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BGH, 13.09.2005 - 3 StR 306/05 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2 StGB; § 224 StGB; § 240 StGB
Vergewaltigung; Nötigung; Körperverletzung (gefährliches Werkzeug) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Überprüfung der Anordnung einer Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus; Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs; Grundlagen für die Beurteilung eines Werkzeugs als gefährlich
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hölzerne Kleiderschrankstange als gefährliches Werkzeug
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- HRRS 2005 Nr. 812
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 13.05.2014 - 1 RVs 33/14
Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei der Annahme eines …
Vergleiche insoweit auch BGH, Beschluss vom 13.09.2005, 3 StR 306/05, zit. nach juris, Rdnr. 3, wonach Schläge mit einer 40 cm langen hölzernen Kleiderschrankstange keine Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs darstellen, wenn weder die Wucht der Schläge noch die hierdurch erlittenen Verletzungen mitgeteilt werden.