Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.08.2005

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05   

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https://dejure.org/2005,588
BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05 (https://dejure.org/2005,588)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2005 - 2 StR 120/05 (https://dejure.org/2005,588)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - 2 StR 120/05 (https://dejure.org/2005,588)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 55 Abs. 1 StGB; § 66 a Abs. 1 StGB; Art. 103 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 66 StGB
    Gesamtstrafenbildung; vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Verhältnis zur Sicherungsverwahrung; Hang; Gefährlichkeitsprognose); ne bis in idem (Strafklageverbrauch; Doppelbestrafungsverbot); Rückwirkungsverbot; Vertrauensschutz

  • lexetius.com

    StGB § 55 Abs. 1, § 66 a Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Einbeziehung einer Einzelstrafe in eine Gesamtstrafe; Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit; Verhältnis zwischen der Vorbehaltsanordnung und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; ...

  • Judicialis

    StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 66 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1 § 66a Abs. 1
    Gesamtstrafe aus rechtskräftigen Einzelstrafen, die schon in eine nicht rechtskräftige Gesamtstrafe einbezogen sind; Voraussetzungen des Vorbehalts von Sicherungsverwahrung; Verhältnis zwischen § 66 und § 66a StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • 123recht.net (Pressemeldung, 8.7.2005)

    Voraussetzungen für Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt // Hang zu erheblichen Straftaten muss festgestellt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 188
  • NJW 2005, 3155
  • NStZ 2006, 278
  • StV 2005, 546
  • JR 2006, 38
  • HRRS 2005 Nr. 634
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01

    Sicherungsverwahrung; Gesamtwürdigung (Außerachtlassung bedeutsamer Umstände:

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur ist hinsichtlich der materiellen Voraussetzung der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB, auf welche in § 66 Abs. 2 und Abs. 3 StGB verwiesen wird, auf den Zeitpunkt der Aburteilung abzustellen (st. Rspr., vgl. BGHSt 24, 160, 164; 25, 59, 61; BGH NStZ 2002, 535, 536; Lackner/Kühl, StGB 25. Aufl. § 66 Rdn. 15; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 66 Rdn. 25; Ullenbruch in MünchKomm StGB § 66 Rdn. 135).

    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf sich ändernde Umstände vermögen insoweit die Ermessensentscheidung allerdings nicht entscheidend zu beeinflussen (BGH NStZ 2002, 535, 536; 2002, 30 f.).

  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02

    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Eine Vermutung dafür besteht nicht (BGH StV 2004, 200, 201).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf sich ändernde Umstände vermögen insoweit die Ermessensentscheidung allerdings nicht entscheidend zu beeinflussen (BGH NStZ 2002, 535, 536; 2002, 30 f.).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Nach bisheriger Rechtsprechung ist die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Anordnung oder Ablehnung der Sicherungsverwahrung dann möglich, wenn zwischen ihr und der gleichzeitig verhängten Freiheitsstrafe kein untrennbarer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1; vgl. auch BGH NStZ 1999, 473; NStZ-RR 2001, 13; Ruß in KK 5. Aufl. § 318 Rdn. 8 a).
  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 416/02

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten mit

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Es genügt, daß die Taten aufgrund des Hanges ernsthaft zu besorgen sind (BGH NStZ-RR 2003, 108 f.; BGH NJW 1968, 997, 998).
  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 307/00

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Merkmal des "Hanges"

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Nach bisheriger Rechtsprechung ist die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Anordnung oder Ablehnung der Sicherungsverwahrung dann möglich, wenn zwischen ihr und der gleichzeitig verhängten Freiheitsstrafe kein untrennbarer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1; vgl. auch BGH NStZ 1999, 473; NStZ-RR 2001, 13; Ruß in KK 5. Aufl. § 318 Rdn. 8 a).
  • BGH, 18.12.2003 - 5 StR 445/03

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (kein Zweck der

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Der Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 a Abs. 1 StGB soll nicht dazu dienen, bei Vorliegen der Voraussetzungen der Maßregel nach § 66 StGB deren Anordnung zu vermeiden (BGHR StGB § 66 a vorbehaltene Sicherungsverwahrung 1).
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 305/87

    Gesamtvorsatz als Voraussetzung für einen Fortsetzungszusammenhang - Beschränkung

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Andererseits ist aber auch nicht erforderlich, daß die künftigen Straftaten mit Sicherheit zu erwarten sind oder eine "extrem hohe Wiederholungsgefahr" gegeben sein muß (BGH wistra 1988, 22, 23).
  • BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Vorliegen strafschärfender Gründe

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Es genügt, daß die Taten aufgrund des Hanges ernsthaft zu besorgen sind (BGH NStZ-RR 2003, 108 f.; BGH NJW 1968, 997, 998).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Das absolute Rückwirkungsverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG gilt nicht für Maßregeln der Besserung und Sicherung (BVerfGE 109, 133, 167).
  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

  • BGH, 17.10.1989 - 4 StR 481/89

    Berücksichtigung eines Verstoßes gegen das Verbot der Doppelbestrafung von Amts

  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04

    Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit;

  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

  • BGH, 10.11.1965 - 2 StR 387/65

    Einbeziehung einer bereits zur Bildung einer noch nicht rechtskräftigen

  • BGH, 13.09.1989 - 3 StR 150/89

    Die Gefährlichkeit des Täters begründender Hang zu erheblichen Straftaten trotz

  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

  • BGH, 24.10.2002 - 4 StR 332/02

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (teilweise Zäsurwirkung eines früheren

  • BGH, 13.04.1956 - 2 StR 93/56
  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 216/97

    Bildung einer Gesamtstrafe

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Aus der Verweisung von § 66a Abs. 1, § 66 Abs. 3 StGB a.F. auf § 66 Abs. 1 Nr. 3 a.F. StGB hat die Rechtsprechung abgeleitet, dass der Ausspruch eines Vorbehalts nach § 66a Abs. 1 StGB a.F. die Feststellung eines Hangs des Verurteilten zur Begehung erheblicher Straftaten, nämlich solcher, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, voraussetzt (grundlegend hierzu BGHSt 50, 188 ).

    Erst wenn die für die Anordnung erforderliche Gefährlichkeit des Betroffenen nicht feststellbar ist, kommt § 66a StGB zum Tragen (vgl. BGHSt 50, 188 ).

    Die Anordnung des Vorbehalts ist daher zum einen ausgeschlossen, wenn das erkennende Gericht von der Gefährlichkeit, wie sie die Anordnung der primären Sicherungsverwahrung verlangt, überzeugt ist (vgl. BGHSt 50, 188 ; BGH, Beschluss vom 9. September 2008 - 1 StR 449/08 -, NStZ 2009, S. 566 ).

  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer festen eingewurzelten Neigung straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (etwa BGH, Urteile vom 25. Februar 1988 - 4 StR 720/87, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f.; Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f. mwN).

    Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschlüsse vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09; zu den für den Hang bedeutsamen Kriterien näher Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., Band 3, § 66 Rn. 126 ff.).

    Von dem Hang bzw. der Hangtätereigenschaft ist die durch § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB ebenfalls geforderte Prognose über die zukünftige Gefährlichkeit des Täters zu trennen; die Merkmale sind nicht identisch (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203 f.; Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., Band 2, § 66 Rn. 99 mwN; siehe auch BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08 u.a. Rn. 20).

    Wird die Hangtätereigenschaft festgestellt, ist regelmäßig auch eine ausreichende Wahrscheinlichkeit gegeben; zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464 Rn. 5).

    Wie bereits aufgezeigt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Annahme der Hangtätereigenschaft - wegen der Bedeutung für die Prognose zukünftiger Gefährlichkeit - regelmäßig auch die Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten durch den Angeklagten gegeben (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4; vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 6; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464, 465).

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Die vorzunehmende Gefährlichkeitsprognose verlangt eine umfassende Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten (vgl. BGH, Beschluss vom 10.07.2001 - 5 StR 250/01 - NStZ 2001, 595; BGH, Urteil vom 08.07.2005 - 2 StR 120/05 - NStZ 2006, 278; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 511/18 - NStZ-RR 2020, 10; BGH, Beschluss vom 21.04.2005 - 4 StR 98/05 - NStZ-RR 2005, 232).

    Zur Annahme der erforderlichen bestimmten Wahrscheinlichkeit genügt es, dass erhebliche Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB hochgradig wahrscheinlich sind, wobei einerseits eine abstrakt festgestellte statistische Wahrscheinlichkeit nicht genügt, andererseits aber auch keine "höchste Wahrscheinlichkeit" oder "extrem hohe Wiederholungsgefahr" vorausgesetzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2012 - 1 StR 160/12 - NStZ 2013, 225; BGH, Urteil vom 08.07.2005 - 2 StR 120/05 - NStZ 2006, 278; BGH, Urteil vom 26.08.1987 - 3 StR 305/87 - BeckRS 1987, 31098811; BGH, Urteil vom 10.01.2007 - 1 StR 530/06 - NStZ 2007, 464).

  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    Ein solcher Hang liegt bei einem eingeschliffenen inneren Zustand des Täters vor, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196).
  • LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20

    Urteil im Missbrauchskomplex Münster: Neun Jahre Haft

    Dies gilt insoweit, als dass das Merkmal der Gefährlichkeit überhaupt isoliert geprüft werden kann, weil der Hang bereits ein wesentliches Kriterium und den Ausgangspunkt für die Gefährlichkeitsprognose darstellt und der Grad der Eingeschliffenheit die Beurteilung der Höhe der Wahrscheinlichkeit neuer Taten beeinflusst (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.2015 - 1 StR 594/14 -, juris; BGH, Urteil vom 08.07.2005 - 2 StR 120/05 -, juris).

    Für diese bestimmte Wahrscheinlichkeit müssen erhebliche Taten ernsthaft zu besorgen sein (BGH, Urteil vom 08.07.2005 - 2 StR 120/05 -, juris).

  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 502/19

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    Ein Hang liegt bei demjenigen vor, der dauerhaft zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - 4 StR 578/18, NStZ 2020, 346 Rn. 15; Beschlüsse vom 25. September 2018 - 4 StR 192/18 Rn. 9 und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15 Rn. 21; Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f. mwN).

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur ist für die Prognose der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nach § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB auf den Zeitpunkt der Aburteilung abzustellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17 Rn. 16 und vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05 Rn. 17 mwN; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 66 Rn. 66; Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern in MünchKomm, aaO, Rn. 120).

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Ein Hang liegt bei demjenigen vor, der dauerhaft zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2018 - 4 StR 192/18; und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f. mwN).

    Der Hang ist dabei nur ein - wenngleich wesentliches - Kriterium, das auf eine Gefährlichkeit des Angeklagten hindeutet und als prognostisch ungünstiger Gesichtspunkt in die Gefährlichkeitsprognose einzustellen ist (vgl. BGH, aaO, BGHSt 50, 188, 196).

  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Hangtäter ist, wer dauernd zu Straftaten entschlossen ist, oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, bei sich bietender Gelegenheit immer wieder straffällig wird (BGHSt 50, 188, 196).

    Die Hangtätereigenschaft ist dabei nur ein - wenngleich wesentliches - Kriterium, das auf eine Gefährlichkeit des Angeklagten hindeutet und als prognostisch ungünstiger Gesichtspunkt in die Gefährlichkeitsprognose einzustellen ist (vgl. BGH, BGHSt 50, 188, 196; BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 611/17 - Rn. 32 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 09. Mai 2019 - 4 StR 511/18 - Rn. 32 m.w.N., juris; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 66 Rn. 59 ff., 65 ff. m.w.N.).

  • LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15

    Lebenslange Haftstrafe: Sextäter zwang Teenager zum Sprung von Staumauer

    Es sind aber auch Fälle denkbar, in denen dies nicht so ist (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juli 2005 - 2 StR 120/05 -, BGHSt 50, 188-198, Rn. 25; Fischer, a. a. O., § 66 Rn. 65 ff.; Schönke/Schröder StGB, 29. Aufl. 2014, § 66 Rn. 39 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08

    Verhältnis von Sicherungsverwahrung und vorbehaltener Sicherungsverwahrung

    Vielmehr ergibt sich die Gefährlichkeit i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB regelmäßig schon allein aus der hier getroffenen Feststellung eines Hangs (BGH NStZ 2007, 464; BGHSt 50, 188, 196; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3 jew. m.w.N.).

    Für eine Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung war dagegen kein Raum (BGHSt 50, 188, 193).

  • BGH, 25.09.2018 - 4 StR 192/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (strafschärfende Berücksichtigung von

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18

    Staufener Missbrauchsfall

  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 624/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung schwerer Straftaten:

  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Wahrscheinlichkeit eines

  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

  • BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung; abstrakte

  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 253/18

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Teilaufhebung: Teilrechtskraft von

  • BGH, 10.11.2022 - 4 StR 192/22

    Urteil des Landgerichts Kassel gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend

  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

  • BGH, 05.04.2017 - 1 StR 621/16

    Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten:

  • LG Bochum, 19.01.2021 - 8 KLs 14/20
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Voraussetzungen der

  • BGH, 10.10.2008 - 4 StR 141/08

    Versuchte Vergewaltigung; Rücktritt (Abgrenzung unbeendeter Versuch und beendeter

  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16

    Sachlich-rechtlicher Mangel bei Verstoß gegen die allgemeine Kognitionspflicht

  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

  • BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11

    Grenzen der Sicherungverwahrung (verfassungskonforme Änderung; drohende Taten aus

  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Begriff des "Hangtäters";

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten (mehrere Straftaten; mehrere

  • BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (maßgeblicher Zeitpunkt für die

  • BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges:

  • KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit einer zuvor in eine andere Entscheidung

  • BGH, 26.11.2009 - 4 StR 341/09

    Unterbliebene Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der ablehnenden

  • BGH, 29.06.2011 - 1 StR 191/11

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Ansetzen zum Versuch); rechtsfehlerhafte

  • BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Aufgeben: Erreichung eines

  • LG Kleve, 08.03.2021 - 110 KLs 30/20
  • BGH, 29.09.2009 - 3 StR 301/09

    Aufhebung des Strafausspruchs mit den Feststellungen (Umfang der Rechtskraft;

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 394/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Nachverfahren); vorbehaltene

  • BGH, 21.07.2020 - 1 StR 192/20

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

  • BGH, 19.02.2013 - 5 StR 620/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 02.08.2006 - 2 StR 249/06

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit);

  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 538/19

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 06.12.2005 - 1 StR 347/05

    Vorliegen einer Beschwer des Angeklagten durch den Vorbehalt der Anordnung der

  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20

    Sicherungsverwahrung (Hang; zeitnah aufeinanderfolgende Taten;

  • BGH, 09.01.2019 - 5 StR 476/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

  • LG Köln, 08.09.2022 - 324 KLs 13/22
  • BGH, 22.12.2011 - 2 ARs 458/11

    Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts analog § 14 StPO

  • BGH, 03.12.2013 - 4 StR 404/13

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Verbot der Doppelbestrafung:

  • LG Bochum, 27.07.2005 - 8 KLs 36 Js 59/02

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine nachträgliche Anordnung der Unterbringung

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Rechtsprechung
   BGH, 03.08.2005 - 2 StR 360/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4672
BGH, 03.08.2005 - 2 StR 360/04 (https://dejure.org/2005,4672)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2005 - 2 StR 360/04 (https://dejure.org/2005,4672)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2005 - 2 StR 360/04 (https://dejure.org/2005,4672)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 30a BtMG; 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 29 GÜG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe: Interesse am Taterfolg, gleichberechtigter Partner, Tatherrschaft)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Heroinherstellung aus ESA; Handeltreiben mit Grundstoffen für Betäubungsmittel; Transport von ESA ins Ausland zur dortigen Herstellung von Heroin; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Export von Grundstoffen zur Herstellung von Betäubungsmitteln; Feststellung des ...

  • Judicialis

    GÜG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; GÜG § 29 Abs. 3 Nr. 1; ; GÜG § ... 29 Abs. 3 Nr. 2; ; GÜG § 3; ; GÜG § 29; ; GÜG § 29 Abs. 3; ; GÜG § 2 Nr. 1; ; BtMG § 30 a; ; BtMG § 30 a Abs. 1; ; StGB § 6 Nr. 5; ; StGB § 7 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 9 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 27 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 49 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Verhältnis zwischen BtMG und GÜG; Tatort beim Handeltreiben mit BtM durch Mitäter; Mitgliedschaft in einer Bande und Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 666
  • HRRS 2005 Nr. 634
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 03.08.2005 - 2 StR 360/04
    Die Belieferung mit Grundstoffen zur Herstellung von Betäubungsmitteln begründet deshalb noch keinen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39; BGHSt 47, 134, 136).

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39) ist für diese Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe maßgebend, welcher Art der Tatbeitrag ist und mit welcher Willensrichtung er geleistet wird.

    Mittäterschaft kommt vor allem in Betracht, wenn der Beteiligte in der Rolle eines gleichberechtigten Partners mitgewirkt hat (vgl. BGH NStZ 1984, 413; 2002, 375, 377; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Handeltreiben 1; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 39, jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung kann zwar auch die eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte mit Betäubungsmitteln - also ohne mittäterschaftliche Beteiligung - den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllen (vgl. BGHSt 34, 124, 125; 29, 239, 240; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 39).

  • BGH, 23.04.1993 - 3 StR 145/93

    Transport von Heroin-Streckmittel

    Auszug aus BGH, 03.08.2005 - 2 StR 360/04
    Nicht ausreichend ist, wenn der Beteiligte nur allgemein weiß, daß der Stoff im Rahmen des Umsatzes von Betäubungsmitteln verwendet werden soll (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37; Körner, BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 157).

    Arbeitsteilige Mittäterschaft beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln kommt aber nur dann in Betracht, wenn auch festgestellt werden kann, daß der Lieferant mit Täterwillen im Zusammenwirken mit den übrigen Beteiligten aufgrund eines gemeinsamen Tatplans seinen Tatbeitrag zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch die Beschaffung des Grundstoffs erbrachte (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37).

    Mittäterschaft kommt vor allem in Betracht, wenn der Beteiligte in der Rolle eines gleichberechtigten Partners mitgewirkt hat (vgl. BGH NStZ 1984, 413; 2002, 375, 377; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Handeltreiben 1; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 39, jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung kann zwar auch die eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte mit Betäubungsmitteln - also ohne mittäterschaftliche Beteiligung - den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllen (vgl. BGHSt 34, 124, 125; 29, 239, 240; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 39).

  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 208/01

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge);

    Auszug aus BGH, 03.08.2005 - 2 StR 360/04
    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfaßt das Handeltreiben im Sinne von § 29 BtMG zwar jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern; erforderlich ist aber, daß Tätigkeiten erfolgen, die auf die Ermöglichung oder Förderung eines bestimmten Umsatzgeschäfts mit Betäubungsmitteln zielen (vgl. BGHSt 47, 134, 136 m.w.N.).

    Die Belieferung mit Grundstoffen zur Herstellung von Betäubungsmitteln begründet deshalb noch keinen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39; BGHSt 47, 134, 136).

    Der Händler kann aber - je nach Tatinteresse und Tatherrschaft - etwa Mittäter des Betäubungsmittelhändlers oder Teilnehmer an dessen Tat sein (vgl. BGHSt 47, 134, 137 zum Handeltreiben mit Betäubungsmittelimitaten).

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Indem sie als gleichberechtigtes Mitglied der Vereinigung an der Tatplanung mitwirkte (s. UA S. 774, 812, 848 etc.), nahm sie bestimmenden Einfluss darauf, ob, wann, wo und wie die Taten ausgeführt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - 3 StR 638/17, NStZ-RR 2018, 271, 272 mwN; ferner Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 25 Rn. 67; zum Mitwirken in der Rolle eines gleichrangigen Partners s. BGH, Urteil vom 3. August 2005 - 2 StR 360/04, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 62 mwN; Beschluss vom 28. April 2020 - 3 StR 85/20, juris Rn. 6).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Dies schlägt sich in einer Vielzahl von Entscheidungen nieder, in denen der Bundesgerichtshof das Vorliegen (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens verneint und auf Beihilfe zum Handeltreiben erkannt oder hingewiesen hat (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 9, 14, 21, 24, 29, 36, 39, 42, 47, 56, 57, 58, 59; BGH StV 1985, 14; BGH, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05; BGH, Urt. vom 3. August 2005 - 2 StR 360/04; vgl. auch Winkler NStZ 2005, 315).
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06

    Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei

    Dass die Mitgliedschaft in der Bande nicht in jedem Falle ein mittäterschaftliches Handeln bei den Bandentaten zur Folge hatte (s. unten II. 1 b) und der Angeklagte in den Fällen II. 3 und 4 der Urteilsgründe - wie die Revision ausführt - "jeweils nur ad hoc beigezogen wurde", steht der Bandenmitgliedschaft des Angeklagten nicht entgegen (vgl. BGHSt 47, 214, 216; BGH StV 2005, 666, 668; Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 74).

    Soweit sich die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aus § 6 Nr. 5 StGB ergibt (UA 88), gilt dies auch für im Ausland begangene Beihilfehandlungen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sofern sich diese - wie hier - auf den unbefugten Vertrieb von Betäubungsmitteln beziehen (vgl. BGHSt 34, 1, 2 (Betäubungsmittel vertreibt i.S.d § 6 Nr. 5 StGB, wer allein oder durch seine Mitwirkung ihren in der Regel entgeltlichen Absatz an andere fördert); BGH, Urteil vom 3. August 2005 - 2 StR 360/04; BGHSt 46, 292, 294 ff. (zu § 6 Nr. 9 StGB); vgl. auch BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1; Gribbohm in LK 11. Aufl. Vor § 3 Rdn. 203, § 3 Rdn. 6; Lackner/Kühl, StGB 25. Aufl. Vor §§ 3-7 Rdn. 1; aA MK-Ambos StGB § 3 Rdn. 7; Eser in Schönke-Schröder, StGB 27. Aufl. § 3 Rdn. 4); denn das Gesetz bezeichnet in § 8 StGB nicht nur die Täterschaft, sondern auch die Teilnahme als "Tat" im Sinne der §§ 3 ff. StGB.

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