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   BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04   

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https://dejure.org/2004,3245
BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04 (https://dejure.org/2004,3245)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2004 - 2 StR 242/04 (https://dejure.org/2004,3245)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04 (https://dejure.org/2004,3245)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 265 StPO; § 55 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 15 StGB; § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 227 StGB; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat); Strafzumessung (Ersatzfreiheitsstrafe; Härteausgleich); Mittäterschaft (Exzess: neue Qualität der Ausführungshandlungen, Vorsatzsteigerung); schwere Körperverletzung (Überlebenszeit des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung schwerwiegender Indizien als Verfahrensverstoß; Berücksichtigung von einen gesetzlich vertypten Milderungsgrund nach Art und Maß unterschiedlich konkretisierender Umstände bei der Strafzumessung im engeren Sinne nach einer Strafrahmenverschiebung; ...

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 226; ; StGB § 227; ; StGB § 226 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 226 Abs. 1; ; StGB § 49 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2 § 46 Abs. 2
    Exzess des Mittäters; Härteausgleich bei zwischenzeitlich vollstreckter Ersatzfreiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 261
  • HRRS 2005 Nr. 9
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02

    Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04
    Der Zweifelssatz gebietet es nicht, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1995, 2300; 2002, 1057, 1059; 2002, 2188, 2189; 2003, 2179).
  • BGH, 09.07.2002 - 1 StR 93/02

    Räuberische Erpressung (Vermögensbegriff; unrechtmäßige; Bereicherungsabsicht;

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04
    Jeder Mittäter haftet zwar für das Handeln der anderen nur im Rahmen seines Vorsatzes, ist also für den Erfolg nur insoweit verantwortlich, als sein Wille reicht; ein Exzess der anderen fällt ihm nicht zur Last (vgl. BGHSt 36, 231, 234; BGH NStZ 2002, 597; Tröndle/ Fischer, StGB 52. Aufl. § 25 Rdn. 8 a).
  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04
    Der Zweifelssatz gebietet es nicht, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1995, 2300; 2002, 1057, 1059; 2002, 2188, 2189; 2003, 2179).
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04
    Auch eine Strafrahmenmilderung versteht sich bei alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit nicht von selbst (vgl. BGH NStZ 2003, 480; vgl. auch BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 32 und BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04).
  • BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89

    Doppelverwertung bei Versuchsmilderung

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04
    Zutreffend ist zwar, daß ein vertypter Strafmilderungsgrund, der zur Verschiebung des Strafrahmens geführt hat, keine Bedeutung mehr für die Findung der angemessenen Strafe entfalten kann (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 2, 5).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 106/03

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen;

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04
    Auch eine Strafrahmenmilderung versteht sich bei alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit nicht von selbst (vgl. BGH NStZ 2003, 480; vgl. auch BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 32 und BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04
    Auch eine Strafrahmenmilderung versteht sich bei alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit nicht von selbst (vgl. BGH NStZ 2003, 480; vgl. auch BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 32 und BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04).
  • BGH, 06.12.1972 - 2 StR 256/72

    Zurechnung der tödlichen Folgen der Handlungen eines Tatgenossen bei

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04
    Jedoch werden Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muß, vom Willen des Mittäters umfaßt, auch wenn er sie sich nicht besonders vorgestellt hat; ebenso ist er für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seines Tatgenossen gleichgültig ist (BGH NJW 1973, 377; GA 1985, 270).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88

    Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs -

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04
    Deshalb ist auch eine kurze Ersatzfreiheitsstrafe im Wege eines Härteausgleichs bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, wobei es dem Tatrichter überlassen bleibt, wie er den Härteausgleich vornimmt (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04
    Der Zweifelssatz gebietet es nicht, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1995, 2300; 2002, 1057, 1059; 2002, 2188, 2189; 2003, 2179).
  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 479/88

    Mittäterschaft bei Mord und Totschlag

  • BGH, 27.07.1987 - 3 StR 308/87

    Milderungsgründe - Doppelverwertung

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

  • BGH, 23.01.1985 - 3 StR 508/84

    Zurechnung der rechtsverletzenden Handlung eines Mittäters - Verantwortlichkeit

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei dem Mittäter das Wissenselement des Tötungsvorsatzes vorlag und dieser allein deshalb fehlte, weil es am Willenselement mangelte (vgl. auch BGH, Urteile vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, NStZ 2005, 261, 262; vom 5. August 2010 - 3 StR 210/10 mwN).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Ebenso ist er für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seiner Tatgenossen gleichgültig ist (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Ebenso ist er für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seiner Tatgenossen gleichgültig ist (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 51/12

    Gefährliche Körperverletzung (Quarzhandschuhe als gefährliches Werkzeug;

    Regelmäßig werden die Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden musste, vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er sie sich nicht besonders vorgestellt hat (BGH, Urteil vom 1. September 1999 - 2 StR 94/99, NStZ 2000, 29 f.; BGH, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, NStZ 2005, 261 f.).
  • BGH, 07.07.2021 - 4 StR 141/21

    Körperverletzung mit Todesfolge (Mittäter: Exzesshandlung, Gefahrenzusammenhang)

    Dies ist von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs in objektiver Hinsicht etwa in Fällen bejaht worden, in welchen das Opfer durch die mittäterschaftlich begangene Körperverletzung in eine Lage geriet, in der es nachfolgenden Einwirkungen eines gewaltbereiten Tatbeteiligten schutzlos ausgeliefert war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 1 StR 109/20, aaO; vom 30. August 2006 - 2 StR 198/06, NStZ-RR 2007, 76; Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, NStZ 2005, 261) oder in denen dem vom gemeinsamen Willen aller Mittäter getragenen Angriff nach den ihn kennzeichnenden konkreten tatsächlichen Gegebenheiten die naheliegende Möglichkeit einer tödlichen Eskalation innewohnte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 1 StR 424/15, NStZ 2016, 400; Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 103/09, NStZ-RR 2009, 309; vgl. auch Urteil vom 19. August 2004 - 5 StR 218/04, NStZ 2005, 93 m. Anm. Heinrich).
  • BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19

    Mittäterschaftlicher Raub mit Todesfolge (Grenzen der wechselseitigen Zurechnung;

    Er ist für den Taterfolg mithin nur insoweit verantwortlich, als sein Wille reicht, so dass ihm ein Exzess der anderen nicht zur Last fällt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 1989 - 1 StR 479/88, BGHSt 36, 231, 234; vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; Beschluss vom 3. März 2011 - 4 StR 52/11).
  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 177/16

    Mittäterschaft (Exzess eines Mittäters: Voraussetzungen)

    Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muss, werden vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er sie sich nicht besonders vorgestellt hat (vgl. etwa Senat, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, insoweit in NJW 2010, 308, 309 nicht abgedruckt).

    Ebenso ist ein Mittäter für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seines Tatgenossen gleichgültig ist (Senat, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 219/04 NStZ-RR 2005, 71, 72; Urteil vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, NStZ 2010, 33 f.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, insoweit in NJW 2010, 308, 309 nicht abgedruckt).

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Ebenso ist er für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seiner Tatgenossen gleichgültig ist (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32 m.w.N.).
  • BGH, 26.05.2020 - 5 StR 55/20

    Versuchsbeginn beim (Einbruchs-)Diebstahl (Angriff auf einen gewahrsamssichernden

    Zwar verkennt das Landgericht im rechtlichen Ausgangspunkt nicht, dass jeder Mittäter für das Handeln des anderen nur im Rahmen seines Vorsatzes haftet, also für den Erfolg nur insoweit verantwortlich ist, als sein Wille reicht (BGH, Urteile vom 25. Juli 1989 - 1 StR 479/88, BGHSt 36, 231, 234; vom 9. Juli 2002 - 1 StR 93/02, NStZ 2002, 597; vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 210/10

    Erpresserischer Menschenraub; Geiselnahme (Ernsthaftigkeit der Drohung;

    Regelmäßig werden die Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden musste, vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er sie sich nicht besonders vorgestellt hat (BGH, Urteil vom 1. September 1999 - 2 StR 94/99, NStZ 2000, 29 f.; BGH, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, NStZ 2005, 261 f.).
  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 269/18

    Revisionsbegründung (Auslegung der Rechtsmittelerklärung); Nachträgliche Bildung

  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 461/21

    Härteausgleich wegen von Gerichten anderer Mitgliedstaaten verhängter Strafen

  • OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23

    Klimaaktivist, Nötigung, Hausfriedensbruch, Verwerflichkeit

  • LG Bonn, 19.12.2023 - 22 KLs 19/22
  • BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13

    Tateinheit der gefährlichen Körperverletzung und der schweren Körperverletzung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.2008 - 1 K 205/04

    Faktischer Mitgeschäftsführer als möglicher Täter gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO und

  • LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19

    Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss

  • BGH, 03.03.2011 - 4 StR 52/11

    Tötungsversuch (Tötungsvorsatz; Rücktritt: unbeendeter Versuch nach dem

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