Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 05.05.1998

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   BVerfG, 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97   

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BVerfG, 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97 (https://dejure.org/1998,2910)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97 (https://dejure.org/1998,2910)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 1998 - 1 BvR 1842/97 (https://dejure.org/1998,2910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip wegen Versagens von Prozeßkostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsverfolgung durch einen Nachlasspfleger im Namen unbekannter Erben; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ; Vorliegen richterlicher Willkür

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Willkürliche Versagung von Prozeßkostenhilfe für einen Nachlaßpfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1081
  • Rpfleger 1998, 525
  • HFR 1998, 682
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.05.1964 - VII ZR 208/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97
    Zur Begründung trägt er insbesondere vor, daß das Oberlandesgericht in überraschender Weise von einer nachlaßgerichtlichen Feststellung der Erben ausgegangen und ohne vorherigen Hinweis von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, NJW 1964, S. 1418 f.) abgewichen sei, wonach es für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe nur auf den verfügbaren Nachlaß und nicht auf die etwaige Leistungsfähigkeit der unbekannten Erben ankomme, auf die für die Prozeßkosten noch nicht zugegriffen werden könne.

    Schließlich spricht für die Vertretbarkeit seiner Auffassung, daß auch andere Gerichte in vergleichbarer Weise einen Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Erben gefordert haben (BVerwG, Buchholz 310, § 166 Nr. 17; OVG Hamburg, FamRZ 1997, S. 180 f.), mag auch die herrschende Auffassung seit langem diesen Standpunkt ablehnen (vgl. RGZ 50, 394 [396]; BGH, NJW 1964, S. 1418 f.; BGHR, ZPO, § 114 Satz 1, Nachlaßpfleger 1; BFHE 104, 279 [280]).

    Daher hat bereits der Bundesgerichtshof zutreffend darauf hingewiesen, daß die gegenteilige Auffassung im Ergebnis auf eine Rechtsverweigerung hinauslaufen würde (BGH, NJW 1964, S. 1418 f.).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97
    Sie garantiert vielmehr auch die Effektivität des Rechtsschutzes (BVerfGE 88, 118 [123]).

    Soweit Verfahrensvorschriften einen Auslegungsspielraum lassen, darf er sie nicht in einem Sinne auslegen, der dem Gebot effektiven Rechtsschutzes widersprechen würde (BVerfGE 88, 118 [125]); er darf den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (BVerfGE 77, 275 [284]).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97
    Diese Grundsätze gelten auch bei der Gewährung von Prozeßkostenhilfe (vgl. BVerfGE 63, 380 [394 f.]).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97
    Willkürlich ist ein Richterspruch nur dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 87, 273 [278 f.]).
  • RG, 25.01.1902 - VI 11/02

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97
    Schließlich spricht für die Vertretbarkeit seiner Auffassung, daß auch andere Gerichte in vergleichbarer Weise einen Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Erben gefordert haben (BVerwG, Buchholz 310, § 166 Nr. 17; OVG Hamburg, FamRZ 1997, S. 180 f.), mag auch die herrschende Auffassung seit langem diesen Standpunkt ablehnen (vgl. RGZ 50, 394 [396]; BGH, NJW 1964, S. 1418 f.; BGHR, ZPO, § 114 Satz 1, Nachlaßpfleger 1; BFHE 104, 279 [280]).
  • OVG Hamburg, 21.02.1996 - Bs IV 67/96

    Nachlaßpfleger; Prozeßkostenhilfe; Dürftigkeit; Einkommensverhältnisse;

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97
    Schließlich spricht für die Vertretbarkeit seiner Auffassung, daß auch andere Gerichte in vergleichbarer Weise einen Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Erben gefordert haben (BVerwG, Buchholz 310, § 166 Nr. 17; OVG Hamburg, FamRZ 1997, S. 180 f.), mag auch die herrschende Auffassung seit langem diesen Standpunkt ablehnen (vgl. RGZ 50, 394 [396]; BGH, NJW 1964, S. 1418 f.; BGHR, ZPO, § 114 Satz 1, Nachlaßpfleger 1; BFHE 104, 279 [280]).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97
    Soweit Verfahrensvorschriften einen Auslegungsspielraum lassen, darf er sie nicht in einem Sinne auslegen, der dem Gebot effektiven Rechtsschutzes widersprechen würde (BVerfGE 88, 118 [125]); er darf den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (BVerfGE 77, 275 [284]).
  • BFH, 03.12.1971 - III S 2/70

    Nachlaßpfleger - Unbekannte Erben - Einlegung der Revision - Armenrecht -

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97
    Schließlich spricht für die Vertretbarkeit seiner Auffassung, daß auch andere Gerichte in vergleichbarer Weise einen Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Erben gefordert haben (BVerwG, Buchholz 310, § 166 Nr. 17; OVG Hamburg, FamRZ 1997, S. 180 f.), mag auch die herrschende Auffassung seit langem diesen Standpunkt ablehnen (vgl. RGZ 50, 394 [396]; BGH, NJW 1964, S. 1418 f.; BGHR, ZPO, § 114 Satz 1, Nachlaßpfleger 1; BFHE 104, 279 [280]).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97
    Eine solche Vermutung ausreichenden Vermögens müßte sich zwangsläufig zum Nachteil unbekannter unbemittelter Erben auswirken und wäre schon deswegen mit dem aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit 20 Abs. 3 GG abgeleiteten Gebot der Rechtsschutzgleichheit unvereinbar (BVerfGE 81, 347 [356 f.]).
  • BGH, 05.04.2006 - IV ZR 139/05

    Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Miterben bei Zwangsvollstreckung in ein

    Die Prozessführungsbefugnis des Klägers ergibt sich aus § 2039 Satz 1 BGB, der ihn berechtigt, in gesetzlicher Prozessstandschaft für die Erbengemeinschaft - und nicht etwa in Vertretung der übrigen Miterben - zum Nachlass gehörende Ansprüche ohne deren Mitwirkung auch klageweise geltend zu machen (einhellige Auffassung, vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2004 - XII ZR 323/01 - ZEV 2005, 63 unter 1 b; BGHZ 44, 367, 370 ff.; RGZ 149, 193, 194; BVerfG, NJW-RR 1998, 1081; BVerwG, Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 5; Ann, Die Erbengemeinschaft S. 258; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2039 BGB Rdn. 9; Lohmann in Bamberger/Roth, BGB § 2039 Rdn. 2; Staudinger/Werner, BGB [2002] § 2039 Rdn. 25; MünchKomm-BGB/Heldrich, 4. Aufl. § 2039 Rdn. 20; Schlüter in Erman, BGB 11. Aufl. § 2039 Rdn. 1; Stürner in Jauernig, BGB 11. Aufl. § 2039 Rdn. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - L 23 SO 97/11

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

    Die Gerichte sollen eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht von Angaben abhängig machen, deren Beibringung den Beteiligten unzumutbar oder unmöglich ist, weil derartige Anforderungen eine unzumutbare Erschwerung des Rechtsweges für die noch unbekannten Erben darstellen würde (BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 1998 - 1 BvR 1842/97 - juris).
  • BSG, 12.12.2002 - B 4 RA 44/02 R

    Nachlasspfleger als Beklagter wegen der Erstattung überzahlter RV-Rentenleistung

    Seine hoheitliche Bestellung durch das Nachlassgericht begründet gleichzeitig die privatrechtliche gesetzliche Vertretungsmacht für die unbekannten Erben bezüglich aller Nachlassangelegenheiten; infolgedessen vertritt er die unbekannten Erben gerichtlich in allen den Nachlass betreffenden Rechtsstreitigkeiten; er ist insoweit aktiv und passiv zur Prozessführung befugt (vgl RGZ 106, 46 ff; BVerfG NJW-RR 1998, 1081 f [BVerfG 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97]; BGH LM Nr. 1, 3 und 4 zu § 1960 BGB; BGH NJW 1983, 226 f und 1989, 2133 f; BFHE 135, 406, 408; Leipold in Münchener Komm zum BGB, 3. Aufl, § 1960 RdNr 40, 41, 56; Marotzke in Staudinger 2000, § 1960 RdNr 43).
  • OLG Koblenz, 27.12.2018 - 12 W 659/18

    Prozesskostenhilfeantrag eines Abwesenheitspflegers

    Die Beibringung unmöglicher Angaben könne diesem nicht auferlegt werden (unter Hinweis auf BVerfG, ZEV 1998, 98 = NJW-RR 1998, 1081 ).

    Zu Recht hat das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss darauf abgestellt, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW-RR 1998, 1081 ) zur Rechtslage bei einer Nachlasspflegschaft auf den hier zu bescheidenden Antrag eines Abwesenheitspflegers nicht übertragbar sei.

  • BSG, 22.10.2015 - B 13 R 190/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Verfahrensfortführung durch

    Schuldner der anfallenden Kosten eines vom Nachlasspfleger betriebenen gerichtlichen Verfahrens sind daher grundsätzlich nur die Erben nach den Vorschriften über Nachlassverbindlichkeiten (vgl § 24 Nr. 2 GNotKG; s auch Breitkreuz in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 183 RdNr 13; vgl auch BVerfG vom 23.2.1998 - 1 BvR 1842/97 - NJW-RR 1998, 1081, unter Hinweis ua auf BFHE 104, 279, wonach auch im Rahmen der Prozesskostenhilfe nur auf den verfügbaren Nachlass abzustellen ist) .
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2010 - 9 W 357/09

    Prozesskostenhilfe: Bedürftigkeit bei der Klage eines Nachlasspflegers für

    Zur Frage der Unfähigkeit, die Kosten der Prozessführung aufzubringen, ist im Falle einer Nachlasspflegschaft (§ 1933 BGB) nicht auf die - nicht feststellbaren - Vermögensverhältnisse der unbekannten Erben, sondern auf den Bestand des Nachlasses abzustellen (BGH, Beschl. vom 4. Mai 1964 - VII ZR 208/62 - NJW 1964, 1418 ff; BGH, Beschl v. 13.April1989,V ZR 263/86; BVerfG, NJW-RR 1998, 1081; Palandt/ Edenhofer, BGB, 69. Aufl., § 1960, Rz. 17, m.w.N.; Münchener- Kommentar- Leipold, BGB, 4. Aufl., § 1960, Rz. 58, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97   

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https://dejure.org/1998,1196
BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97 (https://dejure.org/1998,1196)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.1998 - 1 BvL 24/97 (https://dejure.org/1998,1196)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 1998 - 1 BvL 24/97 (https://dejure.org/1998,1196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Begriff des "Gerichts" i.S. von Art. 100 Abs. 1 GG - Einzelrichter im finanzgerichtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 1292
  • HFR 1998, 682
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97
    Die Verfahrensordnung des Ausgangsverfahrens ist, sobald es um die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes geht, nicht mehr allein, sondern in ihrem Zusammenhang mit den Bestimmungen des Normenkontrollverfahrens zu sehen (vgl. BVerfGE 47, 146 ).

    Die mit dem Normenkontrollverfahren verbundene Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts und weiterer oberster Verfassungsorgane des Bundes und der Länder (vgl. § 82 BVerfGG) läßt sich nur rechtfertigen, wenn sie zur Entscheidung eines konkreten Verfahrens unerläßlich ist (vgl. etwa BVerfGE 11, 330 ; 34, 118 ; 47, 146 ; 79, 256 ).

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97
    Die mit dem Normenkontrollverfahren verbundene Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts und weiterer oberster Verfassungsorgane des Bundes und der Länder (vgl. § 82 BVerfGG) läßt sich nur rechtfertigen, wenn sie zur Entscheidung eines konkreten Verfahrens unerläßlich ist (vgl. etwa BVerfGE 11, 330 ; 34, 118 ; 47, 146 ; 79, 256 ).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97
    Der Grundsatz der Subsidiarität soll zudem auch gewährleisten, daß der Streitstoff und die Rechtslage in einfach-rechtlicher wie in verfassungsrechtlicher Hinsicht von den Fachgerichten umfassend und eingehend erörtert werden (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 86, 382 ).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97
    Die mit dem Normenkontrollverfahren verbundene Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts und weiterer oberster Verfassungsorgane des Bundes und der Länder (vgl. § 82 BVerfGG) läßt sich nur rechtfertigen, wenn sie zur Entscheidung eines konkreten Verfahrens unerläßlich ist (vgl. etwa BVerfGE 11, 330 ; 34, 118 ; 47, 146 ; 79, 256 ).
  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97
    Die mit dem Normenkontrollverfahren verbundene Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts und weiterer oberster Verfassungsorgane des Bundes und der Länder (vgl. § 82 BVerfGG) läßt sich nur rechtfertigen, wenn sie zur Entscheidung eines konkreten Verfahrens unerläßlich ist (vgl. etwa BVerfGE 11, 330 ; 34, 118 ; 47, 146 ; 79, 256 ).
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 10/88

    Widerruf des einmal erteilten Einverständnisses

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97
    Die (Selbst-)Bestellung zum konsentierten Richter steht sodann im pflichtgemäßen Ermessen des Richters (vgl. dazu (ausführlich) Pahlke, DB 1997, S. 2454 ff.; Koch in: Gräber, FGO Kommentar 4. Auflage, § 79 a Rz. 17; Ortloff in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO Kommentar, Stand Mai 1997, § 87 a Rn. 44; BGH, Urteil vom 19. Oktober 1988 - IVb ZR 10/88 - BGHZ 105, S. 270 zu § 524 Abs. 4 ZPO); Teile der Literatur, die unter Berufung auf BVerfGE 8, 248 die Zuständigkeit des konsentierten Einzelrichters für einen Vorlagebeschluß an das Bundesverfassungsgericht bejahen, erörtern die Frage des Ermessens nicht.
  • BFH, 14.01.1998 - IV B 48/97

    Einordnung einer Apotheke als gewerbesteuerpflichtiger Betrieb - Einordnung als

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97
    Es stellt einen Ermessensmißbrauch dar, wenn der Berichterstatter nach § 79 a Abs. 3 und Abs. 4 FGO einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluß erläßt (vgl. Pahlke, DB 1997, S. 2454 ff.; BFH, Beschluß vom 14. Januar 1998 - IV B 48/97 - Umdruck S. 9; Stelkens, NVwZ 1991, S. 209 zu § 87 a Abs. 2, Abs. 3 VwGO).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97
    Der Grundsatz der Subsidiarität soll zudem auch gewährleisten, daß der Streitstoff und die Rechtslage in einfach-rechtlicher wie in verfassungsrechtlicher Hinsicht von den Fachgerichten umfassend und eingehend erörtert werden (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 86, 382 ).
  • BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 4/57

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage durch den Einzelrichter

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97
    Die (Selbst-)Bestellung zum konsentierten Richter steht sodann im pflichtgemäßen Ermessen des Richters (vgl. dazu (ausführlich) Pahlke, DB 1997, S. 2454 ff.; Koch in: Gräber, FGO Kommentar 4. Auflage, § 79 a Rz. 17; Ortloff in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO Kommentar, Stand Mai 1997, § 87 a Rn. 44; BGH, Urteil vom 19. Oktober 1988 - IVb ZR 10/88 - BGHZ 105, S. 270 zu § 524 Abs. 4 ZPO); Teile der Literatur, die unter Berufung auf BVerfGE 8, 248 die Zuständigkeit des konsentierten Einzelrichters für einen Vorlagebeschluß an das Bundesverfassungsgericht bejahen, erörtern die Frage des Ermessens nicht.
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78

    Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97
    "Gericht" kann in einem Kollegialgericht auch der Einzelrichter sein, soweit er nach der jeweiligen Prozeßordnung dazu berufen ist, die anstehende Entscheidung allein zu treffen (vgl. BVerfGE 54, 159 ).
  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R

    Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender -

    Vielmehr hat der Vorsitzende bzw Berichterstatter, dem entsprechende Einwilligungserklärungen der Beteiligten vorliegen, im Rahmen seines Ermessens pflichtgemäß darüber zu entscheiden, ob er von der besonderen Verfahrensweise der Entscheidung durch einen Berufsrichter Gebrauch macht oder ob es aus sachlichen Gründen bei der Entscheidung des Rechtsstreits durch den Senat verbleibt (vgl BVerfG, Kammerbeschluss vom 5.5.1998 - 1 BvL 23/97 -, NJW 1999, 274 f; BVerfG , Kammerbeschluss vom 5.5.1998 - 1 BvL 24/97 -, BB 1998, 1292 f = DStZ 1998, 722 f mit Anm Rößler; BVerfG, Beschluss vom 5.6.1998 - 2 BvL 2/97 -, BVerfGE 98, 145, 153 = NJW 1999, 1095 = DÖV 1999, 69; Behn in Peters/Sauter/Wolff, SGG, § 155 RdNr 36; Bernsdorff, aaO, § 155 RdNr 63; Meyer-Ladewig, aaO, § 155 RdNr 13).

    Dies kommt auch in anderen Verfahrensordnungen hinsichtlich der dort vorgesehenen Fälle der Übertragung auf den Einzelrichter zum Ausdruck (vgl dazu § 348a Abs. 1, § 526 Abs. 1 und 2, § 568 Satz 2 ZPO, § 6 Abs. 1 bis 3 VwGO, § 6 Abs. 1 bis 3 FGO), wobei diese Grundsätze auch bei dem dort zum Teil ebenfalls vorgesehenen konsentierten Einzelrichter zu beachten sind (BVerfG NJW 1999, 274, 275; BVerfG DStZ 1998, 722 f; BGHZ 154, 200, 202 ff).

  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Anders als bei dem Einzelrichter eines mit mehreren Berufsrichtern besetzten Spruchkörpers spielt es bei dieser Ausübung des Ermessens keine maßgebende Rolle, ob der Rechtsstreit schwierige oder grundsätzliche Rechtsfragen aufwirft (vgl. für die Frage der Vorlageberechtigung des Einzelrichters beim Senat eines Finanzgerichts gemäß § 79a Abs. 3 und 4 FGO die Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 1998 - 1 BvL 23/97 - und - 1 BvL 24/97 - ).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R

    Entscheidung durch Berichterstatter ohne Einverständnis der Beteiligten

    Folgt man dagegen der "herrschenden Ansicht", die in sich sonst wenig übereinstimmt, dass das "kann" dem konsentierten Richter eine Entscheidungsbefugnis verleiht (vgl BVerfG vom 5.5.1998 - 1 BvL 23/97 - NJW 1999, 274 f; BVerfG vom 5.5.1998 - 1 BvL 24/97 - BB 1998, 1292 f = DStZ 1998, 722 f mit Anmerkung von Rößler ; BVerfG vom 5.6.1998 - 2 BvL 2/97 - BVerfGE 98, 145, 153; zur Literatur vgl: Behn in: PSW, SGG, § 155 RdNr 36; Bernsdorff, aaO, RdNr 63 ff; Lüdtke in: HK-SGG/Lüdtke, 2. Aufl, § 155 RdNr 12; Meyer-Ladewig in: ders/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl, § 155 RdNr 13), kann es sich verfassungsgemäß nicht um ein "freies Ermessen" hinsichtlich der Übertragung des Rechtsstreits auf den Senat handeln.

    Doch bestehen inhaltlich strukturierte Maßgaben, die anhand verfassungskonformer Übertragung der in anderen Vorschriften dieser Verfahrensordnungen gefassten Rechtsgedanken (dazu §§ 348a Abs. 1 und 2, 526 Abs. 1 und 2, 568 Satz 2 ZPO, § 6 Abs. 1 bis 3 VwGO, § 6 Abs. 1 bis 3 FGO) gewonnen wurden und bei der stets pflichtig auszuübenden Entscheidungsbefugnis über den gesetzlichen Richter zu beachten sind (so BVerfG vom 5.5.1998 - 1 BvL 23/97 - NJW 1999, 274 f; BVerfG vom 5.5.1998 - 1 BvL 24/97 - BB 1998, 1292 f = DStZ 1998, 722 f mit Anmerkung von Rößler ).

  • FG Brandenburg, 19.05.1998 - 3 V 1850/97

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Einfamilienhäusern für verfassungsgemäß

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  • FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 65/10

    Zulässigkeit einer grunderwerbsteuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen

    Dagegen steht allerdings die Sonder-Rechtsprechung der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (vom 5.5.1998 1 BvL 23/97 und 1 BvL 24/97, NJW 1999, S. 274 - jeweils gegen einzelne vorlegende Finanzrichter), nach der der konsentierte Einzelrichter nach § 79a Abs. 3, 4 FGO für eine Richtervorlage unzuständig sein soll, weil die Richtervorlage durch den konsentierten Einzelrichter der Finanzgerichtsbarkeit einen "Ermessensmißbrauch" darstelle und weil der Gesetzeszweck des § 79a Abs. 3, 4 FGO ("Verfahrensstraffung") durch den Vorlagebeschluss des konsentierten Einzelrichters "keinesfalls erreicht" werde.

    Die von der eingangs zitierten Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abweichende Auffassung einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts (bestehend aus den ehemaligen Verfassungsrichtern Papier, Haas und Steiner - vgl. Beschlüsse vom 5.5.1998 1 BvL 23/97 und 1 BvL 24/97, NJW 1999, S. 274 [BVerfG 05.08.1998 - 1 BvL 23/97] ; ähnlich ab vom Weg: Pahlke, DB 1997, 2454; offenlassend BVerfG-Beschluss vom 5.6.1998 2 BvL 2/97 , BVerfGE 98, S. 145, 152 f.) ist unverbindlich im Sinne des § 31 Abs. 1 BVerfGG , hätte wegen der Abweichung von der eingangs zitierten Senatsrechtsprechung nicht ergehen dürfen (vgl. § 16 Abs. 1 BVerfGG - dazu Balke, Stbg. 1998, S. 496, 497 f. sowie ders., BB 1998, S. 779) und steht zudem - auch wegen weiterer Gründe - mit Recht massiv in der Kritik.

  • BFH, 02.12.1998 - X R 15/97

    Senatszuständigkeit bei Wiederaufnahmeverfahren

    b) Hinzu kommt außerdem, daß die Einführung des Einzelrichters allein der Verfahrensstraffung und Entlastung dient, am Prinzip der Ausgestaltung der FG als Kollegialgerichte nichts grundlegend hat ändern sollen (s. dazu näher: Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 5. Mai 1998 1 BvL 24/97 und 1 BvL 23/97, Deutsches Steuerrecht, Eildienst --DStRE-- 1998, 534 und 535, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 680 und 682).
  • BFH, 17.06.1998 - II B 33/98

    Grundstückserwerb zu eigenen Wohnzwecken

    Es teilte die verfassungsrechtlichen Bedenken, die dem o.a. Vorlagebeschluß des Niedersächsischen FG zugrunde liegen, nicht --die Vorlage ist mittlerweile durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Mai 1998 1 BvL 24/97 als unzulässig verworfen worden-- und berief sich dazu auf die Entscheidung desselben Gerichts vom 18. Juli 1997 III 188/97 (EFG 1997, 1324).
  • BFH, 07.10.1998 - II B 43/98

    Urteil; Zustellung

    Wenn auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Vorlage des Niedersächsischen FG mit Entscheidung vom 5. Mai 1998 1 BvL 24/97 mittlerweile als unzulässig angesehen habe, blieben die mit der Vorlage aufgeworfenen materiellen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.
  • BFH, 24.03.2003 - II B 34/02

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verfassungsmäßigkeit der Belastung des Erwerbs

    Der bloße Hinweis darauf, dass die Vorlagen des Niedersächsischen FG vom 28. Mai 1997 III 90/91 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 1526) bzw. vom 18. August 1998 VII (III) 3106/97 (EFG 1999, 37) durch die Beschlüsse des BVerfG vom 5. Mai 1998 1 BvL 24/97 bzw. vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98 (Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1999, 162) als unzulässig verworfen worden sind, reicht zur Begründung der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfragen nicht aus.
  • BFH, 31.10.2002 - XI B 41/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Insbesondere widerspricht die Übertragung auf den Einzelrichter nicht den Beschlüssen der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Mai 1998 1 BvL 23/97 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 680) und 1 BvL 24/97 (HFR 1998, 682).
  • BFH, 31.10.2002 - XI B 42/02

    NZB; Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

  • BFH, 27.11.2002 - XI B 140/01

    Begrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen nicht mehr klärungsbedürftig

  • BFH, 27.11.2002 - XI B 108/02

    Rüge eines verfahrensfehlerhaften Übertragungsbeschl. auf Einzelrichter

  • BFH, 02.12.1998 - X R 16/97

    Wiederaufnahmeverfahren - Entscheidung durch Vollsenat - Geltendmachung eines

  • FG Niedersachsen, 31.03.2004 - 7 K 393/99

    Berücksichtigung des Versorgungs-Freibetrags bei sich im besonderen Vorruhestand

  • FG Bremen, 02.02.1999 - 295032K 2

    Entstehen der Einfuhrzollschuld bei Entgegennahme der Zollanmeldung und

  • FG Niedersachsen, 27.06.2000 - 7 K 503/99

    Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer für Erwerber von Eigenheimen

  • FG Hamburg, 05.07.2001 - III 140/01

    Offenbare Unrichtigkeit bei einem Grunderwerbsteuerbescheid / Vorliegen eines

  • FG Hessen, 28.03.2000 - 11 K 532/98

    Kinderfreibetrag; Einkommensabhängig; Typisierender Freibetrag;

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