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   BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 2025/07   

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BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 2025/07 (https://dejure.org/2009,13924)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 2 BvR 2025/07 (https://dejure.org/2009,13924)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 2 BvR 2025/07 (https://dejure.org/2009,13924)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Fairness des Verfahrens (kein Anspruch auf Zwischenentscheidung über das Vorliegen eines Verwertungsverbots)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Kein Anspruch auf gerichtlichen Zwischenbescheid über Bestehen von Beweisverwertungsverboten in strafprozessualer Hauptverhandlung - keine Verletzung der Garantie eines fairen Verfahrens

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Angeklagten auf einen gerichtlichen Zwischenbescheid über das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots; Voraussetzungen für eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; StPO § 257 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HRRS 2009 Nr. 467
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 2025/07
    Das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren wurzelt im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes, insbesondere in dem durch ein Strafverfahren bedrohten Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) und in Art. 1 Abs. 1 GG, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt eines staatlichen Verfahrens herabzuwürdigen (vgl. BVerfGE 57, 250 ), und den Staat zu korrektem und fairem Verfahren verpflichtet (vgl. BVerfGE 38, 105 ).

    An dem Recht auf ein faires Verfahren sind diejenigen Beschränkungen zu messen, die von den speziellen Gewährleistungen der grundgesetzlichen Verfahrensgrundrechte nicht erfasst werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Gerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 2025/07
    Das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren wurzelt im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes, insbesondere in dem durch ein Strafverfahren bedrohten Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) und in Art. 1 Abs. 1 GG, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt eines staatlichen Verfahrens herabzuwürdigen (vgl. BVerfGE 57, 250 ), und den Staat zu korrektem und fairem Verfahren verpflichtet (vgl. BVerfGE 38, 105 ).

    Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet das Recht auf ein faires Verfahren dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ).

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 2025/07
    Es gestattet und verlangt auch die Berücksichtigung der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden kann (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ).

    Der Rechtsstaat kann sich nur verwirklichen, wenn ausreichende Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung zugeführt werden (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; stRspr).

  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 2025/07
    Es gestattet und verlangt auch die Berücksichtigung der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden kann (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ).

    Der Rechtsstaat kann sich nur verwirklichen, wenn ausreichende Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung zugeführt werden (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77

    Zwangsweiser Haarschnitt

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 2025/07
    Im Rahmen dieser Gesamtschau sind auch die Erfordernisse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 47, 239 ; 80, 367 ).
  • BGH, 16.08.2007 - 1 StR 304/07

    BGH verwirft Revision des Krankenpflegers der Klinik in Sonthofen

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 2025/07
    Die Strafprozessordnung selbst kennt einen solchen Zwischenbescheid nicht und auch die fachgerichtliche Rechtsprechung lehnt einen Anspruch des Angeklagten auf Erlass eines derartigen Zwischenbescheids ab (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2007 - 1 StR 304/07 -, NStZ 2007, S. 719 in dieser Sache).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 2025/07
    Im Rahmen dieser Gesamtschau sind auch die Erfordernisse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 47, 239 ; 80, 367 ).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 2025/07
    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Gerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 2025/07
    Das Rechtsstaatsprinzip, das die Idee der Gerechtigkeit als wesentlichen Bestandteil enthält (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 74, 129 ; stRspr), fordert nicht nur eine faire Ausgestaltung und Anwendung des Strafverfahrensrechts.
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 2025/07
    An dem Recht auf ein faires Verfahren sind diejenigen Beschränkungen zu messen, die von den speziellen Gewährleistungen der grundgesetzlichen Verfahrensgrundrechte nicht erfasst werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21

    EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

    2 Richtet sich ein Widerspruch gegen die Beweisverwertung, ist das Landgericht nicht zu einer Bescheidung in der Hauptverhandlung verpflichtet, sondern kann die Frage der Schlussberatung vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - 5 StR 197/20, NJW 2021, 479 Rn. 21 mwN; BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 2025/07).
  • BGH, 29.04.2009 - 1 StR 701/08

    Heimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im

    Es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt eines staatlichen Verfahrens herabzuwürdigen, und es verpflichtet den Staat zu korrektem und fairem Verfahren (BVerfG, Beschl. vom 18. März 2009 - 2 BvR 2025/07 - m.w.N.).

    Der Rechtsstaat kann sich aber nur verwirklichen, wenn ausreichende Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung zugeführt werden (st. Rspr.; vgl. nur BVerfGE 33, 367, 383; 46, 214, 222; BVerfG, Beschl. vom 18. März 2009 - 2 BvR 2025/07).

  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 745/08

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im

    Dieser Ansatz begegnet indes bereits vor dem Hintergrund, dass sich das Verfahren nicht mehr gegen den Angehörigen richtet, unter dem Gesichtspunkt effektiver Strafverfolgung (vgl. BVerfG, Beschl. vom 18. März 2009 - 2 BvR 2025/07) erheblichen rechtlichen Bedenken; zudem handelt es sich für den nicht-angehörigen Beschuldigten um einen von außen kommenden, fremden und zufälligen Eingriff in sein Verfahren (vgl. BGHSt aaO).
  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 197/20

    Regelmäßig kein Beruhen des Urteils bei unterlassener Bescheidung eines

    Beschränkt sich der Widerspruch darauf, die Unverwertbarkeit eines Beweismittels geltend zu machen, bedarf es keiner Bescheidung in der Hauptverhandlung; die Frage der Verwertbarkeit kann der Schlussberatung vorbehalten bleiben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2007 - 1 StR 304/07, NStZ 2007, 719; vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 462/10; BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 2025/07).
  • OLG Celle, 30.11.2017 - 1 Ss 61/17

    Verwertbarkeit des Ergebnisses von freiwilligen neurologisch-physiologischen

    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Recht eines Beschuldigten auf ein faires Verfahren verbietet den Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Verfahrens herabzuwürdigen und verpflichtet den Staat zu korrektem und fairen Verfahren (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 2025/07 -, juris).
  • BGH, 19.10.2010 - 1 StR 462/10

    Urteil gegen zwei Jugendliche wegen Mordes an Nachbarin in Bad Buchau ist

    Ergänzend merkt der Senat an: Ein Anspruch des Angeklagten auf einen gerichtlichen Zwischenbescheid über das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 2025/07).
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