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BGH, 29.11.2006 - 2 StR 301/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 27 StGB; § 266 StGB; § 257 StGB; § 261 StGB
Beihilfe zur Untreue (Feststellung der Haupttat; Gehilfenvorsatz); Geldwäsche; Begünstigung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Gehilfenvorsatz; Verschleierte Einlösung eines Schecks; "Kölner Müll-Skandal"
- Judicialis
StPO § 231 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StGB § 27; ; StGB § 28; ; StGB § 257; ; StGB § 261
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- HRRS 2007 Nr. 137
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96
Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes; …
Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 2 StR 301/06
Der Gehilfenvorsatz muss sich zwar nicht auf die Ausführung einer in allen Einzelheiten, wohl aber in ihren wesentlichen Merkmalen und Grundzügen konkretisierten Tat richten (vgl. BGHSt 42, 135, 137 ff.; BGH NJW 1982, 2453, 2454). - BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81
Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz - …
Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 2 StR 301/06
Der Gehilfenvorsatz muss sich zwar nicht auf die Ausführung einer in allen Einzelheiten, wohl aber in ihren wesentlichen Merkmalen und Grundzügen konkretisierten Tat richten (vgl. BGHSt 42, 135, 137 ff.; BGH NJW 1982, 2453, 2454).
- LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06
Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines …
Für den Gehilfenvorsatz reicht es jedoch aus, dass er die wesentlichen Merkmale und Grundzüge der Haupttat(en) kannte (vgl. BGH wistra 2007, 143); er muss sich nicht auf die Ausführung einer in allen Einzelheiten konkretisierten Tat beziehen. - LAG Hessen, 25.06.2012 - 17 Sa 1644/11
Kollusives Zusammenwirken des Arbeitnehmers mit einem unternehmensfremden Dritten …
aa) Der Vorsatz des Gehilfen muss sich auf die Ausführung einer zwar nicht in allen Einzelheiten, wohl aber in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Tat richten (BGH 18. April 1996 - 1 StR 14/96 - BGHSt 42, 135; BGH 29. November 2006 - 2 StR 301/06 - wistra 2007, 143) . - LG Weiden/Oberpfalz, 30.01.2023 - 2 KLs 212 Js 2991/22
Annahme eines minder schweren Falls beim Bandenbetrug unter Berücksichtigung der …
Die Einzelheiten der jeweiligen Tat, insbesondere Ort, Zeit, Geschädigte und Umstände der jeweiligen Tatausführung müssen nicht bekannt sein, vgl. BGH, Urteil vom 12.05.1966, Az. 4 StR 153/66; BGH, Urteil vom 29.11.2006, Az. 2 StR 301/06.