Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2008 - 4 StR 411/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4009
BGH, 04.11.2008 - 4 StR 411/08 (https://dejure.org/2008,4009)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2008 - 4 StR 411/08 (https://dejure.org/2008,4009)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2008 - 4 StR 411/08 (https://dejure.org/2008,4009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 StGB
    Kein vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Schüssen im Straßenverkehr (konkrete Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs: spezifischer Zusammenhang; Beinahe-Unfall; Grenzen des zeitlichen Zusammenfallens von Eingriff und konkreter Gefährdung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung des Straftatbestandes des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; Systematischer Aufbau der Straftatbestände des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 250 Abs. 2; ; StGB § 315 b; ; StGB § 315 b Abs. 1; ; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eingriff in den Straßenverkehr nur bei verkehrsspezifischen Gefahren mit Wirkung auf die Dynamik des Straßenverkehrs

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff - kein Schutzzweckzusammenhang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 100
  • NZV 2009, 155
  • StV 2009, 698
  • HRRS 2008 Nr. 1112
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus BGH, 04.11.2008 - 4 StR 411/08
    Erforderlich ist danach, dass die Tathandlung eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bewirkt, die sich zu einer konkreten Gefahr für eines der genannten Schutzobjekte verdichtet (BGHSt 48, 119, 122; BGH NStZ 2007, 34, 35).

    Nach der Senatsrechtsprechung ist dies jedoch nicht zwingend (grundlegend BGHSt 48, 119, 122 ff.).

  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Außeneingriff und Griff in das

    Auszug aus BGH, 04.11.2008 - 4 StR 411/08
    Erforderlich ist danach, dass die Tathandlung eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bewirkt, die sich zu einer konkreten Gefahr für eines der genannten Schutzobjekte verdichtet (BGHSt 48, 119, 122; BGH NStZ 2007, 34, 35).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus BGH, 04.11.2008 - 4 StR 411/08
    Eine konkrete Gefahr im Sinne eines "Beinahe-Unfalls" (vgl. hierzu BGH NJW 1995, 3131 f.) hat das Landgericht zu Recht nicht angenommen, da weder das Fahrverhalten noch die Fahrsicherheit des Zeugen W. durch die Schüsse in irgendeiner Weise beeinträchtigt worden sind.
  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines

    In diesem Fall ist eine verkehrsspezifische Gefahr aber nur zu bejahen, wenn der Fortbewegung des von dem Eingriff betroffenen Fahrzeugs in einer Weise entgegengewirkt wird, dass gerade infolge der Dynamik des Straßenverkehrs eine konkrete Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder das Fahrzeug entsteht (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. ferner BGH, Beschlüsse vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21 Rn. 6; vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17 Rn. 3; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15 Rn. 5 und vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08 Rn. 5 f.).
  • BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Dies ist der Fall, wenn die konkrete Gefahr - jedenfalls auch - auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101).
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 117/15

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Schaffung einer konkreten

    Eine Verurteilung wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr setzt bei Schüssen auf Fahrzeuge im Straßenverkehr indes voraus, dass nach der Vorstellung des Täters die konkrete Gefahr für eines der in § 315b Abs. 1 StGB genannten Schutzobjekte jedenfalls auch auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101).
  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Befahren einer Kraftfahrstraße entgegen der

    Die abstrakte Gefahr, die stets gegeben ist, wenn eine Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren wird, hatte sich daher noch nicht in einer kritischen Situation konkretisiert; erst recht war es in einer solchen Situation nicht zu einem "Beinahe-Unfall" (vgl. Senat NStZ 2009, 100, 101) gekommen.
  • AG Dachau, 12.09.2011 - 1 Cs 53 Js 12791/11

    Straßenverkehr, Schmerzensgeld, Vorsatz, Eingriff, Verkehrsvorgang, Schubsen,

    Erforderlich ist, dass die Tathandlung eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bewirkt, die sich zu einer konkreten Gefahr für das Schutzobjekt verdichtet (BGHSt 48, 119 (122); BGH, NStZ 2007, 34 (34), BGH, NStZ 2009, 100 (101)).

    Regelmäßig werden hierbei der Eingriff und die Begründung der abstrakten Gefahr zeitlich dem Eintritt der konkreten Gefahr vorausgehen, etwa wenn der Eingriff zu einer kritischen Verkehrssituation führt, durch die sodann eines der Schutzgüter konkret gefährdet wird (sog. "Beinahe-Unfall", vgl. BGH, NStZ 2009, 100 (101)).

    Nicht jede Sachbeschädigung oder Körperverletzung im Straßenverkehr ist tatbestandsmäßig im Sinne des § 315 b StGB (BGH, NStZ 2009, 100 (101)).

    Dies ist der Fall, wenn die konkrete Gefahr, jeweils auch - auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (BGH, NStZ 2009, 100 (101) verneinend bei Sachbeschädigung durch Pistolenschüsse aus fahrendem PKW auf fahrenden PKW ohne dass das Fahrverhalten oder die Fahrsicherheit beeinträchtigt wurde; BGH, NStZ 2007, 34 (34) verneinend auch bei Sturz einer aus dem Taxi flüchtenden Taxifahrerin auf die Fahrbahn).

  • BGH, 30.08.2017 - 4 StR 349/17

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Schüsse auf ein Fahrzeug im

    Eine solche Verurteilung setzt bei Schüssen auf Fahrzeuge im Straßenverkehr voraus, dass die konkrete Gefahr für eines der in § 315b Abs. 1 StGB genannten Schutzobjekte jedenfalls auch auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101).
  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 506/09

    Versuchter vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch den

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist aber der tatbestandliche Erfolg, nämlich eine konkrete Gefährdung im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 125; Senat, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08 = NStZ 2009, 100, jew. m.w.N.), nicht eingetreten.

    Dass der Eingriff des Angeklagten zu einer kritischen Situation im Sinne eines "Beinahe-Unfalls" geführt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 4 StR 615/96, NStZ-RR 1997, 200; Senat, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, jew. m.w.N.) ist durch die Feststellungen nicht belegt, weil danach durch den unmittelbar vor dem Pkw aufschlagenden und zersplitternden Stein weder das Fahrverhalten noch die Fahrsicherheit des Zeugen D. in irgendeiner Weise beeinträchtigt worden sind.

  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 326/20

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Eintritt einer konkreten Gefahr:

    Eine solche liegt bei Zusammentreffen der Tathandlung und dem Eintritt einer konkreten Gefahr - wie hier - indes nur dann vor, wenn die konkrete Gefahr - jedenfalls auch - auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; Beschlüsse vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ-RR 2015, 352; vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357).
  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkung der Aufhebung der

    Steht aber ein Außeneingriff in den Straßenverkehr in keinem relevanten Zusammenhang mit der Eigendynamik des getroffenen Fahrzeugs, ist eine verkehrsspezifische konkrete Gefahr nur zu bejahen, wenn durch den Eingriff die sichere Beherrschbarkeit eines im fließenden Verkehrs befindlichen Fahrzeugs beeinträchtigt und dadurch mit der Folge eines "Beinahe-Unfalls' unmittelbar auf den Fahrvorgang eingewirkt wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; BGH, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101; SSW-StGB/Ernemann, 5. Aufl., § 315b Rn. 17).
  • BGH, 02.07.2015 - 4 StR 101/15

    Auswirkungen einer Beschränkung der Strafverfolgung auf die Schuldsprüche

    Der Senat nimmt im Hinblick auf seine Entscheidung vom 4. November 2008 (4 StR 411/08, NStZ 2009, 100) mit Zustimmung des Generalbundesanwalts den Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 154a Abs. 2 StPO von der Strafverfolgung aus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht