Rechtsprechung
   BFH, 19.08.2008 - IX R 3/08   

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EigZulG § 17

  • openjur.de

    Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen; Anwendungsbereich von § 17 EigZulG

  • Bundesfinanzhof

    Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen - Anwendungsbereich von § 17 EigZulG

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  • Simons & Moll-Simons

    EigZulG § 17

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EigZul bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen - Überhöhte Anforderungen an die Genossenschaftsförderung - Abweichung von der Verwaltungsmeinung

  • NWB SteuerXpert START

    EigZulG § 17
    Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Eigenheimzulage bei Erwerb von Genossenschaftsanteilen auch bei Vergabe von Anteilen durch Genossenschaft an Kapitalanleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 17
    Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen; Anwendungsbereich von § 17 EigZulG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerrecht - Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen; Anwendungsbereich von § 17 EigZulG

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Eigenheimzulage: Anschaffung von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 17
    Eigenheimzulage; Genossenschaft

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 223, 563
  • NZM 2009, 328
  • DB 2009, 212
  • BStBl II 2009, 447
  • HFR 2009, 228



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BFH, 27.01.2010 - IX R 31/09  

    Maßstäbe für die Zusammenballung von Einkünften nach § 34 EStG

    Die Norm ist nicht in einer Weise unbestimmt, dass sie ohne eine entsprechende Konkretisierung seitens der Verwaltung keinen hinreichend bestimmten, verfassungsgemäßen Regelungsgehalt hätte (vgl. zu Typisierungsbefugnissen BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 3/08, BFHE 223, 563, BStBl II 2009, 447).
  • FG Hamburg, 15.10.2009 - 5 K 152/07  

    Aufhebung der Festsetzung der Eigenheimzulage für künftige Förderzeiträume nach

    Ein die Förderfähigkeit der E betreffendes Musterverfahren (Klage gegen den am 11.12.2002 ergangenen Feststellungsbescheid des Finanzamts K gemäß § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung) wurde durch das der Klage stattgebende Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 19.12.2007 (Anlage K 8) und die bestätigende Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19.03.2008 IX R 3/08 abgeschlossen.

    Nicht erforderlich ist, dass neu angeschaffte und errichtete Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder überlassen werden (vgl. vgl. BFH Urteil vom 19.08.2008 IX R 3/08, BFHE 223, 563, BStBl II 2009, 447).

    Dieses Erfordernis ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 17 EigZulG (vgl. BFH Urteil vom 19.08.2008 IX R 3/08 a.a.O.).

  • BFH, 24.02.2012 - IX B 146/11  

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17

    Darüber hinaus wird die Rechtsgrundlage zu klären sein, aufgrund dessen das BMF eine lineare Wertentwicklung der Beteiligung unterstellt, als Norminterpretation (zur Regelungsdelegation auf die Verwaltung im Fall einer Typisierung vgl. BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 3/08 (BFHE 223, 563, BStBl II 2009, 447) oder aber als Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 der Abgabenordnung (zur Feststellungslast vgl. BFH-Urteil vom 25. November 2010 IX R 47/10, BFHE 232, 235, BStBl II 2011, 744).
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  • FG München, 05.05.2009 - 13 K 986/06  

    Eigenheimzulage für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen gem. § 17

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) muss es sich nach dem Wortlaut dieser Vorschrift und nach dem Zweck des Gesetzes, das "auch im Bereich des genossenschaftlichen Wohnens Anreize für die Bildung und den Erwerb von Wohneigentum" schaffen möchte (so Drucksache des Deutschen Bundestags - BT-Drucks - 13/2784 vom 26. Oktober 1995, S. 40, zu § 9 Abs. 2), um eine Genossenschaft handeln, die von ihr errichtete Wohnungen ihren Mitgliedern unbeschadet eines entsprechenden Gesellschaftszweck tatsächlich zum Wohnen überlässt (BFH-Urteile vom 29. März 2007 IX R 28/06, BFH/NV 2007, 1635; vom 19. August 2008 IX R 3/08, BFH/NV 2009, 251).

    Nicht vorausgesetzt wird dagegen, dass mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens der Genossen und der aufgenommenen Kreditmittel zu wohnungswirtschaftliche Zwecken verwandt werden oder dass neu angeschaffte und errichtete Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder überlassen werden müssen (BFH in BFH/NV 2009, 251).

  • FG München, 08.12.2009 - 13 K 1180/06  

    Aufhebung der Eigenheimzulage für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) muss es sich nach dem Wortlaut dieser Vorschrift und nach dem Zweck des Gesetzes, das "auch im Bereich des genossenschaftlichen Wohnens Anreize für die Bildung und den Erwerb von Wohneigentum" schaffen möchte (so Drucksache des Deutschen Bundestags - BT-Drucks - 13/2784 vom 26. Oktober 1995, S. 40, zu § 9 Abs. 2), um eine Genossenschaft handeln, die von ihr errichtete Wohnungen ihren Mitgliedern unbeschadet eines entsprechenden Gesellschaftszwecks tatsächlich zum Wohnen überlässt (BFH-Urteile vom 29. März 2007 IX R 28/06, BFH/NV 2007, 1635; vom 19. August 2008 IX R 3/08, BStBl II 2009, 447).

    Nicht vorausgesetzt wird dagegen, dass mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens der Genossen und der aufgenommenen Kreditmittel zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwandt werden oder dass neu angeschaffte und errichtete Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder überlassen werden müssen (BFH in BStBl II 2009, 447).

  • FG Baden-Württemberg, 09.03.2009 - 6 K 304/05  

    Eigenheimzulage für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen: Keine Förderung einer

    Zwar setzt das Gesetz setzt nicht voraus, dass mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens der Genossen und der aufgenommenen Kreditmittel zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwandt werden, und ebenso wenig, dass neu angeschaffte und errichtete Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder überlassen werden müssen ( BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 3/08, BFH/NV 2009, 251).
  • BFH, 21.09.2011 - IX B 171/10  

    Eigenheimzulage - Genossenschaftliches Wohnen als Förderzweck - Förderung durch

    Vor diesem gesetzlichen und satzungsmäßigen Hintergrund hat das FG - in Anlehnung an die schon vorhandene Rechtsprechung (insbesondere BFH-Urteile vom 29. März 2007 IX R 28/06, BFH/NV 2007, 1635, und vom 19. August 2008 IX R 3/08, BFHE 223, 563, BStBl II 2009, 447) - innerhalb des Geschäftsbetriebs der Klägerin kein Überwiegen von Mitgliedergeschäften (gegenüber solchen mit Nichtmitgliedern; s. Bauer, Genossenschafts-Handbuch, § 1 GenG Rz 38) feststellen können.
  • BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12  

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der

    In Betracht kommt eine Norminterpretation oder Typisierung, wobei die Regelungsdelegation auf die Verwaltung zweifelhaft ist (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 3/08, BFHE 223, 563, BStBl II 2009, 447).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 U 17/09  

    Schadensersatz wegen Verschweigen der Risiken eines Genossenschaftsbeitritts

    Es kommt ferner nicht darauf an, ob vorliegend die Aufhebung der Festsetzung rechtmäßig war, wenn auch durch Urteil des BFH vom 19.08.2008 (IX R 3/08, DStrE 2009, 223) geklärt ist, dass die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen nicht davon abhängig ist, dass mehr als Zweidrittel des Geschäftsguthabens der Genossenschaft zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwandt werden und dass die neu angeschafften und errichteten Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder zu eigenen Wohnzwecken überlassen werden.
  • FG Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 10 K 3944/08  

    Zur Eigenheimzulage nach § 17 EigZulG für die Beteiligung an einer

    Zwar setzt das Gesetz nicht voraus, dass mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens der Genossen und der aufgenommenen Kreditmittel zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwandt werden, und ebenso wenig, dass neu angeschaffte und errichtete Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder überlassen werden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 3/08, BFH/NV 2009, 251).
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