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   BGH, 31.01.2007 - StB 18/06   

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https://dejure.org/2007,114
BGH, 31.01.2007 - StB 18/06 (https://dejure.org/2007,114)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2007 - StB 18/06 (https://dejure.org/2007,114)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - StB 18/06 (https://dejure.org/2007,114)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 8 EMRK; § 102 StPO; § 105 Abs. 1 StPO; § 106 Abs. 1 StPO; § 94 StPO; § 98 StPO
    Online-Durchsuchung (Unzulässigkeit mangels Eingriffsermächtigung; kein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis); Durchsuchung beim Beschuldigten (Offenheit; Verbot der heimlichen Durchführung; Hinzuziehungspflichten als wesentliche Förmlichkeit); informationelle ...

  • lexetius.com

    StPO § 102

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    Verdeckte Online-Durchsuchung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JurPC

    StPO § 102
    Online-Durchsuchung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von "verdeckten Online-Durchsuchungen"; § 102 Strafprozessordnung (StPO) als Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung von auf heimliche Ausführung angelegten Durchsuchungen; Durchsuchung eines Personalcomputers/Laptops, insbesondere der auf der Festplatte und ...

  • kanzlei.biz

    Online-Durchsuchung

  • Judicialis

    StPO § 102

  • RA Kotz

    Online-Durchsuchung: Keine verdeckte nach der StPO

  • RA Kotz

    Onlinedurchsuchung (verdeckte) - mangels Ermächtigungsgrundlage unzulässig

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verdeckte Online-Durchsuchung durch Ermittlungsbehörden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 102
    Unzulässigkeit einer "verdeckten Online-Durchsuchung"

  • rechtsportal.de

    StPO § 102
    Unzulässigkeit einer "verdeckten Online-Durchsuchung"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    "Online Computer-Durchsuchung III"

    Die "verdeckte Online-Durchsuchung" ist mangels einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig.

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Anfällig für Kriminelle

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

  • heise.de (Pressebericht, 05.02.2007)

    Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

  • bonell-collegen.de (Kurzinformation)

    Keine verdeckte Online-Durchsuchung von privaten Computern

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

  • anwalt-kiel.com (Pressemitteilung)

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Strafverfolgung: Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

  • beck.de (Leitsatz)

    Online-Durchsuchung eines Computers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Heimliches Online-Ausforschen von Computern durch die Polizei ist unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte des Mandanten bei der Durchsuchung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

Besprechungen u.ä. (5)

  • nomos.de PDF, S. 89 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verfassungsrechtliche Probleme von "Online-Durchsuchungen" (Peter Schantz; KritV 2007, 310-330)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bundestrojaner-Fall

    §§ 102 ff. StPO
    Durchsuchung; Offenheit der Ausführung; Anwesenheit des Betroffenen und Dritter; Gesetzesvorbehalt; Grundsatz der Normenklarheit und Tatbestandsbestimmtheit von strafprozessualen Eingriffsnormen

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 102 StPO
    Keine heimliche Online-Durchsuchung nach verdächtigen Dateien im Computer des Beschuldigten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Bundestrojaner kommt (noch) nicht - Heimliche online Durchsuchungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 211
  • NJW 2007, 930
  • NStZ 2007, 279
  • NStZ 2007, 535 (Ls.)
  • StV 2007, 115
  • MMR 2007, 237
  • K&R 2007, 158
  • ZUM 2007, 301
  • JR 2007, 123
  • HRRS 2007 Nr. 197
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - StB 18/06
    Entgegen der Meinung des Generalbundesanwalts ist die verdeckte Online-Durchsuchung nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) in Verbindung mit § 110 StPO (Durchsuchung von Papieren, auch von elektronischen Speichermedien, vgl. BVerfG NJW 2006, 976, 980; 2005, 1917, 1921; BGH NStZ 2003, 670; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 110 Rdn. 1) und §§ 94 ff. StPO (Beschlagnahme) gedeckt (ebenso Sieber in Hoeren/Sieber, Handbuch Multimedia-Recht Rdn. 704; Bär CR 1995, 489, 494; Zöller GA 2000, 563, 572 f.; Böckenförde, Die Ermittlung im Netz 222 f.; aA: BGH - Ermittlungsrichter wistra 2007, 28; Hofmann NStZ 2005, 121, 123 ff.; Graf DRiZ 1999, 281, 285).

    Das gilt unabhängig davon, ob - wie hier - ihr Gegenstand ein Computer und ihr Ziel das Auffinden bestimmter Dateien ist mit der Folge, dass auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ff.; BVerfG NJW 2006, 976, 979 f.) berührt wird, oder ob die Suche nach körperlichen Gegenständen erlaubt werden soll.

    Das Bild der Strafprozessordnung von einer rechtmäßigen Durchsuchung ist dadurch geprägt, dass Ermittlungsbeamte am Ort der Durchsuchung körperlich anwesend sind und die Ermittlungen offen legen (vgl. BVerfG NJW 2006, 976, 981; Sieber aaO Rdn. 704; Schäfer in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. § 102 Rdn. 1; Nack in KK 5. Aufl. § 102 Rdn. 1; Bär aaO 494; Zöller aaO 572 f.; aA: Graf aaO 285; Hofmann aaO 121, 123).

    Die offene Durchführung gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, je nach den Umständen die Maßnahme durch Herausgabe des gesuchten Gegenstandes abzuwenden bzw. in ihrer Dauer und Intensität zu begrenzen, ferner ihr - gegebenenfalls mit Hilfe anwaltlichen Beistands - bereits während des Vollzugs entgegen zu treten, wenn es an den gesetzlichen Voraussetzungen fehlt, oder aber zumindest die Art und Weise der Durchsuchung zu kontrollieren, insbesondere die Einhaltung der im Durchsuchungsbeschluss gezogenen Grenzen zu überwachen (vgl. BVerfG NJW 2006, 976, 981; Bär aaO 489, 494).

    Denn unter diesem Aspekt unterscheidet sich die verdeckte Online-Durchsuchung nicht von einer im Rahmen einer offenen Durchsuchung vorgenommenen Auswertung von elektronischen Datenträgern, die als unbedenklich angesehen wird (vgl. BVerfG NJW 2006, 976, 980 ff.; 2005, 1917, 1919 f.; NStZ 2002, 377 f.; Nack aaO § 110 Rdn. 2).

    Dies würde dem Grundsatz des Gesetzesvorbehaltes für Eingriffe in Grundrechte (Art. 20 Abs. 3 GG) sowie dem Grundsatz der Normenklarheit und Tatbestandsbestimmtheit von strafprozessualen Eingriffsnormen widersprechen (vgl. BVerfG NJW 2006, 976, 979; 2005, 1338, 1339 f.; Sieber aaO Rdn. 703 f.).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06

    Zulässigkeit der verdeckte Durchsuchung eines Computersystems

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - StB 18/06
    Entgegen der Meinung des Generalbundesanwalts ist die verdeckte Online-Durchsuchung nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) in Verbindung mit § 110 StPO (Durchsuchung von Papieren, auch von elektronischen Speichermedien, vgl. BVerfG NJW 2006, 976, 980; 2005, 1917, 1921; BGH NStZ 2003, 670; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 110 Rdn. 1) und §§ 94 ff. StPO (Beschlagnahme) gedeckt (ebenso Sieber in Hoeren/Sieber, Handbuch Multimedia-Recht Rdn. 704; Bär CR 1995, 489, 494; Zöller GA 2000, 563, 572 f.; Böckenförde, Die Ermittlung im Netz 222 f.; aA: BGH - Ermittlungsrichter wistra 2007, 28; Hofmann NStZ 2005, 121, 123 ff.; Graf DRiZ 1999, 281, 285).

    Auch wenn die Anordnung einer verdeckten Online-Durchsuchung in der Weise beschränkt wird, dass nur der auf dem betroffenen Computer vorhandene Bestand an Daten einmal - in einem oder mehreren Arbeitsschritten - kopiert und übertragen werden darf (so BGH-Ermittlungsrichter wistra 2007, 28) und somit die Nutzung des Computers (E-Mail-Verkehr und laufende Internetrecherchen) nicht über einen längeren Zeitraum überwacht wird, kann sie schlicht wegen ihrer Heimlichkeit in § 102 StPO keine Stütze finden.

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts kann § 102 StPO zur verdeckten Online-Durchsuchung auch dann nicht ermächtigen, wenn zusätzlich die für die Überwachung von Telekommunikation (§ 100 a StPO) und Wohnraum (§ 100 c StPO) normierten hohen Eingriffsvoraussetzungen - wie Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung, Subsidiarität gegenüber weniger belastenden Ermittlungsmaßnahmen - gegeben sind (so aber BGH - Ermittlungsrichter wistra 2007, 28; Hofmann aaO 121, 124) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit "besonders" beachtet wird.

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - StB 18/06
    Entgegen der Meinung des Generalbundesanwalts ist die verdeckte Online-Durchsuchung nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) in Verbindung mit § 110 StPO (Durchsuchung von Papieren, auch von elektronischen Speichermedien, vgl. BVerfG NJW 2006, 976, 980; 2005, 1917, 1921; BGH NStZ 2003, 670; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 110 Rdn. 1) und §§ 94 ff. StPO (Beschlagnahme) gedeckt (ebenso Sieber in Hoeren/Sieber, Handbuch Multimedia-Recht Rdn. 704; Bär CR 1995, 489, 494; Zöller GA 2000, 563, 572 f.; Böckenförde, Die Ermittlung im Netz 222 f.; aA: BGH - Ermittlungsrichter wistra 2007, 28; Hofmann NStZ 2005, 121, 123 ff.; Graf DRiZ 1999, 281, 285).

    Zutreffend ist allerdings, dass in der Diskussion um die Frage, ob aus der Verletzung dieser Vorschriften ein Beweisverwertungsverbot folgt, diese zuweilen als bloße Ordnungsvorschriften bezeichnet werden (vgl. Meyer-Goßner aaO § 106 Rdn. 1, § 107 Rdn. 1; siehe dazu aber auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts NJW 2005, 1917, 1923, nach der zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen ein Beweisverwertungsverbot als Folge einer fehlerhaften Durchsuchung und Beschlagnahme von Datenträgern und darauf vorhandenen Daten geboten ist).

    Denn unter diesem Aspekt unterscheidet sich die verdeckte Online-Durchsuchung nicht von einer im Rahmen einer offenen Durchsuchung vorgenommenen Auswertung von elektronischen Datenträgern, die als unbedenklich angesehen wird (vgl. BVerfG NJW 2006, 976, 980 ff.; 2005, 1917, 1919 f.; NStZ 2002, 377 f.; Nack aaO § 110 Rdn. 2).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 25.11.2006 - 1 BGs 184/06

    (Kein) heimlicher Zugriff auf ein Computersystem zum Zwecke der Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - StB 18/06
    Die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. November 2006 - 1 BGs 184/2006 - wird verworfen.

    Mit Beschluss vom 25. November 2006 - Az.: 1 BGs 184/2006 - hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Antrag abgelehnt.

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - StB 18/06
    Dies würde dem Grundsatz des Gesetzesvorbehaltes für Eingriffe in Grundrechte (Art. 20 Abs. 3 GG) sowie dem Grundsatz der Normenklarheit und Tatbestandsbestimmtheit von strafprozessualen Eingriffsnormen widersprechen (vgl. BVerfG NJW 2006, 976, 979; 2005, 1338, 1339 f.; Sieber aaO Rdn. 703 f.).
  • BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00

    Beweisgewinnung durch GPS

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - StB 18/06
    c) Auch § 100 f Abs. 1 Nr. 2 StPO (Einsatz technischer Mittel) scheidet als Befugnisnorm aus; denn diese Vorschrift gestattet nur den heimlichen Einsatz besonderer für Observationszwecke bestimmter technischer Mittel außerhalb von Wohnungen wie Peilsender, satellitengestützte Ortungssysteme und Nachtsichtgeräte (vgl. BGHSt 46, 266, 271 ff.; Sieber aaO Rdn. 705; Hofmann aaO 121, 122).
  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02

    BGH bestätigt Verwertbarkeit eines Hintergrundgespräches

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - StB 18/06
    Jedoch wird dadurch die verdeckte Online-Durchsuchung nicht zur Telekommunikation (vgl. zum Begriff der Telekommunikation § 3 Nr. 22 und 23 TKG in der Fassung vom 22. Juni 2004 und BGH NJW 2003, 2034 f.), weil nicht die Kommunikation zwischen dem Tatverdächtigen und einem Dritten überwacht, sondern zielgerichtet eine umfassende Übermittlung der auf dem Zielcomputer vor Beginn des Kommunikationsvorgangs gespeicherten Daten an die ermittelnde Stelle zum Zwecke der Suche nach Beweismitteln oder weiteren möglichen Ermittlungsansätzen ausgelöst wird (vgl. Hofmann aaO 121, 123; Zöller aaO 573 f.).
  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - StB 18/06
    Entgegen der Meinung des Generalbundesanwalts ist die verdeckte Online-Durchsuchung nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) in Verbindung mit § 110 StPO (Durchsuchung von Papieren, auch von elektronischen Speichermedien, vgl. BVerfG NJW 2006, 976, 980; 2005, 1917, 1921; BGH NStZ 2003, 670; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 110 Rdn. 1) und §§ 94 ff. StPO (Beschlagnahme) gedeckt (ebenso Sieber in Hoeren/Sieber, Handbuch Multimedia-Recht Rdn. 704; Bär CR 1995, 489, 494; Zöller GA 2000, 563, 572 f.; Böckenförde, Die Ermittlung im Netz 222 f.; aA: BGH - Ermittlungsrichter wistra 2007, 28; Hofmann NStZ 2005, 121, 123 ff.; Graf DRiZ 1999, 281, 285).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 31.07.1995 - 1 BGs 625/95

    "Durchsuchung" einer Mailbox (heimlicher, elektronischer Zugriff; Einmaligkeit;

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - StB 18/06
    a) Die Maßnahme kann nicht auf § 100 a StPO (Überwachung der Telekommunikation) gestützt werden (anders für den einmaligen heimlichen Zugriff auf eine passwortgeschützte Mailbox BGH - Ermittlungsrichter NJW 1997, 1934 ff.).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Zur Durchsicht von Daten eines im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten,

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - StB 18/06
    Denn unter diesem Aspekt unterscheidet sich die verdeckte Online-Durchsuchung nicht von einer im Rahmen einer offenen Durchsuchung vorgenommenen Auswertung von elektronischen Datenträgern, die als unbedenklich angesehen wird (vgl. BVerfG NJW 2006, 976, 980 ff.; 2005, 1917, 1919 f.; NStZ 2002, 377 f.; Nack aaO § 110 Rdn. 2).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11

    Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten

    Ob sich für das konkrete Vorgehen der Polizei in den §§ 102 ff. StPO eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - StB 18/06, BGHSt 51, 211, 212 f.), kann zweifelhaft sein.
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Die Durchführung solcher Maßnahmen wurde im Übrigen einstweilen eingestellt, als der Bundesgerichtshof entschied, dass die Strafprozessordnung für derartige Maßnahmen derzeit keine Rechtsgrundlage enthält (vgl. BGHSt 51, 211).
  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    Dies würde dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts für Eingriffe in Grundrechte (Art. 20 Abs. 3 GG) sowie dem Grundsatz der Normenklarheit und Tatbestandsbestimmtheit von strafprozessualen Eingriffsnormen widersprechen' (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 3 StB 18/06, BGHSt 51, 211, 218 f. für die "Online-Durchsuchung').
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10

    Verurteilung wegen Mordkomplott aufgehoben

    aa) Es ist allerdings zweifelhaft, ob als Rechtsgrundlage die Generalklausel aus § 161 Abs. 1, § 163 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. dazu BTDrucks. 14/1484 S. 17, 23 f.; Wohlers in SKStPO 57. Lfg. § 163 Rdn. 1) ausreichte, die eine Ermächtigungsgrundlage für Ermittlungshandlungen - auch mit "weniger intensiven" Grundrechtseingriffen - bietet (vgl. BGHSt 51, 211, 218 Tz. 21; BVerfG - Kammer - NJW 2009, 1405, 1407; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 161 Rdn. 1; vgl. für nicht offen ermittelnde Polizeibeamten als Scheinaufkäufer im Rahmen eines illegalen Rauschgiftankaufs BGHSt 41, 64, 66; BGHR StPO § 110a Ermittler 4; BGHR StPO § 110b Abs. 2 Wohnung 1).
  • BVerfG, 09.12.2022 - 1 BvR 1345/21

    Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern

    Anders als bei einer offenen Durchsuchung können die Betroffenen dies nicht vor Ort kontrollieren und keinen Einfluss darauf nehmen (vgl. auch BVerfGE 115, 166 ; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - StB 18/06 -, BGHSt 51, 211 ; Roggan, in: Festgabe Graulich, 2019, S. 115 ).
  • OLG Stuttgart, 19.05.2021 - 2 Ws 75/21

    Umfang des Rechts auf Online-Durchsuchung; Zulässigkeit der Verpflichtung von

    Bereits vor Normerlass war nach der Rechtsprechung des BGH die Beschlagnahme und Auswertung eines Computers und dessen vollständigen Datenbestandes nach §§ 94 ff., 102 ff. StPO mit den entsprechenden Herausgabepflichten aus § 95 StPO möglich; eine verdeckte Online-Durchsuchung war demgegenüber wegen der damit aufgrund der Heimlichkeit der Maßnahme gesteigerten Eingriffsintensität und mangels gesetzlicher Grundlage nicht zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 31.01.2007 - StB 18/06).
  • KG, 23.06.2017 - 5 Ws 115/17

    1. Die schuldhafte Begehung der Anlasstat muss bei einer Entscheidung nach § 56f

    Denn ein solcher Verfahrensfehler darf nicht ohne weiteres dazu führen, dass das gesamte Strafverfahren "lahmgelegt" wird (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - StB 18/06 - m, BGHSt 51, 211 ff., juris Rdnr. 23).

    In der Rechtsprechung wird eine solche Fernwirkung (Fortwirkung) deshalb grundsätzlich abgelehnt und nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen anerkannt (z. B. BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07 -, BGHSt 52, 11 ff. - juris Rdnr. 37; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007, a. a. O., Rdnr. 22; jeweils m. w. Nach.).

    aa) Das Bild der Strafprozessordnung von einer rechtmäßigen Durchsuchung ist dadurch geprägt, dass Ermittlungsbeamte am Ort der Durchsuchung körperlich anwesend sind und die Ermittlungen offenlegen, mithin eine offene Ermittlungshandlung ausgeführt wird (BVerfG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, BVerfGE 115, 166 ff. [Telekommunikationsüberwachung] - juris Rdnr. 108; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007, a. a. O., juris Rdnr. 5; Tsambikakis in Löwe/Rosenberg, a. a. O., § 102 Rdnr. 1; letztere jeweils m. w. Nachw.).

    Als ausdrückliche gesetzliche Normierung des Offenheitsgrundsatzes von Durchsuchungen (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007, a. a. O., juris Rdnr. 5 f.; Wohlers/Jäger in Systematischer Kommentar, a. a. O., § 105 Rdnr. 5c) dient die vorgeschriebene Anwesenheit der sogenannten Durchsuchungszeugen zum einen dazu, einem Fehlverhalten der die Durchsuchung vollziehenden Beamten vorzubeugen und es dem Betroffenen zu ermöglichen, ein etwaiges Fehlverhalten später zu beweisen; zum anderen soll sie die Beamten aber auch vor unberechtigten Vorwürfen schützen (Tsambikakis in Löwe/Rosenberg, a. a. O., § 105 Rdnr. 118; Wohlers/Jäger in Systematischer Kommentar, a. a. O., § 105 Rdnr. 53; Hauschild in Münchner Kommentar, a. a. O., § 105 Rdnr. 33; jeweils m. w. Nachw.).

    Als Inhaber des (Mit-)Gewahrsams (Wohlers/Jäger in Systematischer Kommentar, a. a. O., § 107 Rdnr. 4) an den durchsuchten Räumen gehörte der Beschwerdeführer zu den von § 107 Satz 1 StPO erfassten Personen, die aufgrund der nachträglichen Mitteilung in die Lage versetzt werden sollen, die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung zu überprüfen und gegebenenfalls um Rechtsschutz nachzusuchen (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007, a. a. O., juris Rdnr. 6; Wohlers/Jäger in Systematischer Kommentar, a. a. O., § 107 Rdnr. 1; Hauschild in Münchner Kommentar, a. a. O., § 107 Rdnr. 3; letztere jeweils m. w. Nachw.).

    aaa) Es kann dahinstehen, ob der Verstoß gegen § 105 Abs. 2 und § 106 Abs. 1 Satz 2 StPO überhaupt ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben kann (letztlich nicht entschieden zu § 105 in BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007, a. a. O., juris Rdnr. 8; verneinend zu § 105 Wohlers/Jäger in Systematischer Kommentar, a. a. O., § 105 Rdnr. 80, bejahend zu § 106 in § 106 Rdnr. 281; verneinend zu beiden Normen Hauschild in Münchner Kommentar, a. a. O., § 105 Rdnr. 40, § 106 Rdnr. 14; bejahend zu § 105 Tsambikakis in Löwe/Rosenberg, a. a. O., § 105 Rdnr. 147, verneinend zu § 106 in § 106 Rdnr. 17; jeweils m. w. Nachw.).

  • BFH, 28.04.2014 - X B 3/14

    Kein Verwertungsverbot bei versehentlich unterbliebener Zuziehung eines Zeugen

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem --auch von den Klägern angeführten-- Beschluss vom 31. Januar 2007 StB 18/06 (BGHSt 51, 211, unter II.1.a aa) ausgeführt, nach überwiegender Meinung habe ein Verstoß gegen die Regelungen des § 105 Abs. 2 StPO kein Beweisverwertungsverbot --gemeint ist hier ein Verwertungsverbot im Strafverfahren-- zur Folge.
  • BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 370/07

    Rechtmäßigkeit einer Online-Durchsuchung durch die Verfassungsschutzbehörden auf

    Die Durchführung solcher Maßnahmen wurde im Übrigen einstweilen eingestellt, als der Bundesgerichtshof entschied, dass die Strafprozessordnung für derartige Maßnahmen derzeit keine Rechtsgrundlage enthält (vgl. BGHSt 51, 211).
  • AG Hamburg, 19.12.2007 - 164 Gs 1082/07

    Rechtmäßigkeit einer Beschlagnahme von E-Mail-Adressen und dazugehörigen

    Das Normengefüge der Strafprozessordnung prägt das Bild einer Durchsuchung als durch die körperliche Anwesenheit des Ermittlungsbeamten vor Ort unter Offenlegung der Ermittlungen gekennzeichnete Maßnahme (vgl. BVerfG, NJW 2006, 976 (981) [BVerfG 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04] ; BGH, BeckRS 2007, 01978; Schäfer in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl., § 102, Rdnr. 1; Nack in KK, 5. Aufl., § 102, Rdnr. 1).

    Die Vorschriften stellen zwingendes Recht dar und lassen keinen Raum für alternativ vorzunehmende verdeckte Maßnahmen (BGH, BeckRS 2007, 01978; vgl. auch vgl. Schäfer, in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl., § 105, Rdnr. 56, § 106, Rdnr. 15 und § 107, Rdnr. 1; Rudolphi, in SK-StPO, 1994, § 106, Rdnr. 1).

    Die erhöhte Eingriffsintensität einer verdeckten Maßnahme verleiht ihr gegenüber einer vergleichbaren offenen Maßnahme einen neuen, eigenständigen Charakter (BGH, BeckRS 2007, 01978).

    Ohnehin ist eine analoge Heranziehung staatlicher Eingriffsnormen ebenso unzulässig wie eine Kombination einzelner Elemente verschiedenen Ermächtigungsgrundlagen zur Schaffung einer Grundlage für eine neue, technisch mögliche Ermittlungsmaßnahme (vgl. BGH, StB 18/06 = HRRS 2007, Nr. 197).

  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 11.08

    Klageerweiterung; Sachdienlichkeit; Disziplinarverfahren; Durchsuchung; Verdacht

  • LG Hamburg, 01.10.2007 - 629 Qs 29/07

    Telekommunikationsüberwachung: Zulässigkeit der heimlichen Installation einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 5 E 1492/08
  • AG Bayreuth, 17.09.2009 - Gs 911/09

    Überwachung der Telekommunikation: Zulässigkeit der Quellen-TK-Überwachung bei

  • LG Frankfurt/Main, 28.02.2007 - 6 O 12/07

    Öffentliches Zugänglichmachen von geschützten Musiktiteln durch Kinder über

  • BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
  • BGH, Ermittlungsrichter, 25.11.2006 - 1 BGs 184/06
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