Rechtsprechung
BGH, 04.08.2010 - 2 StR 205/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 257c StPO; Art. 6 EMRK; § 202a StPO
Informelle Absprache und formelle Verständigung (nicht eingehaltene informelle Zusage einer Freiheitsstrafe auf Bewährung seitens der früheren Vorsitzenden); Recht auf ein faires Verfahren (Rechtsstaatsprinzip; Vertrauensschutz) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 257c Abs 3 S 4 StPO, § 257c Abs 4 StPO
Strafverfahren: Bindungswirkung einer informellen Absprache; faires Verfahren - rechtsprechung-im-internet.de
§ 257c Abs 3 S 4 StPO, § 257c Abs 4 StPO
Strafverfahren: Bindungswirkung einer informellen Absprache; faires Verfahren - Wolters Kluwer
Schaffung eines Vertrauenstatbestands hinsichtlich einer zu erwartenden Bewährungsstrafe aufgrund eines informellen Gesprächs zwischen Verteidiger und Richter im Zwischenverfahren
- rewis.io
Strafverfahren: Bindungswirkung einer informellen Absprache; faires Verfahren
- rewis.io
Strafverfahren: Bindungswirkung einer informellen Absprache; faires Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 257c Abs. 3 S. 4; StPO § 257c Abs. 4
Schaffung eines Vertrauenstatbestands hinsichtlich einer zu erwartenden Bewährungsstrafe aufgrund eines informellen Gesprächs zwischen Verteidiger und Richter im Zwischenverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Achtung: Die informelle Absprache oder der Deal entfaltet keine Bindungswirkung, also aufgepasst
Besprechungen u.ä. (2)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Vertrauensschutz bei unzulässigen Absprachen (Dr. Frank Meyer; HRRS 1/2011, S. 17)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Keine Bindungswirkung bei lediglich "informeller Absprache"
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.11.2009 - 31 KLs 9/09
- BGH, 04.08.2010 - 2 StR 205/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 107
- StV 2010, 673
- HRRS 2010 Nr. 847
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11
Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer …
a) Dabei kommt es hier nicht darauf an, ob § 257c StPO überhaupt bei "informellen" Absprachen anwendbar ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10 Rn. 14). - BGH, 09.01.2018 - 1 StR 551/17
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Anwendbarkeit der Vollstreckungslösung …
b) Soweit die Angriffsrichtung der Rüge dahingehen sollte, es habe eine gesetzwidrige, informelle Absprache stattgefunden, an die sich das Gericht wegen des Grundsatzes allgemeiner Verfahrensfairness hätte halten müssen, bedarf keiner Entscheidung, ob in Anlehnung an Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10, NStZ 2011, 107, 108) außerhalb des Anwendungsbereichs von § 257c StPO aus oder im Zusammenhang mit gesetzwidrigen Absprachen überhaupt Bindungswirkungen für das Gericht resultieren können. - BGH, 25.07.2017 - 5 StR 176/17
Fälschliche Annahme einer tatsächlich nicht bestehenden Bindung an eine von der …
Außerhalb einer Verständigung gemäß § 257c StPO besteht keine Bindung des Tatgerichts an den von ihm für den Fall des Zustandekommens einer Absprache in Aussicht gestellten Strafrahmen (vgl. BGH…, Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11, Rn. 45; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10; Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11, NJW 2011, 3463, 3464); erst recht ist es nicht verpflichtet, die dort angesprochene Strafuntergrenze zu verhängen.
- BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18
Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung …
Durch das Unterbleiben dieser Belehrung wurde der Angeklagte über Bedeutung und Folgen seines Prozessverhaltens im Unklaren gelassen, was mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens unvereinbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10). - BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11
Informelle, verfahrensverkürzende Verständigung; Beweiswürdigung bei der …
Sie lösen aber weder eine Bindung des Gerichts an dabei in Aussicht gestellte Strafober- oder -untergrenzen aus, noch kann durch sie ein durch den fair-trial-Grundsatz geschützter Vertrauenstatbestand entstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 2 StR 354/10; BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10). - KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19
Wirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid
Die unter Missachtung der gesetzlichen Vorgaben zustande gekommene Abrede, entfaltet jedoch keine Bindungswirkung gemäß § 257c Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 StPO (vgl. BGH NStZ 2018, 232 m.w.N.) und begründet keinen Vertrauenstatbestand (vgl. BGH NStZ 2011, 107; Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 StR 274/11 -, juris;… Moldenhauer/Wenske in KK-StPO 8. Aufl., § 257c Rn. 44 m.w.N.).