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   BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06   

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https://dejure.org/2006,4861
BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06 (https://dejure.org/2006,4861)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2006 - 1 StR 392/06 (https://dejure.org/2006,4861)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06 (https://dejure.org/2006,4861)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 174a StGB
    Lückenhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Gefangenen in Tateinheit mit Vergewaltigung (Darlegungsanforderungen beim Freispruch; Würdigung der Aussagegenese); Inbegriffsrüge (Unschädlichkeit der Geltendmachung über die Sachrüge: Maßgeblichkeit ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit von Aussagen im Zusammenhang mit einem angeblichen sexuellen Missbrauch durch einen Polizeibeamten während des Nachtdienstes in einer Polizeihaftanstalt; Anforderungen an die Begründungspflicht eines freisprechenden Urteils; ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 249 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf einer Sexualstraftat im Dienst aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf einer Sexualstraftat im Dienst aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf einer Sexualstraftat aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HRRS 2007 Nr. 33
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06
    Insbesondere sind die Beweise auch erschöpfend zu würdigen (BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06
    Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Rüge, sondern ihre wirkliche rechtliche Bedeutung, wie sie dem Sinn und Zweck des Vorbringens zu entnehmen ist (vgl. BGHSt 19, 273, 275; BGH StV 1993, 459; BGH, Urteil vom 23. Mai 2006 - 5 StR 62/06; zuletzt Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss der Tatrichter jedoch zunächst darlegen, welchen Sachverhalt er als festgestellt erachtet (st. Rspr., BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 7 m.w.N.).
  • BGH, 23.05.2006 - 5 StR 62/06

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Umdeutung in

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06
    Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Rüge, sondern ihre wirkliche rechtliche Bedeutung, wie sie dem Sinn und Zweck des Vorbringens zu entnehmen ist (vgl. BGHSt 19, 273, 275; BGH StV 1993, 459; BGH, Urteil vom 23. Mai 2006 - 5 StR 62/06; zuletzt Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06).
  • BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06

    BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06
    Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Rüge, sondern ihre wirkliche rechtliche Bedeutung, wie sie dem Sinn und Zweck des Vorbringens zu entnehmen ist (vgl. BGHSt 19, 273, 275; BGH StV 1993, 459; BGH, Urteil vom 23. Mai 2006 - 5 StR 62/06; zuletzt Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06).
  • BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung wegen eines

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06
    Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Rüge, sondern ihre wirkliche rechtliche Bedeutung, wie sie dem Sinn und Zweck des Vorbringens zu entnehmen ist (vgl. BGHSt 19, 273, 275; BGH StV 1993, 459; BGH, Urteil vom 23. Mai 2006 - 5 StR 62/06; zuletzt Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16

    Würdigung von Aussageentwicklung und Aussageentstehung in

    Denn die Aussageentstehung ist ein wesentliches Indiz im Rahmen der Glaubhaftigkeitsprüfung von belastenden Aussagen (BGH, Urt. v. 21.11.2006 - 1 StR 392/06 - juris).

    Dies wurde in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zunächst insbesondere für Fälle kindlicher Zeugen gefordert (vgl. BGH, Beschl. v. 05.11.1997 - 3 StR 558/97 - juris m.w.N), ist aber auch für ältere Zeugen anerkannt (vgl. BGH, Beschl. v. 23.08.2013 - 1 StR 135/13 - juris: das angefochtene Urteil stammte vom 08.11.2012, die Zeugin war am 06.03.1994 geboren worden; vgl. auch: BGH, Urt. v. 21.11.2006 - 1 StR 392/06 - juris).

  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

    Insbesondere ist die Beweiswürdigung auch dann rechtsfehlerhaft, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20, sowie BGH, Urteil vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06) oder sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt, dass die einzelnen Beweisergebnisse in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 StR 231/08 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2022 - 1 Rb 34 Ss 122/22

    Geldwäschegesetz: Pflicht des Notars zur Überprüfung der Identität des

    Zwar sind Fehler in der Bezeichnung der Rüge unbeachtlich, wenn es dem erkennbaren Willen des Beschwerdeführers entspricht, dass er den Rechtsfehler (gleichgültig, ob als Sach- oder Verfahrensrüge) rügen will (vgl. BGH NStZ 2007, 115 (116); BGH 21.11.2006, 1 StR 392/06 [Rüge der Verletzung des § 261 im Rahmen der Sachrüge]); eine solche Umdeutung in eine Verfahrensrüge ist aber nur möglich, wenn der Revisionsvortrag (bzw. Rechtsbeschwerdevortrag) den Anforderungen des § 344 Abs. 2 StPO genügt (K-StPO/Gericke, 8. Aufl. 2019, StPO § 337 Rn. 27).
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 248/16

    Überspannte Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts bei der

    Insbesondere ist die Beweiswürdigung auch dann rechtsfehlerhaft, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06) oder sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt, dass die einzelnen Beweisergebnisse in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 StR 231/08).
  • BGH, 07.07.2014 - 2 StR 94/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen;

    Die Beweiswürdigung ist auch dann rechtsfehlerhaft, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06, Rn. 13, zit. nach juris).
  • BGH, 11.12.2018 - 2 StR 487/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Maßstab

    Die Beweiswürdigung ist auch dann rechtsfehlerhaft, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06, juris Rn. 13).
  • OLG Hamm, 12.12.2023 - 3 ORs 65/23

    Volksverhetzung; böswillig verächtlich machen; verleumden; Böswilligkeit;

    Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar, oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH Urteil vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06, BeckRS 2011, 15376 Rdnr. 13).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2023 - 3 ORs 19/23

    Darstellung der Beweiswürdigung im Urteilstenor durch Tatrichter

    Insbesondere ist die Beweiswürdigung dann rechtsfehlerhaft, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden oder sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt, dass die einzelnen Beweisergebnisse in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 07.06.1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18 [20]; BGH, Urt. v. 21.11.2006 - 1 StR 392/06 Tz. 13, juris; BGH, Urt. v. 15.07.2008 - 1 StR 231/08 Tz. 16, juris).
  • OLG Bamberg, 28.02.2011 - 3 Ss OWi 40/11

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Beachtlichkeit einer unzutreffenden

    Soweit das Rechtsmittelvorbringen dies erlaubt, ist der als Sachrüge bezeichnete Vortrag daher auch unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensrüge zu prüfen (u.a. Anschluss an BGH, Urteil vom 21.11.2006 - 1 StR 392/06).

    Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Rüge, sondern ihre wirkliche rechtliche Bedeutung, wie sie dem Sinn und Zweck des Vorbringens zu entnehmen ist (BGH Urteil vom 21.11.2006 - 1 StR 392/06 m.w.N. bei juris ).

  • OLG Frankfurt, 30.11.2022 - 3 Ss 131/22

    Tatbestand der Volksverhetzung ist im Hinblick auf grundrechtlich geschützte

    Ein beachtlicher Rechtsfehler liegt lediglich dann vor, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, weil nicht erschöpfend ist (BGHSt 29, 18 (20); BGH, Urt. v. 21.11.2006 - 1 StR 392/06 Rn. 13, juris).
  • BGH, 22.01.2014 - 2 StR 314/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfung; Anforderungen

  • BGH, 08.03.2018 - 3 StR 571/17

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (eingeschränkter Umfang der

  • OLG Köln, 09.01.2020 - 2 Ws 716/19
  • KG, 13.10.2011 - 3 Ws (B) 356/11

    Zulässigkeit der Rüge einer materiellen Rechtsverletzung in einer

  • KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19
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