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   BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05   

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BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05 (https://dejure.org/2006,878)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2006 - 1 StR 316/05 (https://dejure.org/2006,878)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2006 - 1 StR 316/05 (https://dejure.org/2006,878)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 8 EMRK; Art. 10 GG; Art. 6 EMRK; § 100a StPO; § 238 StPO; § 267 StPO
    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer Telekommunikations-Überwachungsmaßnahme zu Beweiszwecken nur bei rechtzeitigem Verwertungswiderspruch (Prüfungsumfang: Überwachungsmaßnahme, der die Erkenntnisse unmittelbar entstammen); Prüfungsobliegenheiten ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 100a, 238, 267

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus Telekommunikations-Überwachung; Umfang der Verwertbarkeitsprüfung bei Kette von aufeinander beruhenden Überwachungsmaßnahmen; Geltendmachung eines Verwertungsverbotes durch Verfahrensbeteiligte in der Hauptverhandlung; ...

  • datenschutz.eu
  • Judicialis

    StPO § 100a; ; StPO § 238; ; StPO § 267

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 100a § 238 § 267
    Widerspruchslösung zur Verwertbarkeit von Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht und Strafprozess: Verwertbarkeit von Telefonaufzeichnungen aus Überwachungsmaßnahmen

  • beck.de (Leitsatz)

    Verwertbarkeit von TK-Überwachungsmaßnahmen

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Anforderungen an die Begründung revisionsgerichtlicher Entscheidungen - Verfahrenswirklichkeit und normativer Anspruch (Prof. Dr. Gerhard Fezer; HRRS 2010, 281)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verteidigungstaktik - Neues zur Telefonüberwachung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwertung von Zufallserkenntnissen aus Telefonüberwachung

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 1
  • NJW 2006, 1361
  • NStZ 2006, 402
  • StV 2006, 225
  • MMR 2006, 603
  • HRRS 2006 Nr. 313
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05
    Soweit der 3. Strafsenat in BGHSt 47, 362, 366 f. ausgeführt hat, der Tatrichter habe den Beschluss über die Anordnung von Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen stets von Amts wegen zu überprüfen, wobei das Unterlassen der Überprüfung einen eigenständigen revisiblen Rechtsfehler darstelle, der im Einzelfall zur Aufhebung des tatrichterlichen Urteils in der Revision führen könne, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.

    Unabhängig davon, dass es auf diese Frage im vorliegenden Fall nicht ankommt, wäre der Senat an die Auffassung des 3. Strafsenats nicht gebunden, weil dessen Ausführungen nicht tragend sind; denn in jenem Fall hatten die Angeklagten die Verwertung ausdrücklich beanstandet (vgl. BGHSt 47, 362, 363).

    Hier ist das Landgericht zudem den in BGHSt 47, 362 formulierten Anforderungen nachgekommen.

    Die Rüge orientiert sich damit an den vom 3. Strafsenat (in BGHSt 47, 362) formulierten Anforderungen für die Überprüfung von Anordnungen von Maßnahmen zur Telekommunikations-Überwachung.

    Es hat den Ermittlungsstand zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung rekonstruiert und auf dieser Grundlage die Anordnungen nach Maßgabe der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 30, 33 f.; 47, 362, 365 f.; 48, 240, 248) geprüft.

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen mit Blick auf die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens die aus einer Telekommunikations-Überwachungsmaßnahme gewonnenen Erkenntnisse nicht als Beweismittel verwendet werden, falls wesentliche sachliche Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahme fehlten (vgl. BGHSt 31, 304, 308 f.; 32, 68, 70; 41, 30, 31; 48, 240, 248).

    Eine Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten hat er jedoch grundsätzlich abgelehnt (vgl. BGHSt 27, 355, 357 f.; 32, 68, 70 f.; 34, 362, 364; BGHR StPO § 110a Fernwirkung 1; NStZ 1996, 48; NStZ 1996, 200, 201; NStZ 1998, 426, 427).

    Später hat er im Fall einer unter Verstoß gegen § 100a StPO angeordneten Telekommunikations-Überwachungsmaßnahme entschieden, dass die Geständnisse der aufgrund dieser Überwachungsmaßnahme ermittelten Angeklagten verwertet werden dürfen, soweit sie nicht durch einen unzulässigen Vorhalt aus der Telekommunikations-Überwachungsmaßnahme - im Sinne einer Fortwirkung des Verwertungsverbots - beeinflusst sind; auch die Aussagen von Zeugen, die durch weitere Ermittlungen aufgrund von Erkenntnissen aus einer Telekommunikations-Überwachungsmaßnahme bekannt geworden sind, sind verwertbar (so BGHSt 32, 68, 70 f.).

    Dies hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach mit Blick auf das Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung ausgeführt (vgl. BGHSt 27, 355, 358; 32, 68, 71; 34, 362, 364; 35, 32, 34; ferner BGHR StPO § 110a Fernwirkung 1).

  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen mit Blick auf die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens die aus einer Telekommunikations-Überwachungsmaßnahme gewonnenen Erkenntnisse nicht als Beweismittel verwendet werden, falls wesentliche sachliche Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahme fehlten (vgl. BGHSt 31, 304, 308 f.; 32, 68, 70; 41, 30, 31; 48, 240, 248).

    Dies gilt auch für die Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen i.S.v. § 100b Abs. 5 StGB (vgl. BGHSt 48, 240, 249; BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 10).

    Es hat den Ermittlungsstand zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung rekonstruiert und auf dieser Grundlage die Anordnungen nach Maßgabe der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 30, 33 f.; 47, 362, 365 f.; 48, 240, 248) geprüft.

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Verwertungsverbote hat der Bundesgerichtshof insbesondere bei grober Verkennung oder bewusster Missachtung der Rechtslage angenommen (vgl. BGHSt 31, 304 ; 34, 39 ; 35, 32 ; 36, 396 ; 41, 30 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 51, 1 ; 51, 285 ; BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • LG Berlin, 01.07.2021 - 525 KLs 10/21

    Krypto-Telefon EncroChat - Überwachung von über 30.000 Personen:

    Das erkennende Gericht ist gleichwohl nicht daran gehindert, mit Blick auf ein solches Verbot von Amts wegen von der Erhebung bzw. Verwertung der Beweise abzusehen; es ist sogar - nicht anders als die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren - grundsätzlich verpflichtet, diese Frage von Amts wegen zu prüfen (BGH, Beschluss v. 1. August 2002 - 3 StR 122/02 -, juris Rn. 12; enger - Recht des Tatrichters zur Prüfung von Amts wegen, aber regelmäßig keine Pflicht - BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05 -, juris Rn. 8).

    Im Fall der Telekommunikationsüberwachung sind ein Verwertungsverbot auslösende übergeordnete wichtige Gründe anzunehmen, wenn wesentliche sachliche Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahme fehlen (BGH, Beschlüsse vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05 -, juris Rn. 7 m.w.N.; vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02 -, juris Rn. 10).

  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15

    Verfahrensrüge (Zulässigkeit: befristeter Widerspruch des Angeklagten nicht

    Dagegen spricht, dass eine Dispositionsmacht der Verteidigung über den auf diese Weise erfassten Sachbeweis, anders als bezüglich der Äußerungen des Beschuldigten, die durch verfahrensfehlerhafte Vernehmungen (§§ 136 Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 4 Satz 2 StPO) oder durch Gesprächsüberwachungen (§§ 100a, 100f StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1, 3) im Vorverfahren erlangt wurden, grundsätzlich nicht besteht.

    Selbst wenn eine Dispositionsbefugnis der Verteidigung angenommen werden würde, weil sie - auch im Hinblick auf ihr günstige Erkenntnisse aus den verfahrensfehlerhaft erlangten Sachbeweisen - selbst entscheiden können soll, ob sie die Verwertung dieser Erkenntnisse wünscht (vgl. BGH aaO, BGHSt 51, 1, 3), würde dies nicht bedeuten, dass eine Entscheidung hierüber bis zu dem in § 257 Abs. 1 StPO genannten Zeitpunkt erfolgt sein muss.

    Würde man statt eines Widerspruchs eine Beanstandung nach § 238 Abs. 2 StPO gegen die Anordnung der Beweiserhebung durch den Vorsitzenden fordern (vgl. BGH aaO, BGHSt 51, 1, 4), wäre eine solche Beanstandung auch an keine Frist gebunden (vgl. KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 238 Rn. 17).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    So ist eine von dem Ermittlungsrichter oder dem Staatsanwalt angeordnete Telefonüberwachung rechtswidrig - mit der Folge eines Verwertungsverbots -, falls deren Entscheidung nach dem Maßstab (objektiver) Willkür oder grober Fehlbeurteilung nicht mehr vertretbar gewesen ist (BGHSt 41, 30, 34; vgl. auch BGHSt 32, 68, 70; 47, 362, 366; 48, 240, 248; einschränkend BGHSt 51, 1).

    (6) Der Senat kann ferner die Beantwortung der Frage dahingestellt sein lassen, ob das angenommene Verwertungsverbot einen Widerspruch des Verteidigers in der Hauptverhandlung vorausgesetzt hätte (vgl. Gössel aaO Rdn. 33 und 174) - was herrschender Tendenz der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspräche (vgl. BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 11; BGHSt 50, 206, 215 f.; 51, 1; Gössel aaO Rdn. 29 m.w.N.), die indes jenseits der Fälle von dem Rechtsverstoß berührter Verteidigungsrechte, deren effektive Verletzung der Betroffene selbst optimal beurteilen kann und die uneingeschränkt seiner Disponibilität unterliegen, zu hinterfragen wäre - oder ob sich solches im Blick auf die betroffenen, für den Angeklagten nicht zweifelsfrei umfassend disponiblen Rechtsgüter verbieten würde (vgl. BGHSt 51, 1, 3).

  • LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22

    EncroChat; Vorabentscheidungsverfahren; Telekommunikationsüberwachung

    Dieser Maßstab gilt auch für die Verwertung von aus anderen Verfahren stammenden sog. "Zufallserkenntnissen" (BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    aa) Aus einer Telekommunikationsüberwachung gewonnene Erkenntnisse dürfen nicht als Beweismittel verwendet werden, falls wesentliche sachliche Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahme fehlen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1, 2; vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02, BGHSt 48, 240, 248 mwN).
  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12

    Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise

    Für die Verwertbarkeit im Inland durch die Überwachung der Telekommunikation gewonnener Informationen verlangt der Bundesgerichtshof - wenn wie hier ein Widerspruch erfolgt - eine umfassende Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen durch das erkennende Gericht (siehe BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1; BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 534/05, StV 2008, 63, 65; vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, BGHSt 47, 362, 365-368).
  • OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15

    Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund

    Jedenfalls in Zusammenschau mit den Gründen des angefochtenen Urteils, von denen der Senat infolge der parallel erhobenen Sachrüge Kenntnis nehmen und die er daher ergänzend zu den Darlegungen der Revisionsbegründung berücksichtigen kann, ergibt sich ein umfassendes Bild des der Rüge zugrunde liegenden Verfahrensgeschehens; denn das Urteil enthält - wie freilich nicht erforderlich (s. etwa BGH NJW 2006, 1361, 1362) - eine ins Einzelne gehende Beschreibung der Verfahrenssituation.

    (2) Beweismittel, die unter Verletzung des Postgeheimnisses erlangt worden sind, dürfen in einem Strafverfahren grundsätzlich nicht verwertet werden (vgl. BGHSt 23, 329, 331; BGH NJW 2006, 1361; Menges, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 99 Rdn. 32; Greven, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 99 Rdn. 13; Wohlers, in: SK-StPO, 4. Aufl., § 99 Rdn. 22).

    Maßgeblich ist, ob nach der Sachlage und der Art des Verwertungsverbots ausnahmsweise dessen Fernwirkung angenommen werden muss (vgl. BGHSt 51, 1, 7; 34, 362, 364; 27, 355; BGH NJW 1988, 1223; OLG Köln NZV 2001, 137; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., Einl. Rdn. 57 sowie § 477 Rdn. 5a; Kudlich, in: Münchener Kommentar, StPO, Einl. Rdn. 488 f.; Radtke NStZ 2017, 180, 181 jeweils m.w.Nachw.; krit. Wolter NStZ 1984, 276, 277).

    Grundrechtseingriffe, die durch die Fehlanwendung von Verfahrensrecht verursacht wurden, nötigen für sich genommen noch nicht zur Annahme eines Verwertungsverbotes auch mittelbar erlangter Beweismittel (vgl. BGHSt 27, 355; 32, 68; 51, 1, jeweils für Verstöße gegen § 100a StPO und damit zugleich gegen das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG).

    Das Beweismittel kann auch zur Begründung des Tatverdachtes für eine anderweitige Ermittlungsmaßnahme herangezogen werden (vgl. BGHSt 51, 1).

  • LG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 4 O 521/05

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Menschenwürde durch Androhung von

    Beweisverwertungsverboten kommt nach Ansicht des Bundesgerichtshofes grundsätzlich keine Fernwirkung zu (vgl. nur BGH, NJW 2006, 1361 (1363)).
  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 393 Abs 2 S 2 AO 1977 mit Art

    Dabei konnte wohl auch nach dem vom Landgericht gewählten rechtlichen Ansatz, demzufolge eine Fernwirkung nur ausnahmsweise nach der Sachlage und der Art des betroffenen Beweisverwertungsverbots anzunehmen ist (vgl. BGHSt 29, 244 ; BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05 -, NJW 2006, S. 1361 ), der Schwere des Grundrechtseingriffs Bedeutung für die Frage der Fernwirkung zukommen (vgl. Gleß, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 4, 26. Aufl. 2007, § 136a Rn. 75; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 136a Rn. 31).
  • OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05

    Informationen über das Führen einer (Schein-) Ehe dürfen nicht durch verdeckte

  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

  • LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 534/05

    Verwertung gemäß § 100a StPO aufgezeichneter Telefongespräche, die auf

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

  • OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20

    Fehlerhafte Durchsuchung bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt; Prüfung von

  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21

    Verurteilungen wegen verabredeter Brandstiftung zum zweiten Jahrestag der

  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20

    Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den

  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 663/10

    Verwertbarkeit von Telekommunikationsdaten nach der einstweiligen Anordnung des

  • BGH, 08.05.2007 - 1 StR 202/07

    Urteilsgründe (grundsätzlich keine Erörterung zur Verwertbarkeit von

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

  • OLG München, 21.08.2006 - 4St RR 148/06

    Durchsuchungsbeschluss aufgrund von Erkenntnissen zu Nichtkatalogtaten aus

  • BGH, 07.12.2022 - 2 StR 437/20

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten);

  • OLG Hamm, 08.08.2013 - 1 RVs 58/13

    Überlange Verfahrensdauer als Strafmilderungsgrund

  • BGH, 23.08.2006 - 5 StR 151/06

    Gefährliche Körperverletzung; Tötungsvorsatz; Rücktritt vom unbeendeten Versuch

  • BGH, 16.09.2013 - 1 StR 264/13

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge (disponible

  • BFH, 18.12.2010 - V B 78/09

    Vernehmung eines ausländischen Zeugen - Verwertung von Ergebnissen einer

  • BGH, 01.09.2009 - 1 StR 399/09

    Aufklärungsrüge hinsichtlich der mangelnden erneuten Vernehmung eines früheren

  • OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 3 Ss 147/10

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt:

  • OLG Köln, 15.04.2014 - 1 RBs 89/14

    Zulässigkeit der Beteiligung von Privatunternehmen am Betrieb einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 1 A 992/06

    Rechtmäßigkeit des Entzugs der Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen durch

  • VG Düsseldorf, 09.02.2021 - 6 L 118/21
  • VG Düsseldorf, 07.01.2021 - 6 L 2246/20
  • VG Aachen, 05.12.2022 - 7 K 1381/22
  • OLG Koblenz, 08.11.2010 - 2 SsBs 100/10

    Freisprechendes Bußgeldurteil wegen des Vorwurfs des Führens eines

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