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   BGH, 19.06.2008 - 4 StR 105/08   

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BGH, 19.06.2008 - 4 StR 105/08 (https://dejure.org/2008,4230)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2008 - 4 StR 105/08 (https://dejure.org/2008,4230)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08 (https://dejure.org/2008,4230)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 211 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 217 StGB aF; § 21 StGB
    Prüfung niedriger Beweggründe und Strafzumessung bei einer "Kindstötung" durch die Mutter (Mord; Totschlag; verminderte Schuldfähigkeit; Einbeziehung generalpräventiver Erwägungen zur Strafschärfung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Annahme erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit i.S.v. § 21 Strafgesetzbuch (StGB) bei der Beurteilung von Mord oder Totschlag eines Neugeborenen durch die Mutter; Aufhebung der Schuldfähigkeit auch bei Nichtvorliegen von unabhängig von der Belastung ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 212 Abs. 1; ; StGB § 213; ; StGB § 217; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21 § 211 Abs. 2 § 212 Abs. 1
    Niedrige Beweggründe bei Missverhältnis zwischen Anlass und Tat; Schuldfähigkeit bei Kindstötungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Annahme des Mordtatbestandes bei einer Kindestötung (Dr. Benno Zabel; HRRS 9/2010, S. 403)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 308
  • NStZ-RR 2009, 162
  • StV 2009, 529
  • HRRS 2008 Nr. 762
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.07.2006 - 5 StR 97/06

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Beurteilungsspielraum des Tatrichters und

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 4 StR 105/08
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind und - in deutlich weiter reichendem Maße als ein Totschlag - verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters, und seiner Persönlichkeit zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 47, 128, 130; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 47; jew. m.w.N.).
  • BGH, 05.06.2003 - 3 StR 55/03

    Totschlag (Ersticken eines Kindes nach der Geburt); Beweiswürdigung (verminderte

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 4 StR 105/08
    Bei Kindstötungen wird selbst unter den engeren Voraussetzungen des früheren § 217 StGB (zu den Gründen der Aufhebung dieser Vorschrift durch das 6. StrRG vgl. BT-Drucks. 13/8587 S. 34 zu Nr. 26 und S. 81/82 zu Nr. 15) eine erhebliche Verminderung oder gar Aufhebung der Schuldfähigkeit kaum in Betracht kommen, wenn bei der Täterin außer der Belastung durch die Geburt keine unabhängig hiervon bestehenden rechtlich relevanten körperlichen und geistig-seelischen Beeinträchtigungen vorliegen (vgl. BGH, Urt. vom 5. Juni 2003 - 3 StR 55/03).
  • BGH, 07.02.1992 - 2 StR 569/91

    Generalprävention im Betäubungsmittelstrafrecht

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 4 StR 105/08
    Der Strafausspruch ist aber aufzuheben, weil nach den Feststellungen, die das Landgericht zur Schwere der Tat und zum Grad der persönlichen Schuld der Angeklagten getroffen hat, bei Abwägung der strafmildernden und der strafschärfenden Gesichtspunkte die verhängte Freiheitsstrafe unvertretbar hoch ist, das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich überschreitet, damit den Anforderungen an einen gerechten Schuldausgleich nicht mehr entspricht und deshalb rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11, 12 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 4 StR 105/08
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind und - in deutlich weiter reichendem Maße als ein Totschlag - verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters, und seiner Persönlichkeit zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 47, 128, 130; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 47; jew. m.w.N.).
  • BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90

    Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 4 StR 105/08
    Der Strafausspruch ist aber aufzuheben, weil nach den Feststellungen, die das Landgericht zur Schwere der Tat und zum Grad der persönlichen Schuld der Angeklagten getroffen hat, bei Abwägung der strafmildernden und der strafschärfenden Gesichtspunkte die verhängte Freiheitsstrafe unvertretbar hoch ist, das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich überschreitet, damit den Anforderungen an einen gerechten Schuldausgleich nicht mehr entspricht und deshalb rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11, 12 m.w.N.).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 345/92

    Strafzumessung - Strafausspruch - Aufhebung der Strafe - Vergleichsfälle

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 4 StR 105/08
    Der Strafausspruch ist aber aufzuheben, weil nach den Feststellungen, die das Landgericht zur Schwere der Tat und zum Grad der persönlichen Schuld der Angeklagten getroffen hat, bei Abwägung der strafmildernden und der strafschärfenden Gesichtspunkte die verhängte Freiheitsstrafe unvertretbar hoch ist, das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich überschreitet, damit den Anforderungen an einen gerechten Schuldausgleich nicht mehr entspricht und deshalb rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11, 12 m.w.N.).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    Eine erneute Darstellung dessen im Rahmen ihrer naheliegender Weise hierauf ebenfalls abstellenden Würdigung zum bedingten Tötungsvorsatzes war - auch eingedenk der unterschiedlichen Bezugspunkte von Gefährdungs- und Schädigungsvorsatz (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73; vom 24. Juli 1975 - 4 StR 165/75, BGHSt 26, 176, 182; vom 12. Juni 2008 - 4 StR 78/08, NStZ-RR 2008, 308, 309) - entbehrlich.
  • BGH, 30.10.2008 - 4 StR 352/08

    Niedrige Beweggründe bei einer "Kindstötung" (Mord; Feststellungen zur

    Bei den insoweit zutreffenden Wertungen steht dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zu, den das Revisionsgericht nicht durch eigene Erwägungen ausfüllen kann (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 47; Senatsurteil vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08).

    Deshalb wird auch nach Aufhebung des § 217 StGB a.F. durch das 6. StrRG (vgl. dazu BTDrucks 13/8587 S. 34) in den Fällen der Kindstötung die Annahme von Mord nur ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08).

  • BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17

    Sachlich-rechtlich unbedenkliche Beweiswürdigung; Voraussetzungen einer

    aa) Bei Kindstötungen im Sinne des § 217 StGB aF kommt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kaum in Betracht, wenn bei der Täterin außer der Belastung durch die Geburt keine schon unabhängig hiervon bestehenden geistig-seelischen Beeinträchtigungen festzustellen sind (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2003 - 3 StR 55/03, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Kindstötung 1; 16 17 18 vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08, NStZ-RR 2008, 308; vom 23. April 2009 - 3 StR 100/09, NStZ 2009, 439 f.).
  • BGH, 08.03.2012 - 4 StR 498/11

    Verurteilung wegen Mordes auf wahldeutiger Grundlage (Verdeckungsabsicht;

    Die Beurteilung von Beweggründen als niedrig im Sinne des § 211 StGB setzt eine Gesamtwürdigung voraus, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zukommt, den das Revisionsgericht nicht durch eigene Erwägungen ausfüllen kann (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116, 121 f.; Senatsurteil vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08, NStZ-RR 2008, 308).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewandt hat, muss nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, Az. 4 StR 243/05; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18); nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegen diese zum Beispiel nicht vor, wenn Gefühle der Verzweiflung und Ausweglosigkeit bestimmend sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2003, Az. 3 StR 149/03; Urteil vom 09.09.2003, Az. 1 StR 153/03; Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Urteil vom 19.06.2008, Az. 4 StR 105/08; Urteil vom 23.08.2006, Az. 1 StR 266/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13); dies kann insbesondere der Fall sein bei der Enttäuschung des Täters über ein subjektiv als demütigend empfundenes Verlassenwerden (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2003, Az. 5 StR 126/03; Beschluss vom 22.01.2004, Az. 4 StR 319/03; Urteil vom 25.07.2006, Az. 5 StR 97/06; Beschluss vom 07.05.2019, Az. 1 StR 150/19).
  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 100/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (fehlende Feststellung eines

    Bei der erneuten Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB wird zu beachten sein, dass bei Kindstötungen im Sinne des § 217 StGB a.F. eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kaum in Betracht kommen wird, wenn bei der Täterin außer der Belastung durch die Geburt keine schon unabhängig hiervon bestehenden geistigseelischen Beeinträchtigungen festzustellen sind (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Kindstötung 1; BGH NStZ-RR 2008, 308).
  • BGH, 01.08.2018 - 1 StR 196/18

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen; hier: Tötung eines

    Denn dass der Täter bei einer vorsätzlichen Tötung auch eigene Interessen verfolgt, ist der Regelfall und rechtfertigt deshalb noch nicht ohne weiteres die Qualifikation als Mord (BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 StR 352/08, NStZ 2009, 210; zu den auf Ausnahmefälle beschränkenden Anforderungen an niedrige Beweggründe in Fällen der Kindstötung BGH aaO; Urteile vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08, NStZ-RR 2008, 308 und vom 5. Juni 2003 - 3 StR 55/03, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Kindstötung 1; vgl. auch BT-Drucks. 13/8587 S. 34).
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

    Die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewandt hat, muss nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, Az. 4 StR 243/05; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18); nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegen diese zum Beispiel nicht vor, wenn Gefühle der Verzweiflung und Ausweglosigkeit bestimmend sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2003, Az. 3 StR 149/03; Urteil vom 09.09.2003, Az. 1 StR 153/03; Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Urteil vom 19.06.2008, Az. 4 StR 105/08; Urteil vom 23.08.2006, Az. 1 StR 266/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13); dies kann insbesondere der Fall sein bei der Enttäuschung des Täters über ein subjektiv als demütigend empfundenes Verlassenwerden (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2003, Az. 5 StR 126/03; Beschluss vom 22.01.2004, Az. 4 StR 319/03; Urteil vom 25.07.2006, Az. 5 StR 97/06; Beschluss vom 07.05.2019, Az. 1 StR 150/19).
  • LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21

    Kindstötung, Anpassungsstörung

    Eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB kommt allerdings kaum in Betracht, wenn bei der Täterin außerhalb der Belastung durch die Geburt keine schon unabhängig hiervon bestehenden, rechtlich relevanten, körperlichen oder geistig-seelischen Beeinträchtigungen festzustellen sind (BGH, Urteil vom 05.06.2003 - 3 StR 55/03; BGH, Urteil vom 23.04.2009 - 3 StR 100/09; BGH, Urteil vom 19.06.2008 - 4 StR 105/08 Rn. 12; BGH, Urteil vom 25.10.2017 - 5 StR 72/17 Rn. 18).
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