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   BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08   

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https://dejure.org/2008,3431
BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08 (https://dejure.org/2008,3431)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2008 - 5 StR 412/08 (https://dejure.org/2008,3431)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 5 StR 412/08 (https://dejure.org/2008,3431)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 46 StGB
    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und besonders schweren Fällen, vorheriger Austausch von Zärtlichkeiten); Aufklärungsrüge (Darlegungsvoraussetzungen; Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung); Behinderungsrüge (kausaler ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbot der Rekonstruktion der Beweisaufnahme; Verpflichtung des Tatgerichts zur umfassenden Dokumentation der Beweisaufnahme im Urteil; Anforderungen an die Bestimmtheit einer von der Revision vorgetragenen erwarteten Beweistatsache; Unterbliebene vollständige ...

  • Judicialis

    StPO § 249; ; StPO § 273 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 468
  • NStZ-RR 2010, 134
  • NStZ-RR 2010, 135
  • HRRS 2009 Nr. 107
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08
    d) Die Beweiswürdigung ist sachlichrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt).

    Die Wertung des Landgerichts, im Vorfeld der Tat ausgetauschte Zärtlichkeiten - ersichtlich auch in Verbindung mit dem weiteren vertrauten persönlichen Umgang zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin - hätten dem Angeklagten Hoffnung auf einverständliche sexuelle Handlungen gemacht, ist als zulässiger Schluss des Tatgerichts (vgl. BGHSt 36, 1, 14; BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt) nicht zu beanstanden.

  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08
    Solches kann indes nicht Gegenstand einer Aufklärungsrüge sein, weil sich das Revisionsgericht nicht über das Verbot der Rekonstruktion der Beweisaufnahme hinwegsetzen darf (vgl. BGHSt 43, 212, 214; BGH NJW 2003, 150, 152, insoweit in BGHSt 48, 34 nicht abgedruckt).

    Das Gericht war unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verpflichtet, seine Würdigung des Ergebnisses einer Beweiserhebung dem Angeklagten vor der Urteilsverkündung mitzuteilen (vgl. BGHSt 43, 212, 214 f.).

  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 276/01

    Vergewaltigung (in der Ehe); Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs;

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91

    Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08
    Der Senat hat keine durchgreifenden Bedenken, dass die Durchführung ungeschützten, für die Nebenklägerin erstmaligen Geschlechtsverkehrs in die Gesamtbetrachtung (UA S. 28) nicht einbezogen worden ist (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 11), wenngleich die ausdrückliche Erwähnung dieses wesentlichen, vom Landgericht indes zentral festgestellten Umstands auch im Zusammenhang mit der Strafzumessung vorzugswürdig gewesen wäre.
  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08

    Vergewaltigung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08
    Hierbei handelt es sich insbesondere im Blick auf die vom Landgericht herangezogenen, den Angeklagten indiziell belastenden Umstände aus dem Nachtatverhalten sowohl des Angeklagten als auch der Nebenklägerin um keine Falschbelastungshypothese, deren Erörterung sich nach den getroffenen Feststellungen hätte aufdrängen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2008 - 5 StR 227/08; Brause NStZ 2007, 505, 507 m.w.N.).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08
    Die Wertung des Landgerichts, im Vorfeld der Tat ausgetauschte Zärtlichkeiten - ersichtlich auch in Verbindung mit dem weiteren vertrauten persönlichen Umgang zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin - hätten dem Angeklagten Hoffnung auf einverständliche sexuelle Handlungen gemacht, ist als zulässiger Schluss des Tatgerichts (vgl. BGHSt 36, 1, 14; BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt) nicht zu beanstanden.
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08
    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB § 177 Abs. 2 i. d. F. 6. StrRG Strafrahmenwahl 13; BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90

    Voraussetzungen einer Verurteilung des Angeklagten wegen Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08
    Im Blick auf die von der Nebenklägerin weitaus deutlicher formulierte Ablehnung des Geschlechtsverkehrs, als dies am Vortag durch die Zeugin R. zum Ausdruck gebracht worden war, und auf das fehlerfrei zu Lasten des Angeklagten verwertete Nachtatverhalten war das Landgericht zu weitergehenden Darlegungen zum Vorliegen eines Vergewaltigungsvorsatzes nicht genötigt (vgl. BGH NStZ 1982, 26; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8).
  • BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Milderes Gesetz; Regelbeispiel; Minder

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08
    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB § 177 Abs. 2 i. d. F. 6. StrRG Strafrahmenwahl 13; BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
  • BGH, 20.10.1981 - 5 StR 572/81

    Überprüfung des Vorliegens von Vorsatz bei verschiedenen Teilen eines

  • BGH, 08.02.1961 - 2 StR 625/60
  • BGH, 09.05.1996 - 1 StR 175/96

    Aufklärungspflicht - Beweiserhebung

  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

  • BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten);

  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97

    Schwere räuberische Erpressung - Vorliegen eines Beweisantrages - Zusammenhang

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06

    BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

  • BGH, 07.12.2006 - 2 StR 470/06

    Urteilsgründe (Weitschweifigkeit; Revisionsfestigkeit); Misshandlung von

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06

    Beweiswürdigung (Beweiswert objektiver Belastungsindizien über den konkreten Fall

  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Während es für die Ablehnung eines Beweisantrags der Heranziehung eines enumerativ in § 244 Abs. 3 bis 5 StPO genannten Grundes bedarf, richtet sich die Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht danach, ob sich die Heranziehung eines Beweismittels nach der objektiv bestehenden Beweislage aufdrängt (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 2014 - 4 StR 208/14, juris Rn. 7; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468 Rn. 16; Beschluss vom 19. März 2013 - 5 StR 79/13, NStZ 2013, 725).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10

    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines

    Eine unterbliebene vollständige Ausschöpfung erhobener Beweise kann aber nicht Gegenstand einer Aufklärungsrüge sein, weil sich das Revisionsgericht nicht über das Verbot der Rekonstruktion der Beweisaufnahme hinwegsetzen darf (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08 Rn. 12, NStZ 2009, 468, 469; MeyerGoßner, StPO, 53. Aufl., § 244 Rn. 82 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2014 - 4 StR 208/14

    Räuberische Erpressung (Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und

    a) § 244 Abs. 2 StPO gebietet es, von Amts wegen Beweis zu erheben, wenn aus den Akten oder aus dem Stoff der Verhandlung noch Umstände und Möglichkeiten bekannt oder erkennbar sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der - auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten - Überzeugung wecken müssen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468 f.; Beschluss vom 9. Mai 1996 - 1 StR 175/96, NStZ-RR 1996, 299).
  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Auch wenn man die Rüge im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Sachrüge als Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238; Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 8) auslegte, scheiterte diese schon am mangelnden Vortrag einer bestimmten Beweistatsache und eines bestimmten für den Angeklagten günstigen Beweisergebnisses (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468; Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12).
  • BGH, 11.03.2009 - 5 StR 40/09

    Begründung einer Aufklärungsrüge (revisionsrechtlich unzulässiger Vortrag des

    Die behauptete Aussage der Nebenklägerin wird demnach auf die bloße Erklärung eines Verfahrensbeteiligten gestützt, mit der indes - wegen des vom Revisionsgericht zu beachtenden Verbots der Rekonstruktion der Beweisaufnahme - über den Inhalt einer Zeugenaussage im Revisionsverfahren kein Nachweis erbracht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zu Leben und

    Die Aufklärungsrüge, die Strafkammer hätte H. vernehmen müssen (§ 244 Abs. 2 StPO), ist allerdings unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO); es fehlt die Angabe der ladungsfähigen Anschrift dieses Zeugen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2003 - 5 StR 120/03, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40, und vom 12. Juli 2006 - 5 StR 236/06, NStZ 2006, 713; Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468; Becker in Löwe-Rosenberg, 26. Aufl., § 244 Rn. 368).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2016 - Ss (Bs) 12/16

    Mitteilung der Messmethode beim ProViDa-Messverfahren kann entbehrlich sein

    Alle nach den Beweisergebnissen nicht ganz fern liegenden Möglichkeiten der Würdigung in den Urteilsgründen umfassend zu erörtern und die Erwägungen, welche ihn zu einer bestimmten Überzeugung bewogen haben, in ihrer Gesamtheit erschöpfend darzustellen, kann jedoch von dem Tatrichter von Rechts wegen nicht verlangt werden (BGH NStZ-RR 2006, 82, 83); das Tatgericht hat lediglich seine auf Tatsachen gestützte Beweisführung rational zu begründen (BGH NStZ 2009, 468, 469).
  • KG, 26.11.2019 - 3 Ws (B) 350/19

    Urteilsgründe: Identifizierung des Betroffenen als Fahrer trotz verdeckten

    a.) Soweit die Rechtsbeschwerde mit der Aufklärungsrüge die unterbliebene Vernehmung des Zeugen C beanstandet, ist die Rüge schon deshalb unzulässig, weil die ladungsfähige Anschrift des Zeugen nicht mitgeteilt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17 - und vom 30. Juli 2014 - 4 StR 263/14 - Urteile vom 21. November 2013 - 4 StR 242/13 - und vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08 -, OLG Bamberg, Urteil vom 9. Februar 2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17 -, alle bei juris).
  • AG Hamburg, 12.11.2021 - 248a Ds 155/21

    Zulässigkeit der Anordnung des Vorsitzenden zum Tragen einer Maske im

    Im Übrigen sieht die StPO keinen Anspruch vor, der darauf gerichtet ist, die Würdigung des Ergebnisses einer Beweisaufnahme durch das Gericht vor der Urteilsverkündung zu erfahren, (vgl. BGH, Urteil vom 09. Dezember 2008 - 5 StR 412/08 -, Rn. 20, juris; BGH, Beschluss vom 03. September 1997 - 5 StR 237/97 - BGHSt 43, 212, Rn. 11, juris).
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