Rechtsprechung
BGH, 08.10.2008 - 4 StR 387/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 50 StGB; § 46 StGB; § 177 StGB
Strafzumessung bei der Vergewaltigung (vertypte Milderungsgründe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Entfallen der Regelwirkung des § 177 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei Minderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund des Alkoholgrades; Aufhebung eines Strafspruchs bei fehlender Anwendung der §§ 21, 49 Abs. 1 StGB
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 364
- NStZ-RR 2009, 9
- StV 2009, 468
- HRRS 2008 Nr. 951
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 08.10.2008 - 4 StR 387/08
Der neue Tatrichter wird Gelegenheit zur Prüfung haben, ob die Dauer des Ermittlungsverfahrens sowie des weiteren Verfahrens die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung rechtfertigt (zur etwaigen Kompensation vgl. BGH - GSSt - NJW 2008, 860).Ungeachtet dessen weist der Senat darauf hin, dass auch im Rahmen der Strafzumessung Belastungen des Angeklagten durch eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer ebenso wie ein langer zeitlicher Abstand zwischen Tat und Urteil regelmäßig strafmildernd zu berücksichtigen sind (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; BGH - GSSt - NJW 2008, 860, 865).
- BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)
Auszug aus BGH, 08.10.2008 - 4 StR 387/08
Ungeachtet dessen weist der Senat darauf hin, dass auch im Rahmen der Strafzumessung Belastungen des Angeklagten durch eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer ebenso wie ein langer zeitlicher Abstand zwischen Tat und Urteil regelmäßig strafmildernd zu berücksichtigen sind (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; BGH - GSSt - NJW 2008, 860, 865). - BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98
Schreckschusspistole keine Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug im Sinne des …
Auszug aus BGH, 08.10.2008 - 4 StR 387/08
Dies zwingt hier zur Aufhebung des Strafausspruchs (vgl. auch BGH, NStZ-RR 2000, 43).
- BGH, 10.06.2010 - 4 StR 73/10
Versuchte Erpressung ("Fall Liechtenstein"; "Versuch des Regelbeispiels"; …
Zwar kann das Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes Anlass geben, trotz Vorliegens eines Regelbeispiels einen besonders schweren Fall zu verneinen (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 387/08, NStZ-RR 2009, 9;… vgl. auch Fischer, StGB, 57. Aufl., § 46 Rn. 92 m.w.N.). - LG Köln, 14.04.2016 - 109 KLs 12/15
Berechtigung zum Vorsteuerabzug hinsichtlich Umsatzsteuerhinterziehung i.R.d. …
Sie hat daraufhin in einem weiteren Schritt geprüft, ob das Vorliegen des vertypten Strafmilderungsgrunds, jedenfalls im Zusammenwirken mit allgemeinen Milderungsgründen, Anlass und Möglichkeit gibt, trotz Vorliegens eines Regelbeispiels einen besonders schweren Fall zu verneinen (vgl. BGH, Beschl. v. 04.10.2008 - 4 StR 387/08, NStZ-RR 2009, 9;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl. (2012), Rn. 929). - BGH, 04.08.2015 - 3 StR 267/15
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (mögliche Kompensation der Indizwirkung …
Insbesondere das Vorliegen eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes, wie hier des Versuchs (vgl. § 23 Abs. 2 StGB), kann - gegebenenfalls in Zusammenschau mit weiteren allgemeinen Milderungsgründen - hierzu Anlass geben (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 387/08, NStZ-RR 2009, 9 mwN).
- BGH, 07.02.2018 - 5 StR 584/17
Anforderungen an die Begründung der Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen von …
Denn kommen im konkreten Fall mehrere Strafrahmen in Frage, so müssen die Urteilsgründe regelmäßig ersehen lassen, dass sich das Tatgericht der unterschiedlichen Möglichkeiten bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 387/08, NStZ-RR 2009, 9;… vom 4. Juni 2015 - 5 StR 201/15, BGHR StGB § 50 Mehrfachmilderung 4) und weswegen es sich für die angewendete entschieden hat (…Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 933). - BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22
Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch
Zudem kann das Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes Anlass geben, trotz Vorliegens eines Regelbeispiels einen besonders schweren Fall zu verneinen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 387/08 -, juris Rn. 4;… Fischer, a.a.O. § 46 Rn. 92 m.w.N.). - BGH, 09.01.2014 - 5 StR 409/13
Verjährung; Strafrahmenverschiebung bei Vergewaltigung (verminderte …
Das Landgericht hat es nämlich versäumt zu prüfen, ob - gegebenenfalls an Stelle einer Verneinung der Regelwirkung des § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB - eine (für den Angeklagten günstigere) Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 387/08, NStZ-RR 2009, 9). - OLG Hamm, 08.11.2021 - 1 RVs 61/21
Anforderungen an die Ermittlung der Schadenshöhe und deren Darlegung in den …
Allerdings hat das Landgericht insoweit rechtsfehlerhaft nicht erkennbar in Betracht gezogen, ob das Vorliegen der (rechtsfehlerfrei angenommenen) vertypten Milderungsgründe zum Entfallen der Regelwirkung aus § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB mit der Folge der Anwendung des für den Angeklagten günstigeren Strafrahmens des Grunddeliktes aus § 242 Abs. 1 StGB führt (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 12. November 2015 zu 2 StR 369/15, zitiert nach juris Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 08. Oktober 2008 zu 4 StR 387/08, zitiert nach juris Rn.4; BGH…, Beschluss vom 26. März 2014 zu 5 StR 45/14, zitiert nach juris Rn. Rn. 6), der Freiheitsstrafe bis fünf Jahre oder Geldstrafe vorsieht. - LG Arnsberg, 21.07.2009 - 2 KLs 46/06
Strafrahmenverschiebung aufgrund einer alkoholbedingten verminderten …
Auf die gegen das Urteil eingelegte Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 01.08.2008 durch Beschluss - 4 StR 387/08 - wie folgt entschieden:.