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   BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05   

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BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05 (https://dejure.org/2006,26)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.2006 - 1 BvR 357/05 (https://dejure.org/2006,26)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05 (https://dejure.org/2006,26)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 35 Abs. 3 S. 1 GG; Art. 87 d Abs. 2 GG; § 14 Abs. 3 LuftSiG; § 92 BVerfGG; § 23 Abs. 1 S. 2 BVerfGG
    Luftsicherheitsgesetz; Menschenwürde und Recht auf Leben (Objektformel; keine mutmaßliche Einwilligung in den Abschuss; keine Verdinglichung des Menschen als Teil der Waffe; keine Einstandspflicht zugunsten des in seinem Bestand nicht gefährdeten Staates; ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Luftsicherheitsgesetz

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Luftsicherungsgesetz: Nichtigkeit der Abschussermächtigung für die Streitkräfte; Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG); Ermächtigung der Streitkräfte zum Abschuss von als Tatwaffe gegen das Leben von Menschen eingesetzten ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 87 d Abs. 2; ; LuftSiG § 13; ; LuftSiG § 14; ; LuftSiG § 14 Abs. 3; ; LuftSiG § 15

  • wikisource.org

    Luftsicherheitsgesetz

  • pilotundrecht.de PDF

    Zur Verfassungsmäßigkeit des LuftSiG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verfassungswidrigkeit des Luftsicherheitsgesetzes aus kompetenz- und grundrechtlichen Erwägungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Abschuss entführter Flugzeuge mit Unbeteiligten an Bord in Deutschland unzulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.2.2006)

    Abschuss entführter Passierflugzeuge ist unzulässig // Ohne Grundgesetzänderung kein Bundeswehr-Kampfeinsatz im Inneren

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.2.2006)

    Neue Debatte um Bundeswehr-Einsatz im Inneren // Abschuss entführter Passierflugzeuge ist unzulässig

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Plenarentscheidung zu Bundeswehreinsatz im Inland

Besprechungen u.ä. (7)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2; 35 Abs. 2 und 3 GG; § 14 Abs. 3 LuftSiG
    Kein Bundeswehreinsatz zum Abschuss bei Flugzeugentführung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz

  • forum-recht-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Lufthoheit der Staatsräson - Notstand und "Quasi-Kriegsfall" (John Philipp Thurn)

  • welt.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 20.02.2006)

    "Bundeswehr muß Terrorangriffe aus der Luft abwehren" - SPD macht neuen Vorstoß zur Landesverteidigung (Dieter Wiefelspütz)

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Abschuss gekaperter Flugzeuge zur Rettung von Menschenleben (Prof. Dr. Dr. Claus Roxin; ZIS 2011, 552)

  • hu-berlin.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Abgeschossen - das Luftsicherheitsgesetz (Ulrike Müller; das freischüßler 14/2006, S. 59-62)

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Luftsicherheitsgesetz

Sonstiges (2)

  • Telepolis (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 08.04.2014)

    Abschuss von Flugzeugen: Schutzlücke oder Bresche für Einsatzerweiterung? Bundesregierung plant Grundgesetzänderung für den Einsatz von Kampfflugzeugen im Inneren

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 10.04.2014)

    Änderung des Grundgesetzes: Koalition stoppt Plan zum Abschuss gekaperter Flugzeuge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 115, 118
  • NJW 2006, 751
  • NVwZ 2006, 447 (Ls.)
  • DVBl 2006, 433
  • DÖV 2006, 386
  • HRRS 2006 Nr. 236
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    a) Die Beschwerdebefugnis setzt, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde - wie hier - unmittelbar gegen ein Gesetz richtet, voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; stRspr).

    Die Voraussetzung der eigenen und gegenwärtigen Betroffenheit ist grundsätzlich erfüllt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Vorschriften beruhenden Maßnahmen in seinen Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).

    Das ist auch dann anzunehmen, wenn dieser gegen einen denkbaren Vollzugsakt nicht oder nicht in zumutbarer Weise vorgehen kann (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).

    Das menschliche Leben ist die vitale Basis der Menschenwürde als tragendem Konstitutionsprinzip und oberstem Verfassungswert (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 72, 105 ; 109, 279 ).

    Art. 1 Abs. 1 GG schützt den einzelnen Menschen nicht nur vor Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und ähnlichen Handlungen durch Dritte oder durch den Staat selbst (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 107, 275 ; 109, 279 ).

    Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 87, 209 ; 96, 375 ), indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).

    Wann eine solche Behandlung vorliegt, ist im Einzelfall mit Blick auf die spezifische Situation zu konkretisieren, in der es zum Konfliktfall kommen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    Obwohl es innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung einen Höchstwert darstellt (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 49, 24 ), steht allerdings auch dieses Recht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG unter Gesetzesvorbehalt.

    Diese Schutzpflicht gebietet es dem Staat und seinen Organen, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen; das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen An- und Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 56, 54 ).

    Ihren Grund hat auch diese Schutzpflicht in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, der den Staat ausdrücklich zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde verpflichtet (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 49, 89 ; 88, 203 ).

    Wie die staatlichen Organe solchen Schutzpflichten nachkommen, ist von ihnen prinzipiell in eigener Verantwortung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 96, 56 ).

    Zwar kann sich gerade mit Blick auf dieses Schutzgut in besonders gelagerten Fällen, wenn anders ein effektiver Lebensschutz nicht zu erreichen ist, die Möglichkeit der Auswahl der Mittel zur Erfüllung der Schutzpflicht auf die Wahl eines bestimmten Mittels verengen (vgl. BVerfGE 46, 160 ).

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    Jedes menschliche Leben ist als solches gleich wertvoll (vgl. BVerfGE 39, 1 ).

    Obwohl es innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung einen Höchstwert darstellt (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 49, 24 ), steht allerdings auch dieses Recht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG unter Gesetzesvorbehalt.

    Das menschliche Leben ist die vitale Basis der Menschenwürde als tragendem Konstitutionsprinzip und oberstem Verfassungswert (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 72, 105 ; 109, 279 ).

    Diese Schutzpflicht gebietet es dem Staat und seinen Organen, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen; das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen An- und Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 56, 54 ).

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    Jeder Mensch besitzt als Person diese Würde, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seinen körperlichen oder geistigen Zustand, seine Leistungen und seinen sozialen Status (vgl. BVerfGE 87, 209 ; 96, 375 ).

    Verletzbar ist aber der Achtungsanspruch, der sich aus ihr ergibt (vgl. BVerfGE 87, 209 ).

    Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 87, 209 ; 96, 375 ), indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    Was diese Verpflichtung für das staatliche Handeln konkret bedeutet, lässt sich nicht ein für allemal abschließend bestimmen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 96, 375 ).

    Ausgehend von der Vorstellung des Grundgesetzgebers, dass es zum Wesen des Menschen gehört, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich frei zu entfalten, und dass der Einzelne verlangen kann, in der Gemeinschaft grundsätzlich als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt zu werden (vgl. BVerfGE 45, 187 ), schließt es die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde vielmehr generell aus, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen (vgl. BVerfGE 27, 1 ); 45, 187 ; 96, 375 ).

    Mit dem Menschenbild des Grundgesetzes und der Vorstellung vom Menschen als einem Wesen, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 45, 187 ), und das deshalb nicht zum reinen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden darf, lässt sich dies nicht vereinbaren.

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    Jeder Mensch besitzt als Person diese Würde, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seinen körperlichen oder geistigen Zustand, seine Leistungen und seinen sozialen Status (vgl. BVerfGE 87, 209 ; 96, 375 ).

    Was diese Verpflichtung für das staatliche Handeln konkret bedeutet, lässt sich nicht ein für allemal abschließend bestimmen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 96, 375 ).

    Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 87, 209 ; 96, 375 ), indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    (2) § 14 Abs. 3 LuftSiG ist zur Erreichung dieses Schutzzwecks nicht schlechthin ungeeignet, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser im Einzelfall durch eine Maßnahme nach § 14 Abs. 3 LuftSiG gefördert wird (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 90, 145 ; 110, 141 ).

    (3) Auch die Erforderlichkeit der Regelung zur Zielerreichung ist in einem solchen Fall gegeben, weil ein gleich wirksames, das Recht auf Leben der Straftäter nicht oder weniger beeinträchtigendes Mittel nicht ersichtlich ist (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 90, 145 ; 110, 141 ).

    Der Abschuss eines solchen Luftfahrzeugs stellt nach dem Ergebnis der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs und dem Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter (vgl. dazu BVerfGE 90, 145 ; 104, 337 ; 110, 141 ) eine angemessene, den Betroffenen zumutbare Abwehrmaßnahme dar, wenn Gewissheit über die tatbestandlichen Voraussetzungen besteht.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    (2) § 14 Abs. 3 LuftSiG ist zur Erreichung dieses Schutzzwecks nicht schlechthin ungeeignet, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser im Einzelfall durch eine Maßnahme nach § 14 Abs. 3 LuftSiG gefördert wird (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 90, 145 ; 110, 141 ).

    (3) Auch die Erforderlichkeit der Regelung zur Zielerreichung ist in einem solchen Fall gegeben, weil ein gleich wirksames, das Recht auf Leben der Straftäter nicht oder weniger beeinträchtigendes Mittel nicht ersichtlich ist (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 90, 145 ; 110, 141 ).

    Der Abschuss eines solchen Luftfahrzeugs stellt nach dem Ergebnis der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs und dem Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter (vgl. dazu BVerfGE 90, 145 ; 104, 337 ; 110, 141 ) eine angemessene, den Betroffenen zumutbare Abwehrmaßnahme dar, wenn Gewissheit über die tatbestandlichen Voraussetzungen besteht.

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    Anders als die Grundrechte in ihrer Funktion als subjektive Abwehrrechte sind die sich aus dem objektiven Gehalt der Grundrechte ergebenden staatlichen Schutzpflichten grundsätzlich unbestimmt (vgl. BVerfGE 96, 56 ).

    Wie die staatlichen Organe solchen Schutzpflichten nachkommen, ist von ihnen prinzipiell in eigener Verantwortung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 96, 56 ).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 87, 209 ; 96, 375 ), indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).

    Wann eine solche Behandlung vorliegt, ist im Einzelfall mit Blick auf die spezifische Situation zu konkretisieren, in der es zum Konfliktfall kommen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 23.07.1949 - StS 161/49

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Begutachtung und Auswahl der zu tötenden

  • BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Fortführung

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

  • BVerwG, 10.11.1972 - VII C 53.71

    Ersatz der Aufwendungen für einen Einsatz der Bundeswehr bei einer

  • BVerfG, 28.01.1998 - 2 BvF 3/92

    Bundesgrenzschutz

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Zwar ist das Leben die vitale Basis der Menschenwürde (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 88, 203 ; 115, 118 ).

    Der mit freiem Willen handelnde Suizident entscheidet sich als Subjekt für den eigenen Tod (vgl. BVerfGE 115, 118 ).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    a) Art. 1 Abs. 1 GG erklärt die Würde des Menschen für unantastbar und verpflichtet alle staatliche Gewalt, sie zu achten und zu schützen (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 115, 118 ).

    Er hängt von den gesellschaftlichen Anschauungen über das für ein menschenwürdiges Dasein Erforderliche, der konkreten Lebenssituation des Hilfebedürftigen sowie den jeweiligen wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten ab und ist danach vom Gesetzgeber konkret zu bestimmen (vgl. BVerfGE 115, 118 ).

    Das Grundgesetz schreibt ihm dafür keine bestimmte Methode vor (ebenso bei grundrechtlichen Schutzpflichten vgl. BVerfGE 46, 160 ; 96, 56 ; 115, 118 ); er darf sie vielmehr im Rahmen der Tauglichkeit und Sachgerechtigkeit selbst auswählen.

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Es hat den Staat deshalb für verpflichtet erachtet, das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit des Einzelnen zu schützen, das heißt vor allem, auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren (vgl. BVerfGE 115, 320 ; siehe auch BVerfGE 49, 24 ; 90, 145 ; 115, 118 ).
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