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts verkannt haben oder willkürlich verfahren sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]). - BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88
Ebenso wie der Staat verpflichtet ist, dem mittellosen Bürger diese Mindestvoraussetzungen im erforderlichen Fall durch Sozialleistungen zu sichern (BVerfGE 40, 121 [133]), darf er dem Bürger das selbst erzielte Einkommen bis zu diesem Betrag nicht entziehen.
- BFH, 06.05.1986 - IX B 121/84
Werbungskostenüberschuß - Gebäudeteil - Vermietung - Eigene Wohnzwecke
Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88
Ebensowenig ist aus verfassungsrechtlicher Sicht zu beanstanden, daß das Finanzgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (vgl. BFH, Urteil vom 29. Juli 1986 - BStBl II 86, 749) den vom Arbeitgeber einbehaltenen und abgeführten Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung als Teil des den Beschwerdeführern zugeflossenen Arbeitslohnes im Sinne von § 19 Abs. 1 EStG gewürdigt hat. - BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87
Zur Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von …
Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 24. Juni 1992 (BVerfGE 86, 369 [380 f.]) diese Frist im Jahr 1985 als noch nicht abgelaufen angesehen. - BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88
Das vorliegende Verfahren gibt keinen Anlaß zur Entscheidung der Frage, ob der Steuergesetzgeber jedenfalls dann die verfassungsrechtlichen Schranken der Besteuerung des Einkommens überschreitet und in die Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG ) in deren Ausprägung als persönliche Entfaltungsfreiheit im vermögensrechtlichen Bereich (Art. 14 GG ) eingreift, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die steuerliche Belastung (wegen der nur beschränkten Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen) zusammengenommen ein solches Ausmaß erreichen, daß nicht mehr davon ausgegangen werden könnte, daß dem Steuerpflichtigen ein Kernbestand des Erfolges eigener Betätigung im wirtschaftlichen Bereich als Ausdruck der grundsätzlichen Privatnützigkeit des Erworbenen verbliebe (BVerfGE 87, 153 [169]; 93, 121 [135]). - BVerfG, 28.12.1984 - 1 BvR 1472/84
Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88
Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Erwerbsaufwendungen im Sinne des § 9 Abs. 1 EStG zu würdigen (so bereits BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1978 [HFR 1978, 293 zur Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben] und vom 28. Dezember 1984 [HFR 1985, 337]). - BVerfG, 08.03.1978 - 1 BvR 117/78
Gewährung eines Steuererlasses aus Billigkeitsgründen - Verlust und Gewinn eines …
Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88
Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Erwerbsaufwendungen im Sinne des § 9 Abs. 1 EStG zu würdigen (so bereits BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1978 [HFR 1978, 293 zur Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben] und vom 28. Dezember 1984 [HFR 1985, 337]). - BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76
Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente
Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26. März 1980 (BVerfGE 54, 11 ) den Gesetzgeber angewiesen, eine Neuregelung der Besteuerung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten zu schaffen; dies schließt auch die Neuregelung der steuerlichen Behandlung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen - soweit sie der Alterssicherung dienen - als einen wesentlichen Bestandteil des Rentenbesteuerungsrechtes ein. - BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88
a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß der Staat dem Steuerpflichtigen sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen muß, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird (BVerfGE 82, 60 [85]).
- BFH, 14.12.2005 - X R 20/04
Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG
Auch in den Kammerbeschlüssen vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90 (HFR 1991, 672), vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88 (HFR 1998, 397) und vom 20. August 1997 1 BvR 1300/89 (HFR 1997, 937) hat sich das BVerfG zur Abziehbarkeit von Beiträgen zu Krankenversicherungen nicht explizit geäußert.Der Beschluss in HFR 1998, 397 legt dar, die zum Abzug zugelassenen Rentenversicherungsbeiträge genügten, um im Alter eine das Existenzminimum überschreitende Rente zu sichern.
a) Mit Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99 (BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28) hat er unter Bezugnahme auf den Beschluss des BVerfG in HFR 1998, 397 zur Besteuerung von Aufwendungen für die Altersvorsorge entschieden, dass auf Grund verfassungsrechtlicher Vorgaben "auch das Einkommen in Höhe der Aufwendungen der Besteuerung entzogen sein muss, das der Mindestversorgung im Alter dient".
- Soweit sich aus dem Beschluss des Senats in BFH/NV 2001, 770 (Aufforderung an das BMF zum Verfahrensbeitritt) sowie aus dem Senatsurteil in BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28 eine andere Auslegung des Beschlusses des BVerfG in HFR 1998, 397 ergebe, halte der Senat hieran ausdrücklich nicht mehr fest.
Er hat seine Rechtsauffassung mit weiterer Entscheidung vom 10. November 2004 XI R 37/02 (…BFH/NV 2005, 1024) unter Bezugnahme auf sein Urteil in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650 und auf die BVerfG-Beschlüsse in HFR 1998, 397 und in HFR 1997, 937 bestätigt.
- BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99
Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig
Der Beschluss des BVerfG vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 397) sei zu Vorsorgeaufwendungen eines Angestellten und nicht eines Selbständigen ergangen und betreffe daher einen anderen Sachverhalt.Es genügt vielmehr, dass der Steuerpflichtige nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld noch ausreichende Mittel zur Verfügung hat, um seinen notwendigen Lebensunterhalt bestreiten und seine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung leisten zu können (BVerfG-Beschlüsse vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, HFR 1998, 397, und vom 20. August 1997 1 BvR 1300/89, HFR 1997, 937).
Soweit sich aus dem Beschluss des Senats vom 20. Dezember 2000 XI R 41/99 (…BFH/NV 2001, 770) sowie aus dem Senatsurteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99 (BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28) eine andere Auslegung des Beschlusses des BVerfG in HFR 1998, 397 ergibt, hält der Senat hieran nicht mehr fest.
Nach Erfüllung ihrer Einkommensteuerschuld standen den Klägern ausreichende Mittel zur Verfügung, um ihren notwendigen Lebensunterhalt und eine Mindestvorsorge zu bestreiten (vgl. BVerfG-Kammerbeschluss vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, HFR 1998, 397).
- BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
Eine Frist zur Neuregelung wurde dem Gesetzgeber dabei nicht gesetzt (…vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 1997 - 1 BvR 1300/89 -, HFR 1997, S. 937, sowie vom 20. August 1997 - 1 BvR 1523/88 -, HFR 1998, S. 397).
- BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen
Die geleisteten Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte dienten der Alterssicherung in Form einer lebenslangen Rente und seien im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 397) zu begünstigen.Es genügt vielmehr, dass der Steuerpflichtige nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld noch ausreichende Mittel zur Verfügung hat, um seinen notwendigen Lebensunterhalt bestreiten und seine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung leisten zu können (BVerfG-Beschlüsse in HFR 1998, 397, und vom 20. August 1997 1 BvR 1300/89, HFR 1997, 937).
Soweit sich aus den Beschlüssen des Senats vom 20. Dezember 2000 XI R 41/99 (…BFH/NV 2001, 770) und in BFHE 194, 416, BStBl II 2001, 346 sowie aus dem Senatsurteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99 (BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28) eine andere Auslegung des Beschlusses des BVerfG in HFR 1998, 397 ergibt, hält der Senat hieran nicht mehr fest.
Nach Erfüllung ihrer Einkommensteuerschuld standen den Klägern ausreichende Mittel zur Verfügung, um ihren notwendigen Lebensunterhalt und eine Mindestvorsorge zu bestreiten (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 1998, 397).
- BFH, 01.02.2006 - X B 166/05
Ab 1.1.2005 geleistete Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung …
Denn das BVerfG hat den Gesetzgeber angewiesen, die steuerliche Behandlung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Neuordnung der Rentenbesteuerung mit zu regeln (BVerfG-Beschlüsse vom 26. März 1980 1 BvR 121/76, 1 BvR 122/76, BVerfGE 54, 11, BStBl II 1980, 545, und vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, HFR 1998, 397). - BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
Eine Frist zur Neuregelung wurde dem Gesetzgeber dabei nicht gesetzt (…vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 1997 - 1 BvR 1300/89 -, HFR 1997, S. 937, sowie vom 20. August 1997 - 1 BvR 1523/88 -, HFR 1998, S. 397). - BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen …
Eine Frist zur Neuregelung wurde dem Gesetzgeber dabei nicht gesetzt (…vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 1997 - 1 BvR 1300/89 -, HFR 1997, S. 937, sowie vom 20. August 1997 - 1 BvR 1523/88 -, HFR 1998, S. 397). - BFH, 08.11.2006 - X R 45/02
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens …
Das BVerfG hatte die betragsmäßige Beschränkung der Vorsorgeaufwendungen auf die Höchstbeträge des § 10 Abs. 3 EStG a.F. aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht beanstandet (BVerfG-Beschlüsse vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 397, 398, und 1 BvR 1300/89, HFR 1997, 937). - BFH, 04.11.2003 - VIII R 59/03
Volljährige Kinder in Berufsausbildung
Gegen diese gesetzliche Regelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 397).Diese Pauschale muss sich aber --anders als die der aktuellen Grundsicherung dienende steuerliche Freistellung des Grundbedarfs des Kindes-- nicht realitätsgerecht an der Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten orientieren (vgl. --zum beschränkten Abzug von Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 EStG-- BVerfG-Beschluss in HFR 1998, 397 --offen gelassen für Sozialversicherungsbeiträge--, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650); es genügt, dass der Gesetzgeber unter Berücksichtigung der Lastenverteilung zwischen Familie und Staat einen angemessenen Betrag festsetzt.
- BFH, 21.07.2004 - X R 72/01
Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK
Das BVerfG hat dies aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht beanstandet (BVerfG-Beschluss vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, HFR 1998, 397, 398).Das BVerfG hatte mit Beschlüssen vom 20. August 1997 1 BvR 1300/89 (HFR 1997, 937) und in HFR 1998, 397 die ständige Rechtsprechung des BFH (z.B. Entscheidungen vom 27. Juni 1996 IV R 4/84, BFHE 181, 31;… in BFH/NV 1999, 163) bestätigt, dass Vorsorgeaufwendungen nur im Rahmen der Höchstbeträge des § 10 Abs. 3 EStG abziehbar sind.
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1961/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BFH, 12.03.2003 - X B 211/01
Vorsorgeaufwendungen; Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage für 1989
- BFH, 25.03.2003 - X B 212/01
Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen, Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage 1988
- BFH, 10.11.2004 - XI R 37/02
Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen - Familie mit vier Kindern
- BFH, 20.12.2000 - XI R 41/99
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als SA
- FG Hessen, 24.11.2005 - 1 K 3274/05
Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger Rechtsstreite - …
- BFH, 23.01.2001 - XI R 17/00
Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen
- BFH, 14.05.1998 - X R 38/93
Beiträge eines Arbeitnehmers - Gesetzliche Rentenversicherung - Vorab entstandene …
- FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 V 295/05
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Alterseinkünftegesetzes; Grundsatz des …
- BFH, 19.05.2004 - III R 55/03
Stl. Entlastung durch Zahlung von Kindergeld
- BFH, 18.03.2003 - X B 144/99
Vorsorgeaufwendungen; Einzahlungen in eine Pensionskasse
- FG Köln, 02.07.2001 - 15 K 3628/93
Anwendbarkeit des § 33c EStG a.F. trotz Verfassungswidrigkeit; Berücksichtigung …
- FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 6920/02
Kürzung des Vorwegabzugs bei Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen …
- BFH, 14.06.2000 - XI R 57/99
Gesellschafter-Geschäftsführer: Sonderausgaben-Vorwegabzug
- BFH, 25.08.1993 - X B 32/93
Aussetzung des Klageverfahrens wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der …
- FG Köln, 02.07.2001 - 15 K 7397/94
Rechtmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs 1992
- FG Hamburg, 28.11.2005 - VII 126/02
Verfahrensrecht, Einkommensteuerrecht: Zwangsruhe des Einspruchsverfahrens, …
- FG Köln, 30.10.2002 - 12 K 5343/01
Familienexistenzminimum 1999 und Kürzung des Vorwegabzugs
- FG Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 6 K 1130/12
Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenabzugs für Arbeitnehmerbeiträge zur …
- BFH, 03.11.2004 - X B 121/03
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Verfahren ohne mündliche Verhandlung
- BFH, 18.09.2002 - XI B 126/01
Ruhen des Verfahrens; Aussetzung des Verfahrens (AdV) bei Musterverfahren beim …
- FG Rheinland-Pfalz, 07.12.2005 - 1 K 1940/04
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind keine vorweggenommenen …
- FG Hamburg, 02.11.2001 - II 327/01
Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß
- FG Münster, 21.09.2001 - 13 V 2904/01
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höchstbetragsbegrenzung …
- FG Hessen, 13.12.2001 - 1 K 3267/01
Beschränkte Abzugsfähigkeit; Vorsorgeaufwendung; Ehegatte; Verfassungsmäßigkeit; …
- FG Hessen, 13.12.2001 - 1 K 3268/01
Beschränkte Abzugsfähigkeit; Vorsorgeaufwendung; Ehegatte; Verfassungsmäßigkeit; …
- BFH, 15.12.2004 - X B 116/04
NZB: analoge Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO
- FG Düsseldorf, 11.04.2008 - 18 K 375/06
Abzugsfähigkeit von Studiengebühren für eine wissenschaftliche Hochschule in …
- FG Hamburg, 07.04.2008 - 1 K 72/04
Einkommensteuer: Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen vor …
- FG Niedersachsen, 16.11.2005 - 9 K 120/97
Anspruch auf Berücksichtigung gewerblicher Verluste und weiterer Werbungskosten …
- FG Münster, 04.12.2002 - 8 K 2768/01
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses durch vorläufige Steuerfestsetzung während …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2000 - 1 K 2438/99
Werbungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit u. a.
- FG Köln, 16.12.1999 - 2 K 8306/98
Höchstbeträge nach § 10 Abs. 3 EStG 1990 und 1997
- FG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 S 4/03
Zukünftige volle Besteuerung von Rentenbezügen; Abzug von gezahlten …
- BFH, 18.12.2003 - III S 19/03
Anforderungen an die Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussichten bei Antrag auf …
- BFH, 28.05.1999 - X B 186/98
Besteuerung von Altersruhegeld; freiwillig Versicherte
- FG Hamburg, 24.04.2002 - V 1/02
§ 10 Abs. 3 EStG verfassungsgemäß
- BFH, 23.07.2003 - XI B 162/01
Begrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen
- BFH, 01.04.1998 - X R 154/94
- FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2000 - 1 K 2442/99
Aufwendungen für den Bezug einer Tageszeitung
- FG Düsseldorf, 17.03.2011 - 8 K 251/10
Abziehbarkeit von Versicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten bei …
- FG Nürnberg, 01.02.2007 - VI 263/04
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen; Umfang …
- FG Hamburg, 24.04.2002 - V 277/01
Klage kann alleine gegen Einspruchsentscheidung gerichtet
- FG München, 12.12.2002 - 15 K 4395/00
Kein Anspruch des Einspruchsführers gegen das Finanzamt auf Ruhen seines …
- BFH, 26.11.2003 - VI R 96/91
- FG München, 15.06.2001 - 13 V 1669/01
Vorläufiger Rechtsschutz bei verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Gültigkeit …
- FG Köln, 15.05.2001 - 1 K 4484/00
Verfassungsmäßigkeit von Haushaltsfreibetrag und Kürzung des Vorwegabzugs
- FG Saarland, 05.05.2003 - 2 V 69/03
Zukunftssicherungsleistungen als Sonderausgaben, Vorwegabzug bei zusammen …
- FG Münster, 29.08.2001 - 8 K 4541/98
Unentgeltlichkeit der Überlassung von Wohnraum als Voraussetzung für den vollen …
- FG Niedersachsen, 14.11.2000 - 7 K 428/90
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den begrenzten Abzug von …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2000 - 1 K 2441/99
Prozeßverschleppungsabsicht
- FG Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 7 K 112/95