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   BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09   

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https://dejure.org/2010,1046
BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09 (https://dejure.org/2010,1046)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2010 - 5 StR 542/09 (https://dejure.org/2010,1046)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 5 StR 542/09 (https://dejure.org/2010,1046)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Schwerer Raub: Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einsatz einer Waffe zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat mit dem Ziel der weiteren Wegnahme als Verwenden "bei der Tat" i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Fehlende Vollendung der weiteren Wegnahme unter Einsatz eines Raubmittels im Stadium zwischen ...

  • rewis.io

    Schwerer Raub: Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat

  • ra.de
  • rewis.io

    Schwerer Raub: Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Einsatz einer Waffe zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat mit dem Ziel der weiteren Wegnahme als Verwenden "bei der Tat" i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Fehlende Vollendung der weiteren Wegnahme unter Einsatz eines Raubmittels im Stadium ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Einsatz einer Waffe zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat mit dem Ziel der weiteren Wegnahme als Verwenden "bei der Tat" i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Fehlende Vollendung der weiteren Wegnahme unter Einsatz eines Raubmittels im Stadium ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Waffe für den zweiten Raub

  • sokolowski.org (Leitsatz und Auszüge)

    Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die Beendigungsdoktrin des BGH - ein unbeendetes Kapitel (Dominik Waszczynski; HRRS 7/2010, S. 350 ff.)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Brotmesser-Fall

    §§ 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Eigentumsdelikte, Qualifikationen, Verwendung eines qualifizierenden Raubmittels in der Beendigungsphase

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • NJW 2010, 1385
  • NStZ 2010, 327
  • StV 2010, 629
  • JR 2011, 131
  • HRRS 2010 Nr. 314
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 31/09

    Raub (schwere körperliche Misshandlung bei der Tat; finale Verknüpfung von Gewalt

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09
    Es entspricht dabei ständiger Rechtsprechung, dass eine Verwirklichung der Qualifikationstatbestände des § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3a StGB auch noch in der Phase zwischen der - hier gegebenen (vgl. BGHSt 26, 24, 25 f.) - Vollendung und der Beendigung der Raubtat möglich ist (BGHSt 52, 376, 377; 53, 234, 236; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; jeweils m.w.N.).

    Allerdings muss das den Qualifikationstatbestand erfüllende Handeln noch von Zueignungsabsicht (in Fällen der räuberischen Erpressung von Bereicherungsabsicht) getragen sein, was auch dann anzunehmen ist, wenn es auf Beutesicherung abzielt (vgl. BGHSt 53, 234, 237 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; vgl. zu § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB auch Eser in Schönke/Schröder, 27. Aufl. § 250 Rdn. 10 f.).

  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 229/08

    Schwerer Raub (Verwenden einer ungeladenen Schusswaffe; qualifizierte Drohung

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09
    Es entspricht dabei ständiger Rechtsprechung, dass eine Verwirklichung der Qualifikationstatbestände des § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3a StGB auch noch in der Phase zwischen der - hier gegebenen (vgl. BGHSt 26, 24, 25 f.) - Vollendung und der Beendigung der Raubtat möglich ist (BGHSt 52, 376, 377; 53, 234, 236; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; jeweils m.w.N.).

    Allerdings muss das den Qualifikationstatbestand erfüllende Handeln noch von Zueignungsabsicht (in Fällen der räuberischen Erpressung von Bereicherungsabsicht) getragen sein, was auch dann anzunehmen ist, wenn es auf Beutesicherung abzielt (vgl. BGHSt 53, 234, 237 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; vgl. zu § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB auch Eser in Schönke/Schröder, 27. Aufl. § 250 Rdn. 10 f.).

  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 445/08

    Schwerer, besonders schwerer räuberischer Diebstahl (Verwendung einer Waffe oder

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09
    Es entspricht dabei ständiger Rechtsprechung, dass eine Verwirklichung der Qualifikationstatbestände des § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3a StGB auch noch in der Phase zwischen der - hier gegebenen (vgl. BGHSt 26, 24, 25 f.) - Vollendung und der Beendigung der Raubtat möglich ist (BGHSt 52, 376, 377; 53, 234, 236; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09
    Gleiches gilt, wenn der Täter - wie hier - im Rahmen eines noch nicht abgeschlossenen einheitlichen Tatgeschehens zur Intensivierung seiner Drohung und zugleich seines Angriffs auf die von §§ 249 ff. StGB mitgeschützten Vermögensrechte ein gegebenenfalls von ihm zuvor nur mitgeführtes gefährliches Werkzeug tatsächlich einsetzt und damit den Qualifikationstatbestand vollständig erfüllt (zur ähnlichen Problematik bei § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB im Ergebnis ebenso BGHSt 51, 276, 278 f., zu weitgehende Folgerungen bei Fischer, StGB 57. Aufl. § 177 Rdn. 84a).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09
    Es entspricht dabei ständiger Rechtsprechung, dass eine Verwirklichung der Qualifikationstatbestände des § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3a StGB auch noch in der Phase zwischen der - hier gegebenen (vgl. BGHSt 26, 24, 25 f.) - Vollendung und der Beendigung der Raubtat möglich ist (BGHSt 52, 376, 377; 53, 234, 236; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2018 - 4 StR 239/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen

    aa) Das Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs "bei der Tat' liegt in zeitlicher Hinsicht vor, wenn das gefährliche Werkzeug zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung der Tat eingesetzt wird (BGH, Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, BGHSt 51, 276, 278; Beschluss vom 25. Februar 2010 - 5 StR 542/09, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 8).
  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 299/13

    Verwirklichung von Raubqualifikationen nach Vollendung der Tat (Erforderlichkeit

    Ein Verwenden 'bei der Tat' nach Vollendung liegt ferner vor, wenn das gefährliche Werkzeug vor Beendigung der Tat mit dem Ziel einer weiteren Wegnahme eingesetzt wurde, diese aber nicht mehr zur Vollendung gelangte (BGH NJW 2010, 1385).
  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 562/19

    Zurücknahme und Verzicht der Revision (Beschränkung des Rechtsmittels auf

    bb) Soweit der Generalbundesanwalt - in der Sache zutreffend (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 5 StR 542/09, NStZ 2010, 327) - darauf hinweist, dass die Tat des Angeklagten rechtlich als besonders schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Körperverletzung (statt als versuchter besonders schwerer Raub, tateinheitlich zusammentreffend mit Raub, gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung) zu werten ist, zeigt er einen Subsumtionsfehler auf, der der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung nicht entgegen steht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/94, NStZ 1996, 352).
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