Rechtsprechung
BGH, 04.02.2010 - 1 StR 3/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 258 Abs. 2 StPO; § 337 StPO; § 257c StPO
Erteilung des letzten Wortes (Wiedereintritt; Ausschluss des Beruhens hinsichtlich des Schuldspruchs) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 258 Abs 2 StPO
Letztes Wort des Angeklagten: Wiedereintritt in die Verhandlung nach Schluss der Beweisaufnahme - Wolters Kluwer
Aufhebung der Verurteilung i.R.e. Revision aufgrund der Gewährung des letzten Wortes an den Angeklagten
- rewis.io
Letztes Wort des Angeklagten: Wiedereintritt in die Verhandlung nach Schluss der Beweisaufnahme
- ra.de
- rewis.io
Letztes Wort des Angeklagten: Wiedereintritt in die Verhandlung nach Schluss der Beweisaufnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung der Verurteilung i.R.e. Revision aufgrund der Gewährung des letzten Worts an den Angeklagten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Zur Bedeutung des letzten Wortes in der Hauptverhandlung
Verfahrensgang
- LG München I, 18.08.2009 - 3 KLs 369 Js 46450/08
- BGH, 04.02.2010 - 1 StR 3/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 152
- StV 2010, 227
- HRRS 2010 Nr. 141
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68
Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …
Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 1 StR 3/10
Denn nach der Rechtsprechung ist dem Angeklagten gemäß § 258 Abs. 2 StPO erneut das letzte Wort zu gewähren, wenn nach dem Schluss der Beweisaufnahme nochmals in die Verhandlung eingetreten worden ist, weil jeder Wiedereintritt den vorausgegangenen Ausführungen des Angeklagten die rechtliche Bedeutung als Schlussvortrag und letztes Wort nimmt und die erneute Beachtung des § 258 StPO erforderlich macht (BGHSt 22, 278, 279/280; BGH NStZ-RR 1998, 15).Der für den Nachweis der in Rede stehenden wesentlichen Förmlichkeit (§ 274 Abs. 1 StPO) allein maßgeblichen Sitzungsniederschrift (vgl. BGHSt 22, 278, 280) lässt sich nach Ansicht des Senats nicht entnehmen, dass dem Angeklagten nach dem erneuten Schluss der Beweisaufnahme (nochmals) das letzte Wort gewährt worden ist.
- BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03
Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig
Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 1 StR 3/10
Insbesondere liegt ein Wiedereintritt vor, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozessbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge mit den Verfahrensbeteiligten erörtert werden (BGH NStZ 2004, 505, 507 m.w.N.). - BGH, 02.09.1997 - 1 StR 500/97
Erteilung des letzten Wortes bei jedem Wiedereintritt in die Verhandlung
Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 1 StR 3/10
Denn nach der Rechtsprechung ist dem Angeklagten gemäß § 258 Abs. 2 StPO erneut das letzte Wort zu gewähren, wenn nach dem Schluss der Beweisaufnahme nochmals in die Verhandlung eingetreten worden ist, weil jeder Wiedereintritt den vorausgegangenen Ausführungen des Angeklagten die rechtliche Bedeutung als Schlussvortrag und letztes Wort nimmt und die erneute Beachtung des § 258 StPO erforderlich macht (BGHSt 22, 278, 279/280; BGH NStZ-RR 1998, 15).
- LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20 Zwar kann eine Verzichtserklärung hinsichtlich sichergestellter Gegenstände unter dem Gesichtspunkt gezeigter Reue als mildernder Umstand gewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - 1 StR 3/10 - NStZ-RR 2010, 152).
- BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17
Fortbestehende Möglichkeit zum Verzicht auf eine Einziehungsanordnung bei …
(5) Schließlich würde das von der Beschwerdeführerin erstrebte Gesetzesverständnis einem Angeklagten die Möglichkeit nehmen, sich - durch eine entsprechende Verzichtserklärung glaubhaft dokumentiert - von seiner Tat zu distanzieren und das Tatgericht so unter dem Gesichtspunkt gezeigter Reue zu einer milderen Strafe zu bewegen (zu diesem Strafmilderungsgrund BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51; Brauch, NStZ 2013, 503, 504). - BGH, 05.02.2019 - 3 StR 469/18
Erneute Gewährung des letzten Wortes nach Erörterung der Sach- und Rechtslage …
Ob von einem Wiedereintritt in die Verhandlung auszugehen ist, ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152).Maßgeblich ist, ob es sich um einen Verfahrensvorgang handelt, der für die Sachentscheidung des Tatgerichts von Bedeutung sein kann (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152).
Das ist insbesondere der Fall, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozessbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge erörtert werden (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152 mwN).
- LG Bochum, 19.01.2021 - 8 KLs 14/20 Zwar kann eine Verzichtserklärung hinsichtlich sichergestellter Gegenstände unter dem Gesichtspunkt gezeigter Reue als mildernder Umstand gewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152).
- BGH, 18.09.2013 - 1 StR 380/13
Letztes Wort des Angeklagten (erneute Gewährung bei Wiedereintritt in die …
Hieran anschließend hätte dem Angeklagten erneut Gelegenheit zum letzten Wort erteilt werden müssen, weil - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hinweist - jeder (auch stillschweigende) Wiedereintritt in die Verhandlung den vorausgegangenen Ausführungen des Angeklagten die rechtliche Bedeutung als Schlussvortrag und als letztes Wort nimmt und die erneute Beachtung des § 258 StPO erforderlich macht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152 mwN). - BGH, 16.08.2023 - 2 StR 308/22
Rüge wegen einer dem Angeklagten verwehrten erneuten Stellungnahme zu seiner …
Hingegen ist nicht auszuschließen, dass der Angeklagte, wäre ihm das letzte Wort erneut erteilt worden, Ausführungen gemacht hätte, die die Strafzumessung zu seinen Gunsten beeinflusst hätten (vgl. zum Einverständnis zur förmlichen Einziehung sichergestellter Gegenstände BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152). - BGH, 08.10.2010 - 1 StR 347/10
Mangelnde Belehrung über Rechtsfolgen der Verständigung (Beruhen); gebotene …
Ob allerdings nach dieser Regelung das Gericht bei der Bekanntgabe des möglichen Verfahrensergebnisses zwingend auch einen Strafrahmen anzugeben hat oder ob - im Hinblick auf die Ausgestaltung als "Kann-Vorschrift" - die isolierte Angabe einer Strafober- oder Strafuntergrenze ausreicht, wird unterschiedlich beurteilt (…letzteres bejahend: Niemöller in N/Sch/W, VerstG, § 257c Rn. 46;… SK-StPO/Velten, § 257c Rn. 21; Bittmann, wistra 2009, 415;… verneinend Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 257c Rn. 20; vgl. auch Senat, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152). - OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15
Ausscheidung verbliebener Tatvorwürfe in Disziplinarverfahren; Notwendigkeit der …
Ob allerdings nach dieser Regelung das Gericht bei der Bekanntgabe des möglichen Verfahrensergebnisses zwingend auch einen Strafrahmen anzugeben hat oder ob - im Hinblick auf die Ausgestaltung als "Kann-Vorschrift" - die isolierte Angabe einer Strafober- oder Strafuntergrenze ausreicht, wird unterschiedlich beurteilt (…letzteres bejahend: Niemöller in N/Sch/W, VerstG, § 257c Rn. 46;… SK-StPO/Velten, § 257c Rn. 21; Bittmann, wistra 2009, 415;… verneinend Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 257c Rn. 20; vgl. auch Senat, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152). - BGH, 04.06.2013 - 1 StR 193/13
Wiedereintritt in die Verhandlung: Letztes Wort des Angeklagten
Denn nach der Rechtsprechung ist dem Angeklagten gemäß § 258 Abs. 2 StPO erneut das letzte Wort zu gewähren, wenn nach dem Schluss der Beweisaufnahme nochmals - wie hier - in die Verhandlung eingetreten worden ist, weil jeder Wiedereintritt den vorausgegangenen Ausführungen des Angeklagten die rechtliche Bedeutung als Schlussvortrag und letztes Wort nimmt und die erneute Beachtung des § 258 StPO erforderlich macht (Senat, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152 mwN). - BGH, 17.07.2012 - 5 StR 253/12
Gewährung des letzten Wortes
Damit steht fest, dass das Gericht erneut zur Sache verhandelt hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152). - OLG Celle, 09.02.2015 - 32 Ss 167/14
Auswirkungen der Nichtgewährung des letzten Wortes bei einem geständigen …