Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2010 - 4 StR 575/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5141
BGH, 25.02.2010 - 4 StR 575/09 (https://dejure.org/2010,5141)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2010 - 4 StR 575/09 (https://dejure.org/2010,5141)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 4 StR 575/09 (https://dejure.org/2010,5141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 StGB; § 46a StGB; § 213 StGB; § 261 StPO
    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz; gefährliche Körperverletzung (Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs; lebensgefährliche Behandlung: Stich mit einem Schraubendreher); minder schwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46a Nr 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Stiche mit einem Schraubendreher als Leben gefährdende Behandlung; Täter-Opfer-Ausgleich

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 5 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Stiche mit einem Schraubendreher als Leben gefährdende Behandlung; Täter-Opfer-Ausgleich

  • ra.de
  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Stiche mit einem Schraubendreher als Leben gefährdende Behandlung; Täter-Opfer-Ausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 5 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Stiche mit Schraubendreher

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 176
  • HRRS 2010 Nr. 384
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung;

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 4 StR 575/09
    Für einen Ausgleich mit dem Verletzten im Sinne des § 46 a Nr. 1 StGB ist es aber regelmäßig erforderlich, dass der Täter sich gegenüber dem Opfer zu seiner Schuld bekennt und die Opfer-Position der geschädigten Person respektiert (vgl. BGHSt 48, 134, 141; vgl. auch Fischer aaO § 46 a Rdn. 10 a und b m.w.N.).
  • BGH, 25.06.2008 - 2 StR 217/08

    Täter-Opfer-Ausgleich (Ausgleich mit dem Tatopfer; beschönigendes Teilgeständnis;

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 4 StR 575/09
    Darauf, dass der Geschädigte in der Hauptverhandlung erklärt hat, dem Angeklagten zu verzeihen, da dieser auch Familie habe, kommt es daher nicht mehr ausschlaggebend an (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Juni 2008 - 2 StR 217/08 = StV 2008, 464).
  • BGH, 29.04.2004 - 4 StR 43/04

    Landfriedensbruch (Angriff bestimmter Personen als Repräsentanten eines

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 4 StR 575/09
    Erforderlich, aber auch genügend ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden; einer konkreten Gefährdung bedarf es nicht (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04 = NStZ 2004, 618; Beschl. vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04 = NStZ 2005, 156, 157; vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. § 224 Rdn. 12 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 23.07.2004 - 2 StR 101/04

    Schwere räuberische Erpressung (Gefahr des Todes; Vorsatz); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 4 StR 575/09
    Erforderlich, aber auch genügend ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden; einer konkreten Gefährdung bedarf es nicht (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04 = NStZ 2004, 618; Beschl. vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04 = NStZ 2005, 156, 157; vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. § 224 Rdn. 12 mit zahlreichen Nachweisen).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Hierzu genügt es, dass - wie hier - die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalles generell dazu geeignet ist, das Leben des Tatopfers zu gefährden (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 176; NStZ-RR 2013, 342; NStZ 2013, 345; BeckRS 2015, 04816; OLG Koblenz, BeckRS 2014, 17571).

    Einer konkreten Lebensgefährdung bedarf es dabei nicht (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 176).

  • BGH, 25.10.2011 - 4 StR 455/11

    Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich; mittels einer das Leben

    Nicht erforderlich ist es, dass das Opfer auch tatsächlich in Lebensgefahr geraten ist (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 575/09, NStZ-RR 2010, 176; Urteil vom 4. September 1996 - 2 StR 320/96, NStZ-RR 1997, 67 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 646/19

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: abstrakte

    Zwar muss die Tathandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB nicht dazu führen, dass das Opfer der Körperverletzung tatsächlich in Lebensgefahr gerät; jedoch muss die jeweilige Einwirkung durch den Täter nach den Umständen generell geeignet sein, das Leben des Opfers zu gefährden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04, NStZ 2004, 618; Beschluss vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156, 157; BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 575/09 Rn. 6).
  • BGH, 23.05.2013 - 4 StR 109/13

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen)

    Eine Übernahme von Verantwortung kann hierin nicht gesehen werden (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 2 StR 217/08, NStZ-RR 2008, 304; Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 StR 391/09, NStZ-RR 2010, 175; Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 575/09, NStZ-RR 2010, 176).
  • LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11

    Sprengstoffanschlag; Pyrotechnik; Fußballstadion

    Erforderlich, aber auch genügend hierfür ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden; einer konkreten Gefährdung bedarf es nicht (BGH NStZ-RR 2010, 176-177; NStZ 2005, 156; 2004, 618; NJW 2002, 3264).
  • KG, 22.12.2011 - 1 Ss 441/11

    Kopfstoß als das Leben gefährdende Behandlung

    Erforderlich, aber auch genügend ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden; einer konkreten Gefährdung bedarf es nicht (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 176 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 648/11

    Kognitionspflicht des Gerichts bei einer möglichen Vergewaltigung durch Würgen

    Erforderlich, aber auch genügend ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden; einer konkreten Gefährdung bedarf es nicht (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 575/09, NStZ-RR 2010, 176).
  • BGH, 27.07.2023 - 3 StR 509/22

    Maßgeblichkeit der Schädlichkeit der Einwirkung auf den Körper des Opfers im

    a) In objektiver Hinsicht muss die Tathandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zwar nicht dazu führen, dass das Opfer der Körperverletzung tatsächlich in Lebensgefahr gerät; jedoch muss die jeweilige Einwirkung durch den Täter nach den Umständen generell geeignet sein, das Leben des Opfers zu gefährden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 4 StR 646/19, NStZ 2021, 107 Rn. 6; vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156 Rn. 4; Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 575/09, NStZ-RR 2010, 176, 177).
  • LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17

    Erfordernis des kommunikativen Prozesses und Einverständnis des Opfers beim

    Das Verhalten muss dabei Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein, unter Respektierung der Opferrolle und Bekennung der eigenen Schuld des Täters (BGH, NStZ-RR 2010, 176/177).
  • BayObLG, 29.09.2020 - 206 StRR 277/20

    Zulässigkeit einer Revision des Angeklagten; Sachurteil und Verwerfungsurteil;

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden; einer konkreten Gefährdung bedarf es nicht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. vom 16. Januar 2013, 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345; Urteil vom 25. Februar 2010, 4 StR 575/09, NStZ-RR 2010, 176; Eschelbach in BeckOK StGB, 47. Ed., Stand 01.08.2020, § 224 Rn. 41 f.).
  • LG Mönchengladbach, 22.07.2021 - 27 Ks 2/21
  • LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18

    Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht

  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen

  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

  • LG Essen, 11.08.2020 - 26 Ks 5/20

    Gefährliche Körperverletzung mit einem Messer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht