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   BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04   

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https://dejure.org/2005,1987
BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04 (https://dejure.org/2005,1987)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2005 - 4 StR 559/04 (https://dejure.org/2005,1987)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - 4 StR 559/04 (https://dejure.org/2005,1987)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 271 StGB; § 263a StGB
    Betrug (tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten Abschluss eines "0190er-Nummernvertrages"; Dreiecksbetrug; Rechtsverhältnisse bei Mehrwertdiensten); mittelbare Falschbeurkundung; Computerbetrug (Erschleichen von EC-Karten)

  • lexetius.com

    StGB § 263 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten Abschluss eines "0190er-Nummernvertrages"; Mobilfunknetzbetreiber als Geschädigte; Computerbetrug durch missbräuchlichen Einsatz von SIM-Karten

  • Judicialis

    StGB § 263 Abs. 1

  • RA Kotz

    Telefonbetrug: Telefonmehrwertvertrag (0190-Nummer) - Täuschung und Vermögensverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Betrug beim Abschluss eines "0190er-Nummernvertrages"

  • rechtsportal.de

    StGB § 263 Abs. 1
    Betrug beim Abschluss eines "0190er-Nummernvertrages"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Erschleichen eines Vertrags über die Einrichtung von 0190er-Rufnummern

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einrichtung einer 0190-Service-Rufnummer als Vermögensverfügung?

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 174
  • NJW 2005, 2789
  • NStZ 2005, 632
  • StV 2005, 610
  • MMR 2005, 688
  • JR 2006, 253
  • HRRS 2005 Nr. 689
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04
    Nach den getroffenen Feststellungen scheidet auch eine (mit-)täterschaftliche Beteiligung des Angeklagten an der betrügerischen Beschaffung der SIM-Karten (vgl. BGH StV 2004, 488 = wistra 2004, 299) aus.

    Danach scheidet eine Strafbarkeit nach § 263 a StGB auch dann aus, wenn der solchermaßen "berechtigte" Karteninhaber die Karte einem anderen überläßt und dieser die Karte abredewidrig nutzt (so für Mobiltelefonkarten BGH StV 2004, 488 = wistra 2004, 299).

  • OLG Celle, 01.09.1975 - 2 Ss 207/75
    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04
    An dem Unmittelbarkeitserfordernis der Vermögensverfügung fehlt es, wenn der Getäuschte dem Täter lediglich die tatsächliche Möglichkeit gibt, den Vermögensschaden durch weitere selbständige deliktische Schritte herbeizuführen (vgl. die Beispielsfälle OLG Celle NJW 1975, 2218; OLG Düsseldorf NJW 1974, 1833; OLG Hamm wistra 1982, 152, 153; OLG Saarbrücken NJW 1968, 262).
  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04
    Der Tatbestand des § 263 a StGB in der hier allein in Betracht zu ziehenden Tatvariante der unbefugten Verwendung von Daten erfaßt die Verwendung gefälschter, manipulierter oder mittels verbotener Eigenmacht erlangter Karten aber nur durch einen Nichtberechtigten (BGHSt 47, 160, 162 m.w.N.).
  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 127/96

    Mittelbare Falschbeurkundung (Aufenthaltsgestattungsbescheinigung für

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04
    Daß die gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltserlaubnis (EG) bereits nach der im Tatzeitpunkt geltenden Rechtslage nur deklaratorischer Natur war (vgl. BTDrucks. 15/420 S. 101), steht der Strafbarkeit nach dieser Vorschrift nicht entgegen (vgl. BGHSt 42, 131, 132).
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59

    Gerichtliche Aufklärungspflicht von Amts wegen bei Unklarheiten über

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04
    Denn eine tatbestandsmäßige Vermögensverfügung setzt voraus, daß sie unmittelbar in das Vermögen des Geschädigten mindernd eingreift (h.A.; BGHSt 14, 170 unter Bezugnahme auf die Rspr. des Reichsgerichts RGSt 47, 151, 153 u. RGSt 58, 215, 216; OLG Karlsruhe NStZ 1996, 282 zum Prozeßbetrug; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 99 ff.).
  • BGH, 11.10.1988 - 1 StR 486/88

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts durch die Staatsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04
    Hiervon ausgehend hat der Bundesgerichtshof etwa allein im Erschleichen einer Kundenkarte im sogenannten "Zwei-Partner-System" keinen Betrug gesehen, weil dadurch dem Täter lediglich ein Kreditrahmen eingeräumt werde; darin liege noch keine schädigende Vermögensverfügung, vielmehr werde der Tatbestand des § 263 StGB erst durch die ohne Zahlungsbereitschaft erfolgende Verwendung der Kundenkarte beim Erwerb von Ware verwirklicht (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensverfügung 2).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.1996 - 1 Ws 107/95

    Begehren auf strafrechtliche Verfolgung von Staatssekretär Dr. Kastrup

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04
    Denn eine tatbestandsmäßige Vermögensverfügung setzt voraus, daß sie unmittelbar in das Vermögen des Geschädigten mindernd eingreift (h.A.; BGHSt 14, 170 unter Bezugnahme auf die Rspr. des Reichsgerichts RGSt 47, 151, 153 u. RGSt 58, 215, 216; OLG Karlsruhe NStZ 1996, 282 zum Prozeßbetrug; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 99 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.1974 - 3 Ss 312/74
    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04
    An dem Unmittelbarkeitserfordernis der Vermögensverfügung fehlt es, wenn der Getäuschte dem Täter lediglich die tatsächliche Möglichkeit gibt, den Vermögensschaden durch weitere selbständige deliktische Schritte herbeizuführen (vgl. die Beispielsfälle OLG Celle NJW 1975, 2218; OLG Düsseldorf NJW 1974, 1833; OLG Hamm wistra 1982, 152, 153; OLG Saarbrücken NJW 1968, 262).
  • BGH, 30.01.2002 - 2 StR 416/01

    Anrechnung von in der Schweiz erlittener Freiheitsentziehung (1:1)

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04
    Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben, den Anrechnungsmaßstab für die in der Schweiz erlittene Auslieferungshaft zu bestimmen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Januar 2002 - 2 StR 416/01: Maßstab 1 : 1).
  • RG, 29.04.1913 - II 1221/12

    Begeht Betrug oder Betrugsversuch zum Nachteil derer, die ein gleichartiges

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04
    Denn eine tatbestandsmäßige Vermögensverfügung setzt voraus, daß sie unmittelbar in das Vermögen des Geschädigten mindernd eingreift (h.A.; BGHSt 14, 170 unter Bezugnahme auf die Rspr. des Reichsgerichts RGSt 47, 151, 153 u. RGSt 58, 215, 216; OLG Karlsruhe NStZ 1996, 282 zum Prozeßbetrug; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 99 ff.).
  • RG, 23.05.1924 - IV 97/24

    1. Macht sich ein Händler, der eine mit der amtlichen Preisfestsetzung betraute

  • BGH, 16.07.2015 - 2 StR 16/15

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: betrugsspezifische Auslegung,

    Danach handelt nicht schon derjenige "unbefugt', der Daten entgegen dem Willen des Berechtigten verwendet oder die verwendeten Daten rechtswidrig erlangt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 4 StR 550/04, BGHSt 50, 174, 179; a.A. SSW/Hilgendorf, StGB, 2014, § 263a Rn. 14; NK/Kindhäuser, StGB, 4. Aufl., § 263a Rn. 27).
  • OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14

    Computerbetrug: Unberechtigte Nutzung einer vom Arbeitgeber überlassenen

    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist in den Fällen des Einsatzes von Codekarten die für die Erfüllung von § 263a StGB zu fordernde Täuschungsäquivalenz daher nur dann gegeben, wenn der Täter die Karte gefälscht, manipuliert oder mittels verbotener Eigenmacht erlangt hat (BGH NJW 2013, 1017 aaO.; 4 StR 559/04 v. 29.6.2005 - BGHSt 50, 174 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - StraFo 2004, 284 ).
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15

    Betrug (Täuschung bei mittelbarer Täterschaft; Vermögensverfügung: keine

    Daran fehlt es, wenn der Getäuschte dem Täter lediglich die tatsächliche Möglichkeit gibt, den Vermögensschaden durch weitere selbständige deliktische Schritte herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 4 StR 559/04, BGHSt 50, 174, 178).
  • BGH, 16.07.2015 - 2 StR 15/15

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: betrugsspezifische Auslegung,

    Danach handelt nicht schon derjenige "unbefugt', der Daten entgegen dem Willen des Berechtigten verwendet oder die verwendeten Daten rechtswidrig erlangt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 4 StR 550/04, BGHSt 50, 174, 179; a.A. SSW/Hilgendorf, StGB, 2014, § 263a Rn. 14; NK/Kindhäuser, StGB, 4. Aufl., § 263a Rn. 27 zur "subjektiven Auslegung').
  • OLG München, 27.06.2007 - 2 Ws 494/06

    Computerbetrug durch kurzfristige, kostenlose Ping-Anrufe

    Jedenfalls aber liegt im Vertragsschluss noch keine Vermögensverfügung der (...) mit unmittelbarer schadensgleicher Vermögensgefährdung (vgl. BGH NStZ 2005, 632) vor.
  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

    Es fehlt daher an der erforderlichen Unmittelbarkeit zwischen täuschungsbedingter Vermögensverfügung und eingetretenem Vermögensschaden (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 4 StR 559/04, BGHSt 50, 174, 178).
  • OLG Rostock, 13.10.2023 - 5 U 186/21

    Schadensersatzansprüche eines Apothekers im Zusammenhang mit der Abrechnung

    Es entspricht herrschender Meinung, dass die Vermögensverfügung unmittelbar mindernd in das Vermögen des Geschädigten eingreifen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 4 StR 559/04, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 13.10.2023 - 4 U 186/21

    Gesamtschuldnerausgleichsanspruch eines Apothekers im Zusammenhang mit der

    Es entspricht herrschender Meinung, dass die Vermögensverfügung unmittelbar mindernd in das Vermögen des Geschädigten eingreifen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 4 StR 559/04, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21

    Strafbarkeit wegen missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte

    In den Fällen des Einsatzes von Codekarten ist die für die Erfüllung von § 263a StGB zu fordernde Täuschungsäquivalenz allerdings nur dann gegeben, wenn der Täter die Karte gefälscht, manipuliert oder - was vorliegend in Betracht kommt - mittels verbotener Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB erlangt hat (BGH NJW 1992, 445 [gefälschte Codekarte]; OLG Köln, NJW 1992, 125 f. [zur verbotenen Eigenmacht]; BGH 4 StR 559/04, Beschl. v. 29.6.2005; BGH 1 StR 482/03, Beschl. v. 31.3.2004, StraFo 2004, 284).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2023 - 1 ORs 35 Ss 322/23

    Irrtumsbedingte Wegnahmeduldung durch Verwahrenden

    An der Unmittelbarkeit fehlt es, wenn der Getäuschte dem Täter lediglich die tatsächliche Möglichkeit gibt, den Vermögensschaden durch weitere selbständige deliktische Schritte herbeizuführen (BGH, Beschl. v. 29. Juni 2005 - 4 StR 559/04 -, juris Rn. 17; BGH, Urteil v. 10. August 2016 - 2 StR 579/15 -, juris Rn. 30).
  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 433/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

  • OLG Celle, 11.04.2008 - 32 Ss 144/07
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