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   BGH, 23.02.2010 - 4 StR 506/09   

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https://dejure.org/2010,8382
BGH, 23.02.2010 - 4 StR 506/09 (https://dejure.org/2010,8382)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2010 - 4 StR 506/09 (https://dejure.org/2010,8382)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 4 StR 506/09 (https://dejure.org/2010,8382)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 StGB
    Versuchter vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch den Wurf eines schweren Sandsteins von einer Autobahnbrücke (Vollendung; konkrete Gefährdung von Leib oder Leben; Beinaheunfall)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 315b Abs 1 Nr 3 StGB, § 315b Abs 2 StGB
    Versuch eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr: Steinwurf von der Autobahn

  • Wolters Kluwer

    Konkrete Gefährdung durch den Wurf mit einem Stein bei Aufprall des Steins vor einem fahrenden Fahrzeug

  • rewis.io

    Versuch eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr: Steinwurf von der Autobahn

  • ra.de
  • rewis.io

    Versuch eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr: Steinwurf von der Autobahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3; StGB § 315b Abs. 2
    Konkrete Gefährdung durch den Wurf mit einem Stein bei Aufprall des Steins vor einem fahrenden Fahrzeug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Beinaheunfall bzw. der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff - konkrete Gefährdung fehlt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 572
  • HRRS 2010 Nr. 440
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.2008 - 4 StR 411/08

    Kein vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Schüssen im

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 506/09
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist aber der tatbestandliche Erfolg, nämlich eine konkrete Gefährdung im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 125; Senat, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08 = NStZ 2009, 100, jew. m.w.N.), nicht eingetreten.

    Dass der Eingriff des Angeklagten zu einer kritischen Situation im Sinne eines "Beinahe-Unfalls" geführt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 4 StR 615/96, NStZ-RR 1997, 200; Senat, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, jew. m.w.N.) ist durch die Feststellungen nicht belegt, weil danach durch den unmittelbar vor dem Pkw aufschlagenden und zersplitternden Stein weder das Fahrverhalten noch die Fahrsicherheit des Zeugen D. in irgendeiner Weise beeinträchtigt worden sind.

  • BGH, 10.12.1996 - 4 StR 615/96

    Eingriff in den Bahnverkehr - Konkrete Gefahr - Beinaheunfall

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 506/09
    Dass der Eingriff des Angeklagten zu einer kritischen Situation im Sinne eines "Beinahe-Unfalls" geführt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 4 StR 615/96, NStZ-RR 1997, 200; Senat, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, jew. m.w.N.) ist durch die Feststellungen nicht belegt, weil danach durch den unmittelbar vor dem Pkw aufschlagenden und zersplitternden Stein weder das Fahrverhalten noch die Fahrsicherheit des Zeugen D. in irgendeiner Weise beeinträchtigt worden sind.
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 506/09
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist aber der tatbestandliche Erfolg, nämlich eine konkrete Gefährdung im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 125; Senat, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08 = NStZ 2009, 100, jew. m.w.N.), nicht eingetreten.
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt:

    Dass der bewusst zweckwidrige Einsatz des Fahrzeugs bereits zu einer kritischen Situation im Sinne eines "Beinahe-Unfalls" geführt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2010 - 4 StR 506/09, NStZ 2010, 572, 573, und vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BeckRS 2012, 07957 Tz. 12), ist durch die Feststellungen nicht belegt.
  • BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22

    Besonders schwerer räuberischer Diebstahl (auf frischer Tat betroffen:

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass auch die Annahme einer Strafbarkeit des Angeklagten gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB durch das Zufahren auf den Nebenkläger von den Feststellungen nicht getragen wird, da sich aus ihnen die Situation eines "Beinahe-Unfalls" nicht ergibt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 4 StR 340/11, StV 2012, 217 f.; Beschluss vom 23. Februar 2010 - 4 StR 506/09, NStZ 2010, 572, 573; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 315b Rn. 16 ff. mwN).
  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21

    Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    Bei Außeneinwirkungen, die ? wie hier ? nicht durch eine vom Täter ausgenutzte Eigendynamik eines Fahrzeugs gekennzeichnet sind, ist eine verkehrsspezifische Gefahr nur dann zu bejahen, wenn der Fortbewegung des vom Eingriff betroffenen Fahrzeugs in einer Weise entgegengewirkt wird, dass gerade infolge der Dynamik des Straßenverkehrs eine konkrete Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder das Fahrzeug entsteht (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 23. Februar 2010 ? 4 StR 506/09, NStZ 2010, 572; jeweils mwN).
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