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   BGH, 29.11.2006 - 5 StR 329/06   

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https://dejure.org/2006,6769
BGH, 29.11.2006 - 5 StR 329/06 (https://dejure.org/2006,6769)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2006 - 5 StR 329/06 (https://dejure.org/2006,6769)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06 (https://dejure.org/2006,6769)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 337 StPO; § 20 StGB; § 21 StGB
    Keine Revisionsbegründung über neue Erkenntnisse; Verletzung der Aufklärungspflicht (gebotene Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen: Persönlichkeitsentwicklung mit Blick auf einen schwelenden und sodann offen ausbrechenden Beziehungskonflikt; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Entfallen der Schuldfähigkeit wegen einer jahrelangen Demütigung durch die Ehefrau; Anforderungen an die Auseinandersetzung mit der Schuldfähigkeit in den Urteilsgründen bei Bestehen von Anhaltspunkten hinsichtlich einer Schuldunfähigkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2
    Aufklärungspflicht bezüglich Schuldfähigkeitsgutachten bei Besonderheiten des Falls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 83
  • HRRS 2007 Nr. 61
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21

    Tötung einer 15jährigen Berliner Schülerin an der Rummelsburger Bucht muss

    Denn auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, aaO; vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06, NStZ-RR 2007, 83; vom 22. August 2001 - 1 StR 316/01, StV 2002, 17; vom 20. Februar 2001 - 5 StR 3/01, StraFo 2001, 249).
  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 562/19

    Zurücknahme und Verzicht der Revision (Beschränkung des Rechtsmittels auf

    Auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2001 - 1 StR 316/01 mwN; vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06, NStZ-RR 2007, 83).
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2009 - VfGBbg 17/09

    Verfassung des Landes Brandenburg Art. 10 iVm dem Rechtsstaatsprinzip

    Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil auf die Revision des Beschwerdeführers mit Beschluss vom 29. November 2006 im gesamten Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und in diesem Umfang zurückverwiesen hatte (Az.: 5 StR 329/06), verurteilte das Landgericht Neuruppin den Beschwerdeführer nach erneuter Hauptverhandlung durch Urteil vom 11. Dezember 2007 wiederum zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe (Az.: 13 Kls 17/06).
  • BGH, 30.08.2007 - 5 StR 193/07

    Totschlag; regelmäßig bei Tötungsdelikten nahe liegende Hinzuziehung eines

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichthinzuziehung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit liegt regelmäßig nicht fern (vgl. BGH NStZ 2006, 49; BGH, Beschluss vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06).
  • BGH, 10.12.2008 - 5 StR 542/08

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages auf Einholung eines

    Zutreffend weist die Revision zunächst darauf hin, dass auch zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht unbedingt entgegensteht (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 83).
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 44/08

    Bedingter Tötungsvorsatz; Rücktritt vom unbeendeten Versuch; verminderte

    Einen auf eine relevante Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit zielenden Beweisantrag hat der Angeklagte - anders als im Fall des weiteren vom Generalbundesanwalt herangezogenen Senatsurteils vom 30. August 2007 - 5 StR 193/07 (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 13) - ebenso wenig zum Gegenstand seiner Revision gemacht wie eine dahingehende Aufklärungsrüge (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06, NStZ-RR 2007, 83).
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