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   BGH, 13.02.2007 - 5 StR 508/06   

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https://dejure.org/2007,5334
BGH, 13.02.2007 - 5 StR 508/06 (https://dejure.org/2007,5334)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2007 - 5 StR 508/06 (https://dejure.org/2007,5334)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 5 StR 508/06 (https://dejure.org/2007,5334)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bewusstes Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers als Voraussetzung für einen Heimtückmord; Vorliegen niedriger Beweggründe bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache

  • Judicialis

    StGB § 211 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Niedrige Beweggründe bei Wut, Ärger und Hass oder Rache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 330
  • HRRS 2007 Nr. 308
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.07.2006 - 5 StR 97/06

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Beurteilungsspielraum des Tatrichters und

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 5 StR 508/06
    Hat der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt, ist seine Würdigung auch dann nicht zu beanstanden, wenn ein anderes Ergebnis möglich oder gar näher liegend gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 2006, 284, 285; NStZ-RR 2006, 340; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 419/06).
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 419/06

    Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz); Mord (Prüfung niedriger

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 5 StR 508/06
    Hat der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt, ist seine Würdigung auch dann nicht zu beanstanden, wenn ein anderes Ergebnis möglich oder gar näher liegend gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 2006, 284, 285; NStZ-RR 2006, 340; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 419/06).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 5 StR 508/06
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind und - in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters und seiner Persönlichkeit zu erfolgen (vgl. BGHSt 47, 128, 130 m.w.N.).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 5 StR 508/06
    Hat der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt, ist seine Würdigung auch dann nicht zu beanstanden, wenn ein anderes Ergebnis möglich oder gar näher liegend gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 2006, 284, 285; NStZ-RR 2006, 340; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 419/06).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 5 StR 508/06
    Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ 2006, 286, 287 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2006 - 5 StR 468/06

    Heimtückemord (erforderliche Feststellungen zur Arglosigkeit und der darauf

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 5 StR 508/06
    Die Annahme eines Heimtückemordes setzt Feststellungen des Landgerichts voraus, die tragfähig belegen, dass der Angeklagte in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu dessen Tötung ausgenutzt hat, sich also bei Beginn des tödlichen Angriffs bewusst war, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH NStZ 2003, 535; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 5 StR 468/06).
  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg-

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 5 StR 508/06
    Die Annahme eines Heimtückemordes setzt Feststellungen des Landgerichts voraus, die tragfähig belegen, dass der Angeklagte in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu dessen Tötung ausgenutzt hat, sich also bei Beginn des tödlichen Angriffs bewusst war, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH NStZ 2003, 535; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 5 StR 468/06).
  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10

    Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen

    Bei diesen Abwägungen steht dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zu, den das Revisionsgericht nicht durch eigene Erwägungen ausfüllen kann (BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 1 StR 30/05; BGH, Urteil vom 13. Februar 2007 - 5 StR 508/06, NStZ 2007, 330, 331; jew. mwN).
  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08

    Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord

    Diese Abwägung begegnet - auch unter Berücksichtigung des dem Tatrichter bei seiner Würdigung zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ 2007, 330, 331) - angesichts der übersteigerten Rachegedanken des Angeklagten in den Monaten vor der Tat und insbesondere der hinrichtungsähnlichen Tatbegehungsweise (UA S. 18, 21) durchaus Bedenken, bedarf aber angesichts der Aufhebung des Schuldspruchs bereits aufgrund der sonstigen Rechtsfehler keiner abschließenden Beurteilung durch den Senat.
  • BGH, 22.01.2020 - 5 StR 407/19

    Voraussetzungen eines Mordes aus niedrigen Beweggründen bei Vorliegen eines

    Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Februar 2007 - 5 StR 508/06, NStZ 2007, 330, 331 mwN).
  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 391/09

    Verfahren wegen Angriffs mit einer Machete im Streit um vermeintliches

    Auch diese Erwägung hält - ungeachtet des dem Tatrichter bei seiner Würdigung zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ 2007, 330, 331) - rechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 04.05.2011 - 5 StR 65/11

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein;

    Dabei kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlte (BGH, Urteil vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26 mwN); psychische Ausnahmezustände können auch unterhalb der Schwelle des § 21 StGB der Annahme des Bewusstseins des Ausnutzens entgegenstehen (BGH, Urteil vom 13. Februar 2007 - 5 StR 508/06, NStZ 2007, 330).
  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08

    Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen (Ausnutzungsbewusstsein;

    Vor diesem Hintergrund hält es sich im Rahmen des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums, dass das Landgericht die für den Angeklagten bestimmenden Motive in ihrer Gesamtheit nicht als niedrig im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB gewertet hat (vgl. BGH NStZ 2007, 330, 331).
  • LG Bochum, 30.05.2012 - 7 Ks 20/11
    Grundsätzlich steht nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht jede affektive Erregung dem entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2008, 2 StR 603/07 - Leitsatz), vielmehr ist eine gewisse affektive Erschütterung bei vorsätzlichen Tötungsdelikten der Normalfall (BGH, Urteil vom 13.02.2007, 5 StR 508/06, Rn. 6).
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