Rechtsprechung
BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 26 StGB; § 27 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertung von Kuriertätigkeiten; Abgrenzung von Beihilfe und Täterschaft; Vereinbarkeit mit europäischem Recht; gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung); Anstiftung zur Beihilfe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Einordnung des Tatbeitrags eines Kuriers i.R.d. Tatbestands des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Voraussetzungen für die Vollendung einer Beihilfehandlung im Zusammenhang mit dem Anwerben von Drogenkurieren
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 27; ; StGB § 30; ; StGB § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 31
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 392
- HRRS 2008 Nr. 1121
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07
Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08
Maßgeblich ist für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe dabei, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGHSt 51, 219; BGH NJW 2008, 1460 jeweils m.w.N.).Damit scheidet eine vollendete Beihilfehandlung der Angeklagten - und nur diese ist strafbar (BGH NJW 2008, 1460, 1462) - in der hier gegebenen Sachverhaltskonstellation aus, ohne dass noch im Einzelnen abgegrenzt werden müsste, ob die Beihilfe schon versucht oder nur vorbereitet ist.
Die von der Rechtsprechung vertretene weite Auslegung des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln lässt sich nicht ohne weiteres auch auf die Anforderungen an eine Strafbarkeit wegen Beihilfe übertragen, weil diese an eigenständige Voraussetzungen anknüpft (BGH NJW 2008, 1460, 1462; krit. Weber NStZ 2008, 467, 470).
- BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95
Beweisaufnahme - Bestimmtheit - Beweistatsache - Beweisantrag - Hilfsbeweisantrag …
Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08
Die in der Anwerbung der Zeugin S. liegende Anstiftungshandlung der Angeklagten bezöge sich dann nur auf den Tatbeitrag eines Gehilfen und könnte deshalb nur zu einer Strafbarkeit wegen Beihilfe nach § 27 StGB führen, weil die Anstiftung zur Beihilfe nur Beihilfe zur Haupttat ist (…Cramer/Heine in Schönke/ Schröder, StGB 27. Aufl. § 27 Rdn. 18; vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 16). - BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …
Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08
Maßgeblich ist für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe dabei, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGHSt 51, 219; BGH NJW 2008, 1460 jeweils m.w.N.). - BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
Aufklärungserfolg in einem anderen Vertragsstaat des Schengener …
Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08
Dabei kann Bedeutung erlangen, dass eine durch die Angeklagte bewirkte Tataufklärung im Ausland, etwa in Spanien, zur gleichen Strafmilderung nach § 31 BtMG wie ein Aufklärungserfolg in Deutschland führt (BGH NJW 2003, 1131).
- BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21
Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz; Konkretisierung der Haupttat; omnimodo …
Mithin scheidet eine Strafbarkeit wegen Anstiftung nicht von vornherein deshalb aus, weil sich die Anstiftungshandlung lediglich auf einen Gehilfen bezöge und daher selbst als Beihilfe zu werten wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 29 Rn. 6; Urteil vom 27. Januar 1955 - StE 22/54, BGHSt 7, 234, 237). - BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21
Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines …
Die Anstiftung (auch die "Kettenanstiftung") zu einer Beihilfetat ist als Beihilfe zur Haupttat strafbar (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392, 393;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 26 Rn. 19;… Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 292, 333;… Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 26 Rn. 15;… MüKoStGB/Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 26 Rn. 111). - BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe …
Abzustellen ist vielmehr darauf, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40; Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392).
- BGH, 18.03.2020 - 4 StR 374/19
Absolute Revisionsgründe; Besetzungseinwand (Zulässigkeit einer Besetzungsrüge: …
Dies gilt entsprechend für denjenigen, der den eigentlichen Kurier anwirbt (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08 Rn. 6, NStZ 2009, 392, 393). - BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12
Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …
Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, StV 2012, 287, 288; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221 ff.; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40; Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392). - BGH, 30.08.2011 - 3 StR 270/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Täterschaft; Beihilfe
Beim Delikt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln kommt es vor allem auf das Gewicht des Tatbeitrags im Rahmen des auf Umsatz gerichteten Gesamtgeschäfts an (vgl. nur BGHSt 51, 219, 222 f.; BGH NJW 2008, 1640 (1460); BGHR BtMG § 29 Beihilfe 6; Senat - Beschluss vom 12. (13.) April 2011 - 3 StR 53/11 - juris).Ist schon die Tätigkeit eines Rauschgiftkuriers im Gesamtgefüge der Tat in der Regel als untergeordnet anzusehen, gilt dies erst recht für die Tätigkeit der Auswahl von Kurieren und ihre Betreuung (vgl. BGH NStZ 2007, 531; BGHR BtMG § 29 Beihilfe 6; Senat, Beschluss vom 12. (13.) April 2011 - 3 StR 53/11 - juris).
- BGH, 12.08.2014 - 4 StR 174/14
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft: Beteiligung eines …
Dies gilt entsprechend für denjenigen, der den eigentlichen Kurier anwirbt (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, Rn. 6, NStZ 2009, 392, 393). - BGH, 12.04.2011 - 3 StR 53/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Teilnahme; Kurier; …
Beim Delikt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln kommt es vor allem auf das Gewicht des Tatbeitrags im Rahmen des auf Umsatz gerichteten Gesamtgeschäftes an (vgl. nur BGHSt 51, 219, 222f.; ... ; BGHR BtMG § 29 Beihilfe 6).Ist aber schon die Tätigkeit der Kuriere hier als untergeordnet anzusehen, gilt dies erst Recht für die Tätigkeit der Auswahl der Kuriere und deren Betreuung (vgl. BGH NStZ 2007, 531; BGHR BtMG § 29 Beihilfe 6).
- BGH, 24.04.2013 - 5 StR 135/13
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelstrafrecht bei …
Maßgeblich ist für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe dabei, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäftes zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, und vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, BGHR BtMG § 29 Beihilfe 6). - BGH, 01.08.2012 - 5 StR 176/12
Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Maßgeblichkeit der Bedeutung …
Abzustellen ist vielmehr darauf, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, und vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392). - LG Bochum, 17.12.2018 - 9 KLs 5/18
- LG Düsseldorf, 05.05.2021 - 11 KLs 9/19
Rechtsprechung
BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 15 StGB; § 212 StGB; § 13 Abs. 1 StGB
Kein Tötungsvorsatz auch bei gefährlicher Gewalthandlung (Gesamtwürdigung; Revisibilität); Totschlag durch Unterlassen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision der Staatsanwaltschaft mit dem Ziel einer tateinheitlichen Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes; Durchführung eines Notrufes nach der Tat als Indiz für einen fehlenden Tötungsvorsatz; Indizien für das Vorliegen eines Tötungsvorsatzes
- rechtsportal.de
StPO § 337 Abs. 1
Revisionsgerichtliche Überprüfung einer "vertretbaren" Beweiswürdigung - rechtsportal.de
StPO § 337 Abs. 1
Revisionsgerichtliche Überprüfung einer "vertretbaren" Beweiswürdigung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- HRRS 2008 Nr. 1121
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
c) Die auf die Tatausführung gegründete Wertung des Landgerichts, D. habe nicht mit Tötungsvorsatz zugestochen, ist das Ergebnis einer noch vertretbaren Gesamtbetrachtung der tatprägenden Umstände und deshalb revisionsgerichtlich hinzunehmen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 5, 8, 24 und 30). - BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90
Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den …
Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
c) Die auf die Tatausführung gegründete Wertung des Landgerichts, D. habe nicht mit Tötungsvorsatz zugestochen, ist das Ergebnis einer noch vertretbaren Gesamtbetrachtung der tatprägenden Umstände und deshalb revisionsgerichtlich hinzunehmen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 5, 8, 24 und 30). - BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05
Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig
Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
Dies begründet aber ebenfalls keine sachlichrechtliche Erörterungslücke (vgl. BGH NJW 2006, 925, 928); ein solches auf einer Schlussfolgerung aus der Vornahme der Notrufe gegründetes Vorstellungsbild des Angeklagten wäre nicht ausreichend tatsachengestützt.
- BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02
Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter …
Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
d) Schließlich hat das Landgericht auch einen Mordversuch durch Unterlassen (vgl. BGH NJW 2003, 1060) der Sache nach vertretbar verneint. - BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87
Straftaten gegen das Lebens: Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
c) Die auf die Tatausführung gegründete Wertung des Landgerichts, D. habe nicht mit Tötungsvorsatz zugestochen, ist das Ergebnis einer noch vertretbaren Gesamtbetrachtung der tatprägenden Umstände und deshalb revisionsgerichtlich hinzunehmen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 5, 8, 24 und 30). - BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
c) Die auf die Tatausführung gegründete Wertung des Landgerichts, D. habe nicht mit Tötungsvorsatz zugestochen, ist das Ergebnis einer noch vertretbaren Gesamtbetrachtung der tatprägenden Umstände und deshalb revisionsgerichtlich hinzunehmen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 5, 8, 24 und 30). - BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01
Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung
Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
a) Missverständliche Wendungen im Urteil des Landgerichts innerhalb der getroffenen Tatsachenfeststellungen, die für einen bedingten Tötungsvorsatz sprechen könnten (UA S. 24), belegen keine entsprechende Subsumtion, die ausweislich der gesamten Beweiswürdigung nicht tatsachengestützt wäre (vgl. BGH StV 2002, 235).
- BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09
Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben
Indes beruht die Annahme solcher Kenntnis des Angeklagten nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370, 371; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 5 StR 348/08).