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   BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07   

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https://dejure.org/2009,549
BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07 (https://dejure.org/2009,549)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07 (https://dejure.org/2009,549)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 1334/07 (https://dejure.org/2009,549)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer - Keine Prüfung von Feststellungen und Festlegungen, die in nicht angegriffenen Grundlagenbescheiden getroffen wurden, bei Verfassungsbeschwerde gegen Folgebescheid

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nach § 93a Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) über die Vereinbarkeit des Grundsteuergesetzes (GrStG) mit Art. 3 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GrStG § 27; ; GrStG § 25; ; GrStG § 1; ; GrStG § 2; ; GrStG § 33; ; GrStG § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung und Festsetzung der Grundsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuererhebung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundsteuer ist verfassungsgemäß!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen GrSt-Erhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuerbescheid erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundsteuer auch für kinderreiche Familien

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde erfolglos

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 89
  • NJW 2009, 1868
  • WM 2009, 1010
  • DVBl 2009, 667
  • DB 2009, 773
  • HFR 2009, 611
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07
    Das steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das sich in der Vergangenheit mehrfach - teils unmittelbar (vgl.BVerfGE 10, 372), teils inzident (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 26, 1 ; 41, 269 ; 46, 224 ; 49, 343 ; 65, 325 ; 86, 148 ) - mit der Grundsteuer befasst hat, ohne dabei verfassungsrechtliche Zweifel an der Grundsteuer als solcher zu äußern.

    Es ist dem Charakter der Grundsteuer als Objektsteuer geschuldet und daher als solches verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass sie grundsätzlich ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Grundbesitzers erhoben wird (vgl.BVerfGE 46, 224 ; 65, 325 ).

  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen)

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07
    Das steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das sich in der Vergangenheit mehrfach - teils unmittelbar (vgl.BVerfGE 10, 372), teils inzident (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 26, 1 ; 41, 269 ; 46, 224 ; 49, 343 ; 65, 325 ; 86, 148 ) - mit der Grundsteuer befasst hat, ohne dabei verfassungsrechtliche Zweifel an der Grundsteuer als solcher zu äußern.

    Es ist dem Charakter der Grundsteuer als Objektsteuer geschuldet und daher als solches verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass sie grundsätzlich ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Grundbesitzers erhoben wird (vgl.BVerfGE 46, 224 ; 65, 325 ).

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07
    Die Beschwerdeführer erkennen zwar, dass der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwischenzeitlich festgestellt hat, dass sich den Ausführungen jenes Beschlusses vom 22. Juni 1995 keine Belastungsobergrenze entnehmen lässt, die unabhängig von der dort streitgegenständlichen Steuerart der Vermögensteuer Geltung beanspruchen könnte (vgl.BVerfGE 115, 97 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - 14 A 661/06

    Die Erhebung von Grundsteuer auch für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ist

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07
    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. April 2007 - 14 A 661/06 -,.
  • BVerfG, 09.03.1960 - 1 BvL 16/57

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung nachträglicher

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07
    Das steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das sich in der Vergangenheit mehrfach - teils unmittelbar (vgl.BVerfGE 10, 372), teils inzident (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 26, 1 ; 41, 269 ; 46, 224 ; 49, 343 ; 65, 325 ; 86, 148 ) - mit der Grundsteuer befasst hat, ohne dabei verfassungsrechtliche Zweifel an der Grundsteuer als solcher zu äußern.
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07
    Die Erhebung der Grundsteuer entspricht jedenfalls dem Grunde nach und in ihrer wesentlichen Struktur der Verfassung, wie sich bereits aus der mehrfachen ausdrücklichen Erwähnung der Grundsteuer in den Bestimmungen des Grundgesetzes über die Ertragshoheit der Finanzmonopole und Steuern in Art. 106 Abs. 6 GG ergibt (vgl. die entsprechende Argumentation zur Gewerbesteuer in BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Januar 2008 - 1 BvL 2/04 -, NVwZ 2008, S. 1102 ).
  • BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07
    Das steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das sich in der Vergangenheit mehrfach - teils unmittelbar (vgl.BVerfGE 10, 372), teils inzident (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 26, 1 ; 41, 269 ; 46, 224 ; 49, 343 ; 65, 325 ; 86, 148 ) - mit der Grundsteuer befasst hat, ohne dabei verfassungsrechtliche Zweifel an der Grundsteuer als solcher zu äußern.
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07
    Das steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das sich in der Vergangenheit mehrfach - teils unmittelbar (vgl.BVerfGE 10, 372), teils inzident (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 26, 1 ; 41, 269 ; 46, 224 ; 49, 343 ; 65, 325 ; 86, 148 ) - mit der Grundsteuer befasst hat, ohne dabei verfassungsrechtliche Zweifel an der Grundsteuer als solcher zu äußern.
  • BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07
    Das steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das sich in der Vergangenheit mehrfach - teils unmittelbar (vgl.BVerfGE 10, 372), teils inzident (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 26, 1 ; 41, 269 ; 46, 224 ; 49, 343 ; 65, 325 ; 86, 148 ) - mit der Grundsteuer befasst hat, ohne dabei verfassungsrechtliche Zweifel an der Grundsteuer als solcher zu äußern.
  • BFH, 02.02.2005 - II R 36/03

    Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren weiterhin zulässig

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07
    Dies gilt vor allem für die Angriffe gegen Mängel im System der Grundstücksbewertung, die nach Auffassung der Beschwerdeführer zu einer gleichheitswidrigen Belastung der Grundstückseigentümer führt (zur Kritik an den Wertverzerrungen bei der Einheitsbewertung vgl. Drosdzol, DStZ 1999, S. 831 ; ders., in: DStZ, 2001, S. 689 ; Dötsch, in: Gürsching/Stenger, Bewertungsrecht, Stand Januar 2007, BewG Einf. Rn. 110; Thöne, in: Lange, Reform der Gemeindesteuern, 2006, S. 173 ; Seer, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 18. Aufl. 2005, § 13 Rn. 210; Kühnold/Stöckel, NWB 2007, S. 3873 ff. ; Balke, ZSteu 2005, S. 322 andererseits aber auch Bundesfinanzhof, Urteil vom 2. Februar 2005 - II R 36/03 -, BFHE 209, 138).
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

  • VG Düsseldorf, 23.01.2006 - 25 K 2643/05

    Grundsteuer

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

  • BFH, 22.10.2014 - II R 16/13

    Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der

    Die Grundsteuer wird nämlich grundsätzlich ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen erhoben (BVerfG-Beschluss vom 18. Februar 2009  1 BvR 1334/07, BVerfGK 15, 89).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Zwar mag es sein, dass die Grundsteuer nicht auf Abwälzung auf den Wohnungsmieter hin angelegt ist (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 1334/07 -, BVerfGK 15, 89).
  • FG Bremen, 09.06.2010 - 3 K 57/09

    Erlass von Grundsteuer bei strukturellem Leerstand; Änderung des § 33 GrStG durch

    Wie das BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 18. Februar 2009 1 BvR 1334/07 (HFR 2009, 611, DB 2009, 773) nochmals bestätigt habe, entspreche die Erhebung der Grundsteuer jedenfalls dem Grunde nach und in ihrer wesentlichen Struktur der Verfassung.

    Das BVerfG habe sich in der Vergangenheit mehrfach - teils unmittelbar, teils inzident (vgl. die Nachweise im BVerfG-Beschluss in HFR 2009, 611, DB 2009, 773, juris Rz 6) - mit der Grundsteuer befasst, ohne dabei verfassungsrechtliche Zweifel an der Grundsteuer als solcher zu äußern.

    In seinem Beschluss in HFR 2009, 611, DB 2009, 773 habe das BVerfG festgestellt, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Einheitswertfeststellungsverfahren im Grundsteuerfestsetzungsverfahren wegen des Verhältnisses von Grundlagen- und Folgebescheiden nicht gehört werden könnten.

    Als Real- oder Objektsteuer knüpft sie an das Vorhandensein einer Sache, nämlich der wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes als Steuergegenstand, an und belastet diese ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse und die persönliche Leistungsfähigkeit des Eigentümers (BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 II B 36/05, BFH/NV 2006, 369 , juris Rz 4; BVerfG-Beschluss in HFR 2009, 611, DB 2009, 773, juris Rz 8 m.w.N.).

    Jüngst hat das BVerfG ausdrücklich bestätigt, dass die Erhebung der Grundsteuer jedenfalls dem Grunde nach und in ihrer wesentlichen Struktur der Verfassung entspricht (Beschluss in HFR 2009, 611, DB 2009, 773, juris Rz 6 m.w.N.).

    Die Einwendungen zur Verfassungsmäßigkeit des Einheitswertverfahrens kann er nur gegen den Einheitswertbescheid oder den Grundsteuermessbescheid vorbringen (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 2009, 611, DB 2009, 773, juris Rz 7 m.w.N.; BFH-Beschluss in BFHE 213, 390 , BStBl II 2006, 921 , juris Rz 12 m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog.

    Zwar mag es sein, dass die Grundsteuer nicht auf Abwälzung auf den Wohnungsmieter hin angelegt ist (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 1334/07 -, BVerfGK 15, 89).
  • BFH, 22.10.2014 - II R 37/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 10. 2015 II R 16/13 -

    Die Grundsteuer wird nämlich grundsätzlich ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen erhoben (BVerfG-Beschluss vom 18. Februar 2009  1 BvR 1334/07, BVerfGK 15, 89).
  • BFH, 18.04.2012 - II R 36/10

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen

    Im Übrigen können wegen der bindenden Wirkung des Grundsteuermessbescheids (§§ 13, 25 Abs. 1 GrStG i.V.m. § 182 Abs. 1 und § 184 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO--) mit einem Rechtsbehelf gegen die Festsetzung von Grundsteuer Mängel im System der Grundstücksbewertung nicht mit Erfolg geltend gemacht werden (Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18. Februar 2009  1 BvR 1334/07, BVerfGK 15, 89).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Grundsteuer aufgrund ihres Charakters als Realsteuer (§ 3 Abs. 2 AO) grundsätzlich ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse und die persönliche Leistungsfähigkeit des Eigentümers erhoben wird (BVerfG-Beschluss in BVerfGK 15, 89; BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 II B 36/05, BFH/NV 2006, 369) und dass der in § 33 Abs. 1 GrStG vorgesehene Teilerlass von Grundsteuer bei einer Minderung des normalen Rohertrags somit einen Fremdkörper im Grundsteuerrecht darstellt (Puhl, Kommunale Steuer-Zeitschrift --KStZ-- 2010, 67, 68 f.).

  • BFH, 30.06.2010 - II R 12/09

    Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und

    aa) Für Real- oder Objektsteuern ist charakteristisch, dass sie das Steuerobjekt ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und ihre persönliche Beziehung zum Steuerobjekt erfassen und bei denjenigen erhoben werden, denen diese Gegenstände zuzurechnen sind (BVerfG-Beschluss vom 18. Februar 2009  1 BvR 1334/07, HFR 2009, 611, NJW 2009, 1868, m.w.N.).
  • FG Münster, 14.04.2011 - 3 K 1387/08

    Einheitsbewertung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages eines mit einem

    Nach dem Beschluss vom 18.02.2009 (1 BvR 1334/07, HFR 2009, 661) habe das BVerfG im Beschluss vom 13.04.2010 (1 BvR 3515/08, HFR 2010, 862) erneut verfassungsrechtliche Zweifel an der Einheitsbewertung geäußert und die Finanzgerichte aufgefordert, eine Vorlage an das BVerfG zu veranlassen.

    Das BVerfG habe in seinen Beschlüssen vom 03.03.2006 (1 BvR 311/06, n.v.) vom 21.06.2006 (1 BvR 1644/05 n.v.), vom 02.06.2006 (1 BvR 2351/05 n.v.) und vom 12.06.2009 (1 BvR 1334/07, HFR 2009, 611) die Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer verneint.

    Entgegen der Darstellung des Klägers habe das BVerfG in seinen Beschlüssen vom 18.02.2009 (1 BvR 1334/07, DB 2009, 773) und vom 13.04.2010 (1 BvR 3515/08, HFR 2010, 1403) nicht ausgeführt, dass es die Einheitsbewertung des Grundvermögens nach der zurzeit geltenden gesetzlichen Regelung für verfassungswidrig halte.

    Die seitens des Klägers benannten Beschlüsse des BVerfG vom 18.02.2009 (1 BvR 1334/07, HFR 2009, 611) und vom 13.04.2010 (1 BvR 3515/08, HFR 2010, 862) stehen dem nicht entgegen.

    Im Beschluss vom 18.02.2009 (1 BvR 1334/07, a.a.O.) hat das BVerfG unter Anknüpfung an seine bisherige Rechtsprechung vielmehr betont, die Erhebung der Grundsteuer entspreche jedenfalls dem Grunde nach und in ihrer wesentlichen Struktur der Verfassung.

  • FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 1484/10

    Zulässigkeit der Durchführung einer Wertfortschreibung nach § 22 Abs. 4 S. 3 Nr.

    aa) Der Senat folgt auch hier der ständigen (höchstrichterlichen) Rechtsprechung, wonach die Vorschriften über die Einheitsbewertung und die Grundsteuer trotz der lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkte verfassungsgemäß sind (siehe oben zu 2; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2009 1 BvR 1334/07, Der Betrieb -DB - 2009, 773; BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2006 II B 9/06, Juris, FG Hamburg, Beschluss vom 22. September 2006 3 V 193/06, EFG 2007, 211 unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 21. Juni 2006 1 BvR 1644/05, Juris; BFH- Urteil vom 19. Juli 2006 II R 81/05, BStBl II, 2006, 767; FG Berlin, Urteil vom 30. November 2005, 2 K 2418/03, EFG 2006, 476 dort auch zu den unterschiedlichen Bewertungsnormen für die alten und die neuen Bundesländer).

    Die Grundsteuer entspricht dem Grunde und ihrer wesentlichen Struktur nach der Verfassung, wie sich bereits aus der mehrfachen ausdrücklichen Erwähnung dieser Steuer in den Bestimmungen des Grundgesetzes über die Ertragshoheit der Finanzmonopole und Steuern in Artikel 106 Abs. 6 GG ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2009 1 BvR 1334/07, DB 2009, 773 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch zum - unterschiedlich hohen - Hebesatzrecht Artikel 106 Abs. 6 Satz 2 GG).

  • FG Nürnberg, 04.12.2008 - 4 K 632/08

    Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuererhebung auf selbstgenutztes Wohneigentum

    Wegen der Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer sei derzeit unter dem Az. 1 BvR 1334/07 wieder eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

    Der erstmals in der Klagebegründung enthaltene Hinweis des Klägers auf das beim Bundesverfassungsgericht neu anhängige Verfahren 1 BvR 1334/07 sei als neuer Antrag zu sehen, der von der Allgemeinverfügung vom 30.03.2007 nicht erfasst werde.

    Entgegen der Auffassung des Finanzamts kann im Übrigen aus dem in der Klagebegründung enthaltenen Hinweis auf die beim Bundesverfassungsgericht noch anhängige Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1334/07, die sich wiederum gegen die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuererhebung auf selbstgenutztes Wohneigentum wendet, nicht abgeleitet werden, der Kläger habe erneut einen Antrag auf Aufhebung des Grundsteuermessbetrags gestellt.

    Ebenso wenig ist im Hinblick auf die eben genannten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006 wegen der noch anhängigen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1334/07 eine Aussetzung des Verfahrens entsprechend § 74 FGO veranlasst.

  • VG Gelsenkirchen, 28.12.2023 - 5 K 3216/22
  • VG Gelsenkirchen, 25.10.2012 - 5 K 1137/12

    Gerichtliche Kontrolle einer Hebesatzsatzung

  • FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08

    Steuerpflicht, ermäßigte Besteuerung und Unzumutbarkeit der Besteuerung einer

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 3 K 3096/07

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes in Berlin von 660 %

  • BFH, 15.04.2014 - II B 71/13

    Kein berechtigtes Interesse an Aussetzung der Vollziehung eines

  • BVerfG, 27.05.2009 - 1 BvR 685/09

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer - Verweisung auf BVerfG, 2009-02-18, 1

  • VG Gelsenkirchen, 18.12.2012 - 5 K 1139/12

    Grundsteuererhöhung Selm 2012

  • VG Minden, 20.04.2009 - 5 K 1210/08

    Streit über die Festsetzung einer Grundsteuer; Kriterien für die Bemessung einer

  • VG Minden, 20.04.2009 - 5 K 732/08

    Streit über die Festsetzung einer Grundsteuer; Kriterien für die Bemessung einer

  • VG Cottbus, 24.11.2022 - 1 K 569/16
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2012 - 4 L 193/11

    Rückwirkende Anwendbarkeit des § 33 Abs. 1 GrStG i.d.F. des Art. 38 Nr. 1

  • VG München, 26.10.2017 - M 10 K 17.2

    Zu den Voraussetzungen für einen Teilerlass der Grundsteuer wegen wesentlicher

  • VG Gelsenkirchen, 08.09.2022 - 5 K 1163/20

    Grundsteuer Bestandskraft der Grundlagenbescheide Verfassungsmäßigkeit

  • VGH Hessen, 10.08.2016 - 5 A 1817/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2012 - 14 A 2132/10

    Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Erhebung der Grundsteuer im

  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2013 - 5 K 839/13

    Fehlende Angabe des Ausfertigungsdatums bei Bekanntmachung einer Satzung

  • VG Gelsenkirchen, 18.12.2012 - 5 K 1134/12

    Grundsteuererhöhung Selm

  • FG Münster, 20.08.2020 - 8 K 470/19

    Grunderwerbsteuer - Verstößt die Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Kauf

  • VG Aachen, 27.03.2014 - 4 K 1895/13

    Klagen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B durch den Sparkommissar in Nideggen

  • VG Wiesbaden, 20.03.2023 - 1 K 1117/20

    Grundsteuererlass für ein Kulturdenkmal gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - 14 A 2451/13

    Geltendmachung von Mängeln im System der Grundstückbewertung mit einem

  • VG Aachen, 27.03.2014 - 4 K 1911/13

    Klagen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B durch den Sparkommissar in Nideggen

  • VG Aachen, 27.03.2014 - 4 K 2004/13

    Klagen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B durch den Sparkommissar in Nideggen

  • VG Aachen, 27.03.2014 - 4 K 2005/13

    Klagen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B durch den Sparkommissar in Nideggen

  • VG Aachen, 07.04.2011 - 4 K 270/11

    Einwendungen gegen einen Einheitswertbescheid sind nur gegen diesen und nicht

  • VG Augsburg, 04.11.2009 - Au 6 K 09.568

    Einwendungen gegen die Erhebung von Grundsteuer wegen angeblich mangelnder

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