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   VGH Hessen, 05.11.1992 - HPV TL 2743/88   

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https://dejure.org/1992,3127
VGH Hessen, 05.11.1992 - HPV TL 2743/88 (https://dejure.org/1992,3127)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.11.1992 - HPV TL 2743/88 (https://dejure.org/1992,3127)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. November 1992 - HPV TL 2743/88 (https://dejure.org/1992,3127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Mitbestimmungspflicht bei Einschränkung vorhandener Parkmöglichkeiten auf Dienststellengelände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 151 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 371
  • NZA 1993, 912 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1981 - 13 S 2384/80

    Personalvertretung; Mitbestimmung bei Einrichtung eines Funktionsparkplatzes

    Auszug aus VGH Hessen, 05.11.1992 - HPV TL 2743/88
    Die Gewährung der Parkmöglichkeit ist weder eine Maßnahme, durch welche der Dienstvorgesetzte in Ausübung seines Weisungsrechtes auf die Erfüllung einer bestimmten dienstlichen Aufgabe hinwirkt, noch handelt es sich um eine Maßnahme, die auf die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der Universitätsprofessoren unmittelbar einwirkt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 19. Mai 1981 -- 13 S 2384/80 --).
  • BVerwG, 30.12.1987 - 6 P 20.82

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Verbot - Radio - Dienststelle - Arbeitszeit -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.11.1992 - HPV TL 2743/88
    Eine auf die Ordnung oder das Verhalten der Beschäftigten bezogene Regelung liegt vor, wenn Vorschriften aufgestellt werden, die in diesem Sinne in den Ablauf des Lebens in der Dienststelle eingreifen und die entweder von allen Beschäftigten oder aber von mehreren von ihnen zu beachten sind (BVerwG, Beschluß vom 23. August 1982 -- 6 P 45.79 -- PersV 1983, 375; Beschluß vom 30. Dezember 1987 -- 6 P 20.82 -- ZBR 1988, 198).
  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.11.1992 - HPV TL 2743/88
    Sie bezieht sich auf die äußere Ordnung und das Verhalten der Beschäftigten in der Dienststelle, wobei ein einheitlicher Tatbestand, der nicht in zwei unterschiedliche, selbständige und voneinander getrennte Tatbestände auseinandergerissen werden kann, geregelt wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. März 1983 -- 6 P 25.80 -- BVerwGE 67, 61).
  • BVerwG, 23.08.1982 - 6 P 45.79

    Vorzeitige Beendigung des Dienstes ohne Genehmigung - Mitbestimmung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 05.11.1992 - HPV TL 2743/88
    Eine auf die Ordnung oder das Verhalten der Beschäftigten bezogene Regelung liegt vor, wenn Vorschriften aufgestellt werden, die in diesem Sinne in den Ablauf des Lebens in der Dienststelle eingreifen und die entweder von allen Beschäftigten oder aber von mehreren von ihnen zu beachten sind (BVerwG, Beschluß vom 23. August 1982 -- 6 P 45.79 -- PersV 1983, 375; Beschluß vom 30. Dezember 1987 -- 6 P 20.82 -- ZBR 1988, 198).
  • VGH Hessen, 20.03.2008 - 22 TL 2257/07

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung bzw. Mitwirkung bei der Einrichtung einer

    § 74 Abs. 1 Nr. 7 HPVG enthält - ebenso wie § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG - nicht zwei getrennte Tatbestände, sondern erfasst die Gesamtheit der Regelungen, die einen störungsfreien und reibungslosen Ablauf in der Dienststelle gewährleisten sollen (BVerwG, Beschluss vom 11. März 1983 - 6 P 85.80 - BVerwGE 67, 61; Hess. VGH, Beschluss vom 5. November 1992 - HPV TL 2743/88 - PersR 1993, 226).

    Anordnungen, die die Erfüllung dienstlicher Aufgaben der Beschäftigten regeln oder sicherstellen sollen, also mit ihrer Arbeitsleistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, oder diensttechnische Regelungen zur Gestaltung des Dienstablaufs, Regelungen, die die Erfüllung nach außen gerichteter Aufgaben der Dienststelle betreffen bzw. Arbeitspflichten der Mitarbeiter berühren, unterliegen hingegen nicht der Mitbestimmung nach § 74 Abs. 1 Nr. 7 HPVG (BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 1991 - 6 PB 6/90 - PersR 1991, 138; Hess. VGH, Beschluss vom 5. November 1992 - HPV TL 2743/88 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 1248/01

    Mitbestimmung bei Durchführung verdachtsunabhängiger verdeckter Tests

    Die Vorschrift erfasst die Gesamtheit der Regelungen, die einen störungsfreien und reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1983 - 6 P 25.80 - BVerwGE 67, 61 = juris; Hess. VGH, Beschluss vom 5. November 1992 - HPV TL 2743/88 - juris = NVwZ-RR 1993, 371 = PersR 1993, 226; Spiess/Schirmer, Personalvertretungsrecht in Hessen, 6. Aufl., 1996, Anmerkung II. g zu § 74 HPVG; Klimaschewski, a.a.O., Rdnr. 209 zu § 74 HPVG).

    Anordnungen, die die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der Beschäftigten regeln oder sicherstellen sollen, also mit ihrer Arbeitsleistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, oder diensttechnische Regelungen zur Gestaltung des Dienstablaufs, d.h. Regelungen, die die Erfüllung nach außen gerichteter Aufgaben der Dienststelle betreffen bzw. Arbeitspflichten der Mitarbeiter berühren, unterliegen nicht der Mitbestimmung nach § 74 Abs. 1 Nr. 7 HPVG (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 5. November 1992 - HPV TL 2743/88 - NVwZ-RR 1993, 371 = PersR 1993, 226 = juris; BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1991 - 6 PB 6/90 - PersR 1991, 138; Klimaschewski, a.a.O., Rdnrn. 220 und 223 zu § 74 HPVG).

  • VGH Hessen, 25.09.2003 - 22 TL 2300/02

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Einführung einer Kostenpflicht für das Parken auf

    Darunter fallen auch die Modalitäten des Abstellens von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern etc. auf dienstlichem oder dienstlich nutzbarem Gelände (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 5. November 1992 - HPV TL 2743/88 - NVwZ-RR 1993, 371 = PersR 1993, 226 = juris, und vom 24. Juni 1993 - HPV TL 490/92 - PersR 1994, 87 = HGZ 1994, 249 = ESVGH 44, 79 = juris; von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, HBR, Hessisches Bedienstetenrecht, Stand: 124. Ergänzungslieferung, August 2003, Rdnr. 278 zu § 74 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 490/92

    Kostenlose Nutzung eines städtischen Parkhauses durch Bedienstete der

    Der Senat hat mit Beschluß vom 5. November 1992 - HPV TL 2743/88 - die Einschränkung einer vorhandenen Parkmöglichkeit auf dem Gelände der Dienststelle zugunsten bestimmter Bediensteter als Regelung der Ordnung und des Verhaltens der Beschäftigten in der Dienststelle angesehen und daher die Mitbestimmungspflicht bejaht.

    An dieser Einschätzung ändert sich nichts dadurch, daß der Beteiligte nicht verpflichtet ist, für die Bediensteten der Stadt Parkplätze auf deren Gelände zur Verfügung zu stellen und daß die streitige Maßnahme zunächst vor allem diejenigen Bediensteten betrifft, die unter der Geltung der bisherigen Regelung einen Parkplatz im Parkhaus nutzen dürfen, dieses Nutzungsrecht jedoch infolge der neuen Regelung verlieren sollen bzw. verloren haben (vgl. den Beschluß vom 5. November 1992, a.a.O., Seite 7 ff. des amtlichen Umdrucks).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2005 - 5 L 19/04

    Entgelt für die Nutzung des behördeneigenen Parkplatzes

    In diesen äußeren Ordnungsbereich der Dienststelle gehören auch Parkplatzregelungen (Reich, a. a. O., § 65 Rdnr. 13 m. H. auf VGH Kassel, NVwZ-RR 93, 371 sowie OVG Münster, PersV 2000, 567).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1997 - 1 A 2732/95

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Dies hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die einschlägige Kommentarliteratur und den Beschluß des Hessischen VGH vom 5. November 1992 - HPV TL 2743/88 - (PersR 1993 S. 226) zutreffend ausgeführt.
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.04.2008 - KGH.EKD I-0124/P5
    Eine (Teil-)Neuordnung der bisherigen Nutzung, wie sie durch das Ausweisen der sechs Parkbuchten rechts vom Eingang der Einrichtung als Besucherparkplätze erfolgt ist, betrifft unabhängig davon, ob auch vorher schon irgendwelche Ordnung vorhanden war, die "Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Dienst" (vgl. für den staatlichen Bereich die Entscheidung des hessischen VGH vom 5. November 1992 - HPV TL 2743/88 - PersR 1993, 226 = AP Nr. 1 zu § 74 LPVG Hessen, auf die die Schlichtungsstelle bereits zutreffend hingewiesen hat; ebenso die Entscheidung des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen vom 20. November 1997 - 1 A 2732/95.PVL - PersR 1998, 383; vgl. auch VG Wiesbaden vom 5. Dezember 1992 - HPV TL 2743/88 - : Das Aufstellen von Reservierungsschildern ist mitbestimmungspflichtig).
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