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   BGH, 27.04.2007 - 2 StR 523/06   

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https://dejure.org/2007,4551
BGH, 27.04.2007 - 2 StR 523/06 (https://dejure.org/2007,4551)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2007 - 2 StR 523/06 (https://dejure.org/2007,4551)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2007 - 2 StR 523/06 (https://dejure.org/2007,4551)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Vor § 1 StPO; § 136a StPO; Art. 6 EMRK; § 46 StGB; § 169 GVG; § 250 StGB; § 239a StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Verbotene Vernehmungsmethode (Entschließungsfreiheit des Angeklagten; unzulässige Drohung; gesetzlich nicht vorgesehener Vorteil; unzutreffende rechtliche Bewertung der Tat; Sanktionsschere; Geständnis; Absprache außerhalb der Hauptverhandlung: Vorgespräch, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit eines Geständnisses bei einer dem Angeklagten unklaren Verfahrenslage wegen dessen Nichtaufklärung über eine Verständigung; Geständnis in Form einer mehr oder weniger pauschalen Bestätigung des Anklagevorwurfs; Abgabe eines Geständnisses unter Ausübung von ...

  • Judicialis

    StGB § 239 a Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 a; ; StGB § 250 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StPO § 136 a; ; StPO § 154; ; StPO § 344 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136a Abs. 1
    Drohung bei "Sanktionsschere" zwischen Strafen mit bzw. ohne Geständnis

  • rechtsportal.de

    StPO § 136a Abs. 1
    Drohung bei "Sanktionsschere" zwischen Strafen mit bzw. ohne Geständnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 655
  • NStZ-RR 2008, 36
  • StV 2007, 453
  • HRRS 2007 Nr. 485
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 27.04.2007 - 2 StR 523/06
    Allein die Inaussichtstellung einer Strafmilderung für den Fall eines Geständnisses stellt auch nicht das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils dar (BGHSt 43, 195, 204 m.w.N., BGH StV 1999, 407; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 136 a Rdn. 23).
  • BGH, 04.08.1998 - 1 StR 79/98

    Strafverfolgungsverjährung im Rahmen des sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Auszug aus BGH, 27.04.2007 - 2 StR 523/06
    Allein die Inaussichtstellung einer Strafmilderung für den Fall eines Geständnisses stellt auch nicht das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils dar (BGHSt 43, 195, 204 m.w.N., BGH StV 1999, 407; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 136 a Rdn. 23).
  • OLG Hamburg, 02.10.2008 - 1 U 189/05

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch: Rückzahlung von aufgrund einer

    Eine rechtswidrige Drohung des Staatsanwaltes wäre hierin nur dann zu sehen, wenn seine Äußerung hinsichtlich der Schuldangemessenheit der Strafe nicht mehr als vertretbar angesehen werden könnte (BGH, Urteil vom 27.04.2007, 2 StR 523/06, StV 2007, 453 f.) oder er die Möglichkeit, durch weitere Instanzen zu gehen, nicht gehabt hätte.
  • BGH, 27.04.2022 - 5 StR 18/22

    Verwenden einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs beim besonders

    Ein durchgehender Einsatz ist ebenso wenig erforderlich wie das Verwenden bei der Wegnahmehandlung selbst (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2007 - 2 StR 523/06, NStZ 2007, 655, 657).
  • OLG Hamburg, 05.07.2017 - 1 Rev 41/17

    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei

    Eine - vor dem Hintergrund des konkreten Falles nicht nachzuvollziehende und damit unzulässige - "Sanktionsschere" ist demgegenüber ausweislich des Revisionsvorbringens bereits der Sache nach nicht gegeben, da die für den Fall eines Tatnachweises in den Raum gestellte bedingte bzw. unbedingte Freiheitsstrafe weder der Höhe nach konkret benannt wurde, noch sich hieraus eine derart weite Spanne ablesen ließe, die in der einen oder anderen Richtung als schuldunangemessen anzusehen wäre (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40, 50; Urt. v. 27. April 2007 - 2 StR 523/06, NStZ 2007, 655, 657; Beschl. v. 14. August 2007 - 3 StR 266/07, NStZ 2008, 170, 171; im Übrigen nur HK-StPO/Temming, a.a.O., § 24 Rn. 21, m.w.N.).
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