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   BGH, 31.08.2010 - 3 StR 260/10   

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https://dejure.org/2010,17880
BGH, 31.08.2010 - 3 StR 260/10 (https://dejure.org/2010,17880)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2010 - 3 StR 260/10 (https://dejure.org/2010,17880)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2010 - 3 StR 260/10 (https://dejure.org/2010,17880)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme einer dauerhaften Schuldunfähigkeit bei einem durch einen Sachverständigen bestätigten, besonders schweren Verlauf einer Schizophrenie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Annahme einer dauerhaften Schuldunfähigkeit bei einem durch einen Sachverständigen bestätigten, besonders schweren Verlauf einer Schizophrenie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 196
  • HRRS 2010 Nr. 902
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 412/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - 3 StR 260/10
    Die Diagnose einer Schizophrenie führt für sich allein genommen nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden Schuldunfähigkeit (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39).
  • BGH, 24.04.2012 - 5 StR 150/12

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit der Befundanalyse

    Die Diagnose einer Schizophrenie führt für sich allein genommen nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39 und vom 31. August 2010 - 3 StR 260/10).
  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 110/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (einbezogene Strafen;

    Die Urteilsgründe ergeben daher auch nicht, ob der Angeklagte aufgrund einer krankheitsbedingten Veränderung seiner Persönlichkeit bei Begehung der Taten nicht in der Lage war, sich hinreichend zu steuern (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - 3 StR 260/10).
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