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   BFH, 10.07.2002 - X R 89/98   

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BFH, 10.07.2002 - X R 89/98 (https://dejure.org/2002,1438)
BFH, Entscheidung vom 10.07.2002 - X R 89/98 (https://dejure.org/2002,1438)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - X R 89/98 (https://dejure.org/2002,1438)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10e Abs. 2 und Abs. 4 Satz 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Steuerbegünstigung - Wohnung - Baumaßnahme - Zusammenhang - Förderungsfähigkeit - Carport - Garage

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 2; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 1; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 2, 4 S. 1, 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer einheitlichen Baumaßnahme

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohneigentumsförderung ? Beim Ausbau des Dachgeschosses eines Einfamilienhauses keine Mitbegünstigung des gleichzeitig errichteten Carports bzw. dessen Umbaus in Garage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dachgeschossausbau und § 10e EStG: Fördermittel auch für Garage? (IBR 2003, 1012)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 2, II.WoBauG § 17, II.BV § 44 Abs 1
    Ausbau; Erweiterung; Garage; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 199, 441
  • NJW 2003, 1480 (Ls.)
  • NZM 2003, 169
  • BB 2002, 2370 (Ls.)
  • DB 2003, 1483
  • BStBl II 2003, 72
  • BauR 2003, 939 (Ls.)
  • HFR 2003, 25
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 08.03.1995 - X R 74/94

    Erweiterung i. S. des § 10 e Abs. 2 EStG setzt die Schaffung voll auf die

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 89/98
    Danach setzt ein Ausbau/eine Erweiterung voraus, dass neuer Wohnraum geschaffen wird, der nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 der Zweiten Berechnungsverordnung (II.BVO) voll auf die Wohnfläche anzurechnen ist (Senatsurteil vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352).

    Die Schaffung nicht vollwertiger Räume (hier: eines Carports und sein Ausbau zu einer geschlossenen Garage) ist --insoweit wie bei § 10e Abs. 1 EStG-- nur "mit"-begünstigt, wenn sie im Zuge einer einheitlichen Baumaßnahme zusammen mit nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 II.BVO voll anrechenbaren Räumen --z.B. bei einem unterkellerten Anbau-- hergestellt werden (Senatsurteil in BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352, unter 2. c der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 17.12.1997 - X R 54/96

    Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines Hauses -

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 89/98
    Eine Garage ist kein anzurechnender und insofern vollwertiger Wohnraum im Sinne der vorgenannten Bestimmung (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841, unter 3. b).
  • BFH, 02.06.1999 - X R 16/96

    Wohneigentumsförderung für freistehenden Wintergarten

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 89/98
    Bestätigt wird dies durch § 17 II.WoBauG, der unter Erweiterung eines bestehenden Gebäudes die Aufstockung und den Anbau an das Gebäude versteht und --als Unterfall des Wohnungsbaus i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 II.WoBauG-- ebenfalls nach seinem Wortsinn einen räumlichen Bezug zwischen Gebäude und Erweiterung voraussetzt (BFH-Urteil vom 2. Juni 1999 X R 16/96, BFHE 189, 67, BStBl II 1999, 596).
  • BFH, 14.02.1996 - X R 127/92

    Ist ein Schwimmbad im Einfamilienhaus nach § 10e EStG abziehbar?

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 89/98
    Sie verlangt dagegen keine Gleichförmigkeit bei den Tatbestandsvoraussetzungen der Förderung (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1996 X R 127/92 BFHE 179, 416, BStBl II 1996, 362).
  • BFH, 25.10.1995 - II R 90/94

    Abgrenzung zwischen Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern - Das

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 89/98
    Hierbei handelt es sich um Landesrecht, an dessen Feststellung und Auslegung durch das FG der BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO wie an die tatsächlichen Feststellungen des FG gebunden ist, und zwar auch dann, wenn die festgestellten landesrechtlichen Vorschriften lediglich eine Vorfrage für die Anwendung des bundesrechtlichen Steuerrechts betreffen (BFH-Urteile vom 19. Mai 1983 IV R 205/79, BFHE 139, 41, BStBl II 1983, 670; vom 9. Juni 1989 VI R 27/88, BFHE 157, 535, BStBl II 1990, 123, und vom 25. Oktober 1995 II R 90/94, BFH/NV 1996, 296).
  • BFH, 09.06.1989 - VI R 27/88

    Die steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung für Stadtdirektoren in Niedersachsen

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 89/98
    Hierbei handelt es sich um Landesrecht, an dessen Feststellung und Auslegung durch das FG der BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO wie an die tatsächlichen Feststellungen des FG gebunden ist, und zwar auch dann, wenn die festgestellten landesrechtlichen Vorschriften lediglich eine Vorfrage für die Anwendung des bundesrechtlichen Steuerrechts betreffen (BFH-Urteile vom 19. Mai 1983 IV R 205/79, BFHE 139, 41, BStBl II 1983, 670; vom 9. Juni 1989 VI R 27/88, BFHE 157, 535, BStBl II 1990, 123, und vom 25. Oktober 1995 II R 90/94, BFH/NV 1996, 296).
  • BFH, 07.02.1996 - X R 12/93

    Nachträglicher Anbau eines Carports und eines Abstellraums keine Erweiterung i.

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 89/98
    Für nicht oder nicht ganz umschlossene PKW-Stellplätze gilt nichts anderes (Senatsurteil vom 7. Februar 1996 X R 12/93, BFHE 179, 413, BStBl II 1996, 360).
  • BFH, 19.05.1983 - IV R 205/79

    Bildung einer Rückstellung - Rekultivierungsaufwendung - Abgrabungsgesetz

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 89/98
    Hierbei handelt es sich um Landesrecht, an dessen Feststellung und Auslegung durch das FG der BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO wie an die tatsächlichen Feststellungen des FG gebunden ist, und zwar auch dann, wenn die festgestellten landesrechtlichen Vorschriften lediglich eine Vorfrage für die Anwendung des bundesrechtlichen Steuerrechts betreffen (BFH-Urteile vom 19. Mai 1983 IV R 205/79, BFHE 139, 41, BStBl II 1983, 670; vom 9. Juni 1989 VI R 27/88, BFHE 157, 535, BStBl II 1990, 123, und vom 25. Oktober 1995 II R 90/94, BFH/NV 1996, 296).
  • FG Köln, 22.03.2000 - 14 K 5858/99

    Wohnungsbauförderung - Objektverbrauch durch Ausbau- und Erweiterungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 89/98
    Ob ein die "Durchführung als einheitliche Maßnahme" kennzeichnender zeitlicher Zusammenhang ausreicht, wenn mehrere für sich förderfähige Ausbauten/Erweiterungen geschaffen werden (vgl. zu § 2 Abs. 2 des Eigenheimzulagengesetzes --EigZulG-- Bundesministerium der Finanzen --BMF--, Schreiben vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Rdnr. 34; FG Köln, Urteil vom 22. März 2000 14 K 5858/99, EFG 2000, 736; Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl. 2001, § 2 Rdnr. 30), kann hier dahinstehen.
  • BFH, 27.01.1993 - IX R 97/88

    Erweiterung i. S. des § 7b Abs. 2 EStG setzt die Schaffung neuen, zusätzlichen

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 89/98
    Dem steht nicht die zu § 7b Abs. 2 EStG ergangene Entscheidung des IX. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Januar 1993 IX R 97/88 (BFHE 170, 531, BStBl II 1993, 601) entgegen.
  • FG Köln, 28.04.1998 - 9 K 7124/96

    Dachgeschoßausbau und Errichtung eines Carports keine einheitliche Baumaßnahme

  • BFH, 05.02.2015 - III R 9/13

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Unwiderlegbare Vermutung der

    Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag wird auch durch den vom FG für den Senat bindend (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Juli 2002 X R 89/98, BFHE 199, 441, BStBl II 2003, 72, unter II.3.b) festgestellten Verstoß gegen das Niedersächsische Meldegesetz nicht ausgeschlossen.
  • BFH, 08.11.2007 - V R 20/05

    Umsatzsteuerpflicht kommunaler Zuschüsse für Investitionen im Abwasserbereich -

    An diese Feststellung ist der Senat gebunden, weil es sich um eine Entscheidung des FG über das Bestehen und den Inhalt nicht revisiblen Landesrechts handelt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Juli 2002 X R 89/98, BFHE 199, 441, BStBl II 2003, 72; vom 22. Oktober 1980 II R 169/78, BFHE 131, 459, BStBl II 1981, 104; Gräber/Ruban, FGO, § 118 Rz 60; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, FGO, § 118 Rz 65).
  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    Auch im Hinblick darauf, dass in § 2 EigZulG Anschaffung und Herstellung als gleichwertige Investitionsformen behandelt werden, können die nach § 3 EigZulG für den Beginn des Förderzeitraums maßgeblichen Tatbestandsmerkmale (in Anschaffungsfällen der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, in Herstellungsfällen die Bezugsfertigkeit der Wohnung) nicht in dem Sinn gleich ausgelegt werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 X R 89/98, BFHE 199, 441, BStBl II 2003, 72, unter II. 2. c), dass der Beginn des Förderzeitraums bei Anschaffung einer sanierungsbedürftigen Wohnung bis zur Bezugsfertigkeit, also bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten hinausgeschoben wird.
  • BFH, 20.12.2007 - III R 56/04

    Aufwendungen für die Sanierung eines mit Dioxin belasteten Grundstücks als

    Hierbei handelt es sich um Landesrecht, an dessen Feststellung und Auslegung durch das FG der BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO wie an die tatsächlichen Feststellungen des FG gebunden ist, und zwar auch dann, wenn die festgestellten landesrechtlichen Vorschriften lediglich eine Vorfrage für die Anwendung des bundesrechtlichen Steuerrechts betreffen (BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 X R 89/98, BFHE 199, 441, BStBl II 2003, 72, m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2023 - IX R 23/21

    Relevante Beteiligung gemäß § 17 Abs. 1 EStG an einer "Corporation" nach

    Der Bindungswirkung steht auch nicht entgegen, dass es sich bei der Feststellung des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts (Höhe der Beteiligung des R) nur um eine Vorfrage für die Anwendung des deutschen Steuerrechts (Beurteilung des Erreichens der Relevanzschwelle i.S. des § 17 Abs. 1 EStG) handelt (vgl. BFH-Urteil vom 10.07.2002 - X R 89/98, BFHE 199, 441, BStBl II 2003, 72, betreffend die Feststellung und Auslegung von Landesrecht durch das Finanzgericht).
  • FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05

    Höhe von als Werbungskosten (WK) bei den Einkünften aus Vermietung und

    Entscheidend ist hierbei, dass das Auszahlungsverhalten des Steuerpflichtigen mit seiner Zuordnungsentscheidung übereinstimmen muss (vgl. Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 21 Rdnr. 125 Stichwort "Schuldzinsen"; Heuermann, HFR 2003, 25).

    Insoweit hält es der Senat für unschädlich, dass der Kaufpreis in einer Summe vom Girokonto des Kl. an dessen Mutter gezahlt wurde (vgl. dagegen zur Schädlichkeit einer Auszahlung über ein Zwischenfinanzierungskonto: BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264; Heuermann, HFR 2003, 25).

  • BFH, 14.05.2003 - X R 32/00

    Vollverschleiß; Herstellung eines neuen Gebäudes

    Hingegen sind die vom FA anerkannten Aufwendungen für die Errichtung des Carports nicht nach § 10e Abs. 2 EStG förderfähig, da es sich hierbei nicht um Wohnraum handelt und die Herstellung des Carports nicht zwangsläufig mit dem möglicherweise nach § 10e Abs. 2 EStG förderfähigen Ausbau der Wohnung des Klägers zusammenhing (vgl. hierzu Senatsurteil vom 10. Juli 2002 X R 89/98, BFHE 199, 441, BStBl II 2003, 72).
  • FG Hamburg, 30.12.2009 - 3 K 5/09

    Umsatzsteuer: Durchlaufender Posten: Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus

    Dies gilt auch dann, wenn die festgestellten landesrechtlichen Vorschriften eine Vorfrage für die Anwendung des bundesrechtlichen Steuerrechts betreffen (BFH Urteil vom 20. Dezember 2007, III R 56/04, BFH/NV 2008, 937, Juris Rn. 24; vom 10. Juli 2002, X R 89/98, BFHE 199, 441, Juris Rn. 25; vom 25. Oktober 1995, II R 90/94, BFH/NV 1996, 296, Juris Rn. 25; vom 09. Juni 1989, VI R 27/88, BFHE 157, 535, Juris Rn. 37; vom 19. Mai 1983, IV R 205/79, BFHE 139, 41, Juris Rn. 16).
  • FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 4/09

    Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus Sammelgruben als durchlaufender Posten

    Dies gilt auch dann, wenn die festgestellten landesrechtlichen Vorschriften eine Vorfrage für die Anwendung des bundesrechtlichen Steuerrechts betreffen (BFH Urteil vom 20. Dezember 2007, III R 56/04, BFH/NV 2008, 937, Juris Rn. 24; vom 10. Juli 2002, X R 89/98, BFHE 199, 441, Juris Rn. 25; vom 25. Oktober 1995, II R 90/94, BFH/NV 1996, 296, Juris Rn. 25; vom 9. Juni 1989, VI R 27/88, BFHE 157, 535, Juris Rn. 37; vom 19. Mai 1983, IV R 205/79, BFHE 139, 41, Juris Rn. 16).
  • FG Sachsen, 18.04.2005 - 7 K 1621/04

    Beginn des Abzugszeitraumes gem. § 10e Abs. 1 EStG bei Wohnungskauf

    Auch im Hinblick darauf, daß in § 10e EStG Anschaffung und Herstellung als gleichwertige Investitionsformen behandelt werden, können die nach § 10 Abs. 1 Satz 1 und 3 EStG für den Beginn des Förderzeitraums maßgeblichen Tatbestandsmerkmale (in Anschaffungsfällen der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, in Herstellungsfällen die Bezugsfertigkeit der Wohnung) nicht in dem Sinn gleich ausgelegt werden (vgl. auch BFH Urteil vom 10. Juli 2002 X R 89/98, BStBl II 2003, 72 ), daß der Beginn des Förderzeitraums bei Anschaffung einer sanierungsbedürftigen Wohnung bis zur Bezugsfertigkeit, also bis zum Abschluß der Sanierungsarbeiten hinausgeschoben wird.
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