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   BFH, 08.09.2004 - XI R 1/03   

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https://dejure.org/2004,7291
BFH, 08.09.2004 - XI R 1/03 (https://dejure.org/2004,7291)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2004 - XI R 1/03 (https://dejure.org/2004,7291)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2004 - XI R 1/03 (https://dejure.org/2004,7291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 71; ; AO 1977 § 144 Abs. 2; ; AO 1977 § 191; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung eines Lieferanten zu sog. Schwarzgeschäften des Abnehmers durch RechnungssplittingS. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftungsinanspruchnahme wegen vorsätzliche Beteiligung an einer fremden Steuerhinterziehung; Einräumen der Option, Waren mittels Barverkaufsrechnungen zu beziehen, die keine Empfängerbezeichnung aufweisen als Beihilfeleistung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 71, AO 1977 § 5, AO 1977 § 191
    Beihilfe; Ermessen; Haftung; Steuerhinterziehung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 2005, 293
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 1/03
    Der Kläger beruft sich auf die für ihn günstige Entscheidung des FG Münster vom 11. Dezember 2001 1 K 3310/98 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 655 --Leitsätze--) die auf seine Klage wegen Haftung des A für Einkommensteuerschulden eines anderen ...-Restaurant-Betreibers ergangen sei.

    c) Der Auffassung des FG Münster im Urteil vom 11. Dezember 2001 1 K 3310/98 E (Leitsatz in EFG 2002, 655; juris STRE200270575), wonach bei der Ausübung des Ermessens der Grad des Verschuldens und der Steuerschaden in Relation zu setzen sein sollen, ist --mit der angefochtenen Entscheidung-- nicht zu folgen.

    Ebenso ist die Auffassung des FG Münster (EFG 2002, 655) abzulehnen, dass bei der Ermessensausübung auch der wirtschaftliche Vorteil des Teilnehmers berücksichtigt werden müsse.

  • BFH, 29.08.2001 - VII B 54/01

    Steuerhehlerei - Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Haftungsinanspruchnahme

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 1/03
    Im Rahmen der Betätigung des Auswahl- und Entschließungsermessens besteht danach --insbesondere im Hinblick auf den Schadensersatzcharakter der Haftungsnormen-- kein Grund, Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die sich aus der Größenordnung der Haftungsschuld im Vergleich zu den finanziellen Möglichkeiten des Haftungsschuldners ergeben (BFH-Beschluss vom 29. August 2001 VII B 54/01, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2002, 55, mit weiteren umfassenden Nachweisen).

    Die Höhe der Inanspruchnahme ist "vorgeprägt"; wer Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung leistet, haftet für die verkürzte Steuer (BFH-Beschluss in ZfZ 2002, 55); weitere Differenzierungen sind nicht angezeigt.

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 1/03
    Als Hilfeleistung i.S. des § 27 StGB ist dabei grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolges des Haupttäters objektiv fördert, ohne dass sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muss (ständige Rechtsprechung, Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 1. August 2000 5 StR 624/99, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 3010, BStBl II 2001, 79).

    Unter dieser Voraussetzung ist der Vorsatz selbst dann nicht in Frage gestellt, wenn der Gehilfe dem Täter ausdrücklich erklärt, er missbillige die Haupttat (BGH-Urteil in NJW 2000, 3010, BStBl II 2001, 79).

  • BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90

    Vorprägung der Ermessensentscheidung der Behörde bei Vorliegen einer grob

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 1/03
    a) Der BFH hat mit Urteil vom 26. Februar 1991 VII R 3/90 (BFH/NV 1991, 504) entschieden, dass bei einer vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Haftungsinanspruchnahme nach den §§ 191, 71 AO 1977 auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen im Haftungsbescheid oder in der Einspruchsentscheidung als ermessensgerecht nach § 102 FGO anzusehen ist; die Vorprägung der Ermessensentscheidung im Falle einer vorsätzlichen Steuerverkürzung oder einer Beihilfe ist nicht nur für die Inanspruchnahme dem Grunde nach, sondern auch für die Inanspruchnahme der Höhe nach gegeben.

    Auch § 71 AO 1977 soll eine Schadensersatzpflicht in Höhe der verkürzten Beträge begründen (so BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 504, unter Hinweis auf das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 7. Oktober 1936 IV A 86/36, RFHE 40, 118, 120 f.; Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 8. Aufl., 2003, § 71 Rz. 2).

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 1/03
    Es ist daher unerheblich, dass er formal Geschäftsführer der L-GmbH war (zur Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers" vgl. im Übrigen BFH-Urteil vom 11. März 2004 VIII R 52/02, BFHE 205, 14, BStBl II 2004, 579).
  • BFH, 20.04.2004 - VIII R 52/02

    Veräußerungsverlust bei wesentlichen Beteiligungen

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 1/03
    Es ist daher unerheblich, dass er formal Geschäftsführer der L-GmbH war (zur Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers" vgl. im Übrigen BFH-Urteil vom 11. März 2004 VIII R 52/02, BFHE 205, 14, BStBl II 2004, 579).
  • RFH, 07.10.1936 - IV A 86/36
    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 1/03
    Auch § 71 AO 1977 soll eine Schadensersatzpflicht in Höhe der verkürzten Beträge begründen (so BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 504, unter Hinweis auf das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 7. Oktober 1936 IV A 86/36, RFHE 40, 118, 120 f.; Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 8. Aufl., 2003, § 71 Rz. 2).
  • BFH, 30.12.1998 - VII B 160/98

    USt-Hinterziehung; Haftung des Gehilfen

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 1/03
    Im Übrigen wäre auch ein Mitverschulden des FA bei einer Haftung wegen eines vorsätzlich herbeigeführten Steuerausfalls nicht in die Ermessenserwägungen einzubeziehen (BFH-Beschluss vom 30. Dezember 1998 VII B 160/98, BFH/NV 1999, 902).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12

    Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen

    Dies gelte auch für Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Hinweis auf BFH-Urteil vom 8. September 2004 - XI R 1/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2005, 293).
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    Auf die Leistungsfähigkeit des Haftungsschuldners kommt es bei seiner Inanspruchnahme nach § 71 AO ebenfalls nicht an (vgl. Senatsbeschluss vom 29.08.2001 - VII B 54/01, unter II., m.w.N.; BFH-Urteile in BFHE 205, 394, BStBl II 2004, 919, unter II.2.a und vom 08.09.2004 - XI R 1/03, unter II.2.a).

    Dies gilt nicht nur für die Inanspruchnahme dem Grunde nach, sondern auch für die Inanspruchnahme der Höhe nach (vgl. Senatsurteil vom 26.02.1991 - VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504, unter II.2.a und b; BFH-Urteile in BFHE 205, 394, BStBl II 2004, 919, unter II.2.a und vom 08.09.2004 - XI R 1/03, unter II.2.a).

  • BFH, 07.03.2006 - X R 8/05

    Haftungsbescheid gegen Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung -

    Dass dieses Verhalten keinem anderen Zweck dienen konnte, als eine Steuerhinterziehung vorzubereiten, war ihm ohne weiteres erkennbar (vgl. auch BFH-Urteil vom 8. September 2004 XI R 1/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2005, 293).
  • BFH, 16.07.2009 - VIII B 64/09

    Haftung des Leiters der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts für

    Danach ging es in den vom BFH entschiedenen Fällen vor allem darum, ob der als Haftender in Anspruch genommene vermeintliche Gehilfe objektiv und subjektiv einen geeigneten Beitrag zur Haupttat geleistet hatte (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 2002 IX R 40/00, BFHE 198, 66, BStBl II 2002, 501; vom 7. März 2006 X R 8/05, BFHE 212, 398, BStBl II 2007, 594) und ob seine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner ermessensgerecht war (vgl. BFH-Urteile vom 21. Januar 2004 XI R 3/03, BFHE 205, 394, BStBl II 2004, 919; vom 8. September 2004 XI R 1/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 293; BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 1986 VII S 5/86, BFH/NV 1987, 10; vom 13. August 2007 VII B 345/06, BFH/NV 2008, 23).
  • FG Münster, 20.09.2006 - 5 K 4518/02

    Steuerhinterziehung, Beihilfe; Haftung

    Nach der Rechtsprechung des BFH (s. z. B. Urteil vom 08.09.2004 XI R 1/03, HFR 2005, 293), der der Senat folgt, ist bei einer vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung die Inanspruchnahme des Gehilfen als Haftungsschuldner auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen als ermessensgerecht nach § 102 AO anzusehen; die Vorprägung der Ermessensentscheidung für die Teilnahme an der Steuerhinterziehung ist nicht nur für die Inanspruchnahme dem Grunde nach, sondern auch für die Inanspruchnahme der Höhe nach gegeben.

    Darüber hinaus kann dahingestellt bleiben, ob der Bekl. die Unrichtigkeit der Steuererklärung auf Grund des offensichtlichen Unterschreitens der Richtsätze hätte erkennen können, denn ein Mitverschulden des Bekl. ist bei einer Haftung wegen eines vorsätzlich herbeigeführten Steuerausfalls nicht in die Ermessenserwägungen einzubeziehen und damit nicht entscheidungserheblich (BFH, Beschluss vom 30.12.1998 VII B 160/98, BFH/NV 1999, 902 und BFH XI R 1/03 a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 13.07.2022 - 4 EO 773/20

    (Unbillige Härte nach VwGO § 80 Abs 4 S 3 VwGO bei gewerbssteuerrechtlichem

    Bei einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung (Täter und Teilnehmer) ist nach der Rechtsprechung des BFH sowohl das Entschließungs- als auch das Auswahlermessen hinsichtlich der Inanspruchnahme vorgeprägt (BFH, Beschluss vom 22. Februar 2005 - VII B 213/04 -, juris; BFH, Urteil vom 8. September 2004 - XI R 1/03 -, juris, Rn. 32, m. w. N., grundlegend zum Entschließungsermessen: BFH, Urteil vom 26. Februar 1991 - VII R 3/90 -, juris; ebenso wohl OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. September 2019 - 2 MB 5/19 -, juris, Rn. 18).

    Existieren mehrere Täter/Teilnehmer ist im Rahmen des Auswahlermessens darzulegen, falls und weshalb nicht alle als Haftende herangezogen werden (vgl. BFH, Urteil vom 8. September 2004 - XI R 1/03 -, juris, Rn. 33; BFH, Beschluss vom 22. Februar 2005 - VII B 213/04 -, juris, Rn. 6).

  • BFH, 13.08.2007 - VII B 345/06

    Haftungsinanspruchnahme eines Steuerfachgehilfen; Rüge einer fehlerhaften

    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass bei einer vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Haftungsinanspruchnahme nach den §§ 191, 71 AO auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen im Haftungsbescheid oder in der Einspruchsentscheidung als ermessensgerecht nach § 102 FGO anzusehen ist (Senatsurteil vom 26. Februar 1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504; BFH-Urteil vom 8. September 2004 XI R 1/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 293); die Vorprägung der Ermessensentscheidung im Falle einer vorsätzlichen Steuerverkürzung oder einer Beihilfe ist nicht nur für die Inanspruchnahme dem Grunde nach, sondern auch für die Inanspruchnahme der Höhe nach gegeben.
  • BFH, 08.06.2007 - VII B 280/06

    Auswahlermessen bei Haftung des Haupttäters nach § 71 AO

    In den Fällen, in denen der Senat über die Haftung wegen Steuerhinterziehung nach § 71 AO geurteilt hat, ging es entweder um die Heranziehung mehrerer Täter (Senatsurteile vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFHE 204, 380; vom 26. Februar 1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504; Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1240; vom 22. Februar 2005 VII B 213/04, BFH/NV 2005, 1217) oder um die Rechtmäßigkeit der Heranziehung des Gehilfen neben allen weiteren in Betracht kommenden Haftungsschuldnern (BFH-Urteil vom 8. September 2004 XI R 1/03, HFR 2005, 293; Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 1246).
  • BFH, 22.05.2012 - VII R 51/11

    Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist im Fall einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung bzw. Steuerhehlerei eine Haftungsinanspruchnahme nach den §§ 191, 71 AO auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen im Haftungsbescheid oder in der Einspruchsentscheidung als ermessensgerecht nach § 102 FGO anzusehen (Senatsurteil vom 26. Februar 1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504; ebenso Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. September 2004 XI R 1/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 293).
  • FG Nürnberg, 01.04.2008 - II 127/05

    Umfang der Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gem. § 71 AO bei Erlass

    Bei einer vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist die Inanspruchnahme des Gehilfen als Haftungsschuldner nach §§ 71, 191 AO wegen des Schadensersatzcharakters der Haftungsnorm sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach vorgeprägt; besonderer Ermessenserwägungen bedarf es hierbei nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 21.01.2004 XI R 3/03, BStBl. II 2004, 919 und vom 08.09.2004 XI R 1/03, HFR 2005, 293; BFH-Beschlüsse vom 08.06.2007 VII B 280/06, BFH/NV 2007, 1822 und vom 13.08.2007 VII B 345/06, BFH/NV 2008, 23 m.w.N. der Rspr.).

    Es besteht kein Grund, Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die sich aus dem Grad des Verschuldens des Haftenden, aus dem von ihm erlangten wirtschaftlichen Vorteilen oder aus den finanziellen Verhältnissen und Möglichkeiten des Haftungsschuldners ergeben (BFH-Urteile vom 21.01.2004 XI R 3/03, a.a.O. und vom 08.09.2004 XI R 1/03, a.a.O.; BFH-Beschluss vom 13.08.2007 VII B 345/06, a.a.O.).

  • BFH, 16.07.2009 - VIII B 65/09

    Haftung des Leiters der Depotverwaltung sowie der Kassenverwaltung und

  • BFH, 16.07.2009 - VIII B 66/09

    Haftung des Leiters des Referats Kassenverwaltung und Tresorverwaltung eines

  • FG Nürnberg, 01.04.2008 - II 27/05

    Haftung wegen Beihilfe zu der Steuerhinterziehung eines verstorbenen

  • FG Münster, 24.11.2010 - 8 K 4132/07

    Steuerhaftung beim Grundstücks-Schwarzkauf

  • FG München, 05.05.2009 - 14 K 4844/06

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers: bei Missbrauch als Strohmann, Beihilfe zur

  • FG München, 22.06.2012 - 8 V 1021/12

    LSt-Haftungsbescheid Arbeitgebereigenschaft eines Betriebsleiters Übernahme der

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