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   BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03   

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https://dejure.org/2004,1251
BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03 (https://dejure.org/2004,1251)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2004 - 5 StR 115/03 (https://dejure.org/2004,1251)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 5 StR 115/03 (https://dejure.org/2004,1251)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 2 EMRK; § 211 StGB; § 212 StGB; Art. 54 SDÜ
    Mord (Fall Engel; Aufarbeitung von Nazi- und Kriegsverbrechen: Irrelevanz von zur Tatzeit geltendem Kriegsvölkerrecht wegen der Missachtung des Menschenrechts auf Leben; offensichtlich verbrecherischer Charakter einer Massenerschießung; Wehrmacht; objektive und ...

  • lexetius.com

    StGB § 211

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einordnung des Erschießungsbefehls für 59 Menschen durch einen SS-Sturmbannführer als Mord; Auswirkungen des Doppelbestrafungsverbots des Schengener Abkommens auf die Verurteilung eines Angeklagten; Möglichkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung ohne Zustimmung des ...

  • Judicialis

    StGB § 211

  • junsv.nl
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211
    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für eine Massenerschießung italienischer Gefangener durch einen SS-Sturmbannführer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Massenerschießungen am Turchino-Paß im Jahre 1944

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Massenerschießungen am Turchino-Paß im Jahre 1944

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Entscheidung über Massenerschießungen am Turchino-Paß im Jahre 1944

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.6.2004)

    Verfahren gegen Ex-SS-Offizier Engel eingestellt // Richter verweisen unter anderem auf hohes Alter des Angeklagten

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Friedrich Engel (SS-Mitglied)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 189
  • NJW 2004, 2316
  • NStZ 2005, 36
  • HRRS 2004 Nr. 601
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03
    Für diesen Fall wäre nach den Grundsätzen, die der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs für ein im Herbst 1943 in Caiazzo/Italien begangenes exzessives Kriegsverbrechen im Rahmen von "Partisanenbekämpfung" für erwägenswert erachtet hat (BGH NJW 1995, 1297 = BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 1), ein Ruhen der Verjährung während der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus in Frage zu stellen.

    Angesichts dessen, daß der - wegen der Tat in Italien in Abwesenheit zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte - Angeklagte nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Schwurgerichts rechtswidrig und schuldhaft mindestens den Tatbestand eines (an 59 Menschen begangenen) Totschlags erfüllt, sich zudem der strafrechtlichen Verantwortung nach Beendigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gezielt entzogen hatte, hat der Senat Anlaß gesehen zu erwägen, ob von einer Belastung der Staatskasse mit den notwendigen Auslagen des Angeklagten jenseits des für ihn erfolgreichen Revisionsverfahrens gemäß § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO abzusehen ist (vgl. BGH NJW 1995, 1297, 1301 = BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 1).

  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98

    Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR

    Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03
    Der Senat ist bei dieser Sachlage nicht gehindert, die Verurteilung des Angeklagten durch einstimmigen Beschluß nach § 349 Abs. 4 StPO aufzuheben und das Verfahren einzustellen (vgl. BGHSt 44, 68, 82; BGHR StPO § 349 Abs. 4 Revision der Staatsanwaltschaft 1).
  • BGH, 06.11.1996 - 5 StR 219/96

    Verurteilung wegen Urkundenunterdrückung durch Vernichtung eines Teils einer

    Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03
    Der Senat ist bei dieser Sachlage nicht gehindert, die Verurteilung des Angeklagten durch einstimmigen Beschluß nach § 349 Abs. 4 StPO aufzuheben und das Verfahren einzustellen (vgl. BGHSt 44, 68, 82; BGHR StPO § 349 Abs. 4 Revision der Staatsanwaltschaft 1).
  • BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89

    Tatrichter - Anklage - Eröffnungsbeschluß - Betäubungsmittel - Verjährung

    Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03
    Gleichwohl ist nicht etwa auf die Revision des Angeklagten - und zugleich nach § 301 StPO auf diejenige der Staatsanwaltschaft - die Freisprechung des Angeklagten vom Anklagevorwurf des Mordes (vgl. BGHSt 36, 340 f. m.w.N.) durch das Revisionsgericht auszusprechen.
  • BGH, 06.06.2002 - 4 ARs 3/02

    Schengener Durchführungsübereinkommen; Regelungsbereich des EuGH-Gesetzes

    Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03
    Ob etwa dann nach neuer Rechtslage im Bestehen einer Verpflichtung zu derartiger Rechtshilfe bereits ein Beginn der Vollstreckung im Sinne der zweiten Variante des Art. 54 SDÜ mit der Folge eines innerdeutschen Verfahrenshindernisses zu sehen ist oder ob es hierfür etwa über die internationale Ausschreibung des im Ausland verurteilten Deutschen hinaus - trotz Art. 9 Abs. 3 Satz 2 RBEuHb - eines wiederholten speziellen Rechtshilfeersuchens und insbesondere - was naheliegt - einer innerstaatlichen Rechtshilfebewilligung bedarf, ist zweifelhaft; es erscheint nicht ausgeschlossen, daß die Frage gegebenenfalls sogar nach § 1 EuGHG i. V. m. Art. 35 EUV dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorgelegt werden müßte (vgl. BGHSt 47, 326, 333 f.; Plöckinger/Leidenmühler wistra 2003, 81, 82).
  • BGH, 05.05.1955 - 3 StR 603/54

    Erschiessung der jüdischen Einwohner von Krutscha (bei Smolensk) auf Befehl des

    Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03
    Dieser Befund des Schwurgerichts ist für sich jedenfalls aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1955 - 3 StR 603/54; Schreiber, Deutsche Kriegsverbrechen in Italien: Täter - Opfer - Strafverfolgung, 1996, S. 105; Artzt/Penner, Geisel- und Partisanentötungen im zweiten Weltkrieg - Hinweise zur rechtlichen Beurteilung -, herausgegeben von der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg, 1968, S. 30 ff., 57 f.; v. Münch aaO S. 50 ff.).
  • BGH, 29.10.1969 - 2 StR 57/69

    Verjährung eines Mordversuchs - Hindernis der Strafverfolgung - Begehung von

    Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03
    Der Senat sähe indes vor dem Hintergrund des Urteils des 2. Strafsenats (aaO im Anschluß an BGHSt 23, 137) keine rechtliche Handhabe, eine solche - gegebenenfalls aufwendige und schwierige - Prüfung der Verjährungsfrage hier abzuschneiden.
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03
    Daneben läge nicht fern, daß die Strafmaßrevision der Staatsanwaltschaft bei der Art des Kapitalverbrechens im Blick auf die in Betracht zu ziehenden Mordmerkmale ungeachtet der ganz ungewöhnlichen Dauer der seit Tatbegehung verstrichenen Zeit gleichfalls Erfolg haben müßte (vgl. BGH StV 2002, 598, 599; BGH, Beschluß vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01).
  • BGH, 02.08.1968 - 4 StR 623/67

    Massenerschiessungen von jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie

    Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03
    Erforderlich ist allerdings, daß der Angeklagte den offensichtlich verbrecherischen Charakter des ihm erteilten Befehls auch positiv erkannte (vgl. BGHSt 22, 223, 225; hierzu auch Ducklau, Die Befehlsverweigerung bei NS-Tötungsverbrechen, Diss. Freiburg 1976 S. 128 f.).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01

    Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten; Einstellung nach § 206a StPO); Beruhen

    Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03
    Daneben läge nicht fern, daß die Strafmaßrevision der Staatsanwaltschaft bei der Art des Kapitalverbrechens im Blick auf die in Betracht zu ziehenden Mordmerkmale ungeachtet der ganz ungewöhnlichen Dauer der seit Tatbegehung verstrichenen Zeit gleichfalls Erfolg haben müßte (vgl. BGH StV 2002, 598, 599; BGH, Beschluß vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

  • BGH, 06.05.1952 - 1 StR 414/51

    Vorsätzliche Tötung eines Kriegsgefangenen, der sich beim Arbeitseinsatz nach

  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Erforderlich ist, dass der Untergebene den offensichtlich verbrecherischen Charakter des ihm erteilten Befehls auch positiv erkannte (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 5 StR 115/03 -, BGHSt 49, 189, juris Rn. 29).
  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10

    Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen

    c) Der Senat hat erwogen, ob das Urteil vom 28. September 2006 etwa im Blick auf eine mögliche Auslieferung des Angeklagten nach Italien oder eine mögliche Vollstreckung dieses Urteils in Deutschland ein Verfahrenshindernis begründen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 5 StR 115/03).

    Mit dieser Wertung hat das Landgericht seinen aufgezeigten Beurteilungsspielraum offensichtlich nicht überschritten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1975 - 1 StR 192/75 ; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 5 StR 115/03 (Rz. 38); allgemein zur Tötung von Unbeteiligten vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 43).

    b) Ohnehin kommt eine Rechtfertigung des Angeklagten mit Blick auf eine nach damaligem Kriegsvölkergewohnheitsrecht als zulässig angesehene Kriegsrepressalie durch Tötung von "Sühnegefangenen" hier nicht in Betracht (zur Fortgeltung des Kriegsvölkergewohnheitsrechts für sog. "Altfälle" vgl. Gribbohm aaO S. 32 mwN; zur Zulässigkeit von Kriegsrepressalien vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 5 StR 115/03, BGHSt 49, 189, 193 mwN und zu deren völkerrechtlichen Grundlagen zusammenfassend Gribbohm aaO S. 5 ff, 25 ff m. zahlr. Nachw.).

    (4) Als völkerrechtlich unumstrittenste Anforderung an die Rechtmäßigkeit einer Kriegsrepressalie galt in diesem Zusammenhang die so genannte Notifikation, d.h. die öffentliche Bekanntmachung des Geschehens (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 5 StR 115/03, BGHSt 49, 189, 193; BGH, Urteil vom 30. September 1960 - 4 StR 242/60, BGHSt 15, 214, 217; Artzt/Penner aaO S. 28; Gribbohm aaO S. 29).

  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

    Dabei sind an die subjektiven Voraussetzungen des Bewusstseins der Mordmerkmale höhere Anforderungen zu stellen als an den bloßen Beleg des Bewusstseins des verbrecherischen Charakters einer Tat (vgl. [zu dem Merkmal der Grausamkeit] BGHSt 49, 189-201).

    Deshalb kann und muss es zur Vermeidung eines rechtsstaatswidrigen Verfahrens geboten sein, das Verfahren gegen einen Angeschuldigten einzustellen, wenn dieser bei dessen Durchführung zum bloßen Objekt des Verfahrens gemacht würde (vgl. BGHSt 49, 189-201).

  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Erforderlich ist, dass der Untergebene den offensichtlich verbrecherischen Charakter des ihm erteilten Befehls auch positiv erkannt (BGH, Beschluss vom 17.06.2004 - 5 StR 115/03 -, BGHSt 49, 189, juris).
  • BGH, 07.10.2021 - AK 43/21

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Ausgedehnter systematischer Angriff auf die

    Soweit der Generalbundesanwalt in dem vorbenannten Vermerk vom 16. Februar 2021 ausgeführt hat, für die gefühllose und unbarmherzige Gesinnung genüge die emotional unbeteiligte und gleichgültige Einstellung des Täters zur möglichst effektiven Tötung, könnte zweifelhaft sein, ob der Beschuldigte - nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen mit dem notwendigen Verdachtsgrad - bei Tatbegehung tatsächlich eine solche Einstellung hatte (s. oben II. 1. c) aa) (4); zur objektiv grausamen Tötung auf Befehl vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 5 StR 115/03, BGHSt 49, 189, 196 ff.).
  • LG München I, 11.08.2009 - 1 Ks 115 Js 10394/07

    Josef Scheungraber

    Im Übrigen wären auch die vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg im sog. Case VII aufgestellten Grundsätze, wonach Geiseln aus der Bevölkerung (nur) genommen werden dürfen, wenn die Bevölkerung im Allgemeinen entweder aktiv oder passiv an den Überfällen durch Partisanen teilnimmt und die Erschiessung von Geiseln nur als letztes Hilfsmittel und nach Ausschöpfung aller anderen Methoden zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in den besetzten Gebieten gerechtfertigt ist (vgl. hierzu BGHSt 49, 189, 194; BGH, Urteil vom 28.04.1955 a.a.O; von Münch a.a.O. S.52 ff.), verletzt.
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