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   BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 (4)   

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BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 (4) (https://dejure.org/2005,16)
BVerfG, Entscheidung vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 (4) (https://dejure.org/2005,16)
BVerfG, Entscheidung vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 (4) (https://dejure.org/2005,16)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 12 GG; Art. 13 GG; Art. 8 EMRK; § 94 StPO; § 110 StPO; § 97 StPO; § 53 StPO; § 108 StPO; § 489 StPO; § 483 StPO; § 19 BDSG
    Beschlagnahme und Kopie des gesamten Datenbestandes einer Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatungsgesellschaft; allgemeine Handlungsfreiheit (wirtschaftliche Entfaltung); Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Bestimmung des Verwendungszwecks bereichsspezifisch und ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Anwaltsdaten

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten als Beweisgegenstände im Strafverfahren im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht - Berücksichtigung der anwaltlichen Tätigkeit ...

  • IWW
  • aufrecht.de

    Zulässigkeit der Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern als Beweisgegenstände im Strafverfahren nach der StPO

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme von Datenträgern einer Rechtsanwaltskanzlei und einer Steuerberatungsgesellschaft im Rahmen eines gegen einen der Berufsträger gerichteten Ermittlungsverfahrens; Zur Frage der Zulässigkeit der Sicherstellung ...

  • datenschutz.eu

    Beschlagnahme von Datenträgern

  • Anwaltsblatt

    § 1 BRAO, § 3 BRAO, § 94 StPO, § 97 StPO, § 98a StPO
    Anwaltsrecht

  • opinioiuris.de

    Beschlagnahme von Datenträgern einer Rechtsanwaltskanzlei

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • BRAK-Mitteilungen

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschlagnahme von Daten einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 § 94
    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Beschlagnahme von Datenträgern bei Rechtsanwälten

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchung - Beschlagnahme von Daten und Datenträgern

  • IWW (Kurzinformation)

    Datenzugriff im Ermittlungsverfahren - Beschlagnahme sämtlicher Datenträger eines Steuerberaters ist verfassungswidrig

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern

  • heise.de (Pressebericht, 08.06.2005)

    Bundesverfassungsgericht verbietet willkürliche Datenbeschlagnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlagnahme von Datenträgern bei Rechtsanwälten

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 1 GG, § 1 BRAO, § 3 BRAO, § 94 StPO, § 97 StPO

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Beschlagnahme von Datenträgern + gespeicherten Daten

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Nicht alle Kanzleidaten dürfen beschlagnahmt werden

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde: Beschlagnahme von elektronischen Daten in einer Rechtsanwaltskanzlei

  • beck.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beschlagnahme von Datenträgern und gespeicherten Daten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Grenzen bei Beschlagnahme von Datenträgern

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Durchsuchung - Beschlagnahme von Datenträgern

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und Daten im Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt und Steuerberater

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 GG; §§ 94 ff. StPO
    Beschlagnahme von Datenträgern in Anwaltskanzlei

Sonstiges (2)

  • IWW (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Durchsuchung und Beschlagnahme - Durchsuchung von EDV-Anlagenbeim Berufsgeheimnisträger

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 113, 29
  • NJW 2005, 1917
  • StV 2005, 363
  • WM 2005, 1241
  • BB 2005, 1524
  • K&R 2005, 318
  • AnwBl 2005, 578
  • AnwBl Online 2005, 7
  • HRRS 2005 Nr. 549
 
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Wird zitiert von ... (362)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
    Die mit dem Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (BGBl I 2000 S. 1253) in die Strafprozessordnung eingefügten Dateiregelungen der §§ 483 ff. StPO sollten dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 1 ff.) Rechnung tragen (BTDrucks 14/1484, S. 1).

    Der mit den technischen Möglichkeiten einhergehenden gesteigerten Gefährdungslage (vgl. BVerfGE 65, 1 ) entspricht der hierauf bezogene Grundrechtsschutz.

    Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Auch das Gemeinwohl wird hierdurch beeinträchtigt, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    d) Die strafprozessualen Beschlagnahmeregelungen genügen auch der insbesondere für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geltenden Vorgabe, wonach der Gesetzgeber den Verwendungszweck der erhobenen Daten bereichsspezifisch und präzise bestimmen muss (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ).

    Als verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen sind Aufklärungs-, Auskunfts- und Löschungspflichten sowie Verwertungsverbote anerkannt (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
    Von dem Datenzugriff ist auch das Recht auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren gemäß Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ; 110, 226 ) und das hieraus resultierende Recht auf eine vertrauliche Kommunikation zwischen dem Rechtsanwalt als Strafverteidiger und seinem Mandanten betroffen.

    Auch hier ist von Bedeutung, dass Mandanten nicht durch die Gefahr eines unbeschränkten Informationszugriffs der Strafverfolgungsbehörden an einer offenen, rückhaltlosen und vertrauensvollen Kommunikation mit ihren Verteidigern gehindert werden dürfen (vgl. BVerfGE 110, 226 ).

    Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgabe ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant (vgl. BVerfGE 110, 226 ).

    Von Bedeutung ist hierbei, dass das von dem Datenzugriff berührte Tätigwerden des Anwalts auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege liegt (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 34, 293 ; 37, 67 ; 72, 51 ; 110, 226 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
    d) Die strafprozessualen Beschlagnahmeregelungen genügen auch der insbesondere für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geltenden Vorgabe, wonach der Gesetzgeber den Verwendungszweck der erhobenen Daten bereichsspezifisch und präzise bestimmen muss (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ).

    a) Die besondere Eingriffsintensität des Datenzugriffs ergibt sich daraus, dass die strafprozessuale Maßnahme wegen der Vielzahl verfahrensunerheblicher Daten eine Streubreite aufweist und daher zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich der Maßnahme mit einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu dem Tatvorwurf stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).

    Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe muss die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt werden (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ; stRspr).

    Der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten kommt nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) schützt in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen aus informationsbezogenen Maßnahmen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung ergeben (vgl BVerfGE 65, 1, 42; 113, 29, 46; zuletzt 118, 168).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Eine den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ; 130, 1 ; 149, 86 ; 151, 67 ).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    13 Abs. 1 GG schützt zudem nicht gegen die durch die Infiltration des Systems ermöglichte Erhebung von Daten, die sich im Arbeitsspeicher oder auf den Speichermedien eines informationstechnischen Systems befinden, das in einer Wohnung steht (vgl. zum gleichläufigen Verhältnis von Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme BVerfGE 113, 29 ).

    Vor allem mittels elektronischer Datenverarbeitung können aus solchen Informationen weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit mit sich bringen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Dies gilt bereits für einmalige und punktuelle Zugriffe wie beispielsweise die Beschlagnahme oder Kopie von Speichermedien solcher Systeme (vgl. zu solchen Fallgestaltungen etwa BVerfGE 113, 29; 115, 166; 117, 244).

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