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   EuGH, 23.12.2009 - C-45/08   

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https://dejure.org/2009,456
EuGH, 23.12.2009 - C-45/08 (https://dejure.org/2009,456)
EuGH, Entscheidung vom 23.12.2009 - C-45/08 (https://dejure.org/2009,456)
EuGH, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - C-45/08 (https://dejure.org/2009,456)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 GG; Richtlinie 2003/6/EG; § 13 WpHG; Art. 6 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 lit. c EMRK; § 46 StGB; Art. 234 EG
    Richtlinie 2003/6/EG; Voraussetzungen der Sanktionen wegen Insidergeschäften (entbehrlicher Nachweis des Vorsatzes); Begriff der Nutzung von Insiderinformationen; Recht auf Verteidigung; Recht auf ein faires Verfahren; Unschuldsvermutung; Schuldgrundsatz; Strafzumessung ...

  • lexetius.com

    Richtlinie 2003/6/EG - Insider-Geschäfte - Nutzung von Insider- Informationen - Sanktionen - Voraussetzungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Spector Photo Group und Van Raemdonck

    Richtlinie 2003/6/EG - Insider-Geschäfte - Nutzung von Insider-Informationen - Sanktionen - Voraussetzungen

  • EU-Kommission PDF

    Spector Photo Group und Van Raemdonck

    Richtlinie 2003/6/EG - Insider-Geschäfte - Nutzung von Insider-Informationen - Sanktionen - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Spector Photo Group und Van Raemdonck

    Richtlinie 2003/6/EG - Insider-Geschäfte - Nutzung von Insider- Informationen - Sanktionen - Voraussetzungen“

  • Wolters Kluwer

    Beweislast und Sanktionen bei sog. Insider-Geschäften durch Nutzung von Insider-Informationen; Spector Photo Group NV, Chris Van Raemdonck gegen Commissie voor het Bank-, Financie- Assurantiewezen (CBFA)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Die Vornahme eines Insidergeschäfts impliziert eine "Nutzung" von Insider-Informationen, vorbehaltlich der Wahrung der Verteidigungsrechte und des Rechts zur Widerlegung der Vermutung

  • Betriebs-Berater

    Auslegung der Richtlinie über Insider-Geschäfte

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verbot des Insider-Geschäfts bei Börsengeschäften

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verbot des Insider-Geschäfts bei Börsengeschäften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast und Sanktionen bei sog. Insider-Geschäften durch Nutzung von Insider-Informationen; Spector Photo Group NV, Chris Van Raemdonck gegen Commissie voor het Bank-, Financie- en Assurantiewezen (CBFA)

  • datenbank.nwb.de

    Zur Nutzung von Insider-Informationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Der Gerichtshof legt die Richtlinie über Insider-Geschäfte aus

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Spector Photo Group und Van Raemdonck

    Richtlinie 2003/6/EG - Insider-Geschäfte - Nutzung von Insider-Informationen - Sanktionen - Voraussetzungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Was sind Insider-Geschäfte?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auslegung der Richtlinie über Insider-Geschäfte

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Auslegung der Richtlinie über Insider-Geschäfte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Richtlinie über Insider-Geschäfte

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.12.2009)

    Europäischer Gerichtshof erleichtert Bestrafung von Insiderhandel

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Reichweite der unionsrechtskonformen Auslegung im deutschen Straf- und Strafverfahrensrecht am Beispiel der "Spector Photo Group"-Entscheidung des EuGH (Moritz Begemeier; HRRS 5/2013, S. 179 ff.)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Nutzung einer Insiderinformation beim Kauf eigener Aktien für ein Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm; zu den Sanktionen für Insidergeschäfte

  • uzh.ch PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Das Spector-Urteil des EuGH - Zur Beweislastumkehr beim Insiderhandel (RA Dr. Philipp Gehrmann; ZBB 2010, 48)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Beroep te Brussel (Belgien) eingereicht am 8. Februar 2008 - Spector Photo Group N.V. und Chris Van Raemdonck / Commissie voor het Bank-, Financie- en Assurantiewezen (CBFA)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Art. 2 und 14 der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) (ABl. L 96, S. 16) und von Art. 1 der Richtlinie 2003/124/EG der Kommission vom 22. Dezember ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 78
  • EuZW 2010, 227
  • WM 2010, 65
  • BB 2010, 329
  • HRRS 2010 Nr. 2
  • NZG 2010, 107
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • EGMR, 25.09.1992 - 13191/87

    PHAM HOANG c. FRANCE

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-45/08
    Er gebietet den Staaten, sie angemessen einzugrenzen, wobei das Gewicht der betroffenen Belange zu berücksichtigen ist und die Verteidigungsrechte zu wahren sind (vgl. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 7. Oktober 1988, Salabiaku/Frankreich, Serie A, Bd. 141-A, Nr. 28, und vom 25. September 1992, Pham Hoang/Frankreich, Serie A, Bd. 243, Nr. 33).
  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-45/08
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die Grundrechte integraler Bestandteil der allgemeinen Rechtsgrundsätze sind, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat (Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnr. 283).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-45/08
    Angesichts der Art der in Frage stehenden Verstöße sowie des Schweregrads der Sanktionen, die ihretwegen verhängt werden können, können diese Sanktionen für die Zwecke der Anwendung der EMRK gleichwohl als strafrechtliche Sanktionen angesehen werden (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Randnr. 150, sowie Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 8. Juni 1976, Engel u. a./Niederlande, Bd. 22 [1977], Serie A, Nr. 82, vom 21. Februar 1984, Öztürk/Deutschland, Serie A, Bd. 73, Nr. 53, und vom 25. August 1987, Lutz/Deutschland, Serie A, Bd. 123, Nr. 54).
  • EGMR, 07.10.1988 - 10519/83

    SALABIAKU c. FRANCE

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-45/08
    Er gebietet den Staaten, sie angemessen einzugrenzen, wobei das Gewicht der betroffenen Belange zu berücksichtigen ist und die Verteidigungsrechte zu wahren sind (vgl. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 7. Oktober 1988, Salabiaku/Frankreich, Serie A, Bd. 141-A, Nr. 28, und vom 25. September 1992, Pham Hoang/Frankreich, Serie A, Bd. 243, Nr. 33).
  • EuGH, 07.06.2007 - C-222/05

    van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-45/08
    Der Gerichtshof kann ein von einem nationalen Gericht gestelltes Vorabentscheidungsersuchen nur dann zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2007, Van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-384/02

    Grøngaard und Bang - Richtlinie 89/592/EWG - Insider-Geschäfte - Weitergabe von

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-45/08
    Aus ihren Erwägungsgründen 2 und 12 ergibt sich, dass sie wie die Richtlinie 89/592 Insider-Geschäfte mit dem Ziel verbietet, die Integrität der Finanzmärkte zu schützen und das Vertrauen der Anleger zu stärken, das insbesondere darauf beruht, dass sie einander gleichgestellt und gegen die unrechtmäßige Verwendung einer Insider-Information geschützt sind (vgl. entsprechend Urteil vom 22. November 2005, Grøngaard und Bang, C-384/02, Slg. 2005, I-9939, Randnrn.
  • EGMR, 02.08.1984 - 8691/79

    MALONE v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-45/08
    Angesichts der Art der in Frage stehenden Verstöße sowie des Schweregrads der Sanktionen, die ihretwegen verhängt werden können, können diese Sanktionen für die Zwecke der Anwendung der EMRK gleichwohl als strafrechtliche Sanktionen angesehen werden (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Randnr. 150, sowie Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 8. Juni 1976, Engel u. a./Niederlande, Bd. 22 [1977], Serie A, Nr. 82, vom 21. Februar 1984, Öztürk/Deutschland, Serie A, Bd. 73, Nr. 53, und vom 25. August 1987, Lutz/Deutschland, Serie A, Bd. 123, Nr. 54).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-45/08
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43, und vom 22. Dezember 2008, Magoora, C-414/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 22).
  • EuGH, 10.05.2007 - C-391/04

    Georgakis - Richtlinie 89/592/EWG - Insidergeschäfte - Begriffe

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-45/08
    Das in Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2003/6 normierte Verbot von Insider-Geschäften soll somit die Gleichheit der Vertragspartner bei einem Börsengeschäft gewährleisten, indem es verhindert, dass einer von ihnen, der über eine Insider-Information verfügt und deshalb einen Vorteil gegenüber den anderen Anlegern hat, daraus zum Nachteil der anderen, die diese Information nicht kennen, einen Nutzen zieht (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Mai 2007, Georgakis, C-391/04, Slg. 2007, I-3741, Randnr. 38).
  • EGMR, 21.02.1984 - 8544/79

    Öztürk ./. Deutschland

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-45/08
    Angesichts der Art der in Frage stehenden Verstöße sowie des Schweregrads der Sanktionen, die ihretwegen verhängt werden können, können diese Sanktionen für die Zwecke der Anwendung der EMRK gleichwohl als strafrechtliche Sanktionen angesehen werden (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Randnr. 150, sowie Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 8. Juni 1976, Engel u. a./Niederlande, Bd. 22 [1977], Serie A, Nr. 82, vom 21. Februar 1984, Öztürk/Deutschland, Serie A, Bd. 73, Nr. 53, und vom 25. August 1987, Lutz/Deutschland, Serie A, Bd. 123, Nr. 54).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-414/07

    Magoora - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - Nationale

  • EuGH, 28.06.2012 - C-19/11

    Ein Zwischenschritt, der einer Entscheidung eines börsennotierten Unternehmens

    Dieses Vertrauen beruht insbesondere darauf, dass die Anleger einander gleichgestellt und u. a. vor der unrechtmäßigen Verwendung von Insider-Informationen geschützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Dezember 2009, Spector Photo Group und Van Raemdonck, C-45/08, Slg. 2009, I-12073, Randnr. 47, und vom 7. Juli 2011, 1MC Securities, C-445/09, Slg. 2011, I-5917, Randnr. 27).

    In einer solchen Situation könnten sich bestimmte Inhaber dieser Information in einer günstigeren Position als die anderen Anleger befinden und daraus zum Nachteil derjenigen, die die Information nicht kennen, Nutzen ziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Spector Photo Group und Van Raemdonck, Randnr. 48).

  • BGH, 22.11.2010 - II ZB 7/09

    Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Union im

    b) An dieser an einer Wahrscheinlichkeitsbeurteilung orientierten Auslegung, die mindestens eine überwiegende Wahrscheinlichkeit verlangt und zudem im Ergebnis bei Entscheidungen von mit mehreren Personen besetzten Gremien wie dem Aufsichtsrat hohe Anforderungen an die Eintrittswahrscheinlichkeit stellt, sind dem Senat aufgrund des Urteils des Gerichtshofes vom 23. Dezember 2009 in der Rechtssache C-45/08 (Spector Photo Group NV und Chris Van Raemdonck gegen Commissie voor het Bank-, Financie- en Assurantiewezen, NZG 2010, 107) Zweifel gekommen.
  • EuGH, 18.07.2013 - C-501/11

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung

    Der Gerichtshof hat jedoch in Randnr. 62 des Urteils Elf Aquitaine/Kommission darauf hingewiesen, dass sich eine Vermutung - selbst wenn sie schwer zu widerlegen ist - innerhalb akzeptabler Grenzen hält, wenn sie in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten legitimen Ziel steht, wenn die Möglichkeit besteht, den Beweis des Gegenteils zu erbringen, und wenn die Verteidigungsrechte gewahrt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 23. Dezember 2009, Spector Photo Group und Van Raemdonck, C-45/08, Slg. 2009, I-12073, Randnrn.
  • EuGH, 11.03.2015 - C-628/13

    Um Insider-Geschäfte zu verhindern, muss eine Information offengelegt werden,

    21 Zunächst ist festzustellen, dass die Richtlinie 2003/6, wie sich aus ihren Erwägungsgründen 2 und 12 ergibt, die Integrität der Finanzmärkte der Europäischen Union sicherstellen und das Vertrauen der Anleger in diese Märkte stärken soll, ein Vertrauen, das insbesondere darauf beruht, dass die Anleger einander gleichgestellt sind und vor der unrechtmäßigen Verwendung von Insider-Informationen geschützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Spector Photo Group und Van Raemdonck, C - 45/08, EU:C:2009:806, BB 2010, 329 m. BB-Komm. Voß, EWS 2010, 99, RIW 2010, 152, Rn. 47, IMC Securities, C - 445/09, EU:C:2011:459, RdF-Entscheidungsreport Teuber, RdF 2012, 201, Rn. 27, und Geltl, C - 19/11, EU:C:2012:397, BB 2012, 1817 m. BB-Komm. Kocher/Widder, EWS 2012, 297, RIW 2012, 557, Rn. 33).

    25 Der Gerichtshof hat entschieden, dass eine Insider-Information wegen ihres nicht öffentlich bekannten präzisen Charakters und ihrer Eignung, den Kurs der fraglichen Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen, dem Insider, der sie besitzt, einen Vorteil im Verhältnis zu allen anderen Marktteilnehmern verschafft, denen sie unbekannt ist (vgl. Urteil Spector Photo Group und Van Raemdonck, EU:C:2009:806, Rn. 52).

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

    Die Erwägungsgründe belegen, dass der von den Mitgliedstaaten umzusetzende Verbotstatbestand nach Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie einer wertenden Korrektur bedarf (vgl. zu diesem Tatbestandsmerkmal und seiner Weiterentwicklung EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2009 - C 45/08 Tz. 34 - Spector).
  • EuGH, 15.03.2022 - C-302/20

    Pressefreiheit: Die Offenlegung einer Insiderinformation über die bevorstehende

    Das in Art. 2 Abs. 1 dieser Richtlinie normierte Verbot von Insidergeschäften soll somit die Gleichheit der Vertragspartner bei einem Börsengeschäft gewährleisten, indem es verhindert, dass einer von ihnen, der über eine Insiderinformation verfügt und deshalb einen Vorteil gegenüber den anderen Anlegern hat, daraus zum Nachteil der anderen, die diese Information nicht kennen, einen Nutzen zieht (Urteil vom 23. Dezember 2009, Spector Photo Group und Van Raemdonck, C-45/08, EU:C:2009:806, Rn. 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie sich insbesondere aus dem zweiten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 596/2014 ergibt, zielt diese wie die genannten Richtlinien, die ihr vorausgingen, u. a. darauf, die Integrität der Finanzmärkte zu schützen und das Vertrauen der Anleger zu stärken, das insbesondere darauf beruht, dass sie einander gleichgestellt und gegen die unrechtmäßige Verwendung einer Insiderinformation geschützt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2009, Spector Photo Group und Van Raemdonck, C-45/08, EU:C:2009:806, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.09.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53

    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass sich eine Vermutung - selbst wenn sie schwer zu widerlegen ist - innerhalb akzeptabler Grenzen hält, wenn sie im Hinblick auf das verfolgte legitime Ziel angemessen ist, wenn die Möglichkeit besteht, den Beweis des Gegenteils zu erbringen, und wenn die Verteidigungsrechte gewahrt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2009, Spector Photo Group und Van Raemdonck, C-45/08, Slg. 2009, I-12073, Randnrn.
  • EuGH, 20.03.2018 - C-537/16

    Garlsson Real Estate u.a.

    In Anbetracht der Bedeutung, die die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Bekämpfung von Verstößen gegen das Verbot der Marktmanipulation zur Erreichung dieses Ziels beimisst (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2009, Spector Photo Group und Van Raemdonck, C-45/08, EU:C:2009:806, Rn. 37 und 42), kann eine Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen strafrechtlicher Natur gerechtfertigt sein, wenn zur Erreichung eines solchen Ziels mit diesen Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen komplementäre Zwecke verfolgt werden, die gegebenenfalls verschiedene Aspekte desselben rechtswidrigen Verhaltens betreffen, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2003/6 in Verbindung mit ihrem Art. 5 frei wählen können, mit welchen Sanktionen sie Personen belegen, die für Marktmanipulationen verantwortlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2009, Spector Photo Group und Van Raemdonck, C-45/08, EU:C:2009:806, Rn. 71 und 72).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-302/20

    Autorité des marchés financiers - Vorabentscheidungsverfahren - Binnenmarkt für

    3 Vgl. insbesondere Urteile vom 10. Mai 2007, Georgakis (C-391/04, EU:C:2007:272, Rn. 38), und vom 23. Dezember 2009, Spector Photo Group und Van Raemdonck (C-45/08, EU:C:2009:806, Rn. 47 und 48).

    14 Urteil vom 23. Dezember 2009, Spector Photo Group und Van Raemdonck (C-45/08, EU:C:2009:806, Rn. 52).

    24 Siehe dazu Urteil vom 23. Dezember 2009, Spector Photo Group und Van Raemdonck (C-45/08, EU:C:2009:806, Rn. 47 bis 49).

    31 Vgl. Urteil vom 23. Dezember 2009, Spector Photo Group und Van Raemdonck (C-45/08, EU:C:2009:806, Rn. 52).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-537/16

    Garlsson Real Estate u.a. - Charta der Grundrechte der Europäischen Union -

    Wie schon angemerkt, hat der Gerichtshof im Urteil Spector Photo Group und Van Raemdock bestätigt, dass diese Art Sanktionen wegen ihrer Schwere und der Art der zu ahndenden Verstöße als strafrechtliche Sanktionen angesehen werden können(22).

    15 Urteile vom 23. Dezember 2009, Spector Photo Group und Van Raemdock (C-45/08, EU:C:2009:806, Rn. 47), vom 7. Juli 2011, 1MC Securities (C-445/09, EU:C:2011:459, Rn. 27), vom 28. Juni 2012, Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397, Rn. 33), und vom 11. März 2015, Lafonta (C-628/13, EU:C:2015:162, Rn. 21).

    17 Urteil vom 23. Dezember 2009, Spector Photo Group und Van Raemdock (C-45/08, EU:C:2009:806, Rn. 42).

    22 Urteil vom 23. Dezember 2009 (C-45/08, EU:C:2009:806, Rn. 42).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-628/13

    Lafonta

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-203/21

    DELTA STROY 2003

  • EuGH, 09.09.2021 - C-546/18

    Adler Real Estate u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2020 - C-481/19

    Consob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Marktmissbrauch -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-129/16

    Túrkevei Tejtermelő Kft. - Umwelt - Richtlinie 2004/35 - Umwelthaftung zur

  • EuGH, 07.10.2010 - C-515/08

    dos Santos Palhota u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV und 57

  • EuGH, 20.03.2018 - C-596/16

    Di Puma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/6/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11

    Geltl - Freier Dienstleistungsverkehr - Finanzdienstleistungen -

  • EuGH, 07.07.2011 - C-445/09

    IMC Securities - Richtlinie 2003/6/EG - Marktmanipulation - Beeinflussung des

  • EuG, 27.03.2014 - T-56/09

    Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-628/10

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-109/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 17.05.2011 - T-299/08

    Das Gericht erhält die gegen Elf Aquitaine und Arkema France wegen Beteiligung an

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-110/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell (Art. 81 EG) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.01.2015 - C-605/13

    Anbouba / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegenüber Syrien - Maßnahmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-161/15

    Bensada Benallal

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2019 - C-236/18

    GRDF

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2010 - C-515/08

    dos Santos Palhota u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 und 57 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-412/21

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