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   BGH, 15.04.2008 - 4 StR 42/08   

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https://dejure.org/2008,10693
BGH, 15.04.2008 - 4 StR 42/08 (https://dejure.org/2008,10693)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2008 - 4 StR 42/08 (https://dejure.org/2008,10693)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2008 - 4 StR 42/08 (https://dejure.org/2008,10693)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Raubtatbestandes bei Fassung des Wegnahmeentschlusses im Zeitpunkt einer fortwirkenden allgemeinen Einschüchterung des Opfers nach Beendigung der Gewaltanwendung

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249 Abs. 1
    Wegnahmeentschluss nach der Gewaltanwendung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HRRS 2008 Nr. 526
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99

    Raub; Zueignungsabsicht; Gewalteinsatz beim Raub; Lex mitior; Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 4 StR 42/08
    Zwar ist das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Anwendung des Raubtatbestandes ausscheidet, wenn der Täter den Wegnahmeentschluss erst zu einem Zeitpunkt fasst, in dem die aus anderen Gründen verübte Gewaltanwendung selbst nicht mehr andauert, sondern allenfalls noch in der Weise fortwirkt, dass sich das Opfer im Zustand allgemeiner Einschüchterung befindet (BGH NStZ 1982, 380; NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 4 StR 42/08
    Zwar ist das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Anwendung des Raubtatbestandes ausscheidet, wenn der Täter den Wegnahmeentschluss erst zu einem Zeitpunkt fasst, in dem die aus anderen Gründen verübte Gewaltanwendung selbst nicht mehr andauert, sondern allenfalls noch in der Weise fortwirkt, dass sich das Opfer im Zustand allgemeiner Einschüchterung befindet (BGH NStZ 1982, 380; NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 358/92

    Begründung einer Tateinheit durch Handlungen zwischen Vollendung und Beendigung

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 4 StR 42/08
    Zwar ist das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Anwendung des Raubtatbestandes ausscheidet, wenn der Täter den Wegnahmeentschluss erst zu einem Zeitpunkt fasst, in dem die aus anderen Gründen verübte Gewaltanwendung selbst nicht mehr andauert, sondern allenfalls noch in der Weise fortwirkt, dass sich das Opfer im Zustand allgemeiner Einschüchterung befindet (BGH NStZ 1982, 380; NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97

    'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 4 StR 42/08
    Zwar ist das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Anwendung des Raubtatbestandes ausscheidet, wenn der Täter den Wegnahmeentschluss erst zu einem Zeitpunkt fasst, in dem die aus anderen Gründen verübte Gewaltanwendung selbst nicht mehr andauert, sondern allenfalls noch in der Weise fortwirkt, dass sich das Opfer im Zustand allgemeiner Einschüchterung befindet (BGH NStZ 1982, 380; NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3).
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