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   BGH, 11.01.2005 - 3 StR 488/04   

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https://dejure.org/2005,5512
BGH, 11.01.2005 - 3 StR 488/04 (https://dejure.org/2005,5512)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2005 - 3 StR 488/04 (https://dejure.org/2005,5512)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 3 StR 488/04 (https://dejure.org/2005,5512)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer präkludierten Verfahrensrüge; Treffen der Entscheidung über die Besetzung der Strafkammer und Bekanntgabe bereits mit Eröffnungsbeschluss

  • Judicialis

    StPO § 222 a; ; StPO § 222 a Abs. 2; ; StPO § 222 b; ; StPO § 222 b Abs. 1; ; StPO § 338 Nr. 1; ; StPO § 338 Nr. 1 Halbs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; GVG § 76 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 222 b § 338 Nr. 1; GVG § 76 Abs. 1
    Präklusion hinsichtlich Zweier- oder Dreier-Besetzung der großen Strafkammer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 465
  • StV 2005, 204
  • HRRS 2005 Nr. 255
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03

    Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 3 StR 488/04
    Der Einwand, die Strafkammer sei unter Verletzung von § 76 Abs. 2 GVG überbesetzt (oder umgekehrt unterbesetzt), muß bei der gebotenen entsprechenden (vgl. BGH NJW 2003, 3644, 3645 m. w. N.) Anwendung des § 222 b Abs. 1 StPO mit Blick auf Sinn und Zweck der Vorschrift auch dann bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten zur Sache geltend gemacht werden, wenn die namentliche Mitteilung der beteiligten Richter nicht entsprechend § 222 a StPO erfolgt ist.

    Da die Rüge bereits unzulässig ist, kommt es nicht darauf an, ob die gemessen an § 76 Abs. 2 GVG etwa fehlerhafte Besetzung der Strafkammer mit drei Berufsrichtern überhaupt angegriffen werden kann - wozu der Senat neigt (so auch Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 76 GVG Rdn. 16) - und ob der Beschluß über die Dreierbesetzung hier willkürlich war, was unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGHSt 44, 328; BGH NJW 2003, 3644) indes jedenfalls nicht naheliegt.

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache,

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 3 StR 488/04
    Da die Rüge bereits unzulässig ist, kommt es nicht darauf an, ob die gemessen an § 76 Abs. 2 GVG etwa fehlerhafte Besetzung der Strafkammer mit drei Berufsrichtern überhaupt angegriffen werden kann - wozu der Senat neigt (so auch Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 76 GVG Rdn. 16) - und ob der Beschluß über die Dreierbesetzung hier willkürlich war, was unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGHSt 44, 328; BGH NJW 2003, 3644) indes jedenfalls nicht naheliegt.
  • BGH, 31.08.2010 - 5 StR 159/10

    Besetzungsrüge; Korrektur der Besetzungsreduktion; Beschwer des Angeklagten durch

    Ob die Rüge bereits - was der Senat entgegen BGHR GVG § 76 Abs. 2 Verfahren 2 schon im Blick auf den Charakter der einzig zum Zwecke der Schonung von Justizressourcen nach der Wiedervereinigung geschaffenen und wiederholt verlängerten Übergangsvorschrift des § 76 Abs. 2 GVG für naheliegend hält (vgl. BTDrucks 12/1217 S. 46 ff.; BGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09 Tz. 18, zur Veröffentlichung in BGHR GVG § 76 Abs. 2 bestimmt; sowie zur Gesetzgebungshistorie im einzelnen Rieß in Festschrift für Heinz Schöch 2010 S. 895, 897 ff.) - daran scheitern muss, dass die Verhandlung in der Regelbesetzung den Angeklagten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt beschweren kann (vgl. auch das unveränderte Schutzquorum des § 263 Abs. 1 StPO), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21

    Wann und wie wird die Entscheidung über die Besetzungsreduktion nach neuem Recht

    b) Auf den Einwand, die Strafkammer sei unter Verletzung von § 76 Abs. 2 GVG überbesetzt oder unterbesetzt, findet § 222b StPO entsprechende Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 3 StR 488/04, juris, zu § 222b StPO in der bis zum 12. Dezember 2019 geltenden Fassung).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 419/16

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung der Strafkammer;

    Die Rüge nach § 338 Nr. 1 Buchstabe b StPO, die Strafkammer sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, weil ein Fall notwendig erscheinender Mitwirkung eines dritten Richters im Sinne von § 76 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GVG nicht vorgelegen habe, dürfte jedenfalls dann, wenn sich die Besetzungsentscheidung als objektiv willkürlich erweist, nicht von vornherein ausgeschlossen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 2002 - 3 StR 285/02, StraFo 2003, 134; vom 11. Januar 2005 - 3 StR 488/04, NStZ 2005, 465; siehe auch Rieß, NStZ 1999, 369, 370; aA offenbar indes - nicht tragend - BGH, Urteil vom 31. August 2010 - 5 StR 159/10, NStZ 2011, 54 f.).
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