Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6105
BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07 (https://dejure.org/2007,6105)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2007 - 1 StR 407/07 (https://dejure.org/2007,6105)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07 (https://dejure.org/2007,6105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 8 StPO; § 147 Abs. 3 StPO; § 74 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Gerügte Behinderung der Verteidigung bei der Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit (Äußerungen des Sachverständigen zu einer bestimmten Verteidigungstaktik; Korrektur durch spätere ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Behinderung der Verteidigung durch Beibringung des endgültigen Gutachtens eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung; Verletzung des Rechts auf Einsicht in Sachverständigengutachten; Maßgeblichkeit der "Angriffsrichtung" einer Rüge; Anwesenheitsrecht des Verteidigers ...

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 8; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 74 § 136 Abs. 1 § 137 Abs. 1 § 337 Abs. 1
    Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei der Exploration des Beschuldigten; Befangenheit des Sachverständigen; Überprüfung der Entscheidung über die Ablehnung des Sachverständigen in der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 229
  • HRRS 2007 Nr. 1100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein und Affekt); Urteilsgründe (Beschränkung

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07
    Findet er im Rahmen seiner Tätigkeit Anhaltspunkte für einen abweichenden Sachverhalt - diese können sich auch aus (neuen) Angaben des Beschuldigten (Angeklagten) ergeben - hat er seinen Auftraggeber hierauf hinzuweisen; gegebenenfalls kann er dann als (sachverständiger) Zeuge in Betracht kommen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 264, 265 m. w. N.).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07
    Eine solche Entscheidung hat das Revisionsgericht nur in dem Umfang zu überprüfen, in dem sie von der Revision ausweislich ihrer Begründung als rechtsfehlerhaft gerügt ist (zur Maßgeblichkeit der "Angriffsrichtung" einer Rüge vgl. auch BGH NStZ 2007, 161, 162; Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 34; Cirener/Sander JR 2006, 300 jew. m. w. N.).
  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07
    Diese kann ebenfalls ein ursprünglich berechtigt erscheinendes Misstrauen ausräumen (vgl. BGH wistra 2002, 267; StV 2004, 356, 357 jew. m. w. N.).
  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 410/00

    Unzulässiger Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Völlig ungeeignete, fehlende

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07
    Es entscheidet als Rechtsfrage, ob die Strafkammer über das Ablehnungsgesuch ohne Verfahrensfehler und mit ausreichender Begründung befunden hat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1994, 388; BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 66 m. w. N.).
  • BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01

    Befangenheit des Sachverständigen; Schuldfähigkeit; Beweisantrag; Beweisrecht;

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07
    Darauf, dass allein der (im Übrigen nicht in einer den Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Weise mitgeteilte) Inhalt eines Gutachtens - also die fachliche Qualität des Gutachters - in aller Regel die Besorgnis der Befangenheit ohnehin nicht begründen könnte (vgl. BGHR StPO § 74 Ablehnung 1 m. w. N.), kommt es daher nicht mehr an.
  • BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07
    Diese kann ebenfalls ein ursprünglich berechtigt erscheinendes Misstrauen ausräumen (vgl. BGH wistra 2002, 267; StV 2004, 356, 357 jew. m. w. N.).
  • BGH, 08.08.2002 - 3 StR 239/02

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; außertatbestandliches Handlungsziel);

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07
    Das Recht des Beschuldigten (Angeklagten), sich in jeder Lage des Verfahrens anwaltlicher Hilfe zu bedienen, führt nicht zu einem Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei der Exploration durch einen Sachverständigen, der mit der Erstellung eines Gutachtens (hier: zur Frage der Schuldfähigkeit der Angeklagten) beauftragt ist (BGH NStZ 2003, 101).
  • BGH, 23.03.1994 - 2 StR 67/94

    Sachverständiger - Gutachten - Unwahrheit - Behauptung - Arzt - Rücksprache -

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07
    Es entscheidet als Rechtsfrage, ob die Strafkammer über das Ablehnungsgesuch ohne Verfahrensfehler und mit ausreichender Begründung befunden hat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1994, 388; BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 66 m. w. N.).
  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Dies wird damit begründet, dass die Exploration mit einer Vernehmung bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht nicht gleichzusetzen sei und es keinen wissenschaftlichen Standard gebe, der die Anwesenheit Dritter bei Schuldfähigkeits- und Prognosegutachten vorsehe (vgl BGH Beschluss vom 12.9.2007 - 1 StR 407/07 - juris RdNr 14 f; BGH Beschluss vom 8.8.2002 - 3 StR 239/02 - juris RdNr 7 ff; kritisch: Beckert, Sachverständigengutachten im Strafverfahren zur Glaubwürdigkeit und zur Schuldfähigkeit im Falle der Untersuchungsverweigerung des zu Begutachtenden, 2014, S 224 ff) .
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Es entscheidet - ohne eigene Ermittlungen - als Rechtsfrage, ob die Strafkammer über das Ablehnungsgesuch ohne Verfahrensfehler und mit ausreichender Begründung befunden hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07, NStZ 2008, 229; BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388; bei Becker NStZ-RR 2002, 66 mwN).
  • BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12

    Verwertungsverbot bei berechtigter Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung

    In dem durch die Revisionsführer bestimmten Prüfungsumfang (zur Maßgeblichkeit der "Angriffsrichtung" einer Rüge vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07; BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06; BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98; Cirener/Sander JR 2006, 300) bleibt das Revisionsvorbringen ohne Erfolg.
  • BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Bindung des

    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass es nach § 78 StPO zu den Aufgaben des Tatgerichts gehört, dem erneut hinzuzuziehenden Sachverständigen (§ 246a StPO) mitzuteilen, von welchen Tatsachen er bei der Erstattung seines Gutachtens auszugehen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94; vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07).
  • BGH, 04.03.2009 - 1 StR 27/09

    Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit bei Gesprächen des Vorsitzenden

    Denn einem Richter ist es nicht verwehrt, zum Zwecke der Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten Kontakt aufzunehmen (vgl. BGH NStZ 2008, 229 m.w.N.).

    Ob ein Verfahrensbeteiligter aus der Kontaktaufnahme mit dem Verteidiger eines Angeklagten eine Besorgnis der Befangenheit ableiten kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, u.a. davon, ob er Grund zu der Annahme hat, ein solches Gespräch könne sich zu seinen Ungunsten auswirken (BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1; BGH NStZ 2008, 229).

    Gleichwohl wäre es zur Vermeidung verfahrensrechtlicher Probleme, die aus informellen Kontakten entstehen können, wie hier deutlich zu Tage getreten ist, besser gewesen, von Anfang an die Gespräche in Anwesenheit sämtlicher Verfahrensbeteiligter zu führen oder die Abwesenden jeweils bald danach aus eigener Initiative zu informieren (vgl. BGH NStZ 2008, 229).

  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Für dessen Würdigung kann es jedoch bedeutsam sein, wenn der Sachverständige im Laufe des Verfahrens seine Meinung geändert hat (BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 8 W 68/16

    Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten

    Wenn nämlich ein Verhalten oder eine Äußerung einer Sachverständigen zunächst die Besorgnis der Befangenheit begründet hat, kann diese durch eine entsprechende Erläuterung, Klarstellung oder Entschuldigung ein ursprünglich berechtigtes Misstrauen ausräumen (vgl. Senat, Beschluss vom 11.04.2016 - 8 W 42/15, Entscheidungsumdruck, S. 9; LG Marburg, Beschluss vom 20.05.2014 - 5 O 66/11, juris; Dick, IBR 2015, 1029; in Bezug auf die Parallelbestimmung des § 74 StPO so auch BGH, Beschluss vom 12.09.2007 - 1 StR 407/07, NStZ 2008, 229, 230; Krause, in: Löwe/Rosenberg, StPO, Band 2, 26. Aufl. 2008, § 74, Rdnr. 11).
  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    (2) Aus den Grundsätzen der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit und der Notwendigkeit, gegebenenfalls auch erst in der Hauptverhandlung angefallene Erkenntnisse in das Gutachten einzubeziehen, folgt, dass allein der Inhalt des in der Hauptverhandlung erstatteten Gutachtens maßgebend ist (vgl. Senge aaO; BGH, Beschl. vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07).
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 663/10

    Verwertbarkeit von Telekommunikationsdaten nach der einstweiligen Anordnung des

    Diese Angriffsrichtung bestimmt aber den Prüfungsumfang des Revisionsgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07, NStZ 2008, 229, 230; BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162; Cirener/Sander JR 2006, 300).
  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

    Denn die Angriffsrichtung bestimmt den Prüfungsumfang seitens des Revisionsgerichts (BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161; s. auch BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07, NStZ 2008, 229; Meyer-Goßner, aaO, § 344 Rn. 20; Franke in Löwe/Rosenberg, aaO, § 344 Rn. 78).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17

    Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten

  • OLG Hamm, 08.08.2013 - 1 RVs 58/13

    Überlange Verfahrensdauer als Strafmilderungsgrund

  • LG Marburg, 20.05.2014 - 5 O 66/11

    Zur Befangenheit des Sachverständigen

  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 239/12

    Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (Vorliegen einer

  • BGH, 20.08.2013 - 1 StR 115/13

    Begründetheit der Revision bei mangelnder Feststellung eines Rechtsfehlers zum

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht