Rechtsprechung
   BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4209
BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06 (https://dejure.org/2006,4209)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2006 - 5 StR 324/06 (https://dejure.org/2006,4209)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2006 - 5 StR 324/06 (https://dejure.org/2006,4209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Vor § 1 StPO; § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK; § 46 StGB; § 333 StPO; § 353 Abs. 2 StPO
    Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Verschleierung von "Kolonnenschiebern"); überhöhte Kompensation nach rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Konventionsbeschwerde; Besonderheiten des Wirtschaftsstrafverfahrens; bewährungsfähige ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unterhalten von zum Schein als Bauunternehmen auftretenden Gesellschaften; Bereitstellung für Kolonnenschieber zur Verschleierung von deren unternehmerischer Tätigkeit; "Steuerhinterziehung" als Gewerbe; Tatbestand der illegalen Arbeitnehmerüberlassung; Berücksichtigung ...

  • kkh.de PDF

    Geringe Strafmilderung wegen langer Verfahrensdauer bei Wirtschaftskriminalität

  • Judicialis

    AO § 370 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 3; ; AO § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 47 Abs. 1; ; StGB § 56 Abs. 2

  • ra.de
  • RA Kotz

    Steuerhinterziehung - Kolonnenschieber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1; StGB § 46 Abs. 2
    Strafzumessung bei gut organisierter Steuerhinterziehung im Millionenbereich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafzumessung - Der Bundesgerichtshof und der Kampf um die Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 567
  • NStZ-RR 2007, 176
  • HRRS 2007 Nr. 60
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 556/02

    Verfahrensrüge (Sachvortrag; Verfahrensabsprachen: Zulässigkeit von Vorgesprächen

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06
    Hiergegen hätte sie sich gegebenenfalls mit den gebotenen prozessualen Mitteln zur Wehr setzen müssen (vgl. BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren - Vereinbarung 15 - m.w.N.).

    Jedenfalls bei dieser Sachlage besteht kein Anlass zu erwägen, mit Aufhebung der Rechtsfolgenaussprüche etwa aus Fairnessgründen auch die Schuldsprüche mitaufzuheben (vgl. dazu Schlothauer StV 2003, 481).

  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06
    Das neue Tatgericht wird auf der Grundlage der bislang getroffenen Feststellungen fiktive und wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK kompensierte Einzel- und Gesamtstrafen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 16) neu festzusetzen haben.
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06
    Wie bei den sogenannten Umsatzsteuerkarussellgeschäften sind Kettengeschäfte unter Einschaltung von Serviceunternehmen im Bereich der illegalen Arbeitnehmerüberlassungen dadurch geprägt, dass zumindest die Betreiber der Firmen allein von dem Handel mit Scheinrechnungen leben und damit die "Steuerhinterziehung als Gewerbe" betreiben (vgl. BGH wistra 2005, 30, 31; Joecks wistra 2002, 201, 203 f.).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 208/97

    Geldwäsche; Konkurrenzen (Annahme von Tatmehrheit, wenn sich der Täter bei

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06
    Maßgeblich ist in solchen Fällen der durch Auslegung des Antrags zu ermittelnde, dem wirklichen Willen des Beschwerdeführers entsprechende Wille (vgl. BGHSt 29, 359, 365; BGH NJW 1997, 3322 m.w.N.).
  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 189/06

    Steuerhinterziehung; überhöhte Kompensation nach rechtsstaatswidriger

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06
    a) Im vorliegenden Fall gilt nichts anderes als in dem Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte derselben Tätergruppe, die das Senatsurteil vom 8. August 2006 - 5 StR 189/06 (wistra 2006, 428) behandelt:.
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06
    Maßgeblich ist in solchen Fällen der durch Auslegung des Antrags zu ermittelnde, dem wirklichen Willen des Beschwerdeführers entsprechende Wille (vgl. BGHSt 29, 359, 365; BGH NJW 1997, 3322 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06
    Ohnehin widerstreitet eine erhebliche strafmildernde Wirkung des Zeitfaktors als Folge justizieller Mängel generell den Zielen effektiver Verteidigung der Rechtsordnung; dies gilt namentlich im Bereich schwerer, zudem sozialschädlicher Wirtschaftskriminalität (vgl. BGHSt 50, 299, 308 f.).
  • BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01

    Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06
    Damit hat das Landgericht das erhebliche Gefährdungspotential außer Acht gelassen, das die Erstellung entsprechender Scheinrechnungen birgt (vgl. BGHSt 47, 343, 346 f. mit näheren Erläuterungen).
  • BGH, 13.07.2006 - 4 StR 87/06

    Rechtliches Gehör der Staatsanwaltschaft vor der Bekanntgabe einer

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06
    c) Dass das Ergebnis etwa auf eine Förderung der Erledigung durch eine vom Landgericht ohne Einbeziehung der Staatsanwaltschaft herbeigeführte Verständigung zurückginge (vgl. zur "Zusage" einer Strafobergrenze ohne staatsanwaltliche Zustimmung: BGH wistra 2006, 394), hat die Staatsanwaltschaft allerdings nicht geltend gemacht.
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe kommt eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 176, 178).

    Solche Umstände sind bei anpassungsfähigen Hinterziehungssystemen, wie etwa den sog. Umsatzsteuerkarussellgeschäften, bei Kettengeschäften unter Einschaltung sog. "Serviceunternehmen" und im Bereich der illegalen Arbeitnehmerüberlassungen regelmäßig gegeben (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 176, 178).

  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als

    Zu Lasten des Angeklagten hat das Landgericht auch gewertet, dass er gewerbsmäßig handelte und es sich bei den Taten um eine neue Erscheinungsform organisierter Kriminalität handelt, die von vornherein auf die Schädigung des Steueraufkommens in großem Umfang angelegt war und auch im konkreten Fall auf einem gut durchorganisierten und überaus profitablem Geschäftsmodell beruhte (vgl. zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung als Gewerbe: BGH, Urteil vom 29. November 2006 - 5 StR 324/06, wistra 2007, 145).
  • BGH, 12.01.2022 - 1 StR 436/21

    Umsatzsteuerhinterziehung (keine steuerbaren Umsätze durch den Handel mit

    cc) Soweit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. November 2006 - 5 StR 324/06 (insbesondere Rn. 7, 9) eine abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegen haben sollte (vgl. § 301 StPO), teilt der allein für Steuerstrafsachen nunmehr zuständige 1. Strafsenat diese Ansicht nicht (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 7. Juni 2021 - 1 StR 314/20 Rn. 6 f., 19 f. zu einem abweichenden Sachverhalt, in welchem die Hauptangeklagte nicht nur mit Abdeckrechnungen handelte, sondern auch für die Übernahme von Lohnbuchhaltungstätigkeiten, mithin für steuerpflichtige sonstige Leistungen, Entgelte vereinnahmte (§ 3 Abs. 9 UStG)).
  • BGH, 20.12.2007 - 5 StR 482/07

    Abgrenzung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Betrug (Beihilfe; besonders

    Der Angeklagte beteiligte sich damit an einem gut organisierten Hinterziehungssystem, lebte von dem Handel mit Scheinrechnungen und betrieb damit die Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern "als Gewerbe' (vgl. BGH wistra 2006, 428, 429; 2007, 145, 146 f. m.w.N.; Joecks wistra 2002, 201, 203 f.).
  • BGH, 20.12.2007 - 5 StR 481/07

    Abgrenzung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Betrug (Beihilfe; besonders

    Der Angeklagte war innerhalb einer Subunternehmerkette Teil eines gut organisierten Hinterziehungssystems, lebte von dem Handel mit Scheinrechnungen und betrieb damit die Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern "als Gewerbe" (vgl. BGH wistra 2006, 428, 429; 2007, 145, 146 f. m.w.N.; Joecks wistra 2002, 201, 203 f.).
  • OLG Schleswig, 17.04.2018 - 1 Ws 102/18

    Grundsätzlich bindet ein nach Beginn der Hauptverhandlung ergangener

    Nach den vom BGH aufgestellten Grundsätzen zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung kann im Rahmen der nach § 46 Abs. 1 StGB festzustellenden Schuld des Täters sowohl der Schadenshöhe als auch dem Aufbau besonderer Unternehmensstrukturen bestimmende strafschärfende Wirkung zukommen, wie dies bei sog. Service-Gesellschaften regelmäßig angenommen wird (BGH, Urt. v. 29.11.2006 ­ 5 StR 324/06, NStZ-RR 2007, 176; Urt. v. 2.12.2008 ­ 1 StR 416/08; NJW 2009, 528, 530 ff. mwN; vgl. auch BGH, Beschl. v. 26.9.2012 ­ 1 StR 423/12, BeckRS 2012, 21251).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht