Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2008 - 4 StR 314/07, 4 StR 391/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5417
BGH, 19.06.2008 - 4 StR 314/07, 4 StR 391/07 (https://dejure.org/2008,5417)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2008 - 4 StR 314/07, 4 StR 391/07 (https://dejure.org/2008,5417)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 4 StR 314/07, 4 StR 391/07 (https://dejure.org/2008,5417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 132 Abs. 2 und 4 GVG; § 67 d Abs. 6 StGB; § 66b Abs. 3 StGB
    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung trotz zu verbüßender Freiheitsstrafe nach Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Verbüßen von Freiheitsstrafen in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Zeitpunkt der Anordnung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung i.F.e. Restfreiheitsstrafe im Zeitpunkt der Erledigungsentscheidung nach § 67d Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB); Ergänzende Heranziehung der "Entwicklung (des Verurteilten) während des ...

  • Judicialis

    GVG § 132; ; GVG § ... 132 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 66 b; ; StGB § 66 b Abs. 1; ; StGB § 66 b Abs. 2; ; StGB § 66 b Abs. 3; ; StGB § 66 b Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 67 d Abs. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 b Abs. 3
    Vorlage an Großen Senat zur erledigten Unterbringung und noch offener Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2661
  • HRRS 2008 Nr. 783
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.2008 - 4 StR 314/07

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB trotz

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 4 StR 314/07
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten, auch bezüglich des Gegenstandes und Ablaufes der beiden betroffenen Revisionsverfahren, wird auf die Darstellung im Anfragebeschluss des Senats vom 5. Februar 2008 (NStZ 2008, 333 m. Anm. Ullenbruch) Bezug genommen.
  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 4 StR 314/07
    Hieran sieht er sich jedoch durch das Urteil des 1. Strafsenats vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (NJW 2008, 240) gehindert.
  • BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08

    Großer Senat für Strafsachen bestätigt Einschränkung nachträglicher

    Daraufhin hat der 4. Strafsenat mit Beschluss vom 19. Juni 2008 (NJW 2008, 2661) dem Großen Senat gemäß § 132 Abs. 2 und Abs. 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (vorherige Erklärung der

    Der Senat hat im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= BGHSt 52, 31), nach der bei einem Verurteilten, der im Anschluss an die Erledigungserklärung nach § 67 d Abs. 6 StGB noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden war, die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht nach § 66 b Abs. 3 StGB, sondern regelmäßig nur unter den Voraussetzungen von § 66 b Abs. 1 StGB oder § 66 b Abs. 2 StGB angeordnet werden kann, mit Beschluss vom 19. Juni 2008 (= NJW 2008, 2661) dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vereinbarkeit mit der

    Der Senat hat im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= BGHSt 52, 31), nach der bei einem Verurteilten, der - wie hier - im Anschluss an die Erledigungserklärung nach § 67 d Abs. 6 StGB noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden war, die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht nach § 66 b Abs. 3 StGB, sondern regelmäßig nur unter den Voraussetzungen von § 66 b Abs. 1 StGB oder § 66 b Abs. 2 StGB angeordnet werden kann, mit Beschluss vom 19. Juni 2008 (= NJW 2008, 2661) dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
  • BGH, 19.06.2008 - 4 StR 391/07

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Anordnung der nachträglichen

    In beiden Fällen hatten die Angeklagten zum Zeitpunkt der Erklärung der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischem Krankenhaus (§ 67 d Abs. 6 StGB) noch (Rest-) Freiheitsstrafen zu verbüßen, auf die zugleich mit der Unterbringung nach § 63 StGB erkannt worden war, und zwar der Angeklagte W. (Verfahren 4 StR 314/07) eine Freiheitsstrafe von drei Monaten und 26 Tagen, der Angeklagte H. (Verfahren 4 StR 391/07) eine solche von einem Jahr und sechs Monaten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht