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   BGH, 29.11.2006 - 2 StR 301/06   

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https://dejure.org/2006,8325
BGH, 29.11.2006 - 2 StR 301/06 (https://dejure.org/2006,8325)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2006 - 2 StR 301/06 (https://dejure.org/2006,8325)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2006 - 2 StR 301/06 (https://dejure.org/2006,8325)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • HRRS 2007 Nr. 137
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 2 StR 301/06
    Der Gehilfenvorsatz muss sich zwar nicht auf die Ausführung einer in allen Einzelheiten, wohl aber in ihren wesentlichen Merkmalen und Grundzügen konkretisierten Tat richten (vgl. BGHSt 42, 135, 137 ff.; BGH NJW 1982, 2453, 2454).
  • BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81

    Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz -

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 2 StR 301/06
    Der Gehilfenvorsatz muss sich zwar nicht auf die Ausführung einer in allen Einzelheiten, wohl aber in ihren wesentlichen Merkmalen und Grundzügen konkretisierten Tat richten (vgl. BGHSt 42, 135, 137 ff.; BGH NJW 1982, 2453, 2454).
  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Für den Gehilfenvorsatz reicht es jedoch aus, dass er die wesentlichen Merkmale und Grundzüge der Haupttat(en) kannte (vgl. BGH wistra 2007, 143); er muss sich nicht auf die Ausführung einer in allen Einzelheiten konkretisierten Tat beziehen.
  • LAG Hessen, 25.06.2012 - 17 Sa 1644/11

    Kollusives Zusammenwirken des Arbeitnehmers mit einem unternehmensfremden Dritten

    aa) Der Vorsatz des Gehilfen muss sich auf die Ausführung einer zwar nicht in allen Einzelheiten, wohl aber in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Tat richten (BGH 18. April 1996 - 1 StR 14/96 - BGHSt 42, 135; BGH 29. November 2006 - 2 StR 301/06 - wistra 2007, 143) .
  • LG Weiden/Oberpfalz, 30.01.2023 - 2 KLs 212 Js 2991/22

    Annahme eines minder schweren Falls beim Bandenbetrug unter Berücksichtigung der

    Die Einzelheiten der jeweiligen Tat, insbesondere Ort, Zeit, Geschädigte und Umstände der jeweiligen Tatausführung müssen nicht bekannt sein, vgl. BGH, Urteil vom 12.05.1966, Az. 4 StR 153/66; BGH, Urteil vom 29.11.2006, Az. 2 StR 301/06.
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