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   BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09 (1)   

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https://dejure.org/2009,6813
BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09 (1) (https://dejure.org/2009,6813)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2009 - 3 ARs 7/09 (1) (https://dejure.org/2009,6813)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 3 ARs 7/09 (1) (https://dejure.org/2009,6813)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 132 GVG; § 247 StPO
    Fragerecht (Konfrontationsrecht); Anfrageverfahren; Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen

  • HRR Strafrecht

    § 247 StPO; § 171a GVG; § 132 GVG
    Anfrageverfahren; Anwesenheit des Angeklagten bei Augenscheinseinnahme; Begriff der Vernehmung; entgegenstehende Rechtsprechung; grundsätzliche Bedeutung der Sache

  • openjur.de
  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Verwertung eines in Abwesenheit des Angeklagten erhobenen Augenscheinsbeweises; Auslegung des Begriffs der Vernehmung in § 247 Strafprozessordnung (StPO)

  • Wolters Kluwer

    Qualifikation einer Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen als selbstständiger Verfahrensabschnitt und wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Vorliegen einer wesentlichen Bedeutung der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen bzgl. des Fragerechts nach § 240 Abs. ...

  • Judicialis

    StPO § 247; ; GVG § 171a

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HRRS 2009 Nr. 886
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.06.2001 - 3 StR 180/01

    Unzulässige Führung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten;

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09
    Soweit der Senat in der Vergangenheit Urteile aufgrund von Verfahrensrügen aufgehoben hat, mit denen beanstandet worden war, dass in Abwesenheit des nach § 247 Satz 1 oder 2 StPO ausgeschlossenen Angeklagten neben der Zeugenvernehmung auch ein Augenschein vorgenommen wurde, war das Augenscheinsobjekt dem Angeklagten jeweils nachträglich nicht vorgezeigt worden (vgl. Senat StV 1984, 102; 2002, 8; BGHR StPO § 338 Beruhen 2; Beschl. vom 20. Februar 2002 - 3 StR 345/01).

    Er ist der Auffassung, dass die Verwertung des in Abwesenheit des Angeklagten erhobenen Augenscheinsbeweises nur dann statthaft ist, wenn die Augenscheinseinnahme in Anwesenheit des Angeklagten und auch im Übrigen fehlerfrei wiederholt wird, der Beweisgegenstand als solcher damit ordnungsgemäß in die Verhandlung eingeführt wird (vgl. BGH StV 2002, 8).

    Dies entspricht bisheriger Rechtsprechung (BGH StV 1984, 102; 2002, 8).

  • BGH, 13.12.1983 - 5 StR 857/83

    Verletzung der Vorschriften über die Anwesenheit der Angeklagten während der

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09
    Soweit der Senat in der Vergangenheit Urteile aufgrund von Verfahrensrügen aufgehoben hat, mit denen beanstandet worden war, dass in Abwesenheit des nach § 247 Satz 1 oder 2 StPO ausgeschlossenen Angeklagten neben der Zeugenvernehmung auch ein Augenschein vorgenommen wurde, war das Augenscheinsobjekt dem Angeklagten jeweils nachträglich nicht vorgezeigt worden (vgl. Senat StV 1984, 102; 2002, 8; BGHR StPO § 338 Beruhen 2; Beschl. vom 20. Februar 2002 - 3 StR 345/01).

    Dies entspricht bisheriger Rechtsprechung (BGH StV 1984, 102; 2002, 8).

  • BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00

    Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09
    c) Den berechtigten Belangen des Zeugen- und Opferschutzes wird durch die sorgfältige Beachtung der Verfahrensbestimmungen am besten Rechnung getragen werden (vgl. BGH NStZ 2000, 440, 441).
  • BGH, 20.02.2002 - 3 StR 345/01

    Abwesenheit (richterlicher Augenschein; Abgrenzung zum bloßen Vorhalt); Beruhen

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09
    Soweit der Senat in der Vergangenheit Urteile aufgrund von Verfahrensrügen aufgehoben hat, mit denen beanstandet worden war, dass in Abwesenheit des nach § 247 Satz 1 oder 2 StPO ausgeschlossenen Angeklagten neben der Zeugenvernehmung auch ein Augenschein vorgenommen wurde, war das Augenscheinsobjekt dem Angeklagten jeweils nachträglich nicht vorgezeigt worden (vgl. Senat StV 1984, 102; 2002, 8; BGHR StPO § 338 Beruhen 2; Beschl. vom 20. Februar 2002 - 3 StR 345/01).
  • BGH, 19.07.2007 - 3 StR 163/07

    Beweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter Revisionsgrund;

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09
    Soweit der Senat in der Vergangenheit Urteile aufgrund von Verfahrensrügen aufgehoben hat, mit denen beanstandet worden war, dass in Abwesenheit des nach § 247 Satz 1 oder 2 StPO ausgeschlossenen Angeklagten neben der Zeugenvernehmung auch ein Augenschein vorgenommen wurde, war das Augenscheinsobjekt dem Angeklagten jeweils nachträglich nicht vorgezeigt worden (vgl. Senat StV 1984, 102; 2002, 8; BGHR StPO § 338 Beruhen 2; Beschl. vom 20. Februar 2002 - 3 StR 345/01).
  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 437/01

    Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09
    Dazu gehören auch die Vorschriften über die Sitzungsniederschrift (vgl. hierzu nur BGH NStZ 1999, 522; 2002, 384; StV 2004, 306).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08

    Zeugenvernehmung; Augenscheinseinnahme; Abwesenheit des Angeklagten; Heilung;

    c) Soweit der 3. Strafsenat (Antwortbeschluss vom 7. Juli 2009 - 3 ARs 7/09) zu einer abweichenden Auffassung neigt und die Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen wegen grundsätzlicher Bedeutung anregt, folgt der erkennende Senat dem nicht.
  • StGH Hessen, 16.11.2011 - P.St. 2323

    1. Im Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags darf die

    - Vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.06.1995 - 2 StR 67/95 -, NStZ-RR 1996, 107 [108]; Urteil vom 02.02.1999 - 1 StR 590/98 -, NStZ 1999, 312; Beschluss vom 07.07.2009 - 3 ARs 7/09 - Beschluss vom 21.04.2010 - GSSt 1/09 -, NJW 2010, 2450 [2452]; Hamm/Hassemer/Pauly, Beweisantragsrecht, 2. Aufl. 2007, Rdnr. 50; Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 6. Aufl. 2010, Rdnr. 473 f. -.
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