Rechtsprechung
BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 96 StPO; § 54 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK
Überzeugungsbildung (Bestätigung der Angaben gesperrter polizeilicher Vertrauenspersonen durch andere Beweisergebnisse auch hinsichtlich des Schuldumfangs; Zeuge vom Hörensagen; Konfrontationsrecht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Stützen von Feststellungen zu einer nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführte Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei; ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Beweiswürdigung bei Vernehmung des Führungsbeamten einer gesperrten Vertrauensperson - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 103
- HRRS 2006 Nr. 674
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94
Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen
Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661).Die Frage, ob die der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 20. Juni 1994 - 5 StR 283/94 (NStZ 1994, 502) zu Grunde gelegten Anforderungen zu weit gehend formuliert sind und einer Einschränkung bedürfen, kann hier offen bleiben, denn die genannte Rechtsprechung, die sich jeweils auf eine "große Menge" Rauschgift bezog, ist hier nicht ohne Weiteres anwendbar.
Aus dem dortigen Zusammenhang ergibt sich, dass die von der nicht identifizierten Vertrauensperson beschriebenen nicht anderweitig bewiesenen Geschäfte eine gegenüber früheren Geschäften ganz andere Größenordnung aufwiesen (vgl. etwa BGH NStZ 1994, 502).
- BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62
Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die …
Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661). - BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99
Monika Haas rechtskräftig verurteilt
Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661).
- BGH, 20.02.2002 - 1 StR 545/01
Telephonüberwachung; richterliche Anordnung; Fragerecht (unterlassene Beantragung …
Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661). - BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88
Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten
Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661). - BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94
Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung …
Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661). - BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92
Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung …
Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661). - BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84
Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen; …
Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661). - BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94
Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen
Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661).