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   BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05   

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https://dejure.org/2005,4777
BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05 (https://dejure.org/2005,4777)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2005 - 1 StR 78/05 (https://dejure.org/2005,4777)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 1 StR 78/05 (https://dejure.org/2005,4777)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 163 StPO; § 406e Abs. 2 Satz 2 StPO; § 336 Satz 2 StPO
    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verzögerung in einzelnen Verfahrensabschnitten; Anklagereife und verzögerte Anklage; Bestimmung der Angemessenheit bei Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren; Komplexität; besondere Bedeutung für den ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung - Gewährung von Akteneinsicht für den Geschädigtenanwalt als rechtsstaatliche Aufgabe des Strafverfahrens - Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot

  • Judicialis

    StPO § 161a Abs. 3... Satz 4; ; StPO § 199 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 205; ; StPO § 336 Satz 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 406e Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 406e Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 406e Abs. 4 Satz 3; ; StPO § 406e Abs. 2 Satz 2; ; BORA § 19 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 1; StPO § 147 § 199 § 406 e
    Verfahrensverzögerung durch die Gewährung von Akteneinsicht an den Anwalt eines Geschädigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Licht und Schatten - Verfahrensabschnittsbezogene Prüfung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) und Außerachtlassung der völkerrechtlichen Organisationspflicht durch den BGH (Karsten Gaede; HRRS 11/2005, S. 377 ff.)

Papierfundstellen

  • JR 2006, 297
  • HRRS 2005 Nr. 726
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05
    Die Beachtung der Opferbelange ist Teil der zentralen rechtsstaatlichen Aufgaben des Strafverfahrens (vgl. BGH NJW 2005, 1519, 1520 m. w. N.).

    Für unanfechtbar erklärte Entscheidungen unterliegen nicht der Kontrolle des Revisionsgerichts, § 336 Satz 2 StPO (vgl. auch BGH NJW 2005, 1519, 1520 m. w. N).

  • BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Antwort auf Anfragebeschluss; Prüfung

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05
    Insbesondere hinsichtlich des Angeklagten G. erschiene die Annahme nicht so nahe liegend, als dass auf entsprechenden Revisionsvortrag verzichtet werden könnte (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH StraFo 2004, 356).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05
    b) Eine von der Justiz verschuldete lange Verfahrensdauer führt um so eher zu einer Verletzung des Beschleunigungsgebots gemäß Art. 6 MRK, je schwerwiegender die Auswirkungen der Verfahrensdauer für den Betroffenen sind (vgl. zusammenfassend BGH NStZ 2004, 504, 505 m. w. N.).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05
    Ordnungsgemäßer Vortrag i. S. d. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verlangt, dass sich der Beschwerdeführer auch mit Umständen befasst, die seinem Vorbringen den Boden entziehen könnten (BGHSt 40, 218, 240; BGH NStZ-RR 1999, 26, 27; vgl. auch BVerfG NJW 2005, 1999, 2001 m. w. N.).
  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05
    (3) Ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot setzt jedoch (unter anderem) eine Verzögerung voraus, die durch ein (im Sinne objektiver Pflichtwidrigkeit) schuldhaftes Verhalten eines mit der Strafverfolgung befassten Justizorgans verursacht worden ist (vgl. zuletzt Kammerbeschluss des BVerfG vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 m. N.).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05
    Ordnungsgemäßer Vortrag i. S. d. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verlangt, dass sich der Beschwerdeführer auch mit Umständen befasst, die seinem Vorbringen den Boden entziehen könnten (BGHSt 40, 218, 240; BGH NStZ-RR 1999, 26, 27; vgl. auch BVerfG NJW 2005, 1999, 2001 m. w. N.).
  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05
    Akteneinsicht für einen Verteidiger (§ 147 StPO) ist eine Konkretisierung des gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützten Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfG NJW 1994, 3219, 3220; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren 3. Aufl. Rdn. 108 jew. m. w N.).
  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05
    Auch der Rahmenbeschluss der Europäischen Union über die Stellung des Opfers im Strafverfahren vom 15. März 2001 (ABlEG Nr. L 82/1 ff.; zu dessen Bedeutung für das nationale Recht vgl. EuGH Urteil vom 16. Juni 2005 - C - 105/03) hebt den Informationsanspruch des Opfers hervor, vgl. vor Art. 1 Abs. 8 und Art. 4 Abs. 1 Satz 1.
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05
    Ordnungsgemäßer Vortrag i. S. d. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verlangt, dass sich der Beschwerdeführer auch mit Umständen befasst, die seinem Vorbringen den Boden entziehen könnten (BGHSt 40, 218, 240; BGH NStZ-RR 1999, 26, 27; vgl. auch BVerfG NJW 2005, 1999, 2001 m. w. N.).
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 497/15

    Rechtsschutzversicherung: Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den

    Die Staatsanwaltschaft hat als Herrin des Ermittlungsverfahrens schließlich den Sachverhalt rechtlich zu bewerten; dabei muss sich ein Prüfungsergebnis, das die polizeilichen Ermittlungsergebnisse bestätigt, jedoch nicht in den Akten niederschlagen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 1 StR 78/05, JR 2006, 297 unter 1 [juris Rn. 4]).
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

    Ob eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vorliegt ist vielmehr nach den individuellen Umständen des Einzelfalles - insbesondere unter Berücksichtigung der persönlichen Auswirkungen der Verfahrensdauer für den jeweiligen Betroffenen - für jeden Angeklagten eigenständig zu beurteilen (vgl. BGH, Beschl. vom 21. Juli 2005 - 1 StR 78/05).
  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 541/05

    Strafzumessung (berufliche Konsequenzen: Einbeziehung als Wirkung auf das

    Allerdings hat die Strafkammer bei der Bemessung der Kompensation für die Verfahrensverzögerung nicht ausdrücklich berücksichtigt, dass dem Angeklagte dadurch jahrelang erhebliche staatliche Ruhestandsbezüge zugeflossen sind, was bei zügigerer Verfahrensdurchführung nicht so lange der Fall gewesen wäre (vgl. demgegenüber zur Berücksichtigung sämtlicher Folgen einer Verfahrensverzögerung BGH, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 1 StR 78/05).
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