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   BGH, 23.08.2004 - 1 StR 199/04   

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https://dejure.org/2004,4652
BGH, 23.08.2004 - 1 StR 199/04 (https://dejure.org/2004,4652)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2004 - 1 StR 199/04 (https://dejure.org/2004,4652)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2004 - 1 StR 199/04 (https://dejure.org/2004,4652)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 218 StPO
    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht bei unterbliebener Ladung eines Wahlverteidigers nach § 218 StPO unter den besonderen Umständen des Einzelfalles (Art und Weise des Zustandekommens; Verteidigerverschulden: fehlende Information und Beteiligung des Angeklagten an einer ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beanstandung eines wirksam erklärten Rechtsmittelverzichts; Unzulässige Beschränkung der Verteidigungsrechte durch Abwesenheit des gewählten Verteidigers in der Hauptverhandlung die die Justiz zu vertreten hat; Unterlassen einer Ladung; Unzureichende Beratung vor ...

  • Judicialis

    StPO § 218; ; StPO § 258 Abs. 2 Halbs. 2; ; StPO § 258 Abs. 3; ; StPO § 274 Abs. 1; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1
    Rechtsmittelverzicht des Angeklagten bei Anwesenheit nur eines von zwei Wahlverteidigern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 114
  • StV 2004, 581
  • HRRS 2004 Nr. 823
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus BGH, 23.08.2004 - 1 StR 199/04
    Aus demselben Grunde kann auch nicht davon ausgegangen werden, die Aufgaben von Rechtsanwalt L. seien nach dem Willen des Angeklagten vom anwesenden Rechtsanwalt H. mit übernommen worden (vgl. BGHR StPO § 218 Ladung 1).

    Es ist nicht auszuschließen, daß das Landgericht bei Mitwirkung von Rechtsanwalt L. im Rechtsfolgenausspruch zu einem anderen, für den Angeklagten günstigeren Ergebnis gelangt wäre, wenn auch der Gesamtstrafenausspruch sehr milde ausgefallen ist (vgl. BGHSt 36, 259).

  • BGH, 02.05.1989 - 5 StR 154/89

    Notwendigkeit der Gewährung des letzten Wortes

    Auszug aus BGH, 23.08.2004 - 1 StR 199/04
    Das Urteil kann darauf beruhen (BGHR StPO § 258 Abs. 3 letztes Wort 1).
  • BGH, 07.05.1991 - 1 StR 181/91

    Durch das Gericht abverlangter oder nach Verweigerung der vorherigen Beratung mit

    Auszug aus BGH, 23.08.2004 - 1 StR 199/04
    Der Angeklagte hat Anspruch darauf, sich mit seinen gewählten Verteidigern vor Erklärung eines Rechtsmittelverzichts zu beraten (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 9 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1994 - 5 StR 519/94

    Verteidigung des Angeklagten - Einschränkung - Aussetzungsantrag - Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 23.08.2004 - 1 StR 199/04
    Das gilt auch dann, wenn nur einer von mehreren Verteidigern nicht geladen wurde (BGH NStZ 1995, 298).
  • BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05

    Unterlassene Ladung eines Verteidigers zu den Hauptverhandlungsterminen (Entzug

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass weder in der rügelosen Einlassung noch im Unterlassen eines Aussetzungsantrags ein wirksamer Verzicht des Angeklagten auf die Anwesenheit seines gewählten Verteidigers gesehen werden kann (BGHSt 36, 259, 261; BGH NStZ 2005, 114).

    Indes unterscheidet sich der hier vorliegende Sachverhalt grundlegend von den in BGHSt 36, 259 und BGH NStZ 2005, 114 beurteilten Fallgestaltungen.

    Vorliegend handelt es sich nicht um ein schlichtes Übergehen eines Wahlverteidigers bei einer noch nicht festgelegten Verteidigungslinie, was in aller Regel die Verteidigungschancen des Angeklagten vermindern kann (vgl. BGH NStZ 2005, 114).

  • BGH, 11.10.2007 - 3 StR 426/07

    Adhäsionsantrag (Zulässigkeit; Zustellung)

    Die Adhäsionsanträge, durch die die Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht worden sind, sind nicht in einer den Erfordernissen des § 404 Abs. 1 StPO genügenden Weise gestellt worden, was von Amts wegen zu beachten ist (BGH NStZ-RR 2005, 380; StraFo 2004, 386).
  • BGH, 08.11.2005 - 4 StR 321/05

    Strafrechtliche Beurteilung von Täterschaft und Teilnahme

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 2003, 321, 322; StraFo 2004, 386).
  • OLG Köln, 29.09.2009 - 83 Ss 74/09

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts eines nicht verteidigten Angeklagten;

    Der Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts steht aber entgegen, dass der Angeklagte gehindert war, sich vor Abgabe der Erklärung mit seinem Verteidiger zu beraten (vgl. hierzu: BGHSt 19, 101 [104]; BGHSt 45, 51 [57]; BGH NStZ 2005, 114; SenE v. 17.05.2005 - 8 Ss 87/05 - = wistra 2005, 438 = JMinBl NW 2006, 58 sowie die Nachweise bei Paul in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 302 Rdnr.12).
  • BGH, 07.12.2006 - 4 StR 505/06

    Adhäsionsverfahren (wirksamer Adhäsionsantrag als von Amts wegen zu prüfende

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (BGH StraFo 2004, 386).".
  • OLG Naumburg, 25.05.2009 - 2 Ss 50/09

    Verpflichtung zur Ladung aller Wahlverteidiger eines Angeklagten; Auswirkungen

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